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Tüv 07/18 abgelaufen, Fahrt zum TÜV ohne Punkte noch möglich?

BMW 3er E46
Themenstarteram 8. März 2019 um 23:29

Moin an alle

folgendes... meine Schwester ist Anfang der Woche aus den USA zurückgekommen. Sie absolvierte dort 2 Semester.

Nun ist ihr aufgefallen, dass die HU von ihrem Fahrzeug lange abgelaufen ist, da das Fahrzeug nur in der Garage stand. Auf der Plakette steht verzeichnet 07/18. Nun spricht der Bußgeldkatalog, dass eine Überziehung von 4-8 Monaten 25€ , bei mehr als 8 Monaten sich das Budßgeld erhöht und ein Pünktchen dazu kommt. Dazu 2 Fragen.

Ab wann gilt die HU als abgelaufen in dem Fall? Bereits ab 07/18 oder erst ab 08/18?

2. Wie darf ich die Frist verstehen? Bedeutet dies, dass das erhöhte Bußgeld und der Punkt bei 8 Monaten überziehung oder aber erst ab dem 9 Monat fällig ist? Ich würde sagen ab dem 9 Monat, jedoch würde ich mich gerne vergewissern :)

Das Fahrzeug hat ist rund 5000KM seit der letzten HU gelaufen. Viel sollte da nicht passieren nur da sie noch in der Probezeit ist, möchte sie natürlich ungerne einen Punkt kassieren. Man kennt es ja. 10 Jahre Passiert gar nichts und sobald man die Rennleitung mal nicht sehen möchte, sieht man sie bereits nach 100 Metern :D

Vielen Dank bereits im voraus.

Liebe Grüße

 

PS. Das Fahrzeug ist natürlich noch angemeldet :D Wieso es nicht abgemeldet wurde erklärt sich mir auch nicht.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Surfandertaler schrieb am 09. Mär. 2019 um 03:22:22 Uhr:

Beim Tüv wird auf jeden Fall kein Bußgeld fällig allerdings musst du eine circa 20 % höre TÜV Gebühr bezahlen da dieses als Strafe dienen soll. Der Vorteil ist aber wenn du jetzt im März zum Tüv fährst, bekommst du zwei Jahre frischen TÜV.

So sieht das aus . Den TÜV-Onkel interessiert nur dass du mehr als 2 Monate überzogen hast, es gibt die 20% höhere Gebühr und fertig.

Alles andere wie oben geschrieben " nachweisen warum nicht rechtzeitig gemacht " ist hohles Zeug und interessiert sowohl TÜV als auch die Rennleitung Scheissdreck.

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Zum TÜV darf man soweit ich weiß noch hinfahren, solange das Fahrzeug noch angemeldet ist.

Hat sie schon Post nach Hause bekommen? Solange sie nicht von extrem Motivierten Nachbarn verpetzt wurde, kommt da eigentlich nichts und dann entscheidet der TÜV Prüfer.

Sie hat doch bestimmt Dokumente mit der sie nachweisen kann, dass sie mehrere Monate nicht hier war oder? Einfach mal paar mitnehmen und freundlich mit dem TÜV-Menschen reden und es ihm schildern. Dann dürfte das Bußgeld bestimmt ausfallen. Eventuell schon vor dem Besuch anrufen und erzählen was Sache ist.

 

Ansonsten ist Google dein Freund.

https://www.allianz-autowelt.de/tuev/ueberziehen/#ueberziehen

Themenstarteram 8. März 2019 um 23:48

Danke für deine Antwort. Dokumente hat sie, klar. Alleine der Reisepass mit ein und ausreisestempel sollte ausreichend genug sein. Um den Tüver mache ich mir ehrlich gesagt weniger sorgen. Die Prüfstelle ist recht locker drauf. Es geht eher um die Rennleitung :D

Post bekommen hat sie noch keine. Der Wagen steht ja seit gut einem Jahr in einer verschlossenen Garage und wurde auch seit Ihrer Ankunft noch nicht bewegt.

Es bringt ja leider auch nichts wenn ich den Wagen Notfalls bewege, da sie ja als Halterin trotzdem mit dran ist.

Edit:

OKay, dann scheint es die Punkte wohl doch erst ab dem 9 Monat zu geben wenn ich das richtig verstehe. Bleibt nur noch die Bestätigung der frage, ob in dem Fall der erste Monat 08/2018 oder bereits 07/2018 beginnt. Ich würde ja laienhaft sagen, dass der erste Monat 08/2018 beginnt und man bis zum 31.03.2019 "Punktefrei" zum TÜV Fahren kann.

Hallo, macht euch da mal nicht solche Sorgen. Sie sollte jetzt natürlich nicht abends oder am Wochenende zur Disco oder zum Essen mit dem Wagen fahren. Da der TÜV schon so lange abgelaufen ist darfst du ausschließlich auf dem direkten Weg zum Tüv fahren, ohne ein Bußgeld riskieren zu. Beim Tüv wird auf jeden Fall kein Bußgeld fällig allerdings musst du eine circa 20 % höre TÜV Gebühr bezahlen da dieses als Strafe dienen soll. Der Vorteil ist aber wenn du jetzt im März zum Tüv fährst, bekommst du zwei Jahre frischen TÜV. Das war vor einiger Zeit noch anders. Wenn es dumm lief, hast du nur vier Monate oder drei Monate Tüv bekommen weil dein Wagen schon anderthalb oder 1,2 Jahre über den TÜV war ich habe das Thema gerade im letzten Jahr durch. Ich hatte meine beiden Winterautos eingelagert und erst im November wieder aus dem Lager geholt. Bei beiden war der TÜV sieben beziehungsweise acht Monate abgelaufen. Ich musste zwar höre TÜV Gebühren bezahlen, Habe aber dafür zwei Jahre TÜV bekommen. Im Endeeffekt habe ich also nicht mehr bezahlt da ich ja sozusagen zwölf Monate gespart habe und jetzt erst einige Monate später zum erneuten Tour fahren muss.

Zitat:

@Surfandertaler schrieb am 09. Mär. 2019 um 03:22:22 Uhr:

Beim Tüv wird auf jeden Fall kein Bußgeld fällig allerdings musst du eine circa 20 % höre TÜV Gebühr bezahlen da dieses als Strafe dienen soll. Der Vorteil ist aber wenn du jetzt im März zum Tüv fährst, bekommst du zwei Jahre frischen TÜV.

So sieht das aus . Den TÜV-Onkel interessiert nur dass du mehr als 2 Monate überzogen hast, es gibt die 20% höhere Gebühr und fertig.

Alles andere wie oben geschrieben " nachweisen warum nicht rechtzeitig gemacht " ist hohles Zeug und interessiert sowohl TÜV als auch die Rennleitung Scheissdreck.

Am besten einen Termin beim TÜV ausmachen und dann auf direktem Weg dort hin fahren ohne Umweg. Sollte man doch angehalten werden kann man beweisen das man auf dem Weg zum TÜV ist.

So würde ich das auch machen.

Außerdem ist März der achte Monat, also noch diesen Monat zum TÜV, dann droht ohnehin kein Punkt.

Zitat:

@Vr6667 schrieb am 9. März 2019 um 08:21:09 Uhr:

Am besten einen Termin beim TÜV ausmachen und dann auf direktem Weg dort hin fahren ohne Umweg. Sollte man doch angehalten werden kann man beweisen das man auf dem Weg zum TÜV ist.

Ganz genau so. Termin aus machen und dann zu diesem Termin auf dem direkten Weg hin fahren. Terminbestätigung ausdrucken.

 

Dann gibt es normal nur einen Mängelschein man muss dann noch Mal zur polizei und nachweisen daß man beim TÜV war.

Zitat:

@Wolfi6161 schrieb am 9. März 2019 um 00:48:14 Uhr:

Danke für deine Antwort. Dokumente hat sie, klar. Alleine der Reisepass mit ein und ausreisestempel sollte ausreichend genug sein. Um den Tüver mache ich mir ehrlich gesagt weniger sorgen. Die Prüfstelle ist recht locker drauf. Es geht eher um die Rennleitung :D

Post bekommen hat sie noch keine. Der Wagen steht ja seit gut einem Jahr in einer verschlossenen Garage und wurde auch seit Ihrer Ankunft noch nicht bewegt.

Es bringt ja leider auch nichts wenn ich den Wagen Notfalls bewege, da sie ja als Halterin trotzdem mit dran ist.

Edit:

OKay, dann scheint es die Punkte wohl doch erst ab dem 9 Monat zu geben wenn ich das richtig verstehe. Bleibt nur noch die Bestätigung der frage, ob in dem Fall der erste Monat 08/2018 oder bereits 07/2018 beginnt. Ich würde ja laienhaft sagen, dass der erste Monat 08/2018 beginnt und man bis zum 31.03.2019 "Punktefrei" zum TÜV Fahren kann.

Du hast es am Ende selbst erkannt.

Bis zum 31.03. Bist du noch in der 8 Monats Frist.

Ab 01.04. Sind es mehr als 8 Monate.

Dann auch 1Punkt und teuerer.

Beim TÜV wirds schon nach dem 2. Monat Überziehung teurer, weil dann eine "erweitere Untersuchung" abgerechnet wird, wenn ichs recht verstehe.

Nunja, man muss ja nicht zum TÜV und dessen Preise zahlen. Es gibt genug Wettbewerber.

 

Zitat:

@lex-golf schrieb am 11. März 2019 um 00:19:58 Uhr:

Nunja, man muss ja nicht zum TÜV und dessen Preise zahlen. Es gibt genug Wettbewerber.

:confused: Wohl eher eine sprachliche Spitzfindigkeit. Dekra, GTÜ und KÜS rechnen für die „Ergänzungsprüfung“ auch mehr ab...

Das ist seit 2012 gesetzlich so (ausser es wurde später wieder geändert).

https://www.kfz-auskunft.de/news/15246.html

Danke für die Weiterbildung

Wäre mir neu, dass der TÜV teurer sein soll, als die Konkurrenz.

Bei uns jedenfalls ist DEKRA teurer.

Dazu kommt, dass man nicht überall die große Auswahl hat, wenn man nicht weit fahren will und dann spielen die geringen Preisunterschiede eher keine Rolle.

Zitat:

@Mopedmongo schrieb am 10. März 2019 um 15:01:44 Uhr:

Bis zum 31.03. Bist du noch in der 8 Monats Frist.

Ab 01.04. Sind es mehr als 8 Monate.

Dann auch 1Punkt und teuerer.

ist auch selbst im Worst Case nur ein B-Verstoß und bleibt trotz Punkt beim ersten Mal ohne Probezeitfolgen.

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