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TÜV Entscheidungsspielraum Winterreifen

Themenstarteram 3. Dezember 2019 um 15:44

Hallo zusammen,
ich habe eine Frage bzgl. des Entscheidungs-Spielraumes von TÜV-Prüfern in Bezug auf Winterreifen:
Darf ein TÜV-Prüfer die Erteilung einer Plakette ablehnen, wenn die gesetzliche Mindestprofiltiefe von Winterreifen (1,6mm) eingehalten ist und der Reifen etwa 2,6 - 3 mm Profil hat?
Ich frage, weil ich diesen Fall tatsächlich habe und ich das einfach nicht nachvollziehen kann.
Viele Grüße

Beste Antwort im Thema

Moin!
Nein! Abgesehen davon, dass ich mit dem Winterreifen im Winter nicht mehr fahren würde, wir das wohl nicht der einzige Grund für eine Ablehnung sein.
G

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Moin!
Nein! Abgesehen davon, dass ich mit dem Winterreifen im Winter nicht mehr fahren würde, wir das wohl nicht der einzige Grund für eine Ablehnung sein.
G

Das geht den TÜV erstmal garnix an. 1,6mm genügt für'n TÜV.
Es sei denn, die hätten andere Mängel.
Meine wollt er auch mal beanstanden (2-4mm), aber in der Mitte waren die Rillen ab Werk schon nicht so tief wie die Hauptrillen daneben, sah also aus wie höchstens 1mm, die Verschleißmarker ab Werk aber genau darauf abgestimmt . . . und noch im legalen Bereich . . . hat 'ne ganze Weile gedauert, bis der das endlich kapiert hatte . . .

Themenstarteram 3. Dezember 2019 um 16:02

Erstmal Danke für die schnellen Antworten.
Es geht tatsächlich nur um die Profiltiefe.

Dann darauf hinweisen und wenn kein Einsehen, den Leiter der Prüfstelle verlangen.

Bitte auch dran denken, dass im Randbereich noch Profilrillen erkennbar sein müssen. Es zählen nicht nur die mind. 1,6mm in der Mitte.
Quelle §36 Abs.2 StVZO
http://www.verkehrsportal.de/stvzo/stvzo_36.php

Und du bist sicher, dass da kein Missverständnis vorliegt? Wenn der Prüfer die Plakette verweigert, dann müsste das ja ein erheblicher Mangel sein. Die 2,6 - 3 mm Profil sind aber nicht mal ein geringer Mangel. Die gesetzliche Mindestprofiltiefe ist auch bei Winterreifen 1,6 mm. Er könnte höchstens bei den Anmerkungen hinschreiben, dass die Wintertauglichkeit nicht mehr gegeben ist. Selbst das wäre aber kein Problem, da es ja in Deutschland keine generelle WR-Pflicht gibt. Wir reden doch von Deutschland und nicht von Österreich? Was steht denn auf dem Prüfbericht?

Zitat:

@OO--II--OO schrieb am 3. Dezember 2019 um 16:53:54 Uhr:


Meine wollt er auch mal beanstanden (2-4mm), aber in der Mitte waren die Rillen ab Werk schon nicht so tief wie die Hauptrillen daneben

Diesen Verdacht hatte/habe ich auch bei meinen Reifen, dass nicht alle Rillen ab Werk gleich tief sind. Beim nächsten Neureifenkauf werde ich das sofort nachmessen...

Zitat:

@A6_Treiber schrieb am 3. Dezember 2019 um 17:50:26 Uhr:


Bitte auch dran denken, dass im Randbereich noch Profilrillen erkennbar sein müssen. Es zählen nicht nur die mind. 1,6mm in der Mitte.
Quelle §36 Abs.2 StVZO
http://www.verkehrsportal.de/stvzo/stvzo_36.php

Stop!

Zitat:

Das Hauptprofil muss am ganzen Umfang eine Profiltiefe von mindestens 1,6 Millimeter aufweisen; als Hauptprofil gelten dabei die breiten Profilrillen im mittleren Bereich der Lauffläche, der etwa 3/4 der Laufflächenbreite einnimmt. Jedoch genügt bei Fahrrädern mit Hilfsmotor, Kleinkrafträdern und Leichtkrafträdern eine Profiltiefe von mindestens 1 mm.

kannst ja mal Bilder deiner 4 reifen einstellen denn Bilder sagen mehr als Worte

Themenstarteram 3. Dezember 2019 um 21:36

Wow, nochmals vielen Dank für die vielen Rückmeldungen. :) Das reicht mir tatsächlich schon. Ich wollte grundsätzlich meine Vermutung bestätigen lassen. In meinem Fall ist es tatsächlich so, dass zwischen mir und dem TÜV noch ein Freundlicher steht. Allerdings war ich mir nicht sicher, ob es wirklich einen Ermessensspielraum gibt, daher die Nachfrage. Welche Schlüsse man bezüglich des Freundlichen ziehen kann, überlasse ich dann mal jedem selbst. ;)
PS: Die Reifen wurden jetzt durch eine zweite Prüfstelle defiinitiv nicht als Mangel eingestuft. ;)

am 4. Dezember 2019 um 1:39

Nach 17 Uhr bestand das Problem noch und du hast dann anschließend noch eine andere Prüfstelle gefunden, zu der du erst noch hinfahren musstest und die dann noch geöffnet hatte?

Zitat:

@Deti4000 schrieb am 4. Dezember 2019 um 02:39:14 Uhr:


Nach 17 Uhr bestand das Problem noch und du hast dann anschließend noch eine andere Prüfstelle gefunden, zu der du erst noch hinfahren musstest und die dann noch geöffnet hatte?

Warum nicht ? Hier haben die auch bis 18 Uhr auf.

Ok! Sind dir da zusätzlich Kosten entstanden, dann wurde ich die von der ersten Prüfstelle zurück fordern, mittels Beschwerde.

Zitat:

@Daemonarch schrieb am 3. Dezember 2019 um 20:41:53 Uhr:



Zitat:

@A6_Treiber schrieb am 3. Dezember 2019 um 17:50:26 Uhr:


Bitte auch dran denken, dass im Randbereich noch Profilrillen erkennbar sein müssen. Es zählen nicht nur die mind. 1,6mm in der Mitte.
Quelle §36 Abs.2 StVZO
http://www.verkehrsportal.de/stvzo/stvzo_36.php
Stop!

Zitat:

@Daemonarch schrieb am 3. Dezember 2019 um 20:41:53 Uhr:



Zitat:

Das Hauptprofil muss am ganzen Umfang eine Profiltiefe von mindestens 1,6 Millimeter aufweisen; als Hauptprofil gelten dabei die breiten Profilrillen im mittleren Bereich der Lauffläche, der etwa 3/4 der Laufflächenbreite einnimmt. Jedoch genügt bei Fahrrädern mit Hilfsmotor, Kleinkrafträdern und Leichtkrafträdern eine Profiltiefe von mindestens 1 mm.

Der Vollständigkeit halber bitte auch den Satz davor beachten:

Zitat:

"Luftreifen an Kraftfahrzeugen und Anhängern müssen am ganzen Umfang und auf der ganzen Breite der Lauffläche mit Profilrillen oder Einschnitten versehen sein."

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