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TÜV durchgefallen. FL LED Rückleuchten nachgerüstet.
Hallo zusammen,
Nun habe ich ein kleines Problem.
Und zwar ist mein Wagen vor knapp durch die HU gerasselt.
Ich bräuchte mal ein paar hilfreiche Tipps für die Mängelbeseitigung.
Und zwar geht es u.a. um die Begriffe "Schaltung unzulässig" und Zulässigkeit bei den intermittierenden Blinkern "Zulässigkeit nicht nachgewiesen".
Was bedeutet "Schaltung unzulässig" bei den Punkten in meinem TÜV Bericht und wie weise ich die Zulässigkeit nach?
Falls relevant, die Leuten sind original. Nur die Blinkmodule sind von einem anderen Hersteller.
Den TÜV Bericht findet ihr im Anhang.
Ich danke euch schon mal für alle hilfreichen Informationen.
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48 Antworten
Zitat:
@Golffahrer1995 schrieb am 13. Feb. 2021 um 04:10:15 Uhr:
Nur die Blinkmodule sind von einem anderen Hersteller.
Haben diese denn eine Zulassung? Vor "Billigblinkmodulen" wird im Netz gewarnt, weil es dann eng beim TÜV werden könnte. Vermutlich durch diese Veränderung wird jetzt die komplette Funktion der Rückleuchte moniert; da sie "manipuliert" wurde und damit die eigentliche ABE hinfällig ist.
Original Teile verbauen und gut. Dann kriegst TÜV...
Es ist ganz einfach,
(intermittierenden Blinkern) bedeutet: keine gleichmäßige Taktung und dies ist in Deutschland unzulässig.
Somit kannst du keine Genehmigung für die Blinker ( für das Modul ) in Deutschland bekommen.
Was die Schaltung der Rückleuchten an geht, kann ich mir nur vorstellen das es sich um die falschen Positionen der Beleuchtung handelt. Also zum Beispiel: Bremslicht auf der Position vom Abblendlicht oder Nebelrücklicht.
Aber das müsste dir der Prüfer oder die Werkstatt gesagt haben. Wenn nicht, einfach noch mal nachfragen.
Da im Mängelbericht explizit
"Schlussleuchte Schaltung unzulässig"
und
"Bremsleuchte Schaltung unzulässig"
erwähnt wird, wurde da anscheinend zusätzlich zu den Fahrtrichtungsanzeiger auch noch dran rumgefrickelt.
Eigentlich müsste die Karre wegen mangelhafter Beleuchtungseinrichtung als VU eingestuft werden.
Da wollte jemand wieder schlauer als alle anderen sein...
Zitat:
@Der Eiermann schrieb am 13. Februar 2021 um 08:50:23 Uhr:
Eigentlich müsste die Karre wegen mangelhafter Beleuchtungseinrichtung als VU eingestuft werden.
Das ist ein erheblicher Mangel, so wie z. B. ein defekter Seitenblinker. Damit ist der Wagen bei der HU nicht als verkehrsunsicher einzustufen.
Den Wagen sollte man direkt stilllegen
Zitat:
@unsterblich schrieb am 13. Februar 2021 um 13:21:39 Uhr:
Den Wagen sollte man direkt stilllegen
Das ist wirklich Schwachsinn...
Und absolut nicht hilfreich...
Zitat:
@Golffahrer1995 schrieb am 13. Februar 2021 um 14:37:45 Uhr:
Zitat:
@unsterblich schrieb am 13. Februar 2021 um 13:21:39 Uhr:
Den Wagen sollte man direkt stilllegen
Das ist wirklich Schwachsinn...
Das was du mit deinen Rückleuchten machst ebenso !
Zitat:
@unsterblich schrieb am 13. Februar 2021 um 13:21:39 Uhr:
Den Wagen sollte man direkt stilllegen
Ja genau. Oder besser noch, gleich verschrotten und den Halter für 10 Jahre in den Knast.
Wutbürger sind wieder unterwegs!
@TE Verkauf den Kram, oder wat weiß ich und hole die Originale. Kostet zwar mehr, aber wie du siehst....es lohnt sich. Billigkram muss ja nicht immer schlecht sein, aber sollte man nicht für alles verwenden!
Zitat:
@kay2ltdi schrieb am 13. Februar 2021 um 08:49:54 Uhr:
Es ist ganz einfach,
(intermittierenden Blinkern) bedeutet: keine gleichmäßige Taktung und dies ist in Deutschland unzulässig.
Somit kannst du keine Genehmigung für die Blinker ( für das Modul ) in Deutschland bekommen.
Was die Schaltung der Rückleuchten an geht, kann ich mir nur vorstellen das es sich um die falschen Positionen der Beleuchtung handelt. Also zum Beispiel: Bremslicht auf der Position vom Abblendlicht oder Nebelrücklicht.
Aber das müsste dir der Prüfer oder die Werkstatt gesagt haben. Wenn nicht, einfach noch mal nachfragen.
Danke dir für deine Antwort.
Das stimmt soweit, ja.
U.a. hat der von VW gesagt, dass die Lampen zu hell eingestellt sind.
Aber das Bremslicht soll ja auch in der äußeren Rückleuchte sein.
Da muss ich aber tatsächlich nochmal ran, da die Lichtpositionen die das Bremslicht betreffen, durchgehend mitleuchten und beim Bremsen "nur" heller werden.
Und das ist damit gemeint mit "Schaltung unzulässig"?
Und was meinst du mit gleichmäßiger Taktung?
Dass die Blinker nicht "laufen" sondern gleichmäßig einfach nur an/aus gehen?
Die intermittierenden Blinker sind doch auch im Golf FL zulässig.
Oder verstehe ich da was falsch?
Zitat:
@unsterblich schrieb am 13. Februar 2021 um 14:38:55 Uhr:
Zitat:
@Golffahrer1995 schrieb am 13. Februar 2021 um 14:37:45 Uhr:
Das ist wirklich Schwachsinn...
Das was du mit deinen Rückleuchten machst ebenso !
Das sind genau die gleichen wie im FL Golf.
Aber es macht nichts...
Zitat:
@cki77 schrieb am 13. Februar 2021 um 08:49:38 Uhr:
Original Teile verbauen und gut. Dann kriegst TÜV...
Das sind ja originale Leuchten.
Oder meinst du die alten vom vFl?
Zitat:
@schlambambomil schrieb am 13. Februar 2021 um 08:28:24 Uhr:
Zitat:
@Golffahrer1995 schrieb am 13. Feb. 2021 um 04:10:15 Uhr:
Nur die Blinkmodule sind von einem anderen Hersteller.
Haben diese denn eine Zulassung? Vor "Billigblinkmodulen" wird im Netz gewarnt, weil es dann eng beim TÜV werden könnte. Vermutlich durch diese Veränderung wird jetzt die komplette Funktion der Rückleuchte moniert; da sie "manipuliert" wurde und damit die eigentliche ABE hinfällig ist.
Wo kriege ich denn die Zulassung her?
Ich habe von jemandem der die ebenfalls nachgerüstet hat erfahren, dass es bei seiner HU keinerlei Beanstandungen gab.
Die Blinkmodule sind der Marke K-elektronik.