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Tür; Haftpflichtversicherung
Hallo Zusammen!
Heute morgen ist mir die Autotür durch einen starken Windstoß aus der Hand gerutscht und gegen das neben mir geparkte Auto. Der Lack ist dort richtig ab. Zahlt das meine KFZ-Haftpflicht oder kann ich das auch über meine private HV laufen lassen um nicht in den Prozenten zu steigen???
Vielen Dank,
Grüße,
Timmi
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43 Antworten
Hi,
Kfz-Haftpflicht selbstverständlich - es geschah ja beim Betrieb des Kfz.
Grüße
Schreddi
Das zahlt nur die Autohaftpflichtversicherung,
(Wie Schreddi richtig sagte beim "Betrieb eines Kfz" passiert)
die private Haftpflicht ist dafür nicht zuständig.
Hmm, Schade. Trotzdem Vielen Dank für deine Hilfe.
Da muss ich euch bedingt wiedersprechen. Habe bei einer Kundin den selben Fall gehbat, da haben wir über PHV reguliert.
Ich würde gerade wenn beide Versicherungen beim selben Unternehmen bestehen das mal versuchen.
Die Sache war damals, dass nicht der Betrieb des KFZs die Ursache war, sondern der Wind...(oder so ähnlich)
Grüßle
Marcxxx,
jede - ich wiederhole: jede - PHV hat die Benzinklausel (es gibt eine kleine und eine große).
Das man Kunden an den Vertragsbedingungen vorbei zufriedenstellt gibt es dennoch.
Je schlechter die Zeiten und je höher der Preisdruck am Markt, desto seltener werden solche Regulierungen stattfinden.
Streng genommen sind solche Regulierungen eine Quersubvention bzw. Betrug an der Versichertengemeinschaft.
Hi,
???? der Wind, der Wind, das himmlische Kind hatte vielleicht ne PHV - aber wie die Argumentation dahin gehen kann wäre mir doch neu. Wie genau ist das gegangen?
Das ist doch analog dem berühmten Einkaufswagen-Fall.
Also sorry - aber da hat einer in der Schadenabteilung ordentlich geschlafen, mehr nicht.
Grüße
Schreddi
Zum einen weiß ich was ne Benzinklausel ist. Zum anderen, madcruiser würde ich mit Worten wie Betrug vorsichtiger umgehen.
Defacto war es so: Kundin als Beifahrer im fremden Auto.(Das fiel mir erst gerade ein, sorry) ansonsten wie geschildert.
Der Fall wurde von mir, an der "Front" ebenso wie von euch beiden als Betrieb des Kfzs gesehen. Auf anraten eines ältern Kollegens habe ich den Fall dan beiden Schadenbearbeitern gemeldet. (Sowol der Fahrer war bei uns(KFZ) als auch die Beifahrerin(PHV))
Bezahlt hat es die PHV, und zwar ohne Tricks...die genaue Begründung habe ich nicht parat, war aber in die Richtung, das eben nicht der Betrieb des KFZs sondern die Umstände entscheidend waren...
Aber wenn andere Eindrücke nicht gefragt sind werde ich in Zukunft euch das Posten überlassen
Grüße
Zitat:
Original geschrieben von Marcxxx
Defacto war es so: Kundin als Beifahrer im fremden Auto.(Das fiel mir erst gerade ein, sorry) ansonsten wie geschildert.
(...)
Bezahlt hat es die PHV, und zwar ohne Tricks...die genaue Begründung habe ich nicht parat, war aber in die Richtung, das eben nicht der Betrieb des KFZs sondern die Umstände entscheidend waren...
Wenn die Versicherungsnehmerin Beifahrerin in einem fremden Fahrzeug war, dann war sie weder
-Eigentümerin, noch
-Besitzerin, noch
-Halterin, noch
-Führerin
des betreffenden Kraftfahrzeuges (alles Voraussetzungen für die Anwendung der sog. Benzinklausel).
Somit greift in einem derartigen Fall die PHV, da die Vorausseztungen für den Ausschluss nicht gegeben sind.
Zitat:
Original geschrieben von Marcxxx
Aber wenn andere Eindrücke nicht gefragt sind werde ich in Zukunft euch das Posten überlassen
Es gibt keinen Grund, jetzt eingeschnappt zu sein.
Hättest du sofort den richtigen Sachverhalt gepostet, wäre es auch nicht zu den falschen Schlussfolgerungen gekommen.
Es macht in der Tat einen gewaltigen Unterschied,
ob ein Beifahrer eine solche Situation verursacht.
Damit sind die Fälle nicht mehr wie zunächst behauptet identisch,
sondern eben verschieden.
twelferider hat das sehr sauber ausgeführt.
Bitte beachten:
Regulierungen seitens des Versicherers können auch aus anderen Gründen erfolgen, die Motive des Versicherers sind nicht immer zu ergründen, weil frei und ohne verpflichtende Grundlage gewählt.
Rechtsansprüche aus Versicherungsverträgen wegen eines Schadens sind hingegen in den Vers.-Bedingungen definiert.
Mitversichert in der Kfz.-Haftplicht u. a.:
Be- und Entladeschäden
Ein- und Aussteigeschäden
Ich verstehe hier nichts mehr!
Es wird von Wind und nicht Sturm geschrieben.
Eine Kundin beschädigt als Beifahrerin mit der Tür eine andere Sache, und soll das ein versicherter PHV-Schaden gewesen sein?
Reguliert wird vieles - nur warum - es gibt auch andere Motive.
Da müsste man mehr, als die hier geschilderten Einzelheiten wissen, um hier eine Eintrittspflicht für den PHV-VR erkennen zu können.
Wind und Sturm ist Sach- und nicht Haftpflichtversicherung.
Bei der Beifahrerin, die nicht
- Eigentümerin, noch
- Besitzerin, noch
- Halterin, noch
- Führerin
ist,
kann selbstverständlich ein Verschulden vorliegen.
Die Kfz-Haftpflicht ist dennoch in der Pflicht,
sie hat aber die Möglichkeit des Regress.
Zitat:
Original geschrieben von madcruiser
Wind und Sturm ist Sach- und nicht Haftpflichtversicherung.
Darüber können wir uns nicht streiten.
Zitat:
Original geschrieben von madcruiser
Bei der Beifahrerin, die nicht - Eigentümerin, noch
- Besitzerin, noch
- Halterin, noch
- Führerin
ist,
kann selbstverständlich ein Verschulden vorliegen.
Deshalb zählen in der Kfz-Haftplichtversicherung zu den mitversicherte Personen auch:
- sonstige berechtigte Personen inner- und außerhalb des Fahrzeuges (Insassen, Einweiser, Bediener) wenn diese einen Schaden zu vertreten haben, der überwiegend durch den Gebrauch des Fahrzeuges verursacht wurde usw.
Wir sind uns doch auch darin einig, dass Schäden durch den Gebrauch von zulassungspflichtigen Kraftfahrzeugen in der PHV nicht mitversichert sind. Das Öffnen einer Tür fällt unstrittig unter den Gebrauch eins Kfz .
Soviel zur Klarstellung - und ich habe da keine Frage mehr.
Zitat:
Original geschrieben von Beukeod
Wir sind uns doch auch darin einig, dass Schäden durch den Gebrauch von zulassungspflichtigen Kraftfahrzeugen in der PHV nicht mitversichert sind.
Das ist nur zum Teil richtig.
Auszug aus den Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Haftpflichtversicherung (AHB):
"Nicht versichert ist die Haftpflicht des Eigentümers, Besitzers, Halters oder Führers eines Kraft- Luft- oder Wasserfahrzeuges wegen Schäden, die durch den Gebrauch des Fahrzeuges verursacht werden".
Nochmals: Ein Gebrauch des Kraftfahrzeuges liegt vor aber: Die Beifahrerin des fremden Fahrzeuges war weder
-Halterin, noch
-Führerin, noch
-Eigentümerin, noch
-Besitzerin
dieses fremden Fahrzeuges.
Mit welcher Begründung also, sollte der PHV-Versicherer die Regulierung des Schadens bzw. seine Eintrittspflicht ablehnen??
Es fehlt hier schlicht an der zweiten Voraussetzung, für das Greifen der sog. Benzinklausel.
Der PH-Versicherer muss den Schaden regulieren - ohne jede Diskussion.