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TÜV - geänderte Gesetzeslage zum Ersatz von Nebelscheinwerfern durch Tagfahrlicht?

Themenstarteram 30. Juli 2020 um 16:56

Hallo,

ich wundere mich gerade sehr, weil mir meine Werkstatt gesagt hat, dass mein A6 C5 keinen TÜV bekommt.

Der relevante Teil ist der, dass der Vorbesitzer vor vielen Jahren die Nebler durch LED-Tagfahrlicht ersetzt hat. Damit kam er auch entsprechend viele Jahre durch den TÜV. Jetzt habe sich irgendwas geändert, weswegen das TFL eben nicht mehr konform sei und ausgebaut werden muss.

Ich werd den Wagen morgen abholen, vielleicht krieg ich da noch mehr Informationen raus. Trotzdem würde es mich sehr interessieren, ob ihr etwas dazu sagen könnt.

Danke schon mal,

Gurke

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@vanguardboy schrieb am 31. Juli 2020 um 12:12:24 Uhr:

https://www.bussgeldkatalog.org/.../?...

Das stimmt was nicht. Nebelscheinwerfer dürfen sehr wohl nur mit Standlicht benutzt werden und nicht, wie da drin steht, nur mit Abblendlicht.

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ich versuch mal "meinen" prüfer morgen zu fragen, der ist n haarspalter. der weiß das bestimmt :D

Hat er die KOMPLETTEN Nebler durch ein LED samt ECE Zulassung als Tagfahrlicht ersetzt oder hat er in seine Nebler irgendwas mit einer LED gebaut oder gar codiert und als Tagfahrlicht verwendet?

Weil Nebelscheinwerfer nicht zur Mindestausstattung gehören...

Oder sind die TFLs (z.B. durch Tieferlegung) zu tief (Unterkante tiefer als 250mm)?

Ein Bild wäre nett gewesen.

Zitat:

@vanguardboy schrieb am 31. Juli 2020 um 12:12:24 Uhr:

https://www.bussgeldkatalog.org/.../?...

Das stimmt was nicht. Nebelscheinwerfer dürfen sehr wohl nur mit Standlicht benutzt werden und nicht, wie da drin steht, nur mit Abblendlicht.

Machen wir's komplett,aber nur dann, wenn der Abstand Außenkante Fahrzeug und Außenkante Nebler, nicht mehr Als 40cm (sind es glaub) beträgt.

Zitat:

@4Takt schrieb am 31. Juli 2020 um 12:19:26 Uhr:

Zitat:

@vanguardboy schrieb am 31. Juli 2020 um 12:12:24 Uhr:

https://www.bussgeldkatalog.org/.../?...

Das stimmt was nicht. Nebelscheinwerfer dürfen sehr wohl nur mit Standlicht benutzt werden und nicht, wie da drin steht, nur mit Abblendlicht.

Letzte Möglichkeit:

Der Schalter für das Licht ist mit einer Nebelscheinwerferstellung, aber da vorne keine Nebler mehr da sind, ist die Funktion nicht vorhanden trotz leuchtender Kontrollampe für Nebelscheinwerfer.

am 31. Juli 2020 um 12:23

Ein Vorschlag wie man dieser Haarspalterei des TÜV oder Andere entgehen

könnte:

Hinten Kabel abziehen und isolieren und vorn mit schwarzem Klebeband

abdecken. Dann woanders einen neuen Versuch starten.......

Bei Fragen, sind die Lampen kaputt darum zugeklebt als Platzhalter zum

verschliessen der Bauöffnung. Das ist nicht verboten.............

P.S. den Schalter innen (die Beleuchtung ) schwarz zukleben

ist nur für den TÜV, kann danach einfach wieder abgezogen werden

Meist gibt es im Zubehör Nebellampen mit Tagfahrlicht, Diese wären

nicht verboten. Man muß nur die richtige Größe finden.

Zitat:

@Nomen_est_Omen schrieb am 31. Juli 2020 um 13:37:32 Uhr:

Letzte Möglichkeit:

Der Schalter für das Licht ist mit einer Nebelscheinwerferstellung, aber da vorne keine Nebler mehr da sind, ist die Funktion nicht vorhanden trotz leuchtender Kontrollampe für Nebelscheinwerfer.

das wäre eine nicht zulässige Möglichkeit und und die TFL müssen natürlich zudem nach ECE Nr 48 automatisch funktionieren und daher z.B. ausschalten, wenn das Abblend- oder Fernlicht aktiviert wird.

Nein, noch installierte Schalter ohne Funktion sind nicht HU-relevant und verstoßen auch nicht gegen die StVZO.

Nur was außen montiert ist, muss erlaubt sein und auch funktionieren.

Wenn du dir ein EX-Polizei-Auto oder einen Krankenwagen kaufst, sind drinnen ja auch jede Menge von "Blind"-Schaltern, aber das interessiert weder den TÜV & Co, noch die Polizei.

Zitat:

@4Takt schrieb am 31. Juli 2020 um 15:28:57 Uhr:

Nein, noch installierte Schalter ohne Funktion sind nicht HU-relevant und verstoßen auch nicht gegen die StVZO.

Nur was außen montiert ist, muss erlaubt sein und auch funktionieren.

Wenn du dir ein EX-Polizei-Auto oder einen Krankenwagen kaufst, sind drinnen ja auch jede Menge von "Blind"-Schaltern, aber das interessiert weder den TÜV & Co, noch die Polizei.

das real vorhandene TFL muss bei aktivem Abblendlicht aber automatisch ausschalten, oder?

Zitat:

@navec schrieb am 31. Juli 2020 um 15:30:13 Uhr:

..das real vorhandene TFL muss bei aktivem Abblendlicht aber automatisch ausschalten, oder?

Natürlich, aber darauf hatte ich mich doch gar nicht bezogen.

dein "nein" kam direkt auf den Punkt mit dem Abblendlicht in meinem Beitrag....deswegen, wollte ich das klar stellen.

Noch Kompletter,

und nur bei schlechten Sichtverhältnissen!

Woka11

 

 

Zitat:

@Ziachspieler schrieb am 31. Juli 2020 um 12:42:02 Uhr:

Machen wir's komplett,aber nur dann, wenn der Abstand Außenkante Fahrzeug und Außenkante Nebler, nicht mehr Als 40cm (sind es glaub) beträgt.

Zitat:

@Ziachspieler schrieb am 31. Juli 2020 um 12:42:02 Uhr:

Zitat:

@4Takt schrieb am 31. Juli 2020 um 12:19:26 Uhr:

 

Das stimmt was nicht. Nebelscheinwerfer dürfen sehr wohl nur mit Standlicht benutzt werden und nicht, wie da drin steht, nur mit Abblendlicht.

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