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TüV - Eintragungen ?

Themenstarteram 6. Juni 2009 um 18:25

Hey,

Wurde heute von der Polizei angehalten, die übliche verkehrskontrolle (diese woche bestimmt schon die 4th).

Heute jedoch sind die Netten "fündig" geworden und stellen Anzeige.

Ja warum? eingetragen sind Rot LED leuchten vorne ich habe allerdings blaue LED's vorne, macht das so ein großer unterschied ob da jetzt Rote LED's oder Blaue sind?

eben so das selbe Problem bei dem Bösenblick, eingetragen ist der böseblick mit der Farbe Rot, allerdings ist sie nun umlackiert auf die autofarbe Schwarz.

Dann sagte er noch die M3 Spiegel sind nicht eingetragen, meines wissens nach sind diese Eintragungsfrei ? Oder bin ich da jetzt falsch ?

Der ehrenwerte vom Amt kam mir dann ganz dumm, und behauptet die Feder sei gebrochen, das Auto an sich stand am Berg, somit kann man nicht sehen ob es ein Federbruch ist, hab es nun gecheckt und nein, es ist kein Federbruch.

Meine Frage nun, muss ich die LED's und den Bösenblick neu eintragen lassen weil es ja andre Farben hat? oder nicht!?!

im Anhang das Bild damit ihr es euch besser vorstellen könnt

Rot = Böserblick^^

Gelb = LED's

Blau = Spiegel :P

also ich bin der Meinung die in Grün sind im unrecht bin mir aber unsicher, am Montag werde ich eh mal den TÜV besuchen und genauer nachfragen was nun darf und was nicht darf und ob eine eintragung in schwarz und blau möglich wäre -.-"

MfG

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25 Antworten
am 6. Juni 2009 um 18:31

bösen blick braucht man nicht neu eintragen nur weil sie eine andere farbe haben...ausserdem haben die meisten blenden eine ABE so das man es nicht eintragen braucht. die spiegel genau so...schau mal ob du an den spiegen ein E prüfzeichen findest,wenn ja ist es auch eintragungsfrei.rote LED´s sind verboten,die bekommst du auch nicht eingetragen.

Man darf (soweit ich weiss ) allgemein keine ROTE Beleuchtung vorne und WEIßE Beleuchtung am Heck haben...

am 6. Juni 2009 um 18:40

Zitat:

Original geschrieben von esalet

Man darf (soweit ich weiss ) allgemein keine ROTE Beleuchtung vorne und WEIßE Beleuchtung am Heck haben...

genau so ist es...rot hinten ....weis vorne.....

Themenstarteram 6. Juni 2009 um 18:46

Ok, hab mich getäuscht mit den LED's, sind überhaupt nicht eingetragen soweit ich das nun lese... :mad:

Ja die Spiegel haben eine "E" kennzeichnung.

Ok, dank euch zwei schonmal :)

und die LED's in Blau werde ich eingetragen bekommen, ohne weitere Problem? oder muss ich sie entfernen?

Sorry nochmal für den Irrtum :s

hab nun aber in einem anderen Forum gelesen das dass "E" Prüfzeichen nicht mehr ausreichen soll?

Doch doch, E-Prüfzeichen reicht!

Aber die LEDs wirste komplett rauswerfen müssen!

was willst du eigentlich, wenn ich fragen darf, mit roten, blauen usw. LED Leuchten für vorne? Sieht doch total besch.... aus?

Themenstarteram 6. Juni 2009 um 20:28

naja geschmackssache mit den led's, mir Persönlich gefallen sie in der nacht :)

Gib uns doch maln Bild von der Schnitte im Minirock ;)

Würd mich jucken, ob an der auch alles eingetragen is?

Vl. hattse ja auch blaue LEDs anhängen?! oO

Blau ist übrigens eine Farbe, die Einsatzfahrzeugen als Blaulicht vorbehalten ist.

Was das E-Zeichen am bösen Blick betrifft: Wenn dir die Grünen da ans Bein pissen wollen, können sie es sogar, weil das Prüfzeichen nur gilt, wenn du die Serienscheinwerfer drin hast, was bei dir nicht der Fall ist. Wäre zwar Paragrafenreiten, aber die haben da den längeren Hebel. ;)

Themenstarteram 6. Juni 2009 um 22:50

Zitat:

Original geschrieben von FlashbackFM

Blau ist übrigens eine Farbe, die Einsatzfahrzeugen als Blaulicht vorbehalten ist.

Was das E-Zeichen am bösen Blick betrifft: Wenn dir die Grünen da ans Bein pissen wollen, können sie es sogar, weil das Prüfzeichen nur gilt, wenn du die Serienscheinwerfer drin hast, was bei dir nicht der Fall ist. Wäre zwar Paragrafenreiten, aber die haben da den längeren Hebel. ;)

nein die Blenden sind, wie oben beschrieben, eingetragen.

Nur eben in der Farbe Rot, und nicht schwarz. Ob das ein unterschied macht weiß ich nicht, aber unser vorredner bozkurt-67 meinte es ist egal ob das ding nu Rot oder Schwarz ist :)

Keine Ahnung was für ne Farbe nun vorne ist, ich werd montag zum tüv fahren und fragen, und mal schaun ob sie es machen ;)

am 6. Juni 2009 um 22:54

Zitat:

Original geschrieben von Sativa

Zitat:

Original geschrieben von FlashbackFM

Blau ist übrigens eine Farbe, die Einsatzfahrzeugen als Blaulicht vorbehalten ist.

Was das E-Zeichen am bösen Blick betrifft: Wenn dir die Grünen da ans Bein pissen wollen, können sie es sogar, weil das Prüfzeichen nur gilt, wenn du die Serienscheinwerfer drin hast, was bei dir nicht der Fall ist. Wäre zwar Paragrafenreiten, aber die haben da den längeren Hebel. ;)

nein die Blenden sind, wie oben beschrieben, eingetragen.

Nur eben in der Farbe Rot, und nicht schwarz. Ob das ein unterschied macht weiß ich nicht, aber unser vorredner bozkurt-67 meinte es ist egal ob das ding nu Rot oder Schwarz ist :)

Keine Ahnung was für ne Farbe nun vorne ist, ich werd montag zum tüv fahren und fragen, und mal schaun ob sie es machen ;)

ja das ist am besten fahr einfach mal zum tüv.ich habe bis jetzt noch nie gesehen das bei einer scheinwerferblende in den papieren auch die farbe steht in der es eingetragen wird.da steht nur scheinwerferblenden von....

hiho

scheinwerferblende : kann sein das di sich daran hochziehen weil du AE´s drinne hast ....ansonsten ist die farbe egal ob die nun in schwarz gelackt sind oder gelb rot lila oder hello kitty style....

Led: wenn die kein e-zeichen haben und vorne nicht weiß Leuchten bekommst du die auch nicht eingetragen ..... inwieweit dafür die AE´s umgebaut wurde um die dinger da reinzubasteln sthet auf nen anderen blatt (rein theoretisch ...wenn die led nachträglich in die AE´s reingebaut wurde könne sie dir die ae´s bemängel und denBösenblick ..weil nen teil was nicht tüvig ist(ae´s mit nachträglichen led) kann durch ein anderes teil was tüvig (böser blick mit abe/gutchten)ist nicht tüvig werden ))))oder andersrum ...wenn du dein tüviges teil an nen untüviges teil dranebastels werden beide teile illegal

M3 Spiegel: wenn du funktionierede seitenblinker hast (z.b. in den kotis) dürfe die spiegelblinker nicht funktionieren und umgekehrt ..also entweder die seitenblinker oder die spiegelblinker ......alles geht nicht ....und komplett ohne geht auch nicht weil die e-nummer plus zusatznummern auf den AE´s ausagt das diese nur in verbindung mit zusätzlichen fahrrichtungsanzeigern zulassig sind (also seitenblinker oder spiegelblinker)))

aber fahr mal zum tüv und frag dort nach ....

Gruss Dirk

am 7. Juni 2009 um 2:56

Na zum TÜV oder einem anerkannten Sachverständigen wird Sativa eh müssen um den Beweis zu führen das dass Auto wieder der Allgemeinen Betriebserlaubnis entspricht.

Vermutlich hat er eine Mängelkarte von den Grünen bekommen die der TÜV dann abarbeitet.

Für die M3-Spiegel reicht alleine das E-Prüfzeichen nicht aus, da es sich nicht um Originalteile handelt sondern um Zubehör ist eine passende ABE mitzuführen. Ähnlich verhält es sich bei den Angeleyes und dem bösen Blick. Ob beides kombinierbar ist sei mal dahingestellt, eine ABE ist aber auch hier mitzuführen.

Woher sollen die Grünen auch bei den tausenden Zubehörteilen wissen was Eintragungspflichtig ist oder was eine eintragungsfreie ABE hat. Den Nachweis für den ordnungsgemässen Zustand muss halt immer der Fahrer des Fahrzeuges bei Kontrollen erbringen.

Warum Sativa aber dann auch noch zusätzlich mit bunten LEDs auf sich aufmerksam macht ist mir nen Rätsel und grenzt an Beamtenbeleidigung. So doof ist nun kein Polizist um das nicht zu checken.

Wenn schon vorne LEDs dann richtige in Form von Tagfahrlicht, das macht dann wenigstens Sinn und ist dank ABE auch mal wieder eintragungsfrei.

Für die Anzeige reichen übrigens die bunten LEDs völlig aus um den Kontostand in Flensburg um drei weitere Punkte zu erhöhen.

LG

Nicole

Zitat:

Original geschrieben von Nicole_Gourdou

 

Für die M3-Spiegel reicht alleine das E-Prüfzeichen nicht aus, da es sich nicht um Originalteile handelt sondern um Zubehör ist eine passende ABE mitzuführen. Ähnlich verhält es sich bei den Angeleyes und dem bösen Blick. Ob beides kombinierbar ist sei mal dahingestellt, eine ABE ist aber auch hier mitzuführen.

Na das erklär mir jetzt mal genauer:D

Warum soll man eine ABE mit sich rum schleppen,wenn das Teil schon ein E Zeichen hat:confused::confused::confused:

Original oder Nachbau,spielt hierbei keine Rolle!

Zitat:

Woher sollen die Grünen auch bei den tausenden Zubehörteilen wissen was Eintragungspflichtig ist oder was eine eintragungsfreie ABE hat.

Was meinst du,warum es diese E Zeichen gibt?:rolleyes:

Zitat:

Warum Sativa aber dann auch noch zusätzlich mit bunten LEDs auf sich aufmerksam macht ist mir nen Rätsel und grenzt an Beamtenbeleidigung. So doof ist nun kein Polizist um das nicht zu checken.

Seh ich ganz genau so!!!

 

gruß Nils

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