ForumBiker-Treff
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Motorrad
  4. Biker-Treff
  5. TÜV möchte Gutachten für Entdrosselung

TÜV möchte Gutachten für Entdrosselung

Themenstarteram 17. Mai 2023 um 10:15

Moin. Ich habe kürzlich eine per Gaswegbegrenzung gedrosselte Yamaha XJ6 erstanden. Ich habe diese Drossel nun ausgebaut und möchte vom TÜV bescheinigt haben, dass diese ausgebaut ist, damit ich sie offen zulassen kann.

Der TÜV Mensch wollte das aber nicht für mich tun, weil er das Gutachten für den Einbau der Drossel bräuchte. Er hätte sonst ja angeblich keine Daten über das Motorrad. Das Gutachten habe ich leider nicht.

Reichen da nicht die Schlüsselnummern aus dem Fahrzeugschein, um Leistung, Lautstärke etc. abzufragen? Angeblich muss ich sonst den Weg über eine Leistungssteigerung gehen?

Hat da wer Erfahrungen? Laut dem, was ich sonst so im Internet gelesen habe soll das eigentlich eine unkomplizierte Sache sein. Überlege auch schon sonst einfach mal zu einer anderen Prüfstelle zu fahren.

Grüße

Ähnliche Themen
15 Antworten

Servus. Hab ich noch nie gehört, dass man zum Entdrosseln ein Gutachten benötigt. Warum auch, es wird doch der Serienzustand wiederhergestellt und der ist doch klar definiert.

 

Mfg

Themenstarteram 17. Mai 2023 um 10:29

Danke für deine Antwort! Das ist auch mein Verständnis, aber der TÜV Prüfer hatte andere Vorstellungen. Vielleicht haben ja noch andere hier Erfahrungswerte und sonst werde ich nach der Arbeit nochmal zu einer anderen Prüfstelle fahren.

Was stehen denn für Daten in der CoC?

Dort sollte alles drinstehen. Ansonsten das Gutachten der Drossel besorgen, sollte ja beim Hersteller verfügbar sein.

Warum sollte man ein Gutachten für ein Bauteil brauchen, welches eingetragen ist und jetzt ausgebaut wurde? Die Drosselung ist doch garantiert in den Fahrzeugpapieren ersichtlich, oder TE?

Themenstarteram 17. Mai 2023 um 10:55

Zitat:

Was stehen denn für Daten in der CoC?

Dort sollte alles drinstehen. Ansonsten das Gutachten der Drossel besorgen, sollte ja beim Hersteller verfügbar sein.

CoC habe ich bisher nicht, nur Fahrzeugschein, Brief und letzte HU. Einige Unterlagen bekomme ich noch per Post, muss schauen was dabei ist. Und das Gutachten der Drossel sollte hier auch keine Rolle spielen, da sie ja raus soll und nicht rein.

 

Zitat:

Warum sollte man ein Gutachten für ein Bauteil brauchen, welches eingetragen ist und jetzt ausgebaut wurde? Die Drosselung ist doch garantiert in den Fahrzeugpapieren ersichtlich, oder TE?

Sehe ich auch so. Drosselung steht in den Papieren.

Hallo

Die Sache ist doch ganz einfach, in deinen Papieren stehen jetzt andere Leistungen drin ( PS ) Du darfst als Privat Mann diese nicht einfach ausbauen, dies darf nur ein Motorrad Händler ( Werkstatt ) mit Bescheinigung

Sehe ich nicht so! Probleme gibt es ab und an, wenn Privatpersonen Drosseln selbst EINBAUEN. Ausbauen auf Originalzustand war bisher noch nie ein Problem, abgesehen davon, dass ich schon mehrere selbst gedrosselte Maschinen durch die Abnahme gefahren habe.

 

Mfg

Das stimmt so nicht....ich habe vor 4 Wochen eine Gladius gekauft, als privatmensch eine Drossel eingebaut und bei der GTÜ gewesen. Ein Drehen am Gasgriff und die mitgelieferten Papiere haben gereicht um die Leistungsbegrenzung von der GTÜ bescheinigt zu bekommen. Wenn die Maschine entdrosselt werden soll läuft das ganze genau retour.

Der benannte TÜV Mensch hat entweder keine Ahnung oder keine Lust. Jeder halbwegs versierte Mensch mit technischem Verständnis merkt es ob ein Gaswegbegrenzer verbaut ist, und die Herstellung des Originalzustands ist problemloser.

 

Antwort auf den Post von Pluto

Themenstarteram 17. Mai 2023 um 11:52

Zitat:

@Pluto-0007 schrieb am 17. Mai 2023 um 13:42:32 Uhr:

Hallo

Die Sache ist doch ganz einfach, in deinen Papieren stehen jetzt andere Leistungen drin ( PS ) Du darfst als Privat Mann diese nicht einfach ausbauen, dies darf nur ein Motorrad Händler ( Werkstatt ) mit Bescheinigung

Für den Einbau braucht der TÜV eine Werkstattbescheinigung oder Rechnung. Aber für den Ausbau eigentlich nicht und wurde ja auch nicht verlangt. Er wollte nur das Gutachten vom Einbau haben, weil da ja scheinbar die Nennwerte des Motorrads im Originalzustand drinstehen. Ohne dieses Gutachten kann er ja scheinbar garnicht nachvollziehen, wie viel Leistung die Maschine hat oder wie laut sie sein darf. Humbug in meinen Augen.

Ich fahre, wie gesagt, nachher nochmal zu einer anderen Prüfstelle und versuche dort mein Glück.

Zitat:

@DieSonneScheint schrieb am 17. Mai 2023 um 12:55:17 Uhr:

 

...

CoC habe ich bisher nicht, nur Fahrzeugschein, Brief und letzte HU. Einige Unterlagen bekomme ich noch per Post, muss schauen was dabei ist. Und das Gutachten der Drossel sollte hier auch keine Rolle spielen, da sie ja raus soll und nicht rein.

...

Was für ein Baujahr & Modell ist es eigentlich genau. Die Yamaha XJ6 wurde ab 2009 gebaut. Sollte also damit keinen Brief & Schein mehr haben.

In der Zulassungsbescheinigung Teil 1 stehen nur die aktuellen Werte/Daten, aber nicht die Daten bei Auslieferung. Die stehen im vollen Umfang nur in der CoC. In der Zulassungsbescheinigung Teil 2 (ehemals Brief) sind nur noch die Besitzverhältnisse vermerkt.

Um also die korrekten Originaldaten ohne Drosselung eintrage zu können, wird die CoC (Certifikate of Conformity) benötigt. Die gibt es bei Verlust, meist gegen Gebühr, beim Hersteller.

Alle originalen Daten stehen in der COC.

Wenn du die per Post bekommst, sollte das unproblematisch sein.

Zitat:

@Pluto-0007 schrieb am 17. Mai 2023 um 13:42:32 Uhr:

Hallo

Die Sache ist doch ganz einfach, in deinen Papieren stehen jetzt andere Leistungen drin ( PS ) Du darfst als Privat Mann diese nicht einfach ausbauen, dies darf nur ein Motorrad Händler ( Werkstatt ) mit Bescheinigung

Selten so einen Unsinn gelesen. Man darf an seinem Fzg. selbst schrauben und umbauen was man, muß es halt ggf. abnehmen und eintragen lassen.

Zitat:

@Pluto-0007 schrieb am 17. Mai 2023 um 13:42:32 Uhr:

Hallo

Die Sache ist doch ganz einfach, in deinen Papieren stehen jetzt andere Leistungen drin ( PS ) Du darfst als Privat Mann diese nicht einfach ausbauen, dies darf nur ein Motorrad Händler ( Werkstatt ) mit Bescheinigung

Das ist völliger Quatsch. Jeder darf an seinem Moped Drosseln ein- und auch ausbauen. Das habe ich schon häufiger gemacht.

Bei der BMW meiner Tochter war das sogar recht chaotisch, denn es war noch eine 25 kW Drossel in den Papieren, die aber nicht mehr im Fahrzeug war. Ich habe dann die 35 kW Drossel eingebaut und von einem GTÜ Prüfer bei der gleichzeitigen HU eintragen lassen. Ich hatte dazu beim Einbau der Drossel ein paar Fotos gemacht und dem Prüfer vorgelegt. Der Prüfer bedankte sich, sagte mir aber, dass die meisten Drosseln von außen nicht erkennbar seien und der Prüfer sich auf die Angaben des Halters verlassen muss.

Die Angaben des Halters sind dabei genauso viel wert wie die eines gewerblichen Schraubers! Oder wird man mit dem Meistertitel automatisch ehrlicher als ein Durchschnittsbürger?

Die Fotos waren ganz gut und es gehört zum guten Ton bei Leistungsänderungen, dass man die ersetzten Teile zur Eintragung mitbringt. Pflicht ist das aber nicht. Jeder Prüfer hat da einen gewissen Ermessensspielraum. Den der TÜV-Mensch beim TE zu dessen Nachteil genutzt hat. Einzig sinnvolle Lösung: Woanders hingehen.

 

Gruß Michael

P.S.: Die meisten bzw. vermutlich alle Prüfstellen können heutzutage auf die Daten des KBA zugreifen. Die Daten zu ermitteln ist eine Sache von wenigen Minuten und wird je nach Aufwand auch berechnet. Das ist z. B. bei Felgen fürs Auto interessant, für die keine Papiere vorliegen, die aber eingetragen werden sollen.

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Motorrad
  4. Biker-Treff
  5. TÜV möchte Gutachten für Entdrosselung