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TTC ein 4 oder 2+2 Sitzer?

Themenstarteram 5. August 2008 um 21:30

Hallo zusammen,

ist der TTC ein 4 oder 2+2 Sitzer? Es wird zwar öfters geschrieben, dass es ein 2+2er ist. Woran wird sowas fest gemacht? Steht das irgendwo? Hab dazu keine Angaben im Prospekt oder auf der Homepage gefunden (oder ich bin blind). Ist entscheidend, ob er als Dienstwagen durchgeht.

Vielleicht könnt ihr mir bei der Beweisfindung helfen. :-)

Gruß Jan

Beste Antwort im Thema
am 6. August 2008 um 8:59

der TT ist völlig unstrittig ein 4-sitzer.

 

 

natürlich ist es so, dass ein erwachsener mensch auf den hinteren sitzen kaum platz hat. es ist aber quatsch, dass die sitze nur für personen bis 150 cm körperhöhe "zugelassen" seien.

 

die "zulassung" ist die erteilung der betriebserlaubnis durch das kraftfahrtbundesamt. audi's warnhinweis über die 150 cm dient ausschließlich der vermeidung zivilrechtlicher haftungsansprüche durch produktbenutzer/kunden.

 

was sich die audi ag ausdenkt, vorstellt oder wünscht, interessiert beim verkehrsrecht aber keine grunzende sau. es gibt keine amtlichen körpergrößenbeschränkungen für autositze. ein autositz, der die tüv-prüfung für eine sichere und uneingeschränkte benutzung nicht besteht, erhält nicht die genehmigung für einen sicherheitsgurt, ohne den der sitz dann nicht benutzt werden darf. damit wäre der sitz dann auch kein sitz mehr, sondern lediglich eine ablage.

 

wir merken uns also - hat dein sitz einen sicherheitsgurt, erlaubt dir der gesetzgeber, hinten in deinem TT auch einen michael jordan zu transportieren, ohne dass du dir im falle eines unfalls sorgen über rechtliche konsequenzen zu machen brauchst. an der amtlichen zulassung kommt übrigens auch eine versicherung nicht vorbei.

 

die bezeichnung "2+2-sitzer" wurde von der automobil-industrie geschaffen, um die sportlichkeit eines fahrzeugs hervorzuheben und besonders für weibliche entscheidungsträger gleichzeitig das verkaufsargument einer hohen alltagstauglichkeit zu betonen.

 

im geltungsbereich der bundesdeutschen verkehrsgesetze ist der TT ein unspektakulärer 4-sitzer (zulassungsbescheinigung teil I, feld s.1).

 

 

 

 

 

gruß feuerwerker

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am 5. August 2008 um 21:35

Beim neuen TT weiß ich das gar nicht. Beim 8N war es so, das auf der Rückbank nur Leute bestimmter Größe sitzen durften, ich glaube 150 cm war die Grenze.

Aber was macht das beim Dienstwagen aus - mein TTR ist reiner 2 Sitzer und ist auch auf meine Firma zugelassen.

Heiko

am 5. August 2008 um 21:38

Zitat:

Original geschrieben von JayEmm

Hallo zusammen,

ist der TTC ein 4 oder 2+2 Sitzer? Es wird zwar öfters geschrieben, dass es ein 2+2er ist. Woran wird sowas fest gemacht? Steht das irgendwo? Hab dazu keine Angaben im Prospekt oder auf der Homepage gefunden (oder ich bin blind). Ist entscheidend, ob er als Dienstwagen durchgeht.

Vielleicht könnt ihr mir bei der Beweisfindung helfen. :-)

Gruß Jan

Hm das kann ich dir auch nicht genau erklären aber ich bin auch der meinung das es ein 2+2 sitzer ist weil,es sind notsitze nicht wirklich für die lange fahtr geeignet und vor allem für menschen über 1.50 ich denke daher das 2+2 !

 

PS:Ich hab da letztens etwa lustiges in der Kölner City gesehen ^^ ein baugleicher audi TT 8j 2.0 TFSI in der selbern Farbe wie mein Audi TT hat ungelogen 2 leute hinten.

Die waren schon mehr als groß ^^ ja einer sogar ne Kante,nach dem er neben mir hielt und einer ausstieg,schaute er nicht gerade glücklich aus ! :D

Am ende bretterte der Audi TT weiter durch die stadt über hubbel und sonstwas ^^ aua dachte ich mir der TYp der noch hinten sitzt hatte bestimmt seine helle freude daran ^^

am 5. August 2008 um 21:39

Ich denke, es handelt sich klar um einen 2+2 Sitzer (2 Sitze + 2 Notsitze)

BBC Top Gear schreibt schließlich zu den Platzverhältnissen im 8J:

Zitat:

Space: 3 out of 5 star rating

The cabin is wider and roomier than the old model's, but still intimate enough to be a sportscar. The rear seats aren't actually seats, they're just extra boot space. If someone offers you a life in the back, walk instead. Over broken glass if necessary. The boot isn't huge but the rear seats fold 50/50 flat to boost practicality.

Artikel auf TopGear.com

Ich weiß zwar nicht genau wo es stand,aber ich bin der Meinung es hieß offiziell 2+2 Sitzer.Hinten ist es wohl auch nur bis 1,50 m zugelassen.

am 5. August 2008 um 21:57

Am Besten finde ich zu diesem Thema den Aufkleber in der Heckklappe vom TTC ;)

Zitat:

Original geschrieben von wacken

Ich weiß zwar nicht genau wo es stand,aber ich bin der Meinung es hieß offiziell 2+2 Sitzer.Hinten ist es wohl auch nur bis 1,50 m zugelassen.

yep, und genau die 1,5m reichen, um meine beiden kids auch mal mit zur hausstrecke zu nehmen, ganz im gegensatz zu meinem verflossenen z4...

Da gibts nen schönen Aufkleber der bei offener Heckklappe vor ner Kopfnuss warnt :D

 

Ich (180cm) bin mal vor ein paar Jahren ein kleines Stück (25km) hinten in nem TT 8N mitgefahren. Ich musste schräg sitzen und konnte fast nicht mehr länger aushalten. Es ist dann doch ein 2+2 Sitzer wenn mans richtig betrachtet und ich geh davon aus das der 8J hinten nicht wirklich viel an Raum gewonnen hat.

 

Gruss

am 6. August 2008 um 7:09

es ist ein coupe...

die wenigsten bzw fast keins (mir kein einziges bekannt) kann als vollwertiger viersitzer durchgehn...

ein kumpel von mir hat nen cls...da dachte ich schon dass ich da problemlos hinten sitzen kann...pustekuchen...klar...beinfreiheit geht und passt auch aber von der höhe geht nichtmal das - ok bin 1,91m aber meine freundin 1,70m hat auch angespannt platzgenommen...das ist nunmal so bei coupes...

--> 2 (+ 2) sitzer...

alex

Ist wohl eher ein 2 + 2 x 0,25 Sitzer!

Das ist allerdings bei einem Geschäftswagen zunächst ohne Bedeutung wobei ich davon aus gehe, daß Du die steuerliche Anerkennung betrachtest.

Gruß Walter

 

PS. Noch einen Tag und den Rest von heute!

am 6. August 2008 um 7:57

richtig...

ein kind hat platz aber sonst auch schon niemand...zumindest nicht zumutbar...

alex

am 6. August 2008 um 8:26

Hallo,

habe eben mal im Fahrzeugschein nachgeschaut:

Da steht:

Anzahl der Sitzplätze: unter 5.1.

Unter 5.1. steht: FZ. Z. PERS. BEF. B. 8 SPL.

Also ich lese: Fahrzeug zur Personenbeförderung 8 Sitzplätze.

Also von dem her........................

Viele Grüße

am 6. August 2008 um 8:34

Hallo,

 

habe auch gerade mal nachgeschaut, würde vielleicht eher

S.1 = 004 (Sitze einschließlich Fahrersitz) vermuten.

 

Gruss

Jörg

am 6. August 2008 um 8:39

Hallo,

na klar. Hatte mich verlesen. Das heißt : S.1 und nicht 5.1

Dann steht da also 0004 = 4 Sitzplätze!!

Also ist der TT ein 4 Sitzer. Das mit den 1,50 Meter für hinten steht ja nirgends. Wenn also ein polizist jeh nachfragen würde, zeigt man ihm den Fahrzeugschein. Da steht 4 Personen drin. Mehr nicht. Aber auch nicht weniger.

Viele Grüße

PS. 5 bezeichnet den Aufbau und die Fahrzeugklasse

am 6. August 2008 um 8:44

Ja, in der Not würde ich auch Leute > 1,50m mitnehmen, wenn sie es denn unbedingt

wollen (soll ja Masochisten geben). Die Polizei dürfte diese Feinheit wohl nicht entdecken ?!

 

Gruss

Jörg

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