ForumVerkehr & Sicherheit
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. Tüv-Gutachten zu gunsten des Verkäufers?

Tüv-Gutachten zu gunsten des Verkäufers?

Themenstarteram 22. November 2013 um 19:25

Hey und guten Abend User!

Ich habe schon gesucht aber zum Thema nichts passendes gefunden.

Ich stecke in einer Zwickmühle!

Ich habe mir im September diesen Jahres einen Ford Galaxy gekauft (von einem KFZ-Mechaniker mit Meistertitel und eigener Werkstatt)! Voraussetzung war, neuer Tüv.

Hat er auch gemacht! Tüvgutachter war bei ihm in der Werkstatt.

Drei Beanstandungen zur Beobachtung sonst ohne erkennbare Mängel. Die zu beobachtenden Beanstandungen wurden laut Verkäufer behoben!!!

Jetzt ( 2 Monate später), musste der Bremssattel hinten rechts getauscht werden. Sicherheit war mangels fehlender Bremswirkung nicht mehr gegeben!!!

Ich habe den Mechaniker in meiner Vertrauenswerksatt daraufhin gebeten mal eine Durchsicht zu machen.... (siehe Fotos) !

Gesagt getan und ich hatte plötzlich große Lust den Verkäufer und den TÜV-Gutachter mal erneut zu besuchen.

War ich zu blauäugig? Was mache ich denn jetzt? Ich habe drei Kinder. Wir fahren aus Sicherheitsgründen nicht mehr mit dem Auto!

Liebe Grüße Evelin

Beste Antwort im Thema

Gott, ist das genial!

Kauft einen Galaxy für... Moment! !!!!!!300€!!!!! MIT TÜV!

Hat einen kleinen Schaden, und sagt dann zu ihrem Schrauber : "Ich glaub der ist nicht mehr neuwertig, können sie da mal drübergucken?" *liebguck*

Und der Mann schreibt, und schreibt, und schreibt, und seine Finger bluten....

Manchmal möchte ich so schreien! :rolleyes:

41 weitere Antworten
Ähnliche Themen
41 Antworten

Eine solche Mängelhäufung kommt mir komisch vor. Ich würde malmeine dritte Meinung einholen. Wenn Du dem TÜV ans Fell willst musst Du eh ein unabhägiges Gutachten machen lassen.

Hall gold-kiddis,

herzlich Willkommen hier auf Motor - Talk. Ist ja mal kein guter Einstieg hier.

Ich persönlich würde die Möhre dem Verkäufer auf den Hof stellen u. die Rückgabe des vollen Kaufpreises verlangen. Geht er nicht darauf ein, Anwalt Gutachter etc. pp.

Gruß

Sehe ich auch so.

Mit diesem TÜV-Bericht, hätte ich die Karre nicht gekauft. War doch abzusehen, dass da was nachkommt. Und mit Gewährleistung kann man noch nicht mal kommen, da das ja beim Kauf alles bekannt war.

Zitat:

Original geschrieben von gold-kiddis

Hey und guten Abend User!

Ich habe schon gesucht aber zum Thema nichts passendes gefunden.

Ich stecke in einer Zwickmühle!

Ich habe mir im September diesen Jahres einen Ford Galaxy gekauft (von einem KFZ-Mechaniker mit Meistertitel und eigener Werkstatt)! Voraussetzung war, neuer Tüv.

Hat er auch gemacht! Tüvgutachter war bei ihm in der Werkstatt.

Drei Beanstandungen zur Beobachtung sonst ohne erkennbare Mängel. Die zu beobachtenden Beanstandungen wurden laut Verkäufer behoben!!!

Jetzt ( 2 Monate später), musste der Bremssattel hinten rechts getauscht werden. Sicherheit war mangels fehlender Bremswirkung nicht mehr gegeben!!!

Ich habe den Mechaniker in meiner Vertrauenswerksatt daraufhin gebeten mal eine Durchsicht zu machen.... (siehe Fotos) !

Gesagt getan und ich hatte plötzlich große Lust den Verkäufer und den TÜV-Gutachter mal erneut zu besuchen.

War ich zu blauäugig? Was mache ich denn jetzt? Ich habe drei Kinder. Wir fahren aus Sicherheitsgründen nicht mehr mit dem Auto!

Liebe Grüße Evelin

Hallo,

Von wem wurde denn der Bremssattel getauscht.

Damit wäre ich zum Verkäufer gefahren wegen der Gewährleisung.

Man kann natürlich auch Fehler machen.

Seelze 01

Themenstarteram 22. November 2013 um 20:25

Der Verkäufer versicherte mir "alle zu beobachtenden Beanstandungen " beseitigt zu haben...

Das was ich als Laie sehen konnte sah neu aus.

Mein Kfz-Mechaniker sagte mir , das der die Teile nur geputzt hätte.

Ach man das ist alles so ärgerlich!

Themenstarteram 22. November 2013 um 20:29

Zitat:

Hallo,

Von wem wurde denn der Bremssattel getauscht.

Damit wäre ich zum Verkäufer gefahren wegen der Gewährleisung.

Man kann natürlich auch Fehler machen.

Seelze 01

Habe ich von KFZ-Teile24 hier in Berlin tauschen lassen.

Moin,

2 getrennte Sachverhalte.

1. TÜV Abnahme des Fahrzeuges

Wie steht es sogar im Prüfbericht.......zum Zeitpunkt der Untersuchung ........

Die Abnahme ist also eine Momentaufnahme des Fahrzeugzustandes zum Zeitpunkt der Prüfung.

Bremsen und Fahrwerksaufhängung wurden ´bemängelt´.

Wenig Chancen hier irgendwas zu machen oder gegen irgendwen vorzugehen.

2. Verkauf

Hier ist das Vertragswerk zu prüfen.

Mündliche Zusicherungen -versprochene Nachbesserung - müssen/sollten bewiesen werden können.

Beste Lösung ist den Verkäufer mit den Mängeln freundlich zu konfrontieren und eine Beteiligung an den Reparaturkosten zu erhoffen.

Zuerst aber den Vertrag prüfen !!

 

Schlußbemerkung :D

Ein Fahrzeug mit über 250.000 km zu erwerben und zu glauben/hoffen, das man da nichts mehr reinstecken muss ist schon ein wenig realitätsfern.

Sind alles Verschleißteile, Bremse, Auspuff, Fahrwerk.

Wie war der Kaufpreis?

Wie sieht der Vertrag aus?

Wieviel seid ihr seit Erwerb gefahren.

Themenstarteram 22. November 2013 um 21:01

Zitat:

Schlußbemerkung :D

Ein Fahrzeug mit über 250.000 km zu erwerben und zu glauben/hoffen, das man da nichts mehr reinstecken muss ist schon ein wenig realitätsfern.

Sind alles Verschleißteile, Bremse, Auspuff, Fahrwerk.

Wie war der Kaufpreis?

Wie sieht der Vertrag aus?

Wieviel seid ihr seit Erwerb gefahren.

Ja das war mir auch klar!

Das große "ABER" ist, das ich innerhalb von nur 2 Monaten sooooo viele gravierende Mängel habe, dass die Sicherheit nicht mehr gegeben ist!

Ich habe gerade mal 300,-€ bezahlt.

Mängel laut Vertrag siehe Foto.

Wir sind noch keine 400 km gefahren!

Zitat:

Ja das war mir auch klar!

Anscheinend nicht.

Mal ganz ehrlich und jetzt mit Gehirn ;)

HU kostet 100€.

Du hast die Kiste -fahrbereit - für 200€ abgegriffen und erwartest jetzt genau was :confused:

Du kannst froh sein, das er überhaupt noch mit dem Lappen drübergegangen ist :D

Setzt das Ding mit dem Reparaturkostenvoranschlag bei EBAY rein oder lass es auf deine Kosten reparieren.

Trotzdem wäre der Rest des Vertrages - mit geschwärzten Personendaten - hilfreich.

Hoffentlich hat der Verkäufer keinen Fehler gemacht ...........................:eek:

Themenstarteram 22. November 2013 um 21:22

Mir ging es jetzt eher darum, ob der TÜV-Gutachter da einen Fehler gemacht hat, oder ich einfach zu gutgläubig :-/

Das. Ich da zu dämlich war, ist mir mittlerweile auch klar geworden.

Ich möchte jetzt nicht für meine fehlende Erfahrung in Sachen Autokauf an den Pranger gestellt werden.

Sondern wollte lediglich ein paar Ratschläge, wie ich damit jetzt umgehen kann.

An Bastler verkaufen, zurück zum Verkäufer oder zb noch mal jemanden draufschauen lassen.

Hier stellt Dich doch keiner an den Pranger (das mit dem dämlich hast Du selbst gesagt :D)...

Das Auto hat noch 22 Monate TÜV und ein Hardcorebastler bekommt das mit Teilen vom Schrott und von ebay für "einpaar€,50" wieder flott. So einen musst Du finden.

Eine Bastelbude in eine normale Werkstatt bringen und da reparieren zu lassen? - Das kannst Du vergessen. Entscheiden musst Du selbst, ob Du dem Auto noch eine Chance gibst.

Im TÜV Bericht steht doch klar und deutlich, dass die Bremsanlage in naher Zukunft über den Jordan geht. Was soll der TÜV Prüfer da jetzt für einen Fehler gemacht haben deiner Meinung nach?

Zitat:

Ich möchte jetzt nicht für meine fehlende Erfahrung in Sachen Autokauf an den Pranger gestellt werden.

Darum ging es nicht.

Das hat auch mit fehlender Erfahrung nichts zu tun.

Für das Geld gibt es nur rollenden Schrott.

Hak es unter Lehrgeld ab, das haben wir alle bezahlt.

Der eine mehr und du weniger :D.

Hättest du 2200 dafür gegeben, könntest du dich beklagen.

Also nochmal.

1. Dem Prüfer wirst du nichts können, auch wenn ein ´Gschmäckle´ zurückbleibt.

2. Der Verkäufer wird sich hüten das Ding nochmal anzunehmen und einen Rechtsanspruch auf Rücknahme, Gewährleistung o.ä. erkenne ich bislang nicht.

Der Rest vom Vertrag könnte Aufschluss geben.

3. Verkaufen -> mit Mängelbericht und wasserdichtem Vertrag

4. Behalten und zurechtbasteln (lassen)

5. Verschrotten oder Teileverkauf

Wenn du noch einen drüberschauen lassen willst, meide große Ketten (ATU etc.) und hör dich im Bekanntenkreis nach nem vernünftigen Teilzeitschrauber um.

Die bislang erkennbaren Arbeiten kannst du auch locker in einer Garage mit nem guten Wagenheber erledigen.

Nur sollte der Ausführende wissen was er da macht !

Das sind deine Optionen.

Gott, ist das genial!

Kauft einen Galaxy für... Moment! !!!!!!300€!!!!! MIT TÜV!

Hat einen kleinen Schaden, und sagt dann zu ihrem Schrauber : "Ich glaub der ist nicht mehr neuwertig, können sie da mal drübergucken?" *liebguck*

Und der Mann schreibt, und schreibt, und schreibt, und seine Finger bluten....

Manchmal möchte ich so schreien! :rolleyes:

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. Tüv-Gutachten zu gunsten des Verkäufers?