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Tüv nicht bestanden - Felgen waren nicht korrekt eingetragen

Themenstarteram 1. Juni 2016 um 22:07

Guten Nabend,

habe gestern eine sehr komische Geschichte beim Tüv erlebt. Zur Vorgeschichte: Ich habe mir ende letzten jahres neue Felgen gegönnt und habe diese ganz anständig beim Tüv abnehmen lassen. Termin für mehrfachänderung gemacht, weil Zubehörfelgen+Spurplatten eingetragen werden sollten, ausserdem ist das auto bereits seit einigen jahren tiefergelegt (natürlich mit Eintragung).

...Der Prüfer hat mir dann auch ohne Probleme Räder + Spurplatten eingetragen...Super!!!

Gestern hatte ich HU bei der selben Tüv-stelle, aber bei einem anderen Prüfer - Keine Plakette!

Grund: Räder+Spurplatten hätten in Verbindung mit der Tieferlegung eingetragen werden müssen.

Ich hab von den ganzen Papierkram nicht wirklich Ahnung! bin ich als laie dazu verpflichtet den prüfer auf die (eigentlich offensichtliche) tieferlegung und der korrekten Eintragung hinzuweisen???

Ich kann nun erstmal mit dem Fahrrad fahren. wenn ich glück habe ruft mich der prüfer an wenn er wieder da ist, was am Freitag der Fall sein soll... :(

Beste Antwort im Thema
am 3. Juni 2016 um 17:33

Zitat:

@Tecci6N schrieb am 3. Juni 2016 um 19:30:32 Uhr:

Ja, bitte jedes Mal abnehmen, wenn du was einkaufen bist. Egal wo.

Schaffst auch nicht einen Tag ohne eine dumme Antwort oder? Wie du zur Moderation gekommen bist.. .

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kurz ja! du beauftragst die Abnahme und den Umfang.

am 2. Juni 2016 um 6:04

Zitat:

@MurrayBozinsky schrieb am 2. Juni 2016 um 00:07:54 Uhr:

… Keine Plakette! Grund: Räder+Spurplatten hätten in Verbindung mit der Tieferlegung eingetragen werden müssen. …

Und warum hast du das nicht gestern gleich eintragen lassen?

Also wenn die Tieferlegung eingetragen war, hätt der Räder-Eintrag-Prüfer das ja schließlich sehen müssen, sowohl im Schein als auch am Auto. Normalerweise fragt der dann ja auch immer, was am Auto noch alles verändert wurde.

Naja, auch Menschen machen Fehler.

Was hat denn die tieferlegung mit den Felgen zu tun?!? Der Wagen wird bei der Eintragung sowieso verschränkt, also voll eingefedert. Durch den Einbau von anderen Federn wird nur die Tiefe im uneingefederten Zustand verändert. Die maximale Tiefe ist absolut identisch zur Serie. Von daher ändert eine tieferlegung absolut nichts daran, ob Felgen passen oder nicht und eine gemeinsame Eintragung ist völliger Unsinn.

Nich völliger Unsinn, denn :

Stimmt aber nur bei normalem Federntausch.

Bei Gewindefahrwerk gibt's oft Probleme mit Freigängigkeit Rad-Feder VA.

Was soll man hier ohne konkrete Details eigentlich zu sagen? Wenn ein Prüfer bei der HU gestern Veränderungen moniert, die im letzten Jahr in der gleichen Prüfstelle abgenommen und später auch in die Fahrzeugpapiere eingetragen wurden, und seitdem keine weiteren Veränderungen am Fahrzeug gemacht wurden, klingt das erst einmal merkwürdig. Wenn er dann auch noch behauptet haben soll, die Veränderungen sein gar nicht eingetragen, steigt die Verwirrung. Wie kommt er zu dieser Behauptung, wenn er die Fahrzeugpapiere gelesen hat. Selbst wenn er es übersehen haben sollte, müsste man es ihm doch eigentlich sofort erklären können. Da bleibt eigentlich kein Raum für technisches hätte, wäre, wenn. :confused:

 

Grüße vom Ostelch

Was soll man hier ohne konkrete Details eigentlich zu sagen? Wenn ein Prüfer bei der HU gestern Veränderungen moniert, die im letzten Jahr in der gleichen Prüfstelle abgenommen und später auch in die Fahrzeugpapiere eingetragen wurden, und seitdem keine weiteren Veränderungen am Fahrzeug gemacht wurden, klingt das erst einmal merkwürdig. Wenn er dann auch noch behauptet haben soll, die Veränderungen sein gar nicht eingetragen, steigt die Verwirrung. Wie kommt er zu dieser Behauptung, wenn er die Fahrzeugpapiere gelesen hat. Selbst wenn er es übersehen haben sollte, müsste man es ihm doch eigentlich sofort erklären können. Das Thema müsste doch schon seit der Eintragung im vergangenen Jahr erledigt sein. Da bleibt eigentlich kein Raum für technisches hätte, wäre, wenn. :confused:

 

Grüße vom Ostelch

Zitat:

@OO--II--OO schrieb am 2. Juni 2016 um 09:28:54 Uhr:

Nich völliger Unsinn, denn :

Stimmt aber nur bei normalem Federntausch.

Bei Gewindefahrwerk gibt's oft Probleme mit Freigängigkeit Rad-Feder VA.

Das ist auch der einzige Fall, wo das interessant ist. Ist jetzt die Frage, ob es hier um ein Gewindefahrwerk geht.

Das Problem ist doch, dass ABE und Teilegutachten i.d.R. nur gelten, wenn die restlichen Teile alle Serie sind. Sobald man zu OEM-Felgen z.B. Spurplatten einbaut, benötigt man eine Komplettabbahme. Werden dann später die Federn getauscht, erneute Komplettabbahme. Dann im Winter die Winterreifen, erneute Komplettabnahme. Das mag evtl. übertrieben sein, aber so sind die Regeln.

Das interessiert aber z.B. die Haus- und Hoftuner nicht. Wenn sie dann in einer Verkehrskontrolle landen ist das Gejammer groß. "Bei mir ist doch alles eingetragen".

Meistens ist das nicht der Fall. Und dann ab ins Forum und behaupten, dass die Polizei keine Ahnung hat und mal besser geschult werden sollte.

Warum fährt der TE mit dem Fahrrad? Karre stillgelegt?

Themenstarteram 2. Juni 2016 um 8:27

Zitat:

@OO--II--OO schrieb am 2. Juni 2016 um 08:20:35 Uhr:

Also wenn die Tieferlegung eingetragen war, hätt der Räder-Eintrag-Prüfer das ja schließlich sehen müssen, sowohl im Schein als auch am Auto. Normalerweise fragt der dann ja auch immer, was am Auto noch alles verändert wurde.

Naja, auch Menschen machen Fehler.

also eingetragen waren die federn, aber standen noch nicht im Fahrzeugschein - es wird ja immer gesagt dass man das "bei gelegenheit" nachtragen lassen soll.

Das Problem an der ganzen Sache ist folgender Satz, der meistens so oder so ähnlich in den Gutachten steht:

"Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden

Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer

Veränderungen ist gesondert zu beurteilen."

Wobei das wie gesagt beim Einbau von Tieferlegungsfedern völliger Unsinn ist, da die auf die montierbaren Räder keinen Einfluss haben. Und häufig wird nur mit Federn das Auto etwas tiefergelegt.

Themenstarteram 2. Juni 2016 um 8:30

Zitat:

@TheRealRaffnix schrieb am 2. Juni 2016 um 10:02:50 Uhr:

Zitat:

@OO--II--OO schrieb am 2. Juni 2016 um 09:28:54 Uhr:

Nich völliger Unsinn, denn :

Stimmt aber nur bei normalem Federntausch.

Bei Gewindefahrwerk gibt's oft Probleme mit Freigängigkeit Rad-Feder VA.

Das ist auch der einzige Fall, wo das interessant ist. Ist jetzt die Frage, ob es hier um ein Gewindefahrwerk geht.

Es sind nur Federn (Eibach Pro-Kit) kein Gewindefahrwerk

Noch nicht im Schein wär ja jetzt auch nicht soo schlimm, aber dann hättest dem Prüfer eben auch die Abnahmebescheinigung zusammen mit dem Fahrzeugschein in die Hand drücken müssen.

Gehört dann nämlich zusammen.

Verbuch's einfach unter Lehrgeld ;-)

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