1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Versicherung
  5. Türverkleidung und Ledersitz durch Glassplitter beschädigt

Türverkleidung und Ledersitz durch Glassplitter beschädigt

Themenstarteram 19. Juni 2012 um 16:06

Liebe Leidensgenossen,

vor drei Jahren hat mein Auto durch einen Rasentrimmer ein Peeling bekommen. Dabei wurden Steinchen gegen mein Auto geschleudert, sodass der Lack beschädigt und die Fahrerseitenscheibe zerbrochen ist. Die Seitenscheibe zerbach zwar in kleine Stücke, diese hingen allerdings noch in großen Stücken zusammen und fielen dann auf die Türverkleidung und meinen Ledersitz. Dabei wurde Türverkleidung (Einschläge im Kunststoff) und der Ledersitzbezug (mehrere Schnitte in der Oberfläche) beschädigt.

Nun zum eingentlichen Problem:

Die Versicherung der betroffenen Firma hätte einfach bezahlen können.. Hat sie aber nicht. Nun ist die Sache schon 3 Jahre vor Gericht. Und zu meinem Nachteil gibt es jetzt schon 2 Gutachten, welche wörtlich besagen: "Einscheibensicherheitsglas zerfällt in kleine Stücke, welche keine scharfen Schnittkanten besitzen und somit auch keine Beschädigungen an meiner Türverkleidung oder auf meiner Lederausstattung verursacht haben können."

Der Richter wird sich dann wohl auf diese Gutachten verlassen müssen und ich bin der Depp!!

Ich bin mir sicher, dass schon bei mehreren ähnlichen Sachverhalten die Innenausstattung von PKW durch die Splitterstücken von Einscheibensicherheitsglas beschädigt wurde.

Hat jemand zufällig nen guten Tip für mich? Was kann ich jetzt noch machen??

Wenn mir nicht bald was sinnvolles einfällt, werde ich wohl damit leben müssen, dass ich mir den Schadenhergang "ausgedacht habe" und auf den Kosten sitzen bleiben.

Bin für jede Hilfe dankbar!!!!!

LG Jan

Beste Antwort im Thema

Hallo Hafi545,

hallo Dellenzaehler,

es ist schon erstaunlich, wie ein Mitarbeiter einer Versicherung beurteilen kann, ob und wann ein Richter einen Tobsuchtsanfall bekommt oder nicht. Und mit Jugend forscht hat das auch nichts zu tun! Der Beweis liegt schon darin, dass es durchaus möglich ist und vorkommt, dass Glassplittter diese Schäden verursachen können.

Solltest Du es immer noch in Frage stellen, nimm einen Glaskrümmel und reibe damit einmal über Deine Haut. Aber Achtung- Verletzungsgefahr- man mag es gar nicht glauben!

Dass Dellenzaehler behauptet, dass ich von so viel "Ahnung wie eine Kuh zum Radfahren hat" kann mich nicht erschüttern. Ich weiss ja um welchem Ignoranten, selbst ernannten Gott des Sachverständigenwesens es sich handelt.

Ich wünsche Euch noch einen schönen Tag.

Gruß HCING

40 weitere Antworten
Ähnliche Themen
40 Antworten

hast du keinen anwalt??

was sagt der denn dazu??

wurden die reste der scheibe als beweisstück gesichert??

Themenstarteram 19. Juni 2012 um 16:23

Bin ja mit Anwalt vor Gericht. Aber der Richter hat mit Autos nichts am Hut und lässt sich seine Entscheidungsfindung durch Gutachten erleichtern. Wenn quasi die Gutachten auf "die Glassplitter sind nicht scharfkantig und können keine Schnitte verursachen" stehen, dann wird wohl das Richterurteil auch so ausfallen. Ich hab ja gleich an dem Schadentag nen Gutachter beauftragt. Der ist sich natürlich sicher, dass die Schäden vom Glas sind. Die Gutachten der Versicherung sagen allerdings etwas Anderes. Mein Anwalt kann ja auch nicht mehr machen, als noch ein Gutachten und einen Zerberstveruch einzuholen. Allerdings wird auch irgendwann meine Versicherung die ganzen Gutachten nicht merhr bezahlen wollen. Und spätestens dann habe ich verloren. Zu Unrecht!!! ;((

Glas wurde damals nicht sichergestellt. Mit sonem Griff ins Klo habe ich ja nie gerechnet..

Besorge dir vom Schrott eine vergleichbare Scheibe und nimm die mit zur Hauptverhandlung. Ebenfalls einen großen Müllsack, ein Handtuch, Handschuhe und einen Hammer zum Zertrümmern. Die kleinen/und großen Teile, lässt du dann den Richter mal befummeln :)

Zitat:

Original geschrieben von ovaskerri

Besorge dir vom Schrott eine vergleichbare Scheibe und nimm die mit zur Hauptverhandlung. Ebenfalls einen großen Müllsack, ein Handtuch, Handschuhe und einen Hammer zum Zertrümmern. Die kleinen/und großen Teile, lässt du dann den Richter mal befummeln :)

Genau so würde ich das auch machen.

Dann kann man die Krümel direkt vor Ort vorweisen.

Ich finde die Krümel nämlich durchaus scharfkantig und habe mich auch schon einmal an einer gebrochenen Scheibe verletzt (geschnitten).

am 20. Juni 2012 um 12:59

Was hat der dir ganze Spass in Euro und in sinnloser Lebenszeitverschwendung bisher gekostet?

ESG ist sehr wohl scharfkantig, wenn auch nicht annähernd so wie eine Standardscheibe... hab oft mit gebrochenen ESG zu tun (z.b. bei Mikrowellen, Herden ect...) das sieht die Haut schon mies aus...

Ich würde bei der Verhandlung auch einen "Live-Versuch" starten, das ganze kann ja ruhig mit Ankündigung passieren... mal sehen ob der Vertreter der Versicherung die Glascherben mal so locker in die Hand nimmt... kannst ja auch noch nen stück leder mitnehmen, und die Scherben mal drüber "ratschen" lassen....

Das mit den Gutachtern muss am Ende der zahlen der verloren hat... ich hoffe für dich, das du gewinnst und der Richter nicht das ganze einfach durchwinkt und tschüss sagt...

Ich frag mich, wie fallende glasscherben "mehrere Schnitte in der Oberfläche" erzeugen konnten... ???

Ich habe mal Ledersitze aus einem verunfallten PKW gekauft, da hab ich auch massig Scherben aus den Sitzfalten geholt, aber da waren keine schäden im Leder zu erkennen...

Mich würde das Schadenbild mal interessieren...

 

Ich würde sagen, es kommt ein wenig auf die Art des Leders an.

Und dann kommt es bestimmt noch darauf an, wie man die Scherben entfernt hat bzw. wie diese auf den Sitz gefallen ist und was die wiegt.

Also ich würde das so pauschal nicht ausschließen.

Zitat:

Original geschrieben von querys

Ich würde sagen, es kommt ein wenig auf die Art des Leders an.

Und dann kommt es bestimmt noch darauf an, wie man die Scherben entfernt hat bzw. wie diese auf den Sitz gefallen ist und was die wiegt.

Also ich würde das so pauschal nicht ausschließen.

Ich tue das auch nicht, darum sag ich ja, das Bilder Interessant wären.

Zitat:

Original geschrieben von ovaskerri

Besorge dir vom Schrott eine vergleichbare Scheibe und nimm die mit zur Hauptverhandlung. Ebenfalls einen großen Müllsack, ein Handtuch, Handschuhe und einen Hammer zum Zertrümmern. Die kleinen/und großen Teile, lässt du dann den Richter mal befummeln :)

Gute Idee. Nimm auch die Seitenverkleidung mit und lass die Krümel aus 30 cm Höhe darauf rieseln.

 

:rolleyes:

Gestern wurde in den Wagen meiner Frau eingebrochen (beifahrer scheibe) ich habe nun die gleichn kleinen schnitte in der Kunststoffverkleidung und im Lack sind kratzer und sogar abplatzungen.....

 

lg

am 25. Juni 2012 um 5:11

Bilder bitte ;)

Besorge dir vom Schrott eine vergleichbare Scheibe und nimm die mit zur Hauptverhandlung.

Dies kann mehr überzeugen als alles was ein Gutachter zu Papier bringt.

Aus eigener Erfahrung und zahlreichen Gutachten zu Einbruchschäden kann ich Dir bestätigen, dass die Glaspartikel extrem scharfkantig sind und es somit zu Schnittverletzungen an Kunststoff- und Lederteilen kommen kann. Auch entsprechende Lackschäden sind dabei erkannt worden.

Viel Glück!!!

Gruß HCING

Gute Idee. Nimm auch die Seitenverkleidung mit und lass die Krümel aus 30 cm Höhe darauf rieseln.

:rolleyes:

Hallo Hafi 545,

wenn er das so macht, wie Du es vorschlägst, dann wird es wohl keine Beschädigungen an der Verkleidung geben.

Eine eingeschlagene Scheibe zerspringt nicht sofort in die nachher erkennbaren kleinen Splitter. Vielmehr fallen angerissene größere Scheibenbereiche nach unten infolge der Schwerkraft. Das bedeutet, dass wesentlich höhere Gewichtskräfte wirken, die, wie ich bereits beschrieben habe, deutliche Schnittverletzungen an Kunststoffteilen, Lederpolstern und am Lack verursachen können.

Gruß HCING

Deine Antwort
Ähnliche Themen