- Startseite
- Forum
- Wissen
- Verkehr & Sicherheit
- TÜV in England machen?
TÜV in England machen?
Hallo,
wir stehen vor einer Kniffligen lage, mein Bruder fährt nächstes Wochenende mit seinem Auto (Seat Ibiza 6J) nach England um dort ein halbes Jahr zu studieren. Habe heute sein Auto mal durchgeschaut ob alles passt, dabei ist mir aufgefallen das der Tüv im Februar 2015 fällig ist, er aber erst ende März/anfang April wieder nach Deutschland kommt.
Welche Möglichkeiten haben wir?
-Klar, jetzt einfach Tüv machen, ist eben ein halbes Jahr verschenkt und kostet Geld.
-Einfach hochfahren und hoffen das es niemand merkt, aber das Risko ist da, und die Englische Polizei wird sich schon denken können für was die Plakette ist.
Oder ist es irgendwie möglich in England selbst Tüv zu machen, der dann aber auch in Deutschland anerkannt wird?
MfG Hannes
Beste Antwort im Thema
Hi,
in England kann er natürlich keinen Tüv machen so weit geht die EU bei weitem noch nicht
1-2 Monate drüber ist in Deutschland kein Problem. Ob es in England ggf. Probleme macht kann ich dir nicht sagen,tendenziell würde ich eher sagen nein aber ein geringes Restrisiko bleibt. Fährt er zwischendurch nicht mal nach Hause (weihnachten?) da könnte er ja Tüv machen und würde nicht so viel monate verschenken.
Gruß Tobias
Ähnliche Themen
21 Antworten
Hi,
in England kann er natürlich keinen Tüv machen so weit geht die EU bei weitem noch nicht
1-2 Monate drüber ist in Deutschland kein Problem. Ob es in England ggf. Probleme macht kann ich dir nicht sagen,tendenziell würde ich eher sagen nein aber ein geringes Restrisiko bleibt. Fährt er zwischendurch nicht mal nach Hause (weihnachten?) da könnte er ja Tüv machen und würde nicht so viel monate verschenken.
Gruß Tobias
Hallo,
eine englische HU, wenn es die gibt, interessiert in Deutschland so wenig wie der die deutsche HU in England.
Aber Er kann wenn Er wieder nach Deutschland kommt die abgelaufene HU sofort nachholen wenn Er die deutsche Grenze überquert. Diese Möglichkeit sieht der Gesetzgeber ausdrücklich für Fahrzeuge vor deren HU im Ausland abläuft.
Man muss halt sofort nach Grenzübertritt die nächste Möglichkeit für eine HU anfahren.
Aber bei 2 Monaten Überziehung würde Ich nach Hause fahren und dann dort zum TÜV.
Zitat:
Original geschrieben von Turbotobi28
Hi,
in England kann er natürlich keinen Tüv machen so weit geht die EU bei weitem noch nicht
Aber ganz sicher ist die EU soweit Untersuchungen aus anderen EU-Ländern müssen anerkannt werden, wenn sie den entsprechenden Richtlinien genügen. Nichtsdestotrotz würde ich sie in D machen lassen...
Zitat:
Original geschrieben von Sir Donald
Diese Möglichkeit sieht der Gesetzgeber ausdrücklich für Fahrzeuge vor deren HU im Ausland abläuft.
Und das steht wo?
Hi Tecci,
kann ich fast nicht glauben,aber wenn du das sagst Ist das ganze ein Papiertiger oder ist das in der Praxis wirklich möglich?
Ich mein wenn ich in England mit einem in deutschland zugelassenen Auto zur MOT Stelle gehe und sage ich hätte gerne eine Abnahme nach EU bzw. deutschen Richtlinien die lachen mich da doch aus !?
Gruß Tobias
RL 2009/40 müsste das sein (ohne nachzuschauen). Aber praktische Relevanz dürfte gegen Null gehen (außer in Grenzgebieten vielleicht). Trotzdem müsste man hier den Bericht ggf. übersetzen lassen und auch noch die Plakette holen. Also mehr Aufwand als Ertrag meine ich.
Im Ausland kann niemand einen gültigen TÜV verlangen. In D auch unproblematisch:
http://www.adac.de/.../default.aspx
2 Monate Überziehung ist eh noch straffrei. Hinfahren bei Rückkehr.
Letzter Stand der EU-Harmonisierung ist übrigens 2014/45/EU.
Zitat:
Original geschrieben von Kai R.
2 Monate Überziehung ist eh noch straffrei.
Straffrei im juristischen Sinne ja, aber 40 Euro Bussgeld ist doch schon was.
Zitat:
Original geschrieben von Siggi1803
Straffrei im juristischen Sinne ja, aber 40 Euro Bussgeld ist doch schon was.
Ueberleg bitte mal, was es kosten wuerde, den Wagen mit der Faehre erst von GB ueber den Aermelkanal nach D zu bekommen und nach der (dann puenktlich in D vorgenommenen HU) vice versa von D nach GB auf gleichem Wege zurueck? - Da wuerde ich auch eher eine, mit 40EUR "dotierte", evtle. Verwarnung bei der Rueckkehr nach D in Kauf nehmen ...
Die Frage ist doch, wie es in England ist. Auf Malle, also Spanien gibt es dafür mittlerweile saftige Bußgelder.
Gruß
Frank
Was der ADAC da schreibt, ist ganz schön lustig...mich würden da ja mal die Rechtsgrundlagen interessieren, aufgrund derer diese Aussagen getätigt werden...
Was würde dagegen sprechen die HU vor dem Englandaufenthalt zu machen?
Jetzt oder in einem halben Jahr kostet es das gleiche.
Geld spart man dadurch bestimmt nicht.
Zitat:
Original geschrieben von Frank170664
Die Frage ist doch, wie es in England ist. ...
Soweit ich informiert bin, gehoert auch England - immer noch - zum United Kingdom, also zu GB - Eben so, wie Scottland und North Ireland auch ...
Da ich keine konkreten Infos zur Ahndung einer abgelaufenen HU, bei einem in D zugelassenen Fzg., in GB finden konnte, wuerde ich es in dem Fall auch nicht unbedingt darauf ankommen lassen wollen. - Sondern die HU lieber vorziehen, um auf der sicheren Seite zu sein. Dann ist es auch egal, ob sich die Bobbys in London oder sonst wo in GB, um die abgelaufene deutsche HU-Plakette ueberhaupt scheren oder ob diese sie gar nicht erst interessiert ...
Und wer sein, in D zugelassenes Fzg., mit auf Malle nimmt, ohne dort einen Zweitwohnsitz zu haben, ist fuer mich eh nicht mehr zu retten ...
Ich wuerde es bei der Rueckkehr machen. Die Englaender interessiert die Plakette eh nicht.
Ich hab noch nie gehoert das jemand im Ausland wegen abgelaufener HU zahlen musste
http://www.n24.de/.../...fung-kann-bei-heimkehr-nachgeholt-werden.html
Wenn jetzt wieder jemand einen § will, dann soll er sich einen von England suchen.
Zitat:
Original geschrieben von Tecci6N
Was der ADAC da schreibt, ist ganz schön lustig...mich würden da ja mal die Rechtsgrundlagen interessieren, aufgrund derer diese Aussagen getätigt werden...
Richtig ist das schon, nur sollte es nicht missverstanden oder zu weit gefasst werden.
Die deutsche HU-Pflicht findet sich in der StVZO, ist damit eine rein nationale Bestimmung, die im Ausland nicht angewendet werden kann. Man kann im Ausland nicht bestraft werden, weil man gegen den deutschen §29 StVZO - Untersuchungspflicht der Kraftfahrzeuge und Anhänger verstoßen hat.
Wenn es jedoch im Ausland "dortige" nationale Bestimmungen gibt, die einen Nachweis über eine technische Einwandfreiheit für alle Kraftfahrzeuge und nicht nur die in deren Land zugelassenen Fahrzeuge fordern, dann kann eine abgelaufene HU-Plakette für ein Bußgeld wegen Verstoß von "deren" Bestimmungen ausgesprochen werden.
In Ungarn kann man nicht wegen Verstoß gegen deutsche Vorschriften bestraft werden. Allerdings kann man in Ungarn wegen Verstoß gegen ungarische Vorschriften belangt werden.
Wie etliche Reiseberichte aufzeigen, wird das zB. im Portugal oder auch Ungarn gemacht. Wobei das Abmontieren der Kennzeichen in Ungarn wohl anhand der EU-Vorschriften rechtswidrig ist, aber das dort verlangte Bußgeld von 100 Euro wohl nicht.
Man ist zwar wegen Unzumutbarkeit nicht gezwungen, nach Deutschland nur für eine HU-Überprüfung zu fahren, allerdings ist es weder verboten, noch gilt es als unzumutbar, dort vor Ort eine technische Überprüfung ("HU") durchführen zu lassen, um einen dort verlangten, gültigen Nachweis zum technischen Zustand des Fahrzeugs zu haben.
Hier mal was über Ungarn:
http://www.balaton-service.info/php/phpBoard/showthread.php?id=3380
Ob nun in England entsprechende Bestimmungen existieren, und wie weit die dort dann auch verfolgt werden, kann ich nicht sagen - aber dass es zu dem Thema im Ausland nichts gibt und nichts gemacht werden kann, das ist falsch.
Wir (Deutschland) ziehen doch auch wegen technischer Problemstellungen ausländische Fahrzeuge raus, kassieren Bußgelder und verlangen aktuell gültige technische Begutachtungen, bevor die weiterfahren dürfen.
In D ausschließlich bei schweren Mängeln beim Thema der Verkehrssicherheit - weil wir ausschließlich ein derartiges Gesetz zum Thema der Verkehrssicherheit haben, was für jeden und nicht nur in D zugelassene Fahrzeuge existiert.
Würde sich unsere HU-Pflicht - also eine gültige Regeluntersuchung zum technische einwandfreien Zustand - nicht nur auf in D zugelassene Fahrzeuge beziehen, sondern auf alles, was auf deutschen Straßen so kreucht und fleucht, dann könnten wir auch Ausländer mit nicht mehr gültiger, überzogener technischer Regelüberprüfung zur Kasse bitten.