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TÜV ab wann abgelaufen, wann 2 Monate überzogen?

Themenstarteram 4. Januar 2014 um 9:13

Hallo, das Thema wurde ja schon öfters besprochen. Meine Frage ist nun wann GENAU der TÜV abläuft und wie diese 2 Monatsregel funktioniert.

Bei meinem Auto steht auf der Plakette 01/2014. Wann habe ich nun den ersten Tag überzogen? Am 1.1.2014 oder erst am 1.2.2014 bzw. habe ich dann am 1.3. oder am 1.4. 2 Monate überzogen?

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Tecci6N

Vollkommen unabhängig von einem Tatbestand im BKat, den die Polizei nutzt, kann jederzeit ein OWi-Verfahren eingeleitet werden. Mit deutlich anderen Beträgen. Und zwar ab dem ersten Tag. Manche glauben halt, man müsste nur bei der Polizei bezahlen...

Nö.

Bitte Quelle benennen, in der dies geregelt ist. Lasse mich gern belehren.

 

Es gilt folgendes: 

1. Bei PKW, Motorrädern, leichten Anhängern (nicht sicherheitsprüfungspflichtigen Fahrzeugen):

- Mehr als zwei Monate : € 15,--

- Mehr als vier Monate und bis zu acht Monaten : € 25,--

- Mehr als acht Monate : € 40,-- und 2 Punkte in Flensburg

 

2. Bei Nutzfahrzeugen, bei denen eine Sicherheitsprüfung vorgeschrieben ist:

- Bis zu zwei Monate: € 15,--

- Mehr als zwei und bis zu vier Monate: € 25,--

- Mehr als vier und bis zu acht Monate: € 40,-- plus 1 Punkt in Flensburg

- Mehr als acht Monate: € 75,-- plus 2 Punkte in Flensburg

 

O.

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Zitat:

Original geschrieben von franz0492

Bei meinem Auto steht auf der Plakette 01/2014. Wann habe ich nun den ersten Tag überzogen?

Überzogen hast Du ab dem 01.02.

Und zwei Monate ab dem 01.04., aber unabhängig davon kann bereits ab dem ersten Tag Ungemach drohen. Dieser Zwei-Monate-darf-man-Irrglaube ist halt immer noch weit verbreitet. Abgesehen davon, wo ist eigentlich das Problem, das Fahrzeug rechtzeitig vorzustellen? Der Termin kommt ja jetzt nicht soooo überraschend...

wenn mehr als 1 - 4 monate Überzogen wird werden höhere Tüv_gebühren fällig und die Rennleitung freut sich ...;)

Zitat:

Original geschrieben von Tecci6N

...Dieser Zwei-Monate-darf-man-Irrglaube ist halt immer noch weit verbreitet.

...

häng noch -ohne-Bussgeld-berappen-zu-müssen dran dann passt es.

 

mfg

 

Zitat:

Original geschrieben von ICBM

Zitat:

Original geschrieben von Tecci6N

...Dieser Zwei-Monate-darf-man-Irrglaube ist halt immer noch weit verbreitet.

...

häng noch -ohne-Bussgeld-berappen-zu-müssen dran dann passt es.

mfg

wenn man ned von der rennleitung erwischt wird kannste mehr überziehen ....;);)

Vollkommen unabhängig von einem Tatbestand im BKat, den die Polizei nutzt, kann jederzeit ein OWi-Verfahren eingeleitet werden. Mit deutlich anderen Beträgen. Und zwar ab dem ersten Tag. Manche glauben halt, man müsste nur bei der Polizei bezahlen...

aber doch von keinem anderen als Polizei und sonstige öffentliche Kontroliettis?

manche glauben ja auch man müsste dann an den Prüfer löhnen :eek:

Zitat:

Original geschrieben von Tecci6N

Vollkommen unabhängig von einem Tatbestand im BKat, den die Polizei nutzt, kann jederzeit ein OWi-Verfahren eingeleitet werden. Mit deutlich anderen Beträgen. Und zwar ab dem ersten Tag. Manche glauben halt, man müsste nur bei der Polizei bezahlen...

und dann geht der Ärger erst richtig los würde ich sagen ....

Zitat:

Original geschrieben von Tecci6N

Vollkommen unabhängig von einem Tatbestand im BKat, den die Polizei nutzt, kann jederzeit ein OWi-Verfahren eingeleitet werden. Mit deutlich anderen Beträgen. Und zwar ab dem ersten Tag. Manche glauben halt, man müsste nur bei der Polizei bezahlen...

Nö.

Bitte Quelle benennen, in der dies geregelt ist. Lasse mich gern belehren.

 

Es gilt folgendes: 

1. Bei PKW, Motorrädern, leichten Anhängern (nicht sicherheitsprüfungspflichtigen Fahrzeugen):

- Mehr als zwei Monate : € 15,--

- Mehr als vier Monate und bis zu acht Monaten : € 25,--

- Mehr als acht Monate : € 40,-- und 2 Punkte in Flensburg

 

2. Bei Nutzfahrzeugen, bei denen eine Sicherheitsprüfung vorgeschrieben ist:

- Bis zu zwei Monate: € 15,--

- Mehr als zwei und bis zu vier Monate: € 25,--

- Mehr als vier und bis zu acht Monate: € 40,-- plus 1 Punkt in Flensburg

- Mehr als acht Monate: € 75,-- plus 2 Punkte in Flensburg

 

O.

am 4. Januar 2014 um 16:13

Ich war letztens beim TÜV und da mir langweilig war, habe ich eine Broschüre zu dem Thema gelesen.

Ein paar Punkte daraus:

- Seit dem 01. Juni 2012 wird die HU auch nach dem Überziehen der Fälligkeit nicht mehr rückdatiert.

- Die nöchste HU ist grundsätzlich immer 24 Monate nach der letzten Untersuchung fällig.

- Leichte Verstöße werden aber in der Regel nicht gleich bestraft. Selbst in einer Polizeikontroller muss man innerhalb der ersten zwei Monate nach Ablauf der der Regel nur mit einer Ermahnung rechnen.

- Ist die HU mehr als zwei Monate überfällig, können jedoch 15€ Bußgeld verhängt werden. Zudem fallen ab diesem Zeitpunkt 20 % höhere Gebühren für die neue Plakette an,

- Lässt man sich mehr wie vier Monate Zeit mit der Vprführung, sieht der Gesetzgeber 25 €, ab acht Monaten 40 € und zwei Punkte in

Flensburg vor.

edit: Der Golf war schneller wie der MB :D

Zitat:

- Ist die HU mehr als zwei Monate überfällig, können jedoch 15€ Bußgeld verhängt werden. Zudem fallen ab diesem Zeitpunkt 20 % höhere Gebühren für die neue Plakette an,

busgeld iss klar ,aber höhere gebühren des leuchtet mir ned ein :confused::confused:...

am 4. Januar 2014 um 16:21

Nehmen wir mal an du hast TÜV bis zum 02/2014. Gehst aber erst 05/2014 zum TÜV.

Früher wurde rückdatiert und du hättest TÜV bis zum 02/2016 bekommen.

Heute aber bis 05/2016.

Deswegen musst du dann aber die Plakette 20% mehr bezahlen.

edit: Sonst wäre die Zeit dazwischen ja geschenkt. Und umsonst gibts bekanntlich nichts. ;)

Zitat:

Original geschrieben von Nette Hexe

Nehmen wir mal an du hast TÜV bis zum 02/2014. Gehst aber erst 05/2014 zum TÜV.

Früher wurde rückdatiert und du hättest TÜV bis zum 02/2016 bekommen.

Heute aber bis 05/2016.

Deswegen musst du dann aber die Plakette 20% mehr bezahlen.

edit: Sonst wäre die Zeit dazwischen ja geschenkt. Und umsonst gibts bekanntlich nichts. ;)

ach sooo und deshalb kostet des mehr nur damit er die Plakette zum Prüfmonat aufklebt

aber trotzdem Blödsinnig ,weil bei bestandener Prüfung die Plakette er eh anbringen muss meiner ansicht und ein Mehraufwand = 20% sehe ich da nicht ob er die auf 02/14 klebt oder auf 05/14 dreht und Klebt ;)

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