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TÜV Nord -Sind die noch ganz frisch?

VW Vento 1H
Themenstarteram 13. Februar 2004 um 11:45

War grad beim TÜV

VR6 einbau alles ok

dann dieMängel

-Seitliche Blinkleuchten fehlen

-Kennzeichenbeleuchtung ohne Bauartgenehmigung / Keine Etwaswirkung

(die leuchtet 100% wunderbar aus)

Und räder/reifen falsch

Seit wann darf ich 215/40/16 nicht auf den Jubi 16" fahren?

Der meinte die reifen dürfen nur auf 7x16" und die Räder : Zulässigkeit der Sonderräder nicht nachgewiesen, Rückrüstung, Vorlage einer ABE oder Abnahme nach StvZo...

 

Und natrlich die ABS Lampe...

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43 Antworten

bis auf die seitlichen blinkleuchten ist das alles gerechtfertigt, was regst du dich auf?

wenn du keine bauartgenehmigung hast und sei es nur ne kennzeichen beleuchtung, dann ist es nicht legal.

Themenstarteram 13. Februar 2004 um 11:51

ja am meisten rege ich mich ja über die blinkleuchten auf, de rmeint ab bj 94 MÜSSEN die dran sein.

Wer bitte hat bei gecleanter heckklappe mit nummernschild 100% die originale beleuchtung?

das kann man ja wohl schlecht 100% genau einbauen....

Es sind die originalen Nummernschildleuchten dran, muss ich die jetzt so wie die originale stellung ausrichten oder will der allen ernstes, dass ich mir ne originale Heckklappe ranbaue?

@THERESIAS

das fehlen der seitlichen blinkleuchten zu bemängeln ist auch gerechtfertigt!

denn beim golf 3 sind die zwingend erfoderlich, da weder die front- noch heckblinker von der seite gut einsehbar sind!!!

Zitat:

Original geschrieben von Interpolis

das fehlen der seitlichen blinkleuchten zu bemängeln ist auch gerechtfertigt!

denn beim golf 3 sind die zwingen erfoderlich, da weder die front- noch heck blicker von der seite gut einsehbar sind!!!

wieder was dazu gelernt :D

Themenstarteram 13. Februar 2004 um 11:55

hmm

gibt es spiegle mit blinker, die elektrisch UND beheizbar sind oder ?

finde nur elektrische mit blinker...

ja gibts...die m3 zum beispiel. mit denen müsstes du das problem wieder beheben könne.

würd mich das nächste mal lieber beim tüv infomieren BEVOR du irgendwas wegcleanst!

Themenstarteram 13. Februar 2004 um 12:02

naja, wenn ich hier 5 von 10 g3 rumfahren sehe mit cleaner heckklappe und blinkern...

Selbst schuld würd ich sagen...

§ 54 Abs. 4 Satz 1 StVZO

"Erforderlich als Fahrtrichtungsanzeiger sind an mehrspurigen Kraftfahrzeugen paarweise angebrachte Blinkleuchten an der Vorderseite und an der Rückseite. Statt der Blinkleuchten an der Vorderseite dürfen Fahrtrichtungsanzeiger am vorderen Teil der beiden Längsseiten angebracht sein. An Fahrzeugen mit einer Länge von nicht mehr als 4 m und einer Breite von nicht mehr als 1,60 m genügen Fahrtrichtungsanzeiger an den beiden Längsseiten. An Fahrzeugen, bei denen der Abstand zwischen den einander zugekehrten äußeren Rändern der Lichtaustrittsflächen der Blinkleuchten an der Vorderseite und an der Rückseite mehr als 6 m

beträgt, müssen zusätzliche Fahrtrichtungsanzeiger an den beiden Längsseiten angebracht sein."

Dummdidumm... :)

Zitat:

Original geschrieben von Interpolis

@THERESIAS

das fehlen der seitlichen blinkleuchten zu bemängeln ist auch gerechtfertigt!

denn beim golf 3 sind die zwingend erfoderlich, da weder die front- noch heckblinker von der seite gut einsehbar sind!!!

sorry aber das is ja wohl quatsch, die sieht man sogar gut. kuck dir lieber mal den 2er golf von der seite an, da wärs schon eher der fall, und der hat auch keine seitenblinker.

der prüfer hat nur rumgemeckert weil es nicht original ist.

mal abgesehen davon dass es sowieso ziemlich unwichtig ist von der seite zu sehen ob einer blinkt oder nicht, wenn man mal drüber nachdenkt.

die dinger sind nur irgendwann in mode gekommen.

dann hast du nicht richtig gelesen, er geht von neuzulassungen ab bj. 94 aus, von da an scheint das vorgeschrieben zu sein.

Also es stimmt schon. Soweit ich weiß sind Seitenblinker wirklich keine Pflicht. Das Beispiel mit dem Golf II ist da auch sehr gut. Habe aber interessehalber gerade mal eine Anfrage an die DEKRA rausgeschickt. Mal sehen, was die dazu sagen...

Zitat:

Original geschrieben von Theresias

dann hast du nicht richtig gelesen, er geht von neuzulassungen ab bj. 94 aus, von da an scheint das vorgeschrieben zu sein.

das mag ja sein, aber nur weil die dinger wie gesagt bei den herstellern in mode gekommen sind und da wollte man es halt einheitlich machen denk ich mal. naja vorschrift ist vorschrift, ob sinnfrei oder nicht.....

naja die dinger sind sowieso überflüssig meiner meinung nach.... fahren auch noch genug alte kfz ohne rum.

Nochwas: Finde es übrigens auch ziemlich krass, dass der so rumgemeckert hat. Es gibt da auch ganz andere TÜV-Prüfer. Und wenn nun einer meint, wegen einer nicht originalen Glühbirne an der Kennzeichenbeleuchtung (sofern diese wirklich nicht nach hinten strahlt) sollte die Betriebserlaubnis des Wagens zu recht erlischen, der hat sie IMHO nicht mehr alle... habe auch schon wirklich freundliche TÜVer kennengelernt, die sowas auch ohne Murren eintragen, sofern es aus sicherheitsrelevanter Sicht keinerlei bedenken gibt.

Tja und jetzt würde mich mal ein Szenario interessieren, in dem es gefährlich werden könnte, wenn ein Auto keine Seitenblinker hat. Bin gespannt...

Zitat:

Original geschrieben von GreG_M

§ 54 Abs. 4 Satz 1 StVZO

"Erforderlich als Fahrtrichtungsanzeiger sind an mehrspurigen Kraftfahrzeugen paarweise angebrachte Blinkleuchten an der Vorderseite und an der Rückseite. Statt der Blinkleuchten an der Vorderseite dürfen Fahrtrichtungsanzeiger am vorderen Teil der beiden Längsseiten angebracht sein. An Fahrzeugen mit einer Länge von nicht mehr als 4 m und einer Breite von nicht mehr als 1,60 m genügen Fahrtrichtungsanzeiger an den beiden Längsseiten. An Fahrzeugen, bei denen der Abstand zwischen den einander zugekehrten äußeren Rändern der Lichtaustrittsflächen der Blinkleuchten an der Vorderseite und an der Rückseite mehr als 6 m

beträgt, müssen zusätzliche Fahrtrichtungsanzeiger an den beiden Längsseiten angebracht sein."

Dummdidumm... :)

also wenn du schon mit paragraphen um dich wirfst, könntest du das vielleicht auch erklären? ich denke mal nicht dass ich total hohl bin, aber ich hab schonmal versucht den letzten satz zu verstehen, keine chance ;-)

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