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TÜV bekommen, Rost an Kottflügel als Mängel stet im Prüfprotokoll

Themenstarteram 9. Dezember 2022 um 15:42

Hallo,

(M)ein Fahrzeug hat neuen TÜV bekommen, jedoch hat der Prüfer Rost an Kotflügel (siehe Fotos) ins Protokoll geschrieben (potentielle Gefahr für Fußgänger).

Frage:

Müssen die Roststellen durch Metalleinsätze repariert werden (ausschneiden, einschweißen, schleifen, lackieren usw.), oder dürfen sie (nach Entrostung, Versiegelung usw.) mit Abdeckleisten aus Kunststoff bedeckt werden? Solche Kunststoffleisten sind breit genug, um die Stellen vollständig abzudecken.

Danke im Voraus!

Gruß, Kappa13

Kotflügel hinten links
Kotflügel hinten rechts #1
Kotflügel hinten rechts #2
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18 Antworten

Solange das Auto nun TÜV hat, kannst Du das so instandsetzen wie Du es möchtest. Auch mit Glasfasermatte oder sonstigem und dann diese Kunststoff Kotflügelleisten drüber. Den Rost großzügig entfernen, Rostumwandler drauf, mehrmals, Spachtelmasse oder Glasfaser drüber und lackieren.Von der Rückseite richtig Dick Hohlraumschutz und Unterbodenschutz drüber.

Der Rost wird nicht aufhören. Wo das einmal ist, da ist es ! Es wird weiter rosten wenn man nichts macht und nur Kunststoffleisten drüber steckt.

Ich finde es extrem kulant vom Prüfer, so eine Karre durchzuwinken.

Da ist der Rostfrass schon weit fortgeschritten. Was man sieht, ist nur die Spitze des Eisberges. Das sieht auf jeden Fall nach mehr Arbeit aus. Damit Tüv zu bekommen ist schon sportlich.

Über was für einen Wagen reden wir überhaupt?

Zitat:

@Kappa13 schrieb am 9. Dezember 2022 um 16:42:49 Uhr:

Hallo,

(M)ein Fahrzeug hat neuen TÜV bekommen, jedoch hat der Prüfer Rost an Kotflügel (siehe Fotos) ins Protokoll geschrieben (potentielle Gefahr für Fußgänger).

Frage:

Müssen die Roststellen durch Metalleinsätze repariert werden (ausschneiden, einschweißen, schleifen, lackieren usw.), oder dürfen sie (nach Entrostung, Versiegelung usw.) mit Abdeckleisten aus Kunststoff bedeckt werden? Solche Kunststoffleisten sind breit genug, um die Stellen vollständig abzudecken.

Danke im Voraus!

Gruß, Kappa13

In Österreich würde der Prüfer die Pickerllizenz verlieren. Kein TÜV bei Durchrostungen.

Das sieht nach einem Kleinwagen im hohen Alter aus, der Lack verblichen... meine Empfehlung wäre, Plastikverkleidungen aufzukleben und das Auto zu Ende zu fahren. Das wirklich instand zu setzen würde teurer als ein fahrtauglicher Ersatz. Als Laie rumfummeln würde ich daran nicht, das ist vergebene Liebesmüh...

Zitat:

@Holger-TDI schrieb am 9. Dezember 2022 um 17:45:44 Uhr:

Damit Tüv zu bekommen ist schon sportlich.

Warum sollte sich der Prüfer wegen des Rosts am Radlauf stören?

Wenn das Radhaus, Domaufnahme, Hinterachsaufnahme o.ä. so aussieht... das ist was anderes.

Aber das? I.d.R. wird an solchen Stellen dann immer mit Scharfkantigkeit o.ä. argumentiert.

@TE: Soll der Karren jetzt nur die 2 Jahre durchhalten oder was ist anvisiert? Der Radlauf ist durchgerostet. Das was Du vorhast ist nur Kosmetik und bringt eigentlich gar nichts. Kannste genauso gut ausschneiden und mit GF-Matten "zukleben". Alles ein "Schluder".

Zitat:

@WeinviertlerGarage schrieb am 9. Dezember 2022 um 18:02:13 Uhr:

In Österreich würde der Prüfer die Pickerllizenz verlieren. Kein TÜV bei Durchrostungen.

In Deutschland begibt er sich damit auch auf sehr dünnes Eis. Wenn er das Auto durchwinken wollte, darf er sowas nicht ins Protokoll schreiben. Er hätte es "übersehen" müssen.

Das Problem mit den Durchrostungen ist, daß sie scharfkantig sind und damit eine Gefahr für Fußgänger & Co sind - vorallem, da ein starker, weiterer Verfall des Fahrzeugs in den zwei Jahren bis zur nächsten HU abzusehen ist. Das ist der Grund für die Verweigerung einer Plakette

Zur Reparatur: da es sich nicht um tragende Teile handelt, kann man den Schaden so reparieren wie man möchte. Das ist unabhängig davon, ob der TÜV das bemängelt hat oder nicht. Es muß nur die Gefahr durch die scharfen Kanten beseitigt werden. Schweißen würde ich da nicht anfangen, das wird eine große Baustelle.

Ich würde aber rein gar nichts machen. Der Prüfer hat doch mit der Plakette die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs bestätigt.

Ein Prüfer bescheinigt den Zustand zum Zeitpunkt der Vorführung, nicht den Zeitraum bis zur nächsten. Durchrostung sehe ich nicht. Das steht unter Hinweise und ist jetzt kein Grund, die Plakette zu verweigern.

Bild 3 ist auf jeden Fall schon eine größere Durchrostung, da bleibt nach dem abschleifen nicht mehr viel übrig.

Nach dem Abschleifen. Das ist schon klar.

Ich erkenne auf dem dritten Bild mindestens zwei Löcher...

Und einen langen Riss.

schraub dir 2 neue flügeln drauf. was willst da mit leisten? streich sie mit rolle, wird bei dem alten kübel ja kein übel sein und du hast wieder ruhe - wenn es nur das ist.

Das sind eingeschweißte Seitenwände. Da ist nichts mit schnell mal auswechseln.

Zitat:

@Go}][{esZorN schrieb am 9. Dezember 2022 um 20:51:09 Uhr:

Ein Prüfer bescheinigt den Zustand zum Zeitpunkt der Vorführung, nicht den Zeitraum bis zur nächsten. Durchrostung sehe ich nicht. Das steht unter Hinweise und ist jetzt kein Grund, die Plakette zu verweigern.

Das Problem ist, daß der Prüfer eine Gefahr für Fußgänger erkannt haben will und nicht nur beginnende Korrosion. Gefahr und Plakette erteilen schließen sich aus.

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