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TÜV 3 Jahre überzogen

Themenstarteram 15. Mai 2012 um 18:21

Hallo,

wir haben einen Anhänger in der Garage stehen bei dem der TÜV 2009 abgelaufen ist. Der Hänger wurde seitdem auch nicht mehr bewegt, war aber die ganze Zeit angemeldet.

Gibt das irgendwelche Probleme wenn ich den beim TÜV vorstelle um eine neue Plakette zu bekommen?

Viele Grüße.

Sebastian

Beste Antwort im Thema

Ab 1. Juli soll nicht mehr rückdatiert werden:

http://...tsche-handwerks-zeitung.de/.../

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tüv nein...wen aber auf der fahrt zum tüv angehalten wirst gibts eben lack.

Auch wenns jetzt blöd klingt, aber Du musst wenn Du jetzt TÜV haben willst 2 mal zum TÜV.

Als ich vor kurzem mit meiner Dicken zum TÜV war hatte der Prüfer einen Anruf, da ging es um das gleiche Problem. Er sagte das der Tüv immer für 2 Jahre geklebt wird.

Beispiel, ist er 2008 abgelaufen, Du gehst aber erst 2011 zum TÜV , bekommst Du nur TÜV Plakette für 2010. Wenn Du noch einmal Euros abdrückst bekommst Du TÜV bis 2012.

So hat er es am Telefon erklärt.

Zitat:

Original geschrieben von onkel-howdy

tüv nein...wen aber auf der fahrt zum tüv angehalten wirst gibts eben lack.

Nö, zum Tüv darf er, sollte sich eine Terminbestätigung ausstellen lassen. klick

 

@DieDicke: Ja das war mal so ... jetzt darf der Tüv aber nicht mehr zurückdatieren. Bei mir im Zulassungsbezirk hat er das schon 2010 nicht mehr gemacht: klick

am 15. Mai 2012 um 18:53

Zitat:

Original geschrieben von Diedicke1300

Auch wenns jetzt blöd klingt, aber Du musst wenn Du jetzt TÜV haben willst 2 mal zum TÜV.

Als ich vor kurzem mit meiner Dicken zum TÜV war hatte der Prüfer einen Anruf, da ging es um das gleiche Problem. Er sagte das der Tüv immer für 2 Jahre geklebt wird.

Beispiel, ist er 2008 abgelaufen, Du gehst aber erst 2011 zum TÜV , bekommst Du nur TÜV Plakette für 2010. Wenn Du noch einmal Euros abdrückst bekommst Du TÜV bis 2012.

So hat er es am Telefon erklärt.

Absolut korrekt erklärt.

War bei dem Auto eines verstorbenen Verwandten ebenfalls so: 4 Jahre im KH und Pflegeheim, das Auto wurde in dieser Zeit nicht bewegt, war technisch absolut in Ordnung (ein 7,5 Jahre alter Mercedes) und die Erbin durfte zweimal mängelfreien TÜV zahlen.

Zitat:

Original geschrieben von bigLBA

Zitat:

Original geschrieben von onkel-howdy

tüv nein...wen aber auf der fahrt zum tüv angehalten wirst gibts eben lack.

Nö, zum Tüv darf er, sollte sich eine Terminbestätigung ausstellen lassen. klick

 

@DieDicke: Ja das war mal so ... jetzt darf der Tüv aber nicht mehr zurückdatieren. Bei mir im Zulassungsbezirk hat er das schon 2010 nicht mehr gemacht.

Ich war letzte Woche Dienstag mit meiner Dicken zum TÜV. Ich kann nur wiedergeben was der Prüfer am Telefon erklärt hat.

Ansonsten habe ich kein Wissen zu diesem Thema.

Zitat:

Original geschrieben von Diedicke1300

Ich war letzte Woche Dienstag mit meiner Dicken zum TÜV. Ich kann nur wiedergeben was der Prüfer am Telefon erklärt hat.

Ansonsten habe ich kein Wissen zu diesem Thema.

Ja, habe gerade eine Quelle vom ADAC verlinkt. Die Zulassungsstellen sind da mal wieder uneinst. Man wollte ursprünglich zum 1.April eine einheitliche Regelung haben ... aber scheinbar sperren sich da einige Ämter gegen.

Ich habe Oktober 2010 meinen Scheunenaudi, der seit 5 Jahre keinen Tüv hatte, verübergehend anmelden müssen, weil der Familienkombi einen Motorplatzer hatte und den deswegen vorher natürlich zum Tüv gebracht. Ich habe nur ein mal Gebühr bezahlt und der Wagen hat für 24 Monate Tüv bekommen.

Bei dem Jetta hatte ich mal 1nen Monat überzogen, und der hatte dann auch nur für 23 Monate Tüv. Daher weis ich, daß diese 'Rückdatierungsregel' iregndwann auch mal in meinem Zulassungsbezirk bestand.

Zitat:

Original geschrieben von bigLBA

Zitat:

Original geschrieben von Diedicke1300

Ich war letzte Woche Dienstag mit meiner Dicken zum TÜV. Ich kann nur wiedergeben was der Prüfer am Telefon erklärt hat.

Ansonsten habe ich kein Wissen zu diesem Thema.

Ja, habe gerade eine Quelle vom ADAC verlinkt. Die Zulassungsstellen sind da mal wieder uneinst. Man wollte ursprünglich zum 1.April eine einheitliche Regelung haben ... aber scheinbar sperren sich da einige Ämter gegen.

Ich habe Oktober 2010 meinen Scheunenaudi, der seit 5 Jahre keinen Tüv hatte, verübergehend anmelden müssen, weil der Familienkombi einen Motorplatzer hatte und den deswegen vorher natürlich zum Tüv gebracht. Ich habe nur ein mal Gebühr bezahlt und der Wagen hat für 24 Monate Tüv bekommen.

Bei dem Jetta hatte ich mal 1nen Monat überzogen, und der hatte dann auch nur für 23 Monate Tüv. Daher weis ich, daß diese 'Rückdatierungsregel' iregndwann auch mal in meinem Zulassungsbezirk bestand.

Wenn der Wagen abgemeldet war, sieht es ja wieder anders aus.

Nur wenn der Wagen durchgehend angemeldet war ( wie bei dem TE ) tritt wohl die Reglung, so wie sie der Prüfer beschrieben hat, in Kraft.

Ab 1. Juli soll nicht mehr rückdatiert werden:

http://...tsche-handwerks-zeitung.de/.../

Zitat:

Original geschrieben von Roland745

Ab 1. Juli soll nicht mehr rückdatiert werden:

http://...tsche-handwerks-zeitung.de/.../

In dem Fall würde es sich lohnen, bis Juli mit dem Tüv zu warten :)

Themenstarteram 15. Mai 2012 um 20:08

Ich werde mich dann mal erkundigen ob wirklich die doppelte Gebühr anfällt.

Wäre es eine Option den Hänger abzumelden und dann für die neue Anmeldung zum TÜV zu fahren?

kommt drauf an,was du fürs an und abmelden bezahlst

am 15. Mai 2012 um 20:11

Ich war letzte Woche mit meinem Hänger bei KÜS.

Plakette war 4 Jahre abgelaufen.

Jetzt hat er wieder eine, gültig bis 05/2014. 

Musste keine doppelte Gebühr bezahlen.

Zitat:

Original geschrieben von bigLBA

Zitat:

Original geschrieben von Roland745

Ab 1. Juli soll nicht mehr rückdatiert werden:

http://...tsche-handwerks-zeitung.de/.../

In dem Fall würde es sich lohnen, bis Juli mit dem Tüv zu warten :)

Es ist immer noch ungeklärt, ob der TÜV solche Fälle melden muss.

Deshalb kann noch nicht gesagt werden, ob es sich wirklich lohnt.

Zitat:

Original geschrieben von bigLBA

Zitat:

Die Zulassungsstellen sind da mal wieder uneinst. Man wollte ursprünglich zum 1.April eine einheitliche Regelung haben ... aber scheinbar sperren sich da einige Ämter gegen.

Was soll das Ganze denn bitte mit den Zulassungsstellen zu tun haben? :confused::confused: Die Regelung wird von den Prüforganisationen mit den Verkehrsministerien getroffen, die Zulassungsstellen sind da außen vor...

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