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TÜV Gutachten in frage stellen ? Schweller Probleme ? Hilfe
Hallo zusammen,
Ich hab ein Problem, wo ich denke das es ein Problem ist.
Ein Fahrzeug hat im März 2018 TÜV Bekommen, darauf wurden folgende Hinweis vermerkt:60299 und 60202
Rahmen/tragende Teile-Korrosion Beginnende Korrosion der Schweller Links rechts
Laut Verkäufer ist dies nur oberflächlich, und müsste dem entsprechend entrostet werden. Von aussen Gibt es ein Gesamtblech was nach seiner Aussage nur eingeschweißt werden muss. Damit hätte ich leben können.
Ich war jetzt bei 2 Fachwerkstätten, einmal US und einmal Karosseriebauer.
Alle sagten mir, der Wagen hätte in dem Zustand kein TÜV bekommen dürfen.
Wenn man den Schweller anfasst zerfällt dieser komplett. Dazu auch die Aussenbereiche von der Quaersträbe zum Schweller. Dazu gibt es noch etliche weitere Mängel
-Auspuff defekt, komplett verrostet und Bruchstelle/Loch
- beide Hinteren Buchsen komplett durch
- Linke vordere Feder verrostet (Bruch Gefahr)
- GAS Anlagen Hauptschlauch extrem porös, musste ich schon wechseln lassen 350€
- Quarlenker gummi rissig
- Linkes Radlager zu viel Spiel
-GAS Tank verrostet, (wurde schwarz übersprüht)
1-2 Sachen hab ich sicherlich vergessen.
Alleine schon nur die Instandsetzung für beide Schweller liegen bei 5500€, und man weis noch nicht mal was noch dahinter kommt. Dazu kommen noch alle anderen Mängel.
Wie soll ich damit umgehen ? Beim Verkauf wurde mir nur gesagt, ich soll dieses Aussenblech besorgen, aber das mir die karre fast auseinander fällt
Ich hab eigentlich gar keine Lust auf erheblichen Stress, aber das ist mir dann doch etwas Zuviel.
Im Bezug darauf, das der Wagen SO, keinen TÜV bekommen hätte dürfen.
Was sagst Ihr ? Hab ich einfach pech gehabt ? Fühle mich schon etwas veräppelt.
Gruß
Beste Antwort im Thema
Lass Dich anwaltlich beraten. Dann siehst Du, welche Handlungsmöglichkeiten Du hast, und wie erfolgversprechend die sind.
Der VK ist Dein Vertragspartner. Er hat Dir ein verkehrssicheres Auto mit 22 Monaten TÜV verkauft. Wahrscheinlich unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung, wie gesehen und probegefahren. Inwiefern die Verkehrssicherheit eine zugesicherte Eigenschaft war, auf die man den VK festnageln könnte, wird im Zweifel ein Gericht klären.
Mit dem TÜV hast Du selbst nichts zu tun. Wenn ein Gericht den VK zur Reparatur oder Wandlung verurteilen würde, könnte der es wiederum beim TÜV versuchen... Was vermutlich nicht passieren wird, weil man wahrscheinlich nicht überrascht wäre, wenn die Beteiligten gewusst hätten, wie das Auto aussieht. Das wäre aber eine Unterstellung, die man beweisen müsste...
Ich nehme an, beim VK ist auf dem Verhandlungsweg nichts zu holen. Das Geld hat wird er nicht (übrig) haben, zumindest wird er seine Rostlaube nicht mehr zurück haben wollen. Sonst wäre das der einfachste und schnellste Weg.
Vor Gericht wirst Du glaubhaft machen müssen, dass der VK Dir einen besseren Zustand als den Gelieferten schuldet. Da kommt evtl. die Plakette ins Spiel. Das kann einfach gehen oder ein Gutachten erfordern, das rechtssicher darlegt, dass das Auto auch zwei Monate vor dem Verkauf nicht besser ausgesehen hat. Dann musst Du aber immer noch das Gericht davon überzeugen, dass Du einen besseren Zustand erwarten konntest. Wenn der VK dann sagt, er hat Dir das alles offen gelegt und Du hast trotzdem gekauft... Und Du musst Dir eventuell vorhalten lassen, dass Du das Ding halt vor dem Kauf hättest besser ansehen müssen. Was dabei rauskommt, kann keiner vorhersagen.
Wenn Du Dich an den TÜV direkt wendest, glaube ich nicht, dass Du eine Anspruchsgrundlage hast. Wärest Du selbst dort gewesen, würde es evtl. anders aussehen. Die werden sich für den Fall interessieren und wahrscheinlich intern Konsequenzen ziehen. Davon hast Du aber nur ein nicht mehr fahrbares Auto.
Ich bin kein Jurist, das ist alles meine persönliche Meinung. Das Bild sieht übel aus. Jedenfalls eher nach einer (schlechten) Restaurierungsbasis als nach einem Gebrauchtwagen. Hättest Du nicht kaufen dürfen. Jetzt steht die Möhre auf Deinem Hof und Du kannst schauen, wo Du bleibst.
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36 Antworten
Kontakt mit dem Händler aufnehmen. Auto zurück oder Gerichtsverfahren, was für beide erhebliche Kosten bedeutet.
Das war auch erst meine Gedanke.
Aber laut dem Bericht wirds ehr gegen den TÜVér gehen
https://www.frag-einen-anwalt.de/...entstandenen-Schaden--f206511.html
Hört sich nicht gut an. Trotzdem wäre es ...interessant?... zu wissen, um welches Fahrzeug es sich handelt. Fotos werden auch gerne genommen.
Bei dem beschriebenen Zustand würde es mich wundern, wenn nur die Schweller Rostschäden hätten, die der baldigen Instandsetzung bedürfen. Übertünchter Rost deutet auch auch schon in Richtung versteckter Mangel. Aber Recht haben und Recht beweisen sind zwei verschiedene Dinge. Und der VK hat jetzt Dein Geld und Du hast das Auto.
Das Fahrzeug vor dem Kauf fachkundig besichtigen zu lassen wäre sicher nützlich gewesen. Das hilft aber jetzt nicht mehr weiter.
Ich würde zuerst versuchen, mich mit dem VK zu einigen und das Fahrzeug zurückzugeben. Bereits investiertes Geld ggf. unter "Lehrgeld" verbuchen
Wenn das nicht geht, und auch keine Schiedsstelle ins Spiel kommen kann, bleibt eigentlich nur der Rechtsweg. Dazu müsste man aber erstmal wissen, wie das Geschäftsverhältnis aussieht - Privatverkäufer oder Gewerblich, was genau steht im Vertrag und was davon ist ggf. nicht wirksam usw. Aber das wird langwierig, eventuell teuer und dass man vor Gericht recht bekommt ist keineswegs sicher. In der Zwischenzeit steht die Möhre da rum... Alle weiteren Schritte müssen dann rechtssicher getan werden, da solltest Du Dich dann vorher zumindest anwaltlich beraten lassen. Ich glaube nicht, dass ein Internetforum Dir da zuverlässige Hilfe aus der Ferne umsonst geben kann.
Ich nehme an, die TÜV-Prüfung hat der VK machen lassen? Da kann schon was im Argen liegen, aber Dein Vertrag ist erstmal mit dem VK, nicht mit dem TÜV.
Hallo..
Wenn du jetzt noch gegen den Tüv klagst , kratzt der die Plakette an , und du kannst das Auto nur noch mit dem Autotransporter hin und her bewegen. Dein Problem , dass das Auto von dir nicht richtig besichtigt wurde löst es nicht Ansatzweise.
mfG Rohwi
Zitat:
@SportTaxi schrieb am 3. August 2018 um 11:49:45 Uhr:
Hört sich nicht gut an. Trotzdem wäre es ...interessant?... zu wissen, um welches Fahrzeug es sich handelt. Fotos werden auch gerne genommen.
Bei dem beschriebenen Zustand würde es mich wundern, wenn nur die Schweller Rostschäden hätten, die der baldigen Instandsetzung bedürfen. Übertünchter Rost deutet auch auch schon in Richtung versteckter Mangel. Aber Recht haben und Recht beweisen sind zwei verschiedene Dinge. Und der VK hat jetzt Dein Geld und Du hast das Auto.
Das Fahrzeug vor dem Kauf fachkundig besichtigen zu lassen wäre sicher nützlich gewesen. Das hilft aber jetzt nicht mehr weiter.
Ich würde zuerst versuchen, mich mit dem VK zu einigen und das Fahrzeug zurückzugeben. Bereits investiertes Geld ggf. unter "Lehrgeld" verbuchen
Wenn das nicht geht, und auch keine Schiedsstelle ins Spiel kommen kann, bleibt eigentlich nur der Rechtsweg. Dazu müsste man aber erstmal wissen, wie das Geschäftsverhältnis aussieht - Privatverkäufer oder Gewerblich, was genau steht im Vertrag und was davon ist ggf. nicht wirksam usw. Aber das wird langwierig, eventuell teuer und dass man vor Gericht recht bekommt ist keineswegs sicher. In der Zwischenzeit steht die Möhre da rum... Alle weiteren Schritte müssen dann rechtssicher getan werden, da solltest Du Dich dann vorher zumindest anwaltlich beraten lassen. Ich glaube nicht, dass ein Internetforum Dir da zuverlässige Hilfe aus der Ferne umsonst geben kann.
Ich nehme an, die TÜV-Prüfung hat der VK machen lassen? Da kann schon was im Argen liegen, aber Dein Vertrag ist erstmal mit dem VK, nicht mit dem TÜV.
Hey, es gibt Punkte, da gebe ich dir recht. Aber wenn ein Fahrzeug erst 2 Monate neu TÜV hat, meinst du nicht auch das so etwas nicht sein darf ? Das ist für mich schon fahrlässig.
Zitat:
@Rohwi schrieb am 3. August 2018 um 12:06:48 Uhr:
Hallo..
Wenn du jetzt noch gegen den Tüv klagst , kratzt der die Plakette an , und du kannst das Auto nur noch mit dem Autotransporter hin und her bewegen. Dein Problem , dass das Auto von dir nicht richtig besichtigt wurde löst es nicht Ansatzweise.
mfG Rohwi
Lies dir mal den Link durch der da oben steht. Wenn angenommen bewiesen wird, das der TÜVér nicht korrekt gehandelt hat, haftet das Bundesland und kommt für den Schaden auf. Also das vorgehen, das dann meine Plakette entzogen wird, naja, um Grunde hat er keine Plakette.
Zitat:
meinst du nicht auch das so etwas nicht sein darf ?
Es gibt viele Sachen, die nicht sein dürfen. Aber es *ist* nunmal. Wer war denn beim TÜV? Du oder der Verkäufer? War der Verkäufer privat oder gewerblich, oder ein gewerblicher unter "privatem" Deckmantel?
Was ist denn Dein Ziel? Willst Du das Auto zurückgeben? Willst Du dem TÜV irgendwas nachweisen? Suchst Du jemanden, der die Rechnungen bezahlt?
Klar kannst Du das beim TÜV vorbringen. Das wird dann ggf. auch Konsequenzen haben. Davon wird Dein Auto aber erstmal nicht fahrtüchtiger werden. Und wer am Ende was bezahlt, steht in den (juristischen) Sternen.
Ich denke die schnellste Sache wird sein den Händler zu verklagen. 2 Schweller, die unter der Hand zerbröseln, sagt ja schon alles. Da hat der Händler auf jeden Fall schon mal gelogen. Die TÜV-Plakette wird er sicher unter der Hand bekommen haben, also eigentlich eine glasklare Angelegenheit.
Ich würde den Wagen gegen Kohle wieder zurück geben. Dein Anwalt muß nur ein bischen Druck machen.
Aber mal was anderes. Hast du den Wagen blind gekauft ? Hätteste mal das Näschen etwas tiefer gehalten und nicht nur seinen Worten geglaubt. Denn dann wäre es Dir garantiert aufgefallen, daß die Schweller hinüber sind.
Was ist es denn für ein Baujahr ? Die alten Amis hatten fast alle Starrahmen.
Zitat:
@mike cougar schrieb am 3. August 2018 um 13:44:57 Uhr:
Ich denke die schnellste Sache wird sein den Händler zu verklagen. 2 Schweller, die unter der Hand zerbröseln, sagt ja schon alles. Da hat der Händler auf jeden Fall schon mal gelogen. Die TÜV-Plakette wird er sicher unter der Hand bekommen haben, also eigentlich eine glasklare Angelegenheit.
Ich würde den Wagen gegen Kohle wieder zurück geben. Dein Anwalt muß nur ein bischen Druck machen.
Aber mal was anderes. Hast du den Wagen blind gekauft ? Hätteste mal das Näschen etwas tiefer gehalten und nicht nur seinen Worten geglaubt. Denn dann wäre es Dir garantiert aufgefallen, daß die Schweller hinüber sind.
Was ist es denn für ein Baujahr ? Die alten Amis hatten fast alle Starrahmen.
Hey,
war von Privat also kein Händler, er hatte ihn auch Privat gehalten.
2003 BJ.
Ich kann leider nicht all zu viel Informationen zum Fahrzeug bereitstellen.
Ich hatte ihn vor dem Kauf explizit gefragt, wenn das Ausserblech abgenommen wird, wo von ich wusste, ob darunter der Schweller durch ist. Da da wurde gesagt, das nur das äußereblech ausgetauscht werden muss.
Und wenn das Fahrzeug erst 2 Monate frischen TÜV hat, denke ich nicht, das beide Schweller Löcher haben, und dazu all die anderen Mängel, womit er auch keinen TÜV bekommen hätte.
Zitat:
@SportTaxi schrieb am 3. August 2018 um 13:31:50 Uhr:
Zitat:
meinst du nicht auch das so etwas nicht sein darf ?
Es gibt viele Sachen, die nicht sein dürfen. Aber es *ist* nunmal. Wer war denn beim TÜV? Du oder der Verkäufer? War der Verkäufer privat oder gewerblich, oder ein gewerblicher unter "privatem" Deckmantel?
Was ist denn Dein Ziel? Willst Du das Auto zurückgeben? Willst Du dem TÜV irgendwas nachweisen? Suchst Du jemanden, der die Rechnungen bezahlt?
Klar kannst Du das beim TÜV vorbringen. Das wird dann ggf. auch Konsequenzen haben. Davon wird Dein Auto aber erstmal nicht fahrtüchtiger werden. Und wer am Ende was bezahlt, steht in den (juristischen) Sternen.
Er selbst war beim TÜV. Ich hatte ihn 2 Monate danach gekauft. VK war Privat.
Ziel ist es, das ich, nicht alleine für ein Fahrzeugreparatur zwischen 5000-7000€ verantwortlich gemacht werde. Das Fahrzeug hätte so nicht TÜV bekommen, hätte es keinen TÜV gehabt, hätte ich es nicht gekauft.
Mal ganz krass gesagt, es gibt immer etwas zu machen. Mit 2000€ wäre ich einverstanden gewesen, ich wusste ja von dem Aussenblech.
Aber das der so arg viele Mängel hat, die nicht mal vom TÜV bemängelt wurde, finde ich dann schon arge Täuschung.
Dann lege Dich doch mal unter das Fahrzeug und klopfe die Stellen mit einem Schraubendreher ab. Wenn du beim zustechen mit dem schraubendreher im Schweller stecken bleibst, dann ist die Ka..cke am dampfen. Wenn der Schraubendreher allerdings wieder abprallt, dann ist soweit alles in Ordnung und es ist nur Flugrost.
Wenn du Dir das jedoch nicht zutraust, dann nehme einen Verwandten, Bekannten, Freund etc.
Was ist es denn für ein Fahrzeug ?
Zitat:
@mike cougar schrieb am 3. August 2018 um 15:55:05 Uhr:
Dann lege Dich doch mal unter das Fahrzeug und klopfe die Stellen mit einem Schraubendreher ab. Wenn du beim zustechen mit dem schraubendreher im Schweller stecken bleibst, dann ist die Ka..cke am dampfen. Wenn der Schraubendreher allerdings wieder abprallt, dann ist soweit alles in Ordnung und es ist nur Flugrost.
Wenn du Dir das jedoch nicht zutraust, dann nehme einen Verwandten, Bekannten, Freund etc.
Hey, also wenn man schon mit der Hand die Teile in der Hand hat, sagt das schon alles.
Wenn der Prüfen diesen Test gemacht hätte wie du es beschreibst, dann hätte der kein TÜV bekommen.
Zitat:
Hey, also wenn man schon mit der Hand die Teile in der Hand hat, sagt das schon alles.
Wenn der Prüfen diesen Test gemacht hätte wie du es beschreibst, dann hätte der kein TÜV bekommen.
Wie jetzt, oben oder unten ? Was stimmt nun ?
Zitat:
Und wenn das Fahrzeug erst 2 Monate frischen TÜV hat, denke ich nicht, das beide Schweller Löcher haben, und dazu all die anderen Mängel, womit er auch keinen TÜV bekommen hätte.
Davon kannst Du Dich nur selbst überzeugen
Zitat:
@mike cougar schrieb am 3. August 2018 um 16:02:07 Uhr:
Zitat:
Und wenn das Fahrzeug erst 2 Monate frischen TÜV hat, denke ich nicht, das beide Schweller Löcher haben, und dazu all die anderen Mängel, womit er auch keinen TÜV bekommen hätte.
Davon kannst Du Dich nur selbst überzeugen
Ansichtssache, hier steht im Mittelpunkt, warum das Fahrzeug TÜV bekommen hat.