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Tüv/Anmeldung. Wie lange gilt der Tüv?
Hallöchen Leute, nach ner halben Ewigkeit meld ich mich mal wieder mit einer Frage und zwar geht's um Folgendes: mein 48er Chevy befindet sich derzeit beim Tüv, deutsche Papiere sind auch kein Problem. Aus persönlichen Gründen wird es mir allerdings nicht möglich sein, mich in D-Land zur Anmeldung/Zulassung einzufinden, weshalb ich die Kiste von nem Kumpel nach Bozen transportieren lassen werde. Nun die Frage: wie lange gilt der Tüv hinsichtlich der Anmeldung/Zulassung OHNE dass ich mit dem Auto vorfahren muss?
Oder andersrum gefragt: kann ich - sagen wir mal in zwei/drei Monaten - einfach in Rosenheim oder München mit allen notwendigen Papieren bei der Zulassungsstelle vorstellig werden OHNE mit dem Chevy rausfahren zu müssen oder wollen die das Auto sehen?
Hoffe irgendwer kann mir helfen!
Vielen Dank und Cheers,
H.
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23 Antworten
Hallo
Ich kapier die Frage irgendwie nicht.
Mal angenommen, du fährst mit deinem Auto heute zum TÜV und dein Auto bekommt den Stempel, so ist dieser 2 Jahre gültig. Jedenfalls hier in D.
Wenn das Fahrzeug abgemeldet ist, fängt die 2-jahres-Frist trotzdem ab Tag der TÜV-Abnahme an. Auch, wenn du das Auto erst ein Jahr später anmeldest. Allerdings hast du dann nur noch ein Jahr TÜV. Das andere Jahr stand es ja nur in der Gegend rum. Musst also in einem Jahr wieder vorfahren.
Eine deutsche Zulassungsstelle will dein Auto nicht sehen, schon vorhandene deutsche Papiere vorausgesetzt.
Dein Fahrzeug anmelden kann im prinzip jede Person, die dir grad so einfällt. Voraussetzung: Volljährig und du musst allerhand Vollmachten für diese Person erteilen. Entsprechende Vordrucke gibt es im Netz bei den jeweiligen Homepages der Zulassungsstellen.
Also anmelden geht auf jede Fall noch Monate nach der TÜV-Püfung, no problem. Papier aber gut aufheben, gell. Der Tüv-Onkel gibt Dir halt keine Plakette, er wüßte ja nicht wo er sie hinpappen könnte ;-) . Die kriegste dann beim zulassen aufs Schild.
Aber als ich im März das Auto für meine Frau angemeldet habe, wollten sie die Vollmacht und unsere BEIDEN Personalausweise sehen.
Wenn Dein Auto heute bei der AU/HU war (und durchgekommen ist), kannst Du den Wagen meines Erachtens (von daher) bis zum 31.1.2013 zulassen.
Ab dem 1.2. 2013 lassen sie das Auto nicht ohne neue HU zu.
Vielen Dank für die Antworten. Klingt ja super. Die Frage ist entstanden, weil ein deutscher Kumpel meiner Wenigkeit Folgendes meinte: Zitat: "du hast nach dem Tüv drei Monate Zeit, um den Wagen anzumelden OHNE vorfahren zu müssen. Nach dieser Frist musst mit dem Chevy hin, weil die das Auto dann sehen wollen. Informier dich mal". Zitat Ende.
Hab sicherheitshalber sämtliche Zulassungsstellen in/um München angeschrieben, irgendwer von denen wird mir das früher oder später ja dann auch so bestätigen können.
Vollmacht: wär auch so ein Ding, hab ja versucht, die Jungs die in D-Dorf an meiner Kiste rumgebastelt haben davon zu überzeugen, das zu machen, die wollen aber nicht. Und nach 2 Jahren hab ich keine Lust mehr mit irgendwem rumzustreiten, ich will den Wagen einfach hier haben.
Nochmals vielen Dank, wünsche einen angenehmen Tag!
H.
Dann ist das aber quark, was dein kumpel da gesagt hat.
Mal was anderes......Du möchtest das Auto nur zulassen, um von deutschland nach Bozen (Italien) zu kommen?
Wenn ja, gibt es auch die sogenannten Ausfuhrkennzeichen.
Die gibts auch ohne TÜV und AU, befristet für einen monat, glaube ich.
Allerdings muss das Auto in dem Zeitraum den deutschen Boden verlassen.
Moin Moin !
Zitat:
Wenn ja, gibt es auch die sogenannten Ausfuhrkennzeichen.
Die gibts auch ohne TÜV und AU, befristet für einen monat
Nein ,du brauchst eine gültige HU . Au gibts seit über 1 Jahr nicht mehr.
Die Frage ist aber ,wenn ich das richtig verstanden habe,eine ganz andere. die Zul.stellen sind verpflichtet,bei der Zulassung die FIN zu kontrollieren,davon kann nur abgesehen werden,wenn unmittelbar vorher die HU stattgefunden hat. Die zeitliche Ausdehnung des "unmittelbar" ist wohl gefragt. Das kann dir nur die Zul.stelle selber beantworten.
MfG Volker
Na ja.
Die Plakette gibts nicht mehr.
Die AU schon. Und Du musst die Bescheinigung im Fahrzeug als Beleg mitführen. Auf keinen Fall verlieren!
Die AU ist nun fester Bestandteil der HU, deswegen aber nicht weniger wichtig.
Frag mich nicht, warum man sich das nun wieder ausgedacht hat.
Ich habe aufgehört darüber nachzudenken. Seither kann ich wieder etwas ruhiger schlafen.
Moin Moin !
Zitat:
deville73 deville73
The world of gentlemen
Na ja.
Die Plakette gibts nicht mehr.
Die AU schon. Und Du musst die Bescheinigung im Fahrzeug als Beleg mitführen. Auf keinen Fall verlieren!
Die AU ist nun fester Bestandteil der HU, deswegen aber nicht weniger wichtig.
Frag mich nicht, warum man sich das nun wieder ausgedacht hat.
Ganz einfach ! Du brauchst keine Bescheinigung mitführen,bei der (Wieder) anmeldung kann die Zul.stelle keine AU-bescheinigung verlangen,da diese Auf dem HU-Bericht vermerkt ist,infolgedessen kommt es zu keiner Abweichung der Termine mehr,ein verlorengegangener HU-bericht kann anhand des Stempels in der ZB I immer nachvollzogen und wieder angefordert werden,also nur Vorteile !
MfG Volker
Also ich jedenfalls habe immer noch ein extra Protokoll für die AU con 2010 und mir wurde gesagt ich solle das im Auto verwahren für den Fall das es bei einer Kontrolle verlangt wird.
Allerdings hatte ich bislang Gott sei Dank noch keine Kontrolle. Brauch ich nicht, auch wenn das Auto ok ist.
wie jetzt ????
kann man die Au nicht mehr Getrennt von der HU machen???
gruss tom
So weit ich weiss, wird die nur noch in Verbindung mit der HU gemacht.
das ist aber Blödsinnig,
das heisst Praktisch auch wen das Auto keine Mängel hat nur Au spinnt bekommt er kein Tüv
War aber bisher auch so.
Ohne gültige AU gabs auch keinen Segen vom TÜV oder wemauchimmer.
Zitat:
Original geschrieben von max.tom
das ist aber Blödsinnig,
das heisst Praktisch auch wen das Auto keine Mängel hat nur Au spinnt bekommt er kein Tüv
Klarstellung:
Du kannst nach wie vor in einer dafür zugelassenen Werkstatt deine AU machen. Sie wird dann bei der HU vom Prüfer anerkannt. ABER: Zum Zeitpunkt des HU-Termins darf die AU nicht älter als 3 Monate sein. Ansonsten wird sie nicht anerkannt.
VG