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TÜV neu - Auto hat mind. 2 erhebliche Mängel

Themenstarteram 11. März 2012 um 15:34

Tach auch,

Ich habe schon viele Autos gebraucht gekauft, aber dieses Mal gab es eine böse Überraschung: Beim Gebrauchtwagenhändler hatten wir uns einen W 202 C Klasse Kombi, Bj 1999 mit 120.000 km gekauft. Scheckheft/Km i.O. passte auch mit den TÜV-Berichten, die alle vorhanden waren überein, Probefahrt (Stadt/Autobahn) bis auf ein Zittern bei 120 km/h auch i.o.. TÜV wurde am Tage vorher "frisch neu" gemacht, dummerweise vertraute ich darauf. Nach einer Woche fuhr ich einen Nebenweg, eine Holperstrecke: Es gab ein heftiges Poltern. Erst mal ab zur örtlichen Werkstatt: Die sagten, na dann kratz mal gleich die Plakette wieder ab: Traggelenk und Axialgelenk ausgeschlagen. Neeee, dachte ich, jetzt nicht war ? 2 Meinung eingeholt: Ab zur KÜS Station: Jaaa, nee die Plakette ist wohl gekauft worden ..., der Prüfer hatte noch nicht mal mehr den Benz anbekommen, das Zündschloss defekt. Nach 5 min rumprobieren konnte er dann die Kiste starten und grummelte: Was ist denn das für ein Auto ....Der Händler meinte dann .....ja genau, das Übliche... Auto steht wieder beim Händler, der sucht den nächsten Dummen. Geld haben wir zurückbekommen. Das nächste Mal fahre ich auf der Probefahrt zu meiner vertrauten Werkstatt. Also lieber ein Auto in Nähe kaufen. Einer der Schrauber guckte den KÜS-HU Bericht etwas länger an und telefonierte kurz. Dann sagte er mir, dass der Herr Dipl. Ing. XXX für solche Sachen bereits bekannt sei ... Mann mann

Beste Antwort im Thema

GNARF!!! :rolleyes:

Zitat:

Original geschrieben von meehster

Ich habe selbst mal den Fehler gemacht (und draus gelernt !): Ich habe ein Auto mit frischer HU und Gebrauchwagengutachten vom TÜV als "unfallfrei" gekauft. Wenig später war ich wegen Wartung in meiner Werkstatt und die wollten mich mit dem wegen genau diesen Unfalls verkehrsunsicheren Auto (u.A. gebrochene Feder, verbogene Felge und verbogene Fahwerkteile vorn links) keinen Meter mehr fahren lassen.

den tüv interesiert es einen scheiss ob es ein unfallwagen ist oder net. der stellt nur die verkehrssicherheit fest. unfall und verkehrssicher muss nicht unbedingt ein widerspruch sein! eine feder bricht nicht von einem unfall. eine verbogene felge ist je nach grad auch noch zulässig (jede neue felge is mehr oder weniger verbogen!) und auch fahrwerksteile können verbogen sein. jeder der mal im winter gegen n bordstein fährt verbiegt sich fahrwerksteile...

ich will euch höhren wen der tüv jeden mist vermerkt. dann bekommt kein auto tüv und die postings alá "ey der tüv depp lässt mich druchfallen weil mein aschenbecher voll ist!" sind hier an der tagesordnung.

wen man eben nicht weiss was der tüv macht dann sollte sich vielleicht man den zettel des tüvs durchlesen. da steht nämlich ganz interesante sache sachen drauf...:rolleyes:

selbst bei einem NEUWAGEN können die von dir aufgeführten mängeln vorhanden sein!

59 weitere Antworten
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59 Antworten
am 11. März 2012 um 15:39

Zitat:

Original geschrieben von maennerbude

Tach auch,

Ich habe schon viele Autos gebraucht gekauft, aber dieses Mal gab es eine böse Überraschung: Beim Gebrauchtwagenhändler hatten wir uns einen W 202 C Klasse Kombi, Bj 1999 mit 120.000 km gekauft. Scheckheft/Km i.O. passte auch mit den TÜV-Berichten, die alle vorhanden waren überein, Probefahrt (Stadt/Autobahn) bis auf ein Zittern bei 120 km/h auch i.o.. TÜV wurde am Tage vorher "frisch neu" gemacht, dummerweise vertraute ich darauf. Nach einer Woche fuhr ich einen Nebenweg, eine Holperstrecke: Es gab ein heftiges Poltern. Erst mal ab zur örtlichen Werkstatt: Die sagten, na dann kratz mal gleich die Plakette wieder ab: Traggelenk und Axialgelenk ausgeschlagen. Neeee, dachte ich, jetzt nicht war ? 2 Meinung eingeholt: Ab zur KÜS Station: Jaaa, nee die Plakette ist wohl gekauft worden ..., der Prüfer hatte noch nicht mal mehr den Benz anbekommen, das Zündschloss defekt. Nach 5 min rumprobieren konnte er dann die Kiste starten und grummelte: Was ist denn das für ein Auto ....Der Händler meinte dann .....ja genau, das Übliche... Auto steht wieder beim Händler, der sucht den nächsten Dummen. Geld haben wir zurückbekommen. Das nächste Mal fahre ich auf der Probefahrt zu meiner vertrauten Werkstatt. Also lieber ein Auto in Nähe kaufen. Einer der Schrauber guckte den KÜS-HU Bericht etwas länger an und telefonierte kurz. Dann sagte er mir, dass der Herr Dipl. Ing. XXX für solche Sachen bereits bekannt sei ... Mann mann

Dann frage ich mich warum der wenn er doch bekannt dafür ist noch bei KÜS arbeitet und noch frei herumläuft!:mad:

Der gehört für sowas eingebuchtet, wer einen Schrotthaufen fährt, kann sich also trotz erheblicher Mängel eine Plakette kaufen? Der gefährdet den Straßenverkehr mit sowas. :mad: Der gehört dafür Strafrechtlich belangt und seinen Job sollte er auch verlieren! :cool:

sorry aber wieder viel unwissenheit...

1) der "werkstatt tüv" hat im gegensatz zur tüv station keine rüttelbank. somit kann ein ausgelutschtes traggelenk ggf nicht erkannt werden. sowas merkst man aber bei einer probefahrt! beim "dran rütteln" siehst du das nicht. da muss das traggelenk schon in fetzen runterhängen das man sowas bemängelt.

2) ein zündschloss kann von heute auf morhen den geist aufgeben. da das ding ja bei der probefahrt nicht beanstandet wurde war das ding beim kauf ja noch ok...

3) sorry warum kauft man ein auto das nicht in der 1000€ liga spielt nur ohne gebrauchtwagensiegel? wen ich ein auto in der 5kilo klasse kaufen dann fahre ICH (und kein händler) mit zum tüv/dekra etc und lass mir ein gebrauchtwagen gutachten erstellen. das kost mal eben 50€. und wen der karren dann eben scheisse ist dann hast eben 50€ für die katz investiert.

und mal allgemein zum thema tüv:

es gibt jede menge sachen die auf der tüv liste NICHT stehen. sind die stossdämpfer fratze merkst der es nicht. sind 4 lampen defekt fällst durch. fehlen 4 von 5 radschrauben ist das kein mangel! den tüv wisch als "einsteigen und nie probleme haben" ansehen ist grundsätzlich falsch. und ja bedauerlicher weise gibts käufliche prüfer. aber jedem gleich das unterstellen....neee!

wen sich mein chef alle 2 jahre n neuen amg rauslässt und keinen cent dafür bazhalt dann is der auch nicht geklaut sindern vielleicht von der steuer abgesetzt. damit will ich sagen: wen du nicht den 100%igen einblick hast dann sind eben die sachen nicht immer gleich betrug etc.

Themenstarteram 11. März 2012 um 16:02

Ja richtig. Allerdings ist es sehr sehr schwer einem Prüfer etwas nachzuweisen. Meine Werkstatt sagte mir, sie hätte bereits 2 Verfahren gegen Prüfer angestrengt und beide Male verloren. Der Prüfer sagt: "Am Tage der HU war alles i.O. Was danach geschehen ist, könne er nicht beurteilen." Genau damit kommen sie (meistens durch). Wenn ein Staatsanwalt jede Woche eine Anzeige über den gleichen Prüfer bekommt, fängt der dann auch an Fragen zu stellen. Tja, ich habe mal wieder dazugelernt, ich überlege aber dennoch igrendwie tätig zu werden- zumindens bei dem Herrn Dipl. Ing. einen bleibenden Eindruck zu hinterlassen, das habe ich mir vorgenommen.:mad: Den HU Bericht habe ich mir jedenfalls für alle Fälle kopiert.

Vielleicht war es ja auch mit dem Händler "abgemacht" dass die Mängel behoben werden sollen, HU gab es dann schon mal mit ... Aber dennoch hätte er nicht "schreiben" dürfen...:):D

@onkel-howdy

 

Volle Zustimmung,insbesondere betreff Punkt 1. 

Nur sehr wenige Werkstätten verfügen über diese

Prüfmöglichkeit.

Vondaher darf meiner Ansicht nach eine Abnahme

nicht dort erfolgen wo die techn. Voraussetzung

nicht gegeben ist!

Zitat:

Original geschrieben von DCACKG

@onkel-howdy

Volle Zustimmung,insbesondere betreff Punkt 1. 

Nur sehr wenige Werkstätten verfügen über diese

Prüfmöglichkeit.

Vondaher darf meiner Ansicht nach eine Abnahme

nicht dort erfolgen wo die techn. Voraussetzung

nicht gegeben ist!

JEIN....natürlich muss man dir recht geben..wen ich nichts zum prüfen hab kann ichs net machen. einen bremsenprüfstand braucht ja eine tüv werkstatt auch. andererseits: die frage is halt was die prüforganisationen so vorschreiben. bei lkw´s haben wir traggelenke etc immer mit ner brechstange getestet. das problem is dann eben nur das der kunde wieder mosert wen der prüfer mit dem montiereisen das auto "beschädigt" wen das traggelenk eben abreist...;)

am 11. März 2012 um 16:23

Ich habe selbst mal den Fehler gemacht (und draus gelernt !): Ich habe ein Auto mit frischer HU und Gebrauchwagengutachten vom TÜV als "unfallfrei" gekauft. Wenig später war ich wegen Wartung in meiner Werkstatt und die wollten mich mit dem wegen genau diesen Unfalls verkehrsunsicheren Auto (u.A. gebrochene Feder, verbogene Felge und verbogene Fahwerkteile vorn links) keinen Meter mehr fahren lassen.

Wie gesagt: Ich habe daraus gelernt: Ich kaufe nie wieder ein Auto mit vom Verkäufer in Auftrag gegebenem Gebrauchtwagengutachten.

Genau der Punkt.

Kaum eine Werkstatt hat die in deinem Punkt1

genannte techn. Veraussetzung ohne die man defekte

Traggelenke im Anfangsstadium nicht erkennen kann.

Die Zeiten als ich mit der Brechstange soetwas

überprüft habe sind lange vorbei und sollten wohl

als nichtmehr zeitgemäß anzusehen sein. 

GNARF!!! :rolleyes:

Zitat:

Original geschrieben von meehster

Ich habe selbst mal den Fehler gemacht (und draus gelernt !): Ich habe ein Auto mit frischer HU und Gebrauchwagengutachten vom TÜV als "unfallfrei" gekauft. Wenig später war ich wegen Wartung in meiner Werkstatt und die wollten mich mit dem wegen genau diesen Unfalls verkehrsunsicheren Auto (u.A. gebrochene Feder, verbogene Felge und verbogene Fahwerkteile vorn links) keinen Meter mehr fahren lassen.

den tüv interesiert es einen scheiss ob es ein unfallwagen ist oder net. der stellt nur die verkehrssicherheit fest. unfall und verkehrssicher muss nicht unbedingt ein widerspruch sein! eine feder bricht nicht von einem unfall. eine verbogene felge ist je nach grad auch noch zulässig (jede neue felge is mehr oder weniger verbogen!) und auch fahrwerksteile können verbogen sein. jeder der mal im winter gegen n bordstein fährt verbiegt sich fahrwerksteile...

ich will euch höhren wen der tüv jeden mist vermerkt. dann bekommt kein auto tüv und die postings alá "ey der tüv depp lässt mich druchfallen weil mein aschenbecher voll ist!" sind hier an der tagesordnung.

wen man eben nicht weiss was der tüv macht dann sollte sich vielleicht man den zettel des tüvs durchlesen. da steht nämlich ganz interesante sache sachen drauf...:rolleyes:

selbst bei einem NEUWAGEN können die von dir aufgeführten mängeln vorhanden sein!

Da ich "SEHRGENAU" weis was ein TÜVER zu machen hat,

Daumen für den Onkel! 

am 14. März 2012 um 18:48

Es hat schon seinen Grund, das der TÜV eine Probefahrt zur Pflicht einführt.

Mancher Defekt ist auf der Bühne nicht immer ohne Anwendung von stumpfer Gewalt auszumachen.

Bin schon seit Jahren Befürworter betreff der Probefahrt.

Manches ist auf diesem Weg feststellbar.

ZB. Spurverhalten usw..

Zitat:

Original geschrieben von DCACKG

Bin schon seit Jahren Befürworter betreff der Probefahrt.

Manches ist auf diesem Weg feststellbar.

ZB. Spurverhalten usw..

Wenn das kommt, gibts da vorgeschriebene Streckenprofile?

Hintergrund meiner Frage: Fahrwerksteile wie ausgeschlagene Traggelenke oder Querlenker sind oftmals erst bei unebenen Streckenverläufen zu spüren. Im Geradeauslauf z.b. auf einer Autobahn nicht.

Themenstarteram 14. März 2012 um 20:54

Herzlichen Dank für eure Ausführungen. Mit einer HU neu ein Auto zu kaufen ist also ähnlich wie der Kauf von einem Ü-Ei. Kann ne Figur sein, kann aber auch was zum Basteln sein ...

@ Knetfigur: Ja ja, genau das hab ich erst auch mal gedacht... der PI läuft unter der Sonne frei herum, für jeden zugschobenen Auftrag freut er sich (noch)

@ meehster: Danke: Bin nicht alleine so naiv gewesen

@onkel-howdy "Viel Unwissenheit" hört sich wenig elegant an, aber:

"da muss das traggelenk schon in fetzen runterhängen das man sowas bemängelt", na ja mein lieber in einem anderen Beitrag schwärmst du ja selbst nicht gerade von den TÜV bzw HU-Verhältnissen in der Türkei oder in anderen Südeuropäischen Staaten - dort wird es sicherlich durchgewunken, hierzulande kann man dann nur von HU auf Gefälligkeit sprechen. Das das im meinem Fall eindeutig so war, belegt (für mich) die Diagnose vom Nachprüfer und auch die Tatsache, dass der Händler beide Mängel, dh. Traggelenk und Axialgelenk, ohne Murren behoben hat. Das Zündschloss wurde bei der Probefahrt bemängelt: Man konnte den Zündschlüssel beim Fahren rausziehen. Ob das Lenkradschloss dann bei 100 Sachen (oder bei 30) sperrt, habe ich nicht ausprobiert. Kam mir dann auch erst nach dem Kauf in den Sinn. Der Händler meinte: Zündschlüssel abziehen, während der Fahrt - ja warum ? Das ist normal bei den neuen eletronischen Zündschlüssel- Ich habe dem Kerl geglaubt::: JAAAAAAAAAAAAA, ich weiß spätestens jetzt hätten meine Sensoren im Hirn sagen sollen: LASS ES! Haben sie aber nicht, vielleicht nicht laut genug! Allerdings habe ich die Holperstrecke vergessen - wird ab sofort - neben einem 50 Euro Gutachten (TÜV) Bestandteil eines Gebrauchtwagenkaufes. Allerdings so einfach sich rauszumogel ist es nicht mehr: § 29, Anlage VIII und insbesondere Anlage VIII a (Durchführung der HU) StVZO – neu – gehen einen neuen Weg. Dem Prüfer wird nunmehr vorgegeben, wie zu prüfen ist. Um den Qualitätsanspruch einer periodischen Fahrzeuguntersuchung zu entsprechen und um eine einheitliche Verfahrensweise zu gewährleisten, wird dem Prüfer kein Ermessen hinsichtlich des Untersuchungsumfangs und der Untersuchungskriterien mehr eingeräumt. Die Pflichtuntersuchungen sind zwingend vorzunehmen.

Dazu gehört eben auch Abs. 4.5 Aufhängung/Stabilisatoren die auf Zustand und Auffälligkeit zu prüfen sind. Beim Nachprüfen wurde mir unmissverständlich gezeigt, dass nach den o.g. Kriterien niemlas geklebt werden darf, nachvollziehbar für mich. Ist ja nu auch wurst, der PI ist halt gekauft worden, ob mit oder ohne Rüttelbank/ oder von mir aus auch mit Brechstange. Da der Händler die Sachmängel anerkannt und kommentarlos getauscht hat, das hat mir gezeigt, dass er wusste was Sache ist - Für mich auch: Rückgaberecht aufgrund erheblicher Mängel ...

wieder mal was gelernt!

 

wenn das wort wen nicht wäre

Quellen:

http://www.vbgl.de/.../HU_Plakette_aus_Gefaelligkeit

http://www.gesetze-im-internet.de/stvzo/anlage_viiia_133.html

 

@MartinSHL

Ausgeschlagene Buchsen,wo auch immer an Fahrwerksaufhängungen,

stellt man in der Regel im entlastetem Zustand fest. 

Während der Probefahrt könnte man sich dann ua. noch ein Urteil zum

Geradeauslauf machen usw..

Denke eben,ein Fahrtest gehört zu einer HU.

War aber nur meine unwichtige Meinung zum Thema Sicherheit auf

unseren Straßen.

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