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Türe hinten undicht Händler verweigert Garantie?

VW Golf 7 (AU/5G)
Themenstarteram 31. Januar 2021 um 8:45

Hallo habe mein Golf 7 allstar bei einem Händler gekauft das war am 15.2.2020 Auto ist immer in der Garage gestanden da ich jetzt keine Garage mehr habe steht das Fahrzeug im Freien. Da habe ich festgestellt das es in Innenraum nass ist. Hab dann nachgeschaut und es ist die Lautsprecher undicht hinten. So habe den Händler angerufen und das Problem geschildert und er sagte mir das er die Reparatur nicht übernehmen will..... machte in drauf aufmerksam das noch Garantie besteht aber er weigert sich es zu übernehmen! Was kann ich dagegen tun? War dann noch beim VW Händler und er hat es sich angeschaut und hart auch bestätigt das die Lautsprecher undicht sind.... komme aus Österreich und der Händler ist 200 km weit weg von meinen Wohnort!

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23 Antworten

Ich kenne die österreichischen Gesetze nicht, aber in Deutschland hat man 2 Jahre Gewährleistung (hat nix mit Garantie zu tun; Garantie und deren Umfang kann jeder Verkäufer selbst festlegen, Gewährleistung ist gesetzlich geregelt, da kommt keiner aus). Die kann auf ein Jahr verkürzt werden im Kaufvertrag. Das Entscheidende ist aber, dass nach 6 Monaten die Beweislastumkehr greift, das heisst, du musst (zweifelsfrei) beweisen, dass der Mangel schon bei Übergabe da war.

Also hat man im Endeffekt 6 Monate Gewährleistung, danach wirds eher schwer, wegen der Beweislast.

Umgehend Rechtsanwalt einschalten,

In DE gibt es Schlichtungsstellen des Kfz-Handwerks. Vielleicht hat Österreich auch so was? Unabhängig davon würde ich schriftlich per Einschreiben dem Verkäufer (!)) den Mangel melden und unter Angabe eines konkreten Termins um Mängelbeseitigung auffordern. Dann ist das schon mal gerichtsfest.

Zitat:

@passat3bg55 schrieb am 31. Jan. 2021 um 10:54:47 Uhr:

Umgehend Rechtsanwalt einschalten,

Wenn man das Auto 200km zu dem Verkäufer bringen soll (der im Gewährleistungsfall das Recht hat das Fahrzeug vor Ort instandzusetzen), wäre der bessere Tipp gewesen, die Werkstatt vor Ort nachzufragen, was die Reparatur gekostet hätte.

 

Bei dem (wahrscheinlich geringen) Mangel, wird es sich wahrscheinlich nicht lohnen, sich den Weg zu machen (200km hin und zurück, wenn man Glück hat, und man es an einem Tag gemacht werden kann).

 

Zudem hätte man dann den Gewährleistungsanspruch bei der Werkstatt vor Ort, sollte die Reparatur nicht vom ersten Mal erfolgreich gewesen sein. Bei dem 200km-Verkäufer darfst Du jedes Mal wieder azfkreuzen, zudem das erste Jahr nach Gebrauchtwagenkauf auch schon fast um ist und man dann nicht unbedingt auf eine Nachbesserung hoffen darf.

 

Aber natürlich besser gleich mit dem Anwalt vorfahren... :mad::mad::mad:

@TE

Einfach mal die Garantie-Bedingungen lesen. In der Regel ist der verkaufende Händler zur Nachbesserung/Reparatur verpflichtet, aber bei der Entfernung nicht zumutbar, so daß man das vor Ort machen lassen kann.

Zitat:

@Sigivoki1 schrieb am 31. Januar 2021 um 09:45:05 Uhr:

Was kann ich dagegen tun?

Nie wieder zu diesem Händler gehen und einen Kollegen suchen der nicht so weit entfernt ist.

am 31. Januar 2021 um 12:33

Zitat:

@xela_ schrieb am 31. Januar 2021 um 12:51:49 Uhr:

 

Wenn man das Auto 200km zu dem Verkäufer bringen soll (der im Gewährleistungsfall das Recht hat das Fahrzeug vor Ort instandzusetzen), wäre der bessere Tipp gewesen, die Werkstatt vor Ort nachzufragen, was die Reparatur gekostet hätte. ...

1. Im Gewährleistungsfall ist der Hin- und Rücktransport des Fahrzeugs Sache des Verkäufers. Die 200 km Entfernung gingen also zu Lasten des Verkäufers. Jedenfalls nach deutschem Recht und in Österreich wird es wohl genauso sein, denn das basiert auf einer EU-Richtlinie.

2. Gewährleistungsansprüche bestehen ausschließlich gegen den Verkäufer. Eine Werkstatt vor Ort zu beauftragen, wäre im Gewährleistungsfall der größte machbare Fehler.

3. Ich sehe aber nicht, wie hier Gewährleistungsansprüche mit Aussicht auf Erfolg geltend gemacht werden können. Der Käufer müsste in diesem Fall (mehr als sechs Monate vergangen) beweisen, dass der Mangel bei Übergabe des Fahrzeugs schon vorhanden war. Das ist praktisch ausgeschlossen und da kann auch der beste Anwalt keine Wunder vollbringen.

4. Zur Frage der Garantie müsste der Fragesteller erst einmal ein paar Hausaufgaben machen: Wurde überhaupt eine Garantie vereinbart oder zugesagt? Wenn ja, was wird davon umfasst und was sehen die Garantiebedingungen im einzelnen vor? Da gilt wie so oft, dass es sinnvoll wäre, sich die Vertragsdokumente genauer anzusehen, während es wenig nützt, im Internet herum zu fragen und zu lamentieren. Hier weiß niemand, ob und ggf. welche Garantieansprüche in dem Fall bestehen.

5. Den undichten Lautsprecher neu einzukleben, ist keine große Reparatur. Das ist ja ein bekanntes Problem und unser Golf hatte das auch. Eine freie Werkstatt hat das für ungefähr 50 € in Ordnung gebracht. Seitdem ist es wieder trocken im Innenraum.

 

Themenstarteram 31. Januar 2021 um 12:57

Super danke für die vielen infos! Werd morgen noch mal den Händler kontaktieren und gegebenenfalls mit Anwalt drohend der Mangel muss schon vorher gewesen sein wird aber schwierig das zu beweisen!

Themenstarteram 31. Januar 2021 um 12:59

Zitat:

@golfer0510 schrieb am 31. Januar 2021 um 13:04:27 Uhr:

@TE

Einfach mal die Garantie-Bedingungen lesen. In der Regel ist der verkaufende Händler zur Nachbesserung/Reparatur verpflichtet, aber bei der Entfernung nicht zumutbar, so daß man das vor Ort machen lassen kann.

Ja sind gelesen worden 1 Jahr ist Nachbesserung in Vertrag verankert

Hatte das gleiche Problem, ist bei VW bekannt und es gibt auch eine TPI dazu. Bei mir hat es die Garantie übernommen, hätte sonst 150 Euro pro Seite gekostet.

Du hast sowieso Hersteller Garantie.

Warum befasst du dich mit einem 200 km entfernten und inkompetenten Händler?

 

Das ist ein Serienfehler, wie schon von knirsche geschrieben, es gibt eine Tpi dazu.

Das heißt, du kannst zu jedem offiziellen und kompetenten Vw Händler gehen und die werden das selbstverständlich kostenlos für dich reparieren im Rahmen der Hersteller Garantie.

Normalerweise sollten die das sofort wissen, aber wenn du einen schwachen Serviceberater erwischt, dann sag das Codewort TPI.

Das sollte reichen, damit die nachforschen.

 

Und wenn alles erledigt ist, dann lässt du dir eine Reparaturbestätigung geben und gehst damit zum Geschäftsführer des Betriebes und fragst ihn, was in seinem Unternehmen los ist und ob er bereits vollends die Kontrolle verloren hat und fragst ihn, ob eine Entschuldigung fällig ist und ob das Konsequenzen hat für den inkompetenten Mitarbeiter.

 

Aber den Rechtsweg musst du nicht beschreiten, das bringt nur vermeidbaren Ärger.

am 31. Januar 2021 um 14:32

Wann gab es das Modell Allstar? 2015? 2016? Jedenfalls dürfte das Thema Herstellergarantie durch Zeitablauf erledigt sein. Wenn Garantie in Betracht kommt, dann wohl höchstens irgendeine Gebrauchtgarantie.

Themenstarteram 31. Januar 2021 um 15:11

11/2016 bj

@knirsche hat da völlig recht es gibt bei VW für dieses Problem eine TPI, kannst du auch bei Erwin einsehen. Hatte dieses Problem auch bei meinem ehemaligen Golf 7. Wurde von VW anstandslos behoben und ist denen auch bekannt.Ist irgendwas zu fest genietet worden, und dadurch kann der Wassereinbruch über die Boxen entstehen.

 

@rsepsilon Wenn er eine erweiterte Neuwagen Garantie haben sollte zB auf 5 Jahre und 100000 oder 150000 km

Greift diese auch bis 11/2021. Da sein Fahrzeug ja von 11/2016 ist.

Einer meiner ehemaligen Golf 7 hatte diese auch, genau wie mein jetziger GTI.

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