- Startseite
- Forum
- Wissen
- Verkehr & Sicherheit
- TÜV Bericht und gekauftes Auto stimmen nicht überein, was nun?
TÜV Bericht und gekauftes Auto stimmen nicht überein, was nun?
Hallo Zusammen,
ich habe letzte Woche einen neuen Gebrauchtwagen gekauft. Nach kurzer Zeit sind mir trotz Probefahrt und Gebrauchtwagencheck einige Dinge am Auto aufgefallen. Daraufhin habe ich die TÜV Stelle (DEKRA) bei der das Auto erst zum 15.5.23 neuen TÜV erhielt, kontaktiert und war danach etwas fassungslos:
Der Händler ist mit dem KFZ, welches beschädigte Felgen hatte, zur DEKRA und hat den TÜV damit nicht bestanden. (Vorab die Info: dass die Felgen beschädigt waren wusste ich, vereinbart war, dass jeglicher Schaden/Mängel, welche beim Gebrauchtwagencheck der DEKRA erkannt wurden, behoben werden, sonst kaufe ich das Auto nicht, dem stimmte der Händler zu). Der Händler hat dann im Anschluss andere Felgen inkl. Reifen auf den Wagen gezogen, und damit den Wagen erneut vorgeführt und den TÜV bestanden. Im Anschluss hat er wieder die beschädigten Felgen raufgezogen und mir den Wagen inkl. des TÜVberichts übergeben mit der Aussage, das alles ok sei damit und kein Mangel mehr bestünde -> also repariert wurde. Das habe ich so geglaubt. Mir wurden auch keine weiteren Felgen oder Reifen außer die Kaputten die am Auto montiert sind mitgegeben.
Habe den Händler bereits kontaktiert und ihm gesagt, dass es nicht nur frech sondern absolut fahrlässig ist, ich mich betrogen fühle und den Wagen komplett zurück geben möchte. Der Händler hat auch die Gewährleistungspflicht im Vertrag ausgeschlossen, was rein rechtlich schon nicht möglich ist, da im BGB verankert. Auch der KM Stand passt nicht mit dem tatsächlichen überein, welcher bei Übergabe Tatsache war. Ich darf mit dem Auto aktuell nicht am Verkehr teilnehmen und wäre im Falle eines Unfalles nicht mal Versichert aufgrund dieser Tatsache.
Ich möchte bitte keine vorwurfsvollen Antworten wie "das hätte dir auffallen müssen" o.ä. lesen. Ich habe mich bemüht alles richtig zu machen und zu prüfen, es hat nicht geklappt und ich muss jetzt eine Lösung dafür finden. Ich bin dahingehend auf mich selbst gestellt und kenne mich nicht aus.
Daher bitte ich um Ratschläge, was man in so einem Fall außer einer Strafanzeige tun sollte. Der Wagen hat zudem scheinbar Mängel, die zuvor nicht kommuniziert wurden.
Direkt zum Anwalt? Versuchen sich so zu einigen und hoffen, dass er den Wagen zurück nimmt? Was tun?
LG & schönen Feiertag!
Ähnliche Themen
25 Antworten
Was für ein Fahrzeug?
Wie alt?
Laufleistung?
Wie teuer?
Was ist denn noch alles defekt?
Zitat:
@Asya schrieb am 29. Mai 2023 um 11:30:07 Uhr:
Direkt zum Anwalt?
Wenn sich der Händler querstellt, ja.
Ist der Händler wirklich der Verkäufer oder ist er nur Vermittler und hat im Auftrag gehandelt und es ist im Endeffekt ein Privatverkauf
Dann ändern sich auch die Vorgaben, was eine Gewährleistung angeht.
Warum wurde das Fahrzeug überhaupt mit den beschädigten Felgen von Dir abgenommen
Das hätte man auch gleich bei der Übergabe monieren können/müssen und damit die Übergabe/Zahlung auch verweigern können.
Wenn schon bekannt war, dass das Fahrzeug erhebliche Mängel hatte, hätte ich die zugesicherte Behebung derselben auch bei der Übergabe kontrolliert.
BMW 218i Coupe
EZ 01/2016
ca. 86200 KM gelaufen
habe 15400 bezahlt
War einen Tag nach Erhalt bei einer Werkstatt bei mir in der Nähe, weil die Schaltung sehr ruckelt und das Zittern am ganzen Körper zT zu spüren ist. Dort sagte man, es könne an Motor bzw. Getriebe liegen und dass ich mich drauf einstellen soll, dass der Wagen eine neue Kupplung benötigt in Kürze.. mir ein Rätsel bei den gelaufenen KM. Ist bei der Probefahrt nicht aufgefallen, alles einfach nur komisch wie es sein kann.
Zitat:
@Asya schrieb am 29. Mai 2023 um 11:30:07 Uhr:
Habe den Händler bereits kontaktiert und ihm gesagt, dass es nicht nur frech sondern absolut fahrlässig ist, ich mich betrogen fühle und den Wagen komplett zurück geben möchte.
Und? Was sagte der Händler zu den Vorwürfen?
Leugnet es, sagt er habe die anderen Reifen und Felgen ausersehen nicht in den Kofferraum gepackt und vergessen die mitzugeben. Zu den Mängeln Streitet er alles ab und sagt, man könne innerhalb der Gebrauchtwagengarantie die Mängel ja überprüfen lassen. Wendet jedoch die Schuld von sich und hat gefragt, wieso ich denn dann den Vertrag so akzeptiert hätte. Das frage ich mich auch. Ich habe mich wirklich im Rahmen des mir möglichen schlau gemacht und versucht genau diese Situation zu umgehen.. leider nicht genau genug. Ich ärgere mich so enorm und ich weiß, mein Handeln wirkt gutgläubig bis naiv. Ich habe eben darauf vertraut, dass der Händler unseren Vereinbarungen nachkommt. Zudem sind die Mängel beim TÜV Bericht ja drin und dann als Behoben gekennzeichnet, somit dachte ich, er hat sie ausgebessert und es passt alles. Er hat aber einfach nur die Teile getauscht um sie dann wieder in den mangelhaften Zustand zu tauschen. Zuvor hat er auch mehrmals gesagt, er habe keine weitere Bereifung, deshalb war ich doppelt verwundert, dass der wagen wohl 8 fach bereift ist und nicht so, wie er angab. Er wollte mit den Felgen und reifen wohl noch Kohle machen und hat sie deshalb unterschlagen? keine Ahnung
Zitat:
@ktown schrieb am 29. Mai 2023 um 11:55:14 Uhr:
Zitat:
@Asya schrieb am 29. Mai 2023 um 11:30:07 Uhr:
Habe den Händler bereits kontaktiert und ihm gesagt, dass es nicht nur frech sondern absolut fahrlässig ist, ich mich betrogen fühle und den Wagen komplett zurück geben möchte.
Und? Was sagte der Händler zu den Vorwürfen?
Also mit der Bereifung sehe ich den Betrugstatbestand.
Das würde ich dem Händler so mitteilen und ihm eine geringe Nachbesserungsfrist geben.
Danach Anzeige wegen Betrug.
ich hätte den Wagen aber mit andere Bereifung nicht unbedingt in betracht gezogen. Daher hat er mir ja zugesichert, die eine mangelhafte felge auszubessern, sodass ich den wagen wie er bei ihm stand ohne Probleme nehmen kann. so hat er mir eben optisch zugesagt. dass er nur geredet hat und dem nie nachkam, hätte ich nicht ahnen können. die unterschlagene Bereifung ist silber und null mein fall. Alles in allem will ich den Kauf rückgängig machen, mein vertrauen ist sowieso nicht mehr vorhanden.
Zitat:
@vwpassat99 schrieb am 29. Mai 2023 um 12:12:52 Uhr:
Also mit der Bereifung sehe ich den Betrugstatbestand.
Das würde ich dem Händler so mitteilen und ihm eine geringe Nachbesserungsfrist geben.
Danach Anzeige wegen Betrug.
Mangelndes Vertrauen ist aber kein Grund, einen Vertrag rückgängig zu machen.
Ich bin daher jetzt hier raus.
Ja das ist mir schon klar, grundsätzlich ist es so. Es gibt aber je nach Sachverhalt entsprechende Gerichtsurteile und auch ein ähnliches, bei dem die Rückgabe aufgrund fehlendem Vertrauen möglich war. Im Grunde werde ich damit in Gefahr gebracht und das ist schon ziemlich fahrlässig. Wollte auch keine richtige Sachverhaltsbeurteilung sondern einen Rat. Ich werd mich an einen Fachanwalt wenden, erscheint mir bis dato am sinnigsten.
Zitat:
@vwpassat99 schrieb am 29. Mai 2023 um 12:20:02 Uhr:
Mangelndes Vertrauen ist aber kein Grund, einen Vertrag rückgängig zu machen.
Ich bin daher jetzt hier raus.
Zitat:
@Asya schrieb am 29. Mai 2023 um 12:38:03 Uhr:
Es gibt aber je nach Sachverhalt entsprechende Gerichtsurteile und auch ein ähnliches, bei dem die Rückgabe aufgrund fehlendem Vertrauen möglich war.
die Fälle würde ich gerne mal sehen.
Mit der HU und den umgesteckten Rädern ist das schon eine herbe Nummer. Der Gewährleistungsausschluss ist auch dreist. Die dahinterstehende Betrugsabsicht wird im Ergebnis die Rückabwicklung schon tragen. Am besten einigst du dich direkt mit dem unseriösen Händler. Auto retour und Geld zurück wäre die beste Lösung.