tüv nur mit sommerreifen ??
hi,
ich habe mir 60/30 federn von h&r einbebaut und wollte die heute eintragen lassen. zur zeit habe ich 185er winterreifen drauf. im sommer fahre ich 205er. der typ hat mir gesagt, dass er mir die federn nur eintragen kann, wenn ich mir die sommerreifen draufmache und dann nochmal zu ihm komme und er dann die messungen durchführt. mit den schmaleren macht er das nicht.
nun meine frage: macht das jeder tüv so oder hat sich der nur extrem angestellt? hab schon überlegt nen monat zu warten, dann die sommerreifen draufzuziehen und sie dann erst eintragen zu lassen.
vielen dank
mfg
gottschi
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25 Antworten
Re: tüv nur mit sommerreifen ??
Zitat:
Original geschrieben von gottschi0109
hi,
hab schon überlegt nen monat zu warten, dann die sommerreifen draufzuziehen und sie dann erst eintragen zu lassen.
... und so lange fährst du mit nem auto rum was eigentlich keine betriebserlaubnis hat und im falle eines unfalls hast du keinen versicherungsschutz!!!
der hat meiner meinung nach net übertrieben reagiert... is ja au klar deine 205er sind ja viel breiter als die winterschluppen, und er will halt sicher gehen das nix schleift mit den 205ern...
Frag einfach mal wo anders.
Hat bei mir auch geholfen.
Gruss, NORDI
So ein Quatsch was der Tüvler da macht ... ich hab mein Fahrwerk im Winter verbaut und entsprechend mit diesen Reifen auch vorgefahren 185er Teerschneider. Ohne Probleme eingetragen.
Geh wonders hin
das war n sponk. Geh woanderst hin. Üblich ist das nicht. Woher will er denn überhaupt wissen, dass du im Sommer 205 fährst? Hat den doch nicht zu jucken. Serienbereifung ist nicht eintragungspflichtig ob 185 oder 205er. Ausserdem müsst mit den 185ern ja noch soviel Platz sein, dass er sieht dass das auch mit 205ern geht.
Zitat:
...Woher will er denn überhaupt wissen, dass du im Sommer 205 fährst? ... Serienbereifung ist nicht eintragungspflichtig ...
schau mal in deinem fahrzeugschein... da steht das drin was als serienbereifung im sommer und winter drauf is...
un daher weis das au der tüvler...
Soweit ich informiert bin, muss man bei Wechsel der Rad-/Reifenkombi das nochmal abnehmen lassen.
RICHTIG?
wenn du ein fahrwerk hast eintragen lassen mit deiner serienbereifung z.Bsp., un du machst irgendwann mal andere felgen druf (meistens breitere ) dann must du diese änderung ja eh wieder abnehemn lassen beim tüv un der achtet dann au darauf dass mit der neuen rad-reifen-kombi in verbindung mit deinem fahrwerk alles passt un nix schleift. ect.
des ist ganz einfach deswegen so weil mit den sommerreifen kommt er noch tiefer runter und darum muss er es mit sommerreifen sehen! auch wegen den radkästen und platz und so also bleibt fast nix anderes als reifen wechseln oder beziehungen zum tüv haben.
greetz Mike
Wieso kommt der mit Sommerreifen noch tiefer runter?
Mach halt deine Sommerräder drauf und lass es eintragen. Hab meie Sommerräder auch im Winter eintagen lassen. --> siehe hier die Pics
Hallo es ist doch ganz logisch das er dort mit sommer reifen nochmal auf kreuzen müsste da er sonst auch nur mit der im moment verbundenen rad reifen kombination fahren dürfte weil nur die auf frei
gängikeit geprüft wurde.Theoretisch gesehen müssten sie sogar wenn sie dir die federn so eintragen deine serienbereifung im fahrzeugschein ändern auf 185er bis du nochmal hin gehst.
Aber natürlich macht das kein tüv so aber es ist
ja nicht so schlimm mal eben 4 reifen zu wechseln
und mal eben zum tüv zu eiern
ok, also ich war heute bei einem anderen tüv und der hat nichts gesagt wegen den rädern, jedoch habe ich jetzt ein ganz anderes und viel größeres problem. und zwer meinte der prüfer, dass ich nur 48 cm vom boden bis zum scheinwerfer habe und es müssen 50 sein. habe aber die H&R 60/30 federn drin die bis zum 323i geprüft wurden und ich fahre ein 316i. also dürfte das eigentlich garnicht sein, haben die bei h&r mir auch gesagt. was nun??? so ein scheiß........!
gruß
gottschi
bei mir ist das 60/40 fahrwerk auch mit winterpuffen eingetragen worden 185ger
und im sommer fahre ich 245ger17 zoll
ist nur eine frage von vitamin b
Zitat:
Original geschrieben von XRoadRunnerX
Hallo es ist doch ganz logisch das er dort mit sommer reifen nochmal auf kreuzen müsste da er sonst auch nur mit der im moment verbundenen rad reifen kombination fahren dürfte weil nur die auf frei
gängikeit geprüft wurde.
eben nicht, im gutachten stehen die reifen und felgengrößen drinn auf die das fahrwerk geprüft wurden bzw. welche man fahren darf!! dort heißt es serienbereifung!! ggfs. müsste der tüvler die reifen ausm fahzeugschein streichen!! macht er aber nicht! deswegen hat man ja ein gutachten welches eintragungspflichtig nach §19 der Stvo ist!!