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Tüv nicht bestanden plötzlich soll alles eingetragen werden

VW Golf 7 (AU/5G)
Themenstarteram 11. Oktober 2023 um 13:59

Hallo,

hatte mir vor 5 Jahren ein Golf7R Facelift gekauft. Hatte dann durch eine Firma, HWR Federn verbauen lassen. Eine andere Ansaugung und eine Downpipe.

Alles hat die Firma gekauft und eingebaut.

Dann habe ich mir noch die VW Pretoria Felgen gekauft. Hatte vorher bei Volkswagen angerufen weiß aber heute nicht mehr wo ich da angerufen habe, Teilelager oder irgendwas.

Die hatte dann die Felgen eingegeben im System und meinte das sind Originale VW Felgen und die kann ich für mein Golf7R benutzen.

Gesagt, getan.

 

Das ganze geschah im Jahr 2019.

2021 musste ich dann zum Tüv wo ich dann zum Tüv Nord gefahren bin.

Tüv bekommen.

Die Werkstatt wo ich das einbauen lassen habe, hatte auch gesagt ich brauch keine Eintragungen läuft alles über ABE.

So wie gesagt hatte auch ganz normal Tüv bekommen.

Nun musste ich heute wieder zum Tüv und wieder zum TÜV Nord.

Kein Tüv bekommen.

Beanstadungen sind.

Radbefestigung 1 und 2 Achse Distanzscheiben Zulässigkeit nicht nachgewiesen.

Räder alle Zulässigkeit nicht nachgewiesen

Abgaskrümmer Ausführung unzulässig

Luftfilter / Einsatz Ausführung unzulässig

 

Wie gesagt hatte ich 2021 TÜV bekommen und seitdem wurde an dem Auto nichts verändert.

 

Kann mir jemand sagen wie ich da jetzt vorgehe?

Muss ich das nun wirklich alles eintragen lassen?

Wenn ja, wo mache ich das geht das bei ATU?

Ich komme aus dem Raum 38100

Soll ich die Firma Kontaktieren die mir das 2019 verbaut hat?

Wäre nett, wenn sich jemand auskennt, mir ein wenig helfen würde.

Aber schon komisch das ich 2021 ohne Beanstandung/Mängel durch gekommen bin und jetzt plötzlich alles eingetragen werden soll.

Bin somit 2 Jahre ohne Betriebserlaubnis gefahren.

Man stelle sich vor wenn ich einen Unfall hätte und die Versicherung das spitz bekommen hätte...

ich mag es mir garnicht ausmalen.

Danke für eure Hilfe

mfg

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15 Antworten

Die Pretoria Felgen können nur dann gefahren werden wenn die Größe im CoC steht. Das ist nur dann der Fall wenn der Golf R ab Werk mit 19" Felgen ausgeliefert wurde. Wenn nicht ist eine Einzelabnahme nötig.

Die Kombination Tieferlegung mit Spurplatten erfordert in der Regel auch eine Abnahme, da sich die ABE jeweils auf den Serienzustand bezieht. Bei der Downpipe und Ansaugung wahrscheinlich das gleiche, da es sich gegenseitig beeinflussen kann.

Ich denke da wirst du wohl ein paar Sachen nachholen müssen. Abnahmen macht der TÜV und andere Prüforganisationen. Bei ATU eher weniger. Schreib doch mal was genau verbaut wurde bzw. hänge die entsprechenden ABEs an.

Bist du im Besitz der ABE's?

Bei der HU ist es oft so: beim einen Prüfer ist das Glas halbvoll, beim anderen halb leer.

Besorge dir für die Teile die ABE (kannst du oft beim Hersteller downloaden oder frag den Händler, der dir das unter Hinweis auf Vorhandensein von ABE eingebaut hat) und fahre zu einer anderen Prüfstelle wie Dekra usw.

Lege soviel ABE's vor wie du erhalten kannst und gib dem Prüfer was zum beissen. Ein Versuch ist es wert.

Themenstarteram 11. Oktober 2023 um 15:15

Ich glaube ich habe wegen dem CoC bei VW Angerufen.

BK Downpipe für 2.0 TSI 4WD Arteon, Golf7R ,TTS S3 mit Zulassung (HJS ECE Kat)

Racingline Performance ltd 4 Quatro Park, Tanners Drive VWR600 (Ansaugung)

 

Felgendetails....

Hersteller: Original VW

Styling / Design: Pretoria (schwarz)

Dimensionen: 7,5J x 18H2 ET 51

Bohrungen & Lochkreis: 5 x 112

Herstellernummer(n): 5G0071498 A

KBA Nummer: 50836

Zustand: NEU & Ungefahren

 

Die 2 ABE habe ich mal hinzugefügt.

Edit: Also die Felgen muss ich wohl nun doch Einzelabnahme laut VW damals hat man mir was anderes gesagt am Telefon und wie gesagt wurde 2021 das auch nicht bemängelt.

 

 

Kat
Ansaugung

Sebi hat schon recht. Auch wenn du die ABE vorliegen hast. Die bezieht sich auf den serienzustand und Umbau von einem Teil,wo die ABE für gilt. Bei mehreren Sachen ist die ABE hinfällig. Ich würde sagen,beim letzten TÜV hattest du,mehr als Glück.

Themenstarteram 11. Oktober 2023 um 16:23

ok .

woher bekomme ich für die Einzelabnahme das die und die Bereifung auf dieser Felge erlaubt ist?

Also mir wurde gesagt

1. brauche ich ein Traglast Gutachten (das bekomme ich von VW) und dann brauche ich auch noch ein Profil gutachten oder sowas also welche Bereifung auf die Felge darf. Nur mit beiden kann dann die Einzelabnahme erfolgen.

zur Info:

Felgen sind ja die Pretoria und die Bereifung ist die, die Serienmäßig bei dem Farhezeug auf die Felge war. Aber wo bekomme ich nun her das die Bereifung die drauf ist auch drauf darf?

Achso, es geht um die 18" Pretoria. Da ist der Fall etwas anders, denn dafür gibt es eine ABE:

https://www.kunzmann.de/.../...lack,5881,ABE_5G0071498A_AX1_191121.pdf

Der TÜV Süd hatte mal eine super Übersicht, die find ich aktuell nicht deshalb nur der Link wo mans rauslesen kann.

https://www.tuvsud.com/.../tuning-faq

Im Grunde geht es wie schon gesagt um die gegenseitige Aufhebung der ABE. Eine ABE bezieht sich in 95% auf den Serienzustand, aber auch wenn nicht vom Serienzustand gesprochen wird hebt es sich auf.

Als Beispiel Felge und irgendwas am Fahrwerk, egal was die ABE sagt, es hebt sich auf. In deinem Fall Federn und Felge, ABEs sind dann egal und du musst ne Einzelabnahme machen.

Zum Thema 2021 bist du durch die Untersuchung gekommen. Das hat im Fall der Fälle nichts zu bedeuten. Das ist nur ein sehr gutes Beispiel dafür das die Untersuchungen nicht gleich sind und die Prüfer "nicht gleich arbeiten".

Aber mal zu Fall der bei mir war, damit man mal die Absurdität versteht.

Ich hab 2021 an meinem Seat Leon ein ST Fahrwerk eingebaut und hab Motec Felgen. Beide mit ABE aber hebt sich auf.

Werkstatt die die Spur eingestellt hat, das Licht bzw. die Regulierung und alle Kameras und Radarsysteme hats gleich dem Prüfer vorgeführt. Hatte alles in der Hand und war verwundert das ich es nicht sofort in den Fahrzeugschein eintragen lassen musste.

Nachgefragt und es hieß, es passt die Prüfunterlagen dabei haben und gut ist.

2022 hab ich dann noch eine Frontlippe montiert und bin nochmal zum TÜV.

Da hieß es dann das ich ohne Betriebserlaubnis gefahren bin da die Prüfunterlagen UNGÜLTIG sind, bzw. ich die Teile einzeln fahren darf aber nicht zusammen.

Der Prüfer hat alles notiert, soweit korrekt, hat aber nicht die Worte "in Kombination" verwendet.

Somit geht man den vorgeschriebenen Weg und ist im Fall der Fälle trotzdem der gear..te .

Im Falle eines Unfalls wäre das übrigens komplett irrelevant, meine Versicherung hätte sich darauf beziehen können das ich keine BE habe und fertig. Ich hätte dann selber den Prüfer verklagen müssen und das Gericht hätte entscheiden müssen.

Der Fakt das man keine Ahnung davon hat da man kein Prüfer ist zählt übrigens nicht. Das ist vollkommen egal!

In deinem Fall, alle ABEs oder Prüfunterlagen zusammen suchen und ab zur Einzelabnahme. Es ist egal was die Firma gesagt hat.

Nachtrag:

Auch im Falle einer Kontrolle durch die Polizei wäre es komplett irrelevant und ich hätte zahlen müssen!

Das wäre dann der Handlungsspielraum der Polizisten ob sie einem glauben und dich fahren lassen, du aber so schnell es geht zum TÜV sollst oder ob sie dich komplett abkassieren und alles auffahren.

Sprich fahren ohne BE, Stilllegung, abschleppen, Prüfer der Polizei, etc. und danach natürlich noch alle kosten zum eintragen lassen.

Als ich das erfahren hab bin ich vom Stuhl gefallen.

Zunächst einmal muss Dir klar sein, dass alle technischen Änderungen nach zu weisen sind.

Und ABE ist nicht Teilegutachten. Dort steht nämlich die Abnahmepflicht oben drin.

Ich würde jetzt an Deiner Stelle zur "Technischen Prüfstelle für den Kraftfahrzeugverkehr" (überall im Westen der TÜV und im Osten die DEKRA) gehen und alles komplett abnehmen lassen.

Und dann würde ich gegen den Prüfingenieur, der die erste HU gemacht hat, Anzeige erstatten wegen "Falschbeurkundung im Amt".

Ich wünsche Dir viel Glück.

Zitat:

@alimentedd schrieb am 12. Oktober 2023 um 11:11:28 Uhr:

Zunächst einmal muss Dir klar sein, dass alle technischen Änderungen nach zu weisen sind.

Und ABE ist nicht Teilegutachten. Dort steht nämlich die Abnahmepflicht oben drin.

Ich würde jetzt an Deiner Stelle zur "Technischen Prüfstelle für den Kraftfahrzeugverkehr" (überall im Westen der TÜV und im Osten die DEKRA) gehen und alles komplett abnehmen lassen.

Und dann würde ich gegen den Prüfingenieur, der die erste HU gemacht hat, Anzeige erstatten wegen "Falschbeurkundung im Amt".

Ich wünsche Dir viel Glück.

Direkt eine Anzeige ist doch ein wenig hart.

Einen Brief/Email an die Prüfstelle bzw. den Chef und TÜV (Prüfstelle) wo man den Fall beschreibt reicht doch völlig aus.

Wenn dann würd ich ein ernstes Wort mit der Werkstatt sprechen die es eingebaut hat wegen Falschinformationen.

Eine Werkstatt muss sowas wissen.

"Die Werkstatt wo ich das einbauen lassen habe, hatte auch gesagt ich brauch keine Eintragungen läuft alles über ABE."

Zitat:

@alimentedd schrieb am 12. Oktober 2023 um 11:11:28 Uhr:

würde ich gegen den Prüfingenieur, der die erste HU gemacht hat, Anzeige erstatten

Man könnte aber auch erstmal alle Dokumente zusammen kramen und dann bei diesem PI vorstellig werden, um alles eintragen zu lassen (bevor man von anderer Stelle gesagt bekommt, daß es so nicht geht).

@marienkäfer du bist anscheinend der Meinung, dass andere dafür verantwortlich sind, dass dein Fahrzeug norm konform ist.

Dabei bist du als Halter der einzige verantwortliche.

Zitat:

@sebi707 schrieb am 11. Okt. 2023 um 16:54:38 Uhr:

Die Pretoria Felgen können nur dann gefahren werden wenn die Größe im CoC steht. Das ist nur dann der Fall wenn der Golf R ab Werk mit 19" Felgen ausgeliefert wurde.

Das ist meines Wissens nach nicht ganz korrekt.

Auch wenn das Fahrzeug mit z.B. 18" ausgeliefert wurde, können die originalen Pretoria oder auch Cadiz, etc. sofern unter Anmerkungen im CoC 19" Felgen aufgelistet sind (und das sind die beim Golf R soweit ich weiß) mit der passenden Bereifung problemlos montiert werden.

Beim "normalen Golf VII steht unter dem Punkt Räder und Reifen auch nur die 15".

Unter Anmerkungen stehen allerdings auch 16"/17".

Meiner z.B. wurde dann mit 16" (Novara Felgen - Sondermodell Lounge) ausgeliefert.

Und das ist zulässig obwohl in meiner Zulassungsbescheinigung 15" drin stehen, da diese unter den Anmerkungen aufgelistet sind.

 

Habe mich diesbezüglich auch bei meiner Zulassungsstelle informiert.

Dort hieß es, eine Eintragung ist nicht erforderlich, da die Felgengröße laut CoC unter dem Anmerkungen aufgelistet ist.

 

Abgaskrümmer und Luftfilter sind natürlich eine andere Geschichte.

Der Punkt ist die 19" Größe für Cadiz und Pretoria (8Jx19 ET50, 235/35 R19) stehen nicht in der CoC wenn der Wagen so nicht ausgeliefert wurde. Das ist so weil dafür extra eine Lenkwinkelbegrenzung verbaut wird. Ohne 19" ab Werk keine Lenkwinkelbegrenzung, keine Eintragung im CoC. Ist laut VW übrigens auch nicht nachzurüsten.

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