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TÜV bemängelt Felgenkombination
Hallo Forengemeinde
Ich habe seit 6 Jahren folgende Felgen/ Reifenkombination auf meinem Fahrzeug.
Vorn : 7 1/2J x 17 H2 ET 36 Bereifung 225/45 R17
Hinten : 8 1/2J x 17 H2 ET 34 (A203 401 35 02) Bereifung 245/40 R17
Dazu kommen noch jeweils 15mm H&R Distanzscheiben.
Gestern beim TÜV schaute der in seinem Computer nach und eröffnete mir, dass die hinteren Felgen für den CLK 209 nicht freigegeben sind.
Vorher hat das niemanden interessiert.
Was würdet ihr nun machen ?
Einzelabnahme oder neue Felgen mit ET30.
Ich dachte immer, dass die Distanzscheiben die ET positiv verändern.
Gruß Tino
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30 Antworten
Ich würde es einfach ignorieren und weiterfahren. Es hat so lange niemand bemängelt...
Einzelabnahme wird wohl die günstige Möglichkeit sein ……
Mit den Distanzscheiben müssen die Felgen doch mal eingetragen worden sein?
Ignorieren würde ich es nicht, da dein Auto im Moment eigentlich keine Betriebserlaubnis hat, könnte bei einem Unfall Probleme geben.
Im Zweifelsfall besorge dir die Felgen mit ET 30
Gruß Stefan
Versteh ich nicht ganz. Distanzscheiben müssen mit einer Rad-Reifenkombi eingetragen werden (falls Spurverbreiterung >1%). Sind Deine Distanzscheiben nicht eingetragen? Normalerweise sollte es so keine UMA geben (bei 2x 15mm / >1%). 15mm Spurscheiben heben 4mm höhere ET mehr als auf, ja. Von daher sollte die Eintragung kein Problem sein. Ich hab für eine ähnlich triviale Eintragung von Distanzscheiben neulich 35 € bezahlt.
Distanzscheiben habe ich nicht eintragen lassen.
War ja immer eine ABE dabei.
TÜV hat mir die Plekette verweigert.
Ich muß nun innerhaln eines Monates alles behoben haben.
Blöderweise gibt es die Felge mit ET30 nur noch im Schrottzustand zu kaufen.
Meines Wissens gibt es keine Distanzscheiben mit ABE für den W 209, sind Alle eintragungspflichtig.
Distanzscheiben mit einer Spurverbreiterung von <1% sind nicht eintragungspflichtig. Dann müsste der CLK bei 2x15mm Spurplatten (& Serienfelgen) eine Spurbreite von 3 Metern haben. Normale Spurbreite steht im Fahrzeugschein, sind etwas über 1,40 m, meine ich.
Lass halt eintragen nach §19 Absatz 3, kostet nicht die Welt.
Die Scheiben lasse ich eintragen.
Das Problem sind die hinteren Felgen.
Von ET 34 müssen die zu ET 30 werden.
Es wird aber die Kombi Scheiben, Felgen & Reifen eingetragen. Sollte passen. Ohne die Scheiben hätten die Felgen mit ET34 eh eingetragen werden müssen, da sie ab Werk nicht für den W209 freigegeben sind. Da die Felgen nicht aus dem Zubehör, also ohne ABE sind, wird das dann aber wahrscheinlich ein paar Euro mehr kosten als nur Scheiben und Serienräder. Schau dir mal die Anhänge an.
Ich düse morgen nochmal zum TÜV.
Hätte der mir doch auch so sagen, dass, wenn die Scheiben und die Felgen eingetragen sind, alles in Ordnung ist.
Tjaja, so sind die TÜV-ler hier auch. Entweder Du weißt es selbst oder Du musst es ihnen mühsam aus der Nase ziehen. Viel Erfolg. Ich hoffe es gibt keine weiteren Hindernisse, ich bin auch nur Laie. Meine Kombi ist einfacher und im H&R Gutachten gelistet.
EDIT:
Vgl. Anhang, sollte passen, falls das die Scheiben sind. Kann Dir nur raten das Gutachten genau zu studieren.
Genau die habe ich von H&R.
Wenn ich dein Kennzeichen richtig interpretiere kommst du aus dem Ländle. Da sind Eintragungen nach §19.2 in den meisten Fällen eher problemlos möglich. Daher würde ich das auf jeden Fall vorziehen.
Eintragung nach §19.3 ist nicht möglich, da es für diese Felge auf dem CLK kein Gutachten gibt.
DD bedeutet Dresden.
Das Ländle ist 500 km entfernt.