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TÜV hat bei Golf VI Zylinderkopfdichtung kaputt gemacht
hallo und schönen Abend, mußte mit meinem Golf VI 1999, mit einem neuen KAT zum TÜV.Hatte das Gefühl, dass der junge Mann schon bei der Bremskontrolle wenig Ahnung hatte. Ein Älterer kam ihm zur Hilfe.Als ich meinen Motor lange und laut aufheulen hörte, ging ich aus demWarteraum und sah, sowohl aus dem ASU Prüfraum als auch die ganze Gegend war in weißen Qualm gehüllt. Der Ältere kam angelaufen und rief:" siehst Du nicht den Rauch."und erklärte ihm etwas im Raum. Ich ging wieder in Richtung Warteraum, und sah wie mein qualmendes Auto abgestellt wurde. Der Tester kam zu mir und sagte:" Die Zylinderkopfdichtung ist kaputt gegangen, das "wäre " ihnen in der nächsten Zeit sowieso sehr wahrscheinlich passiert."Ich soll den ADAC rufen damit der neue KAT nicht auch noch kaputt gehen würde. Kann mir Jemand einen Rat geben?
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von NordseeVW
das ist einfach nur k r a n k !!
Beim Diesel einfach nur V o r s c h r i f t. . .
Beim Benziner muss es aber wirklich nicht sein...
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48 Antworten
Welchesn Rat sollen wir dir hier geben?
Der TÜV wird die ZKD nicht kaputt gemacht haben, selbst wenn du den Wagen ein paar Minuten mit erhöhtem Standgas laufen lässt passiert nichts, ich würde dem Tester da zustimmen und auch sagen das du die in Kürze auch durchgehabt hättest (wenns tatsächlich die ZKD ist und nicht zB ein Riss im Kopf).
Ruf den ADAC
Zitat:
Original geschrieben von V-Max-Plus
Ruf den ADAC
...und sag denen, dass es ein Golf IV ist und kein Golf VI.
Ist es nen Diesel oder ein Benziner?
Ich würd die Polizei rufen...ist ja ein Skandal, wie die den Golf vergewaltigt haben!!!
Ob Diesel oder Benziner ist doch egal.
Es haben tausende Gölfe (meiner inbegriffen) die AU überlebt.
Wenn der Motor dabei ein paarmal für kurze Zeit (mehrere Sekunden, ich glaube 15?) in den Begrenzer getreten wird, ist das normal und macht dem garnichts. Wenn dabei die ZKD oder sonstige Bauteile fliegen gehen, war vorher schon was defekt oder zumindest kurz davor.
Selbst der blödeste TÜV-Prüfer könnte hierbei nix verkehrt machen.
Das ist für den Threadersteller schade, aber auf den Kosten für die Reparatur wird er leider sitzen bleiben.
Tip daher :
Nicht versuchen, dem TÜV ans Bein pinkeln zu wollen. Da ist nix zu holen.
Lieber die Energie sparen und das Auto instandsetzen (lassen).
also ich habe noch nie gehört das man au mit voller Drehzahl macht normalerweise wird der CO-Wert bei erhöhter Leerlaufdrehzahl (2000–3000 1/min) gemessen
zumindest ist das beim Benziner mein ich
beim Diesel wird auch nur die Abregeldrehzahl unter (voller Drehzahl) ermittelt
Darunter versteht man das Anfahren der Abregeldrehzahl. Es wird die Einhaltung des Drehzahlbereiches geprüft.
Bei wenigen älteren Diesel-Fahrzeugen mit Automatikgetriebe wird der Motor nicht bis zur Abregeldrehzahl hochgedreht, sondern nur bis zu einer vom Hersteller angegebenen geringeren Drehzahl (z. B. Volvo 740 2.4D). Hintergrund ist die mögliche Beschädigung des Automatikgetriebes bei Höchstdrehzahl ohne Last.
Der Schaden bleidt einwandfrei bei Dir Hängen , beachte mal die Geschäftsbedingungen Vertrag den Du Automatisch anerkennts , indem Du das Fahrzeug bereit stellts und die Papiere übergibs . Mfg. Detlef
Du solltest froh sein, dass die Zylinderkopfdichtung beim TÜV zerlegt wurde und nicht auf der Autobahn auf dem Weg zum Urlaub.
Der Diesel wird in der Regel mehrmals in den Begrenzer getreten. Wird als "Reinigungsgasstöße" bezeichnet.
Beim Benziner weiss ich das in der Tat nicht genau. Aber auch der hat das auszuhalten.
Zitat:
Original geschrieben von muhmann
Der Diesel wird in der Regel mehrmals in den Begrenzer getreten. Wird als "Reinigungsgasstöße" bezeichnet.
Beim Benziner weiss ich das in der Tat nicht genau. Aber auch der hat das auszuhalten.
das mache ich mit meinem turbo nicht all so oft un dann ist der platt
Ich find das ne Sauerei wie manche Prüfer mit den Autos umgehen - gehören denen ja nicht - und reden sich dann noch mit AGB raus
Zitat:
Original geschrieben von NordseeVW
Ich find das ne Sauerei wie manche Prüfer mit den Autos umgehen - gehören denen ja nicht - und reden sich dann noch mit AGB raus
100% Zustimmung
Jep, sehe ich auch so! Ich fahre meinen Motor grundsätzlich richtig schön warm bevor ich hingehe.
Die nehmen nämlich keine Rücksicht drauf ob der Motor jetzt warm oder kalt ist.
Klar haben die net die Möglichkeit den Motor erstmal warmzufahren, aber zumindest könnte man dem Kunden im Voraus nahelegen dies zu tun.
Gruß