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TÜV abgelaufen Führerschein Probezeit

Themenstarteram 2. Juni 2014 um 13:16

Moin moin

Ich will mir nacher ein Auto abholen 180km einfache Strecke, Problem ist, TÜV ist gültig bis 2/14

Nun bin ich noch in der Probezeit und hatte bisher keinerlei Verkehrsverstöße.

Was kann mir im schlimmsten Fall passieren wenn mich heute Abend eine Polizeistreife anhält?

lg

Chris

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von servicetool

Zitat:

Original geschrieben von Kai70

Ja mach Du das mal :rolleyes:

Na komm...klick den Link an und erkenne, dass Du die Bußgelder bis 30.04.2014 beschrieben hast.

Nein ich habe die aktuellen Bußgelder beschrieben, dieser Link von dir, gibt wie bereits erwähnt völlig falsche Infos.

Der Gesetzgeber sieht dies nun einmal anders, aber wie war das mit dem dumm sterben, viel Spaß dabei :D

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Keine Punkte und 40 Euro Bußgeld

am 2. Juni 2014 um 13:27

...und warscheinlich eine Mängelkarte.

Ein verkehrssicheres Fahrzeug vorausgesetzt, ein Verwarngeld von 15,-€ bei über 2 bis 4 Monate überzogene HU.

Über 4 Monate überzogene HU wären es 25,-€,

und erst bei über 8 Monaten 60,-€, 1 Punkt und ein B-Verstoß.

Probezeitmäßig passiert beim Überziehen der HU in Deinem Rahmen nichts weiter.

Zitat:

Original geschrieben von Kai70

Ein verkehrssicheres Fahrzeug vorausgesetzt, ein Verwarngeld von 15,-€ über 4 Monate überzogene HU wären es 25,-€, und erst über 8 Monaten 60,-€, 1 Punkt und ein B-Verstoß.

Probezeitmäßig passiert nur beim Überziehen in Deinem Rahmen nichts weiter.

Nööööö...

Ab 1. Mai 2014

bis 2 Monate 0 Punkte 40 Euro

von 2 bis zu 4 Monaten 0 Punkte 40 Euro

von 4 bis zu 8 Monaten 1 Punkt 60 Euro

mehr als 8 Monaten 1 Punkt 75 Euro

Zitat:

Original geschrieben von servicetool

Zitat:

Original geschrieben von Kai70

Ein verkehrssicheres Fahrzeug vorausgesetzt, ein Verwarngeld von 15,-€ über 4 Monate überzogene HU wären es 25,-€, und erst über 8 Monaten 60,-€, 1 Punkt und ein B-Verstoß.

Probezeitmäßig passiert nur beim Überziehen in Deinem Rahmen nichts weiter.

Nööööö...

Ab 1. Mai 2014

bis 2 Monate 0 Punkte 40 Euro

von 2 bis zu 4 Monaten 0 Punkte 40 Euro

von 4 bis zu 8 Monaten 1 Punkt 60 Euro

mehr als 8 Monaten 1 Punkt 75 Euro

Nein dies was Du postest sind die Bußgelder für Fahrzeuge welche einer Sicherheitsüberprüfung unterliegen, für den Fragesteller nicht von Relevanz, da er von kein KOM oder LKW spricht, sondern von einem PKW.

Du musst im BKat schon unter den richtigen Nummer schauen für PKW: BKat Nr. 186.2 bis 186.3.

Ab 01.05.2014 hat sich lediglich das Bußgeld bei einem PKW von 40 auf 60,-€ erhöht bei über 8 Monaten.

Und komme jetzt nicht mit der Seite "bussgeldkatalog.kfz-auskunft.de/untersuchung.html" diese gibt völlig falsche Informationen.

Ich glaub ich lass Dich dumm sterben.

 

 

Klick

am 2. Juni 2014 um 13:40

Nicht vergessen: Auch der Halter bekommt ein Bußgeld, nicht nur der Fahrer.

Zitat:

Original geschrieben von servicetool

Ich glaub ich lass Dich dumm sterben.

Ja mach Du das mal :rolleyes:

Zitat:

Original geschrieben von servicetool

Klick

Tja das ist das was ich dir mitteilte, Du solltest lieber nach dem aktuellen BKat schauen und nicht Seiten vertrauen welche Fehlinformationen schreiben.

Zitat:

Original geschrieben von Kai70

Zitat:

Original geschrieben von servicetool

Ich glaub ich lass Dich dumm sterben.

Ja mach Du das mal :rolleyes:

Na komm...klick den Link an und erkenne, dass Du die Bußgelder bis 30.04.2014 beschrieben hast.

Zitat:

Original geschrieben von servicetool

Zitat:

Original geschrieben von Kai70

Ja mach Du das mal :rolleyes:

Na komm...klick den Link an und erkenne, dass Du die Bußgelder bis 30.04.2014 beschrieben hast.

Nein ich habe die aktuellen Bußgelder beschrieben, dieser Link von dir, gibt wie bereits erwähnt völlig falsche Infos.

Der Gesetzgeber sieht dies nun einmal anders, aber wie war das mit dem dumm sterben, viel Spaß dabei :D

Als Halter Fahrzeug zur Haupt- oder Zwischenuntersuchung nicht angemeldet oder vorgeführt; bei einer Überschreitung des Anmelde- oder Vorführtermins von

mehr als zwei bis zu vier Monaten 15,- EUR

vier bis acht Monaten 25,- EUR

mehr als acht Monaten 60,- EUR, 1 Punkt

Fahrzeug zur Nachprüfung der Mängelbeseitigung nicht rechtzeitig vorgeführt 15,- EUR

HTC

Gesetzgeber ist nicht das wirkliche Problem bei abgelaufener HU.

Versicherung könnte Probleme machen im Falle eines Unfalles.

Dazu müsste das Fahrzeug verkehrsunsicher sein und dies der Grund für den Unfall sein.

Und wenn das Fahrzeug verkehrsunsicher ist, spielt es keine Rolle ob abgelaufene oder gültige HU, da droht immer Ärger mit der Versicherung ;)

Je nach Fahrzeugzustand würde ich direkt zum nächsten TÜV fahren, entweder es gibt die neue Plakette oder man kann die Nachprüfung in Ruhe angehen. Sollte das Auto gravierende Mängel haben, würde ich die Fahrt nicht antreten.

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