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TÜV Betrug vom/beim Händler? Auto zurück?

Themenstarteram 26. Januar 2019 um 12:51

Hallo, ich habe vor kurzem mein Traumauto vom Händler kaufen können.

Das Auto bekam vorm Kauf einen neuen TÜV den das Fahrzeug OHNE Mängel bestanden hat. Ein Tag nach dem Kauf bin ich in meine Werkstatt des Vertrauens gefahren, um sich den Wagen anzuschauen (vorerst nur für mein Gewissen) Dort traf mich der Schlag: das Auto weißt grobe Mängel auf, mit denen es niemals einen TÜV hätte bekommen dürfen.

Am nächsten Tag habe ich mir ein Dekra Bericht geben lassen: 6 grobe Mängel (einer hätte gereiht um keinen TÜV zu bekommen) + 2 kleinere Mängel. Unter anderem: gebrochene Feder, beschädigte Bremsschläuche, defekte Batterie,..

Laut Kaufvertrag habe ein 1 Jahr Gewährleistung.

Der TÜV Bericht vom Händler und der Bericht von der Dekra liegen eine Woche auseinander.

Habt ihr denn Erfahrungen wie ihr gehandelt habt bzw wie der Fall bei euch ausgegangen ist (laut Dekra kommen diese Fälle öfter vor)

Kann ich den TÜV Prüfer rechtlich Belangen? Er hat ja nicht nur einen Mangel übersehen sondern 6!

Und kann ich außerdem den Händler dran bekommen? Bzw. Möchte ich das Auto definitiv nicht behalten bzw von ihm reparieren lassen, da er auch bei den Reparaturen grobe Fehler gemacht hat?

Beste Antwort im Thema

hi

das sind ja andere/genauere Infos und somit sieht es so aus also ob der Wagen nie einen Prüfer gesehen hat, sondern nur der Prüfer Geld und den KFZ Schein.

Da kann man klar sehr viel mehr Druck beim Händler machen. Wie Zurückgabe oder halt sofort Anzeige wegen Betrug/Urkundenfälschung usw.

Wenn diese Wörter fallen sieht man ja Sofort wie der Reagiert., wenn er nicht Blöde ist und nicht alles sauber gelaufen ist, wird er sofort handeln. Wenn aber alles Richtig wäre, würde ein Händler sagen dann zeigen Sie mich mal an und dann sehen wir uns vor Gericht . Das macht aber nur ein Verkäufer der nix zu verbergen hat.

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Wenn das Auto nicht repariert und behalten werden soll, würde ich wie folgt vorgehen:

In Begleitung eines Zeugen zum Verkäufer fahren und ihm sachlich die Prüfergebnisse der Werkstatt vorlegen. Dann vorschlagen den Wagen gegen sofortige Erstattung des Kaufpreises (am besten BAR auf die Hand) und der entstandenen Kosten sofort zurücknehmen. Wenn dies angenommen wird ist der Fall schon erledigt. Ansonsten erwähnen, dass gegen den Prüfer und ev. auch gegen den Verkäufer rechtliche Schritte eingeleitet werden. Möglich wäre ja, dass beide quasi unter einer Decke stehen. Vor sich aus hat jedenfalls kein Prüfer ein Interesse daran, Fehler zu "übersehen". Und ob großes Interesse besteht den Fall vor Gericht zu vertreten ist stark anzuweifeln.

Wenn nicht, wird man über den Standardweg (erforderliche Reparaturen anmahnen und durchführen lassen) nicht umhin können. Aber dies verursacht dann beiderseits Kosten und Aufwand.

Und beim nächsten Autokauf dann vorher das Auto von der Werkstätte des Vertrauens prüfen lassen.

Themenstarteram 26. Januar 2019 um 13:40

Das Problem dabei ist leider, dass wir ungefähr 45min über die Autobahn zum Händler fahren. Ich habe ehrlich gesagt riesige Angst mit den Bremsschläuchen noch so einen Weg zurück zulegen. Der Händler müsste den Wagen also abholen.

Dann bleibt der Weg über ein Telefonat. Oder noch besser man fährt mit einem anderen Fahrzeug samt Zeugen zum Verkäufer und klärt die Angelegenheit. Das betroffene Fahrzeug kann er ja in Folge abholen. Jedenfalls hat man dann darüber Klarheit, ob seitens des Verkäufers überhaupt eine einvernehmliche Lösung möglich ist oder nicht.

Interessant wäre noch zu wissen, ob die vor dem Verkauf vom TÜV (?) durchgeführte Hauptuntersuchung (HU) ohne jeden Mangel bestanden wurde oder ob in dem TÜV-Bericht zur bestandenen HU auf bestimmte Mängel hingewiesen wird?

Das Problem ist hier wieder: Es geht ins Strafrecht. WENN der TÜV bericht gefälscht ist dann hat entweder der Händler oder der TÜV-Prüfer ein Risen Problem. Aber das nach zu weisen ist das Problem.

was sagt denn der TÜV-bericht des Händlers? das ist ja ein Dokument was der Prüfer unterschrieben hat.Also ist er auch dafür haftbar.

dann das "Gegengutachten" der Dekra. Das reicht allemal für eine Anzeige.

Aber als allererstes würde ich mal den Händler zur rede stellen. Entweder persönlich oder per telefon. Aber zwecks beweisbarkeit immer mit zeugen. das telefon natürlich auf Mithören stellen. Und am besten direkt zum Anwalt und Ihm den Sachverhalt schildern. der wird Dir sagen was zu tun ist.

Aber wie immer im Strafrecht: OIhne beweise geht da garnix.

Das war mal wieder ein Griff ins Klo. Sarkasmus aus.

Aber wenn ich schon Traumauto höre, denke ich dass da wieder alle Sinne abgeschaltet wurden und einfach nur das Traumauto ohne Bedenken gesehen wurde. Das ist leider oft so. Jetzt ist das Kind in den Brunnen gefallen.

Natürlich hat man gegenüber dem Verkäufer Gewährleistungsansprüche, das Problem ist aber die Durchsetzung.

hi

ob das so einfach wird, der TÜV Prüfer wird sagen, wie er den Wagen begutachtet hat war alles gerade so noch vertretbar und da war nix gebrochen .

Der würde sagen in einer Woche kann viel sein . Wie die gebrochene Feder könnte bei Probefahrt entstanden sein uns. Batterie ist kein Fehler Hauptsache er ist bei ihm angesprungen und die Bremsschläuche können auch erst nach dem Bremstest /Beschau beschädigt worden sein.

Und so haken die einen Fehler nach dem anderen ab, wenn es dumm läuft und dann bleibt halt nur die Reparatur über die Garantie mit mehreren Versuchen die die haben .

Also erstmal freundlich aber bestimmt versuchen wie er auf eine Wandlung reagiert.

Und dann wie Teuer/alt war den dieser Traumwagen denn nicht das wir hier über einen 1000 € 20 Jahre alten reden

Themenstarteram 26. Januar 2019 um 22:39

Zitat:

Interessant wäre noch zu wissen, ob die vor dem Verkauf vom TÜV (?) durchgeführte Hauptuntersuchung (HU) ohne jeden Mangel bestanden wurde oder ob in dem TÜV-Bericht zur bestandenen HU auf bestimmte Mängel hingewiesen wird?

Der TÜV wurde OHNE Mängel bestanden, laut TÜV Bericht

Themenstarteram 26. Januar 2019 um 22:43

Zitat:

hi

ob das so einfach wird, der TÜV Prüfer wird sagen, wie er den Wagen begutachtet hat war alles gerade so noch vertretbar und da war nix gebrochen .

Der würde sagen in einer Woche kann viel sein . Wie die gebrochene Feder könnte bei Probefahrt entstanden sein uns. Batterie ist kein Fehler Hauptsache er ist bei ihm angesprungen und die Bremsschläuche können auch erst nach dem Bremstest /Beschau beschädigt worden sein.

Und so haken die einen Fehler nach dem anderen ab, wenn es dumm läuft und dann bleibt halt nur die Reparatur über die Garantie mit mehreren Versuchen die die haben .

 

Also erstmal freundlich aber bestimmt versuchen wie er auf eine Wandlung reagiert.

Und dann wie Teuer/alt war den dieser Traumwagen denn nicht das wir hier über einen 1000 € 20 Jahre alten reden[/

 

 

 

 

Der Federbruch ist alt. Ringsum hat sich starker Rost gebildet, der nicht nur innerhalb einer Woche entstehen kann.

Der Wagen kam 5500€ und ist 12 Jahre - meiner Meinung nach für einen Audi ein vertretbares alter.

Themenstarteram 26. Januar 2019 um 22:49

Zitat:

@new-rio-ub schrieb am 26. Januar 2019 um 17:31:05 Uhr:

Das war mal wieder ein Griff ins Klo. Sarkasmus aus.

Aber wenn ich schon Traumauto höre, denke ich dass da wieder alle Sinne abgeschaltet wurden und einfach nur das Traumauto ohne Bedenken gesehen wurde. Das ist leider oft so. Jetzt ist das Kind in den Brunnen gefallen.

Natürlich hat man gegenüber dem Verkäufer Gewährleistungsansprüche, das Problem ist aber die Durchsetzung.

Alle Sinne wurden nicht abgeschaltet. Aber mehr als anschauen, Probefahren kann man als Leihe nicht machen. Eine Dekra Station war zu weit weg. Außerdem gehe ich davon aus, dass das Auto fahrtüchtig ist, wenn es einen neuen TÜV bekommt. Das bei einem 12 Jahre alten Wagen die ein oder anderen Roststellen und Abnutzungen sind, ist ja selbstverständlich.

hi

das sind ja andere/genauere Infos und somit sieht es so aus also ob der Wagen nie einen Prüfer gesehen hat, sondern nur der Prüfer Geld und den KFZ Schein.

Da kann man klar sehr viel mehr Druck beim Händler machen. Wie Zurückgabe oder halt sofort Anzeige wegen Betrug/Urkundenfälschung usw.

Wenn diese Wörter fallen sieht man ja Sofort wie der Reagiert., wenn er nicht Blöde ist und nicht alles sauber gelaufen ist, wird er sofort handeln. Wenn aber alles Richtig wäre, würde ein Händler sagen dann zeigen Sie mich mal an und dann sehen wir uns vor Gericht . Das macht aber nur ein Verkäufer der nix zu verbergen hat.

Dann bin ich mal gespannt wie es weitergeht.

Zitat:

@AudiA3EK schrieb am 26. Januar 2019 um 13:51:04 Uhr:

............Am nächsten Tag habe ich mir ein Dekra Bericht geben lassen: 6 grobe Mängel (einer hätte gereiht um keinen TÜV zu bekommen) + 2 kleinere Mängel. Unter anderem: gebrochene Feder, beschädigte Bremsschläuche, defekte Batterie,..

...............Kann ich den TÜV Prüfer rechtlich Belangen? Er hat ja nicht nur einen Mangel übersehen sondern 6!

Und kann ich außerdem den Händler dran bekommen? Bzw. Möchte ich das Auto definitiv nicht behalten bzw von ihm reparieren lassen, da er auch bei den Reparaturen grobe Fehler gemacht hat?

Also, wenn in dem TÜV-Bericht nicht auf geringe Mängel hingewiesen wurde, sondern blanko der Wagen OHNE MÄNGEL abgenommen wurde, hat die Sache einen ganz faden Beigeschmack und ich würde dagegen vorgehen.

1. Anlaufstelle: der Händler (falls er auf stur schaltet, mit rechtlichen Schritten drohen

2. TÜV-Stelle, welche die HU durchgeführt hat (dort Geschäftführung sprechen und mit DEKRA-Bericht und eigenem Bericht konfrontieren)

Zügig handeln und das Fahrzeug möglichst nicht mehr bewegen.

3. Bringen Gespräche mit dem Händler und TÜV keinen Erfolg, würde ich einen Rechtsanwalt einschalten

Was mich auch stört:

ein 12 jahre altes Auto hat IMMER kleine Mängel. sei es irgendwelche rostigen Stellen (könnte bald durch sein) oder falsch eingestellte (weil kaputte) Scheinwerfer oder extrem durchgesessene Sitze oder solche Kleinigkeiten. hingewiesen wird darauf immer. Wenn da nix steht ist da schon ein ordentliches "Geschäckle" dran. Und son Träger z,B, rostet nicht innerhalb weniger Wochen von "völlig OK" zu "durch". Das geht nicht. Genausogut eine Feder; Die bricht nicht so ohne weiters. da müssen schon vorher Ermüdungsrisse oder Roststellen dran gewesen sein.

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