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Tüv Prüfer . Vertragswerkstätten

Themenstarteram 1. März 2013 um 14:03

Grüsse an alle,

pflegen TÜV-Prüfer Kontakte mit Vertragswerkstätten???

Im Klartext:

Wieviel bekommen sie für den zugesandten Kunden????

Dass sie das nicht offiziell dürfen - ist mir klar.

Ich wurde wegen einer Lapalie vom Tüv dorthin geschickt.

Darf der Prüfer ja auch nicht - auch klar - wird aber so gehandhabt.

Gehe ich so u. so nicht mehr hin.

Hatten mir im September Sommeröl eingefüllt.

Wie gegen den Prüfer weiter vorgehen?????

Kassiert ja weiter so ab. Ihm reicht wohl sein Gehalt nicht!!!!

Beste Antwort im Thema

Was ist denn Sommeröl? Und das hat der TÜV aufgefüllt??

Was hat der Prüfer denn schlimmes gemacht? Eine Empfehlung ist doch kein Verbrechen. Weshalb willst Du gegen diesen Mann vorgehen??

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Was ist denn Sommeröl? Und das hat der TÜV aufgefüllt??

Was hat der Prüfer denn schlimmes gemacht? Eine Empfehlung ist doch kein Verbrechen. Weshalb willst Du gegen diesen Mann vorgehen??

Was ist Sommeröl? Sonnenblumen oder Rapsöl?:D Hatte die Lappalie mit dem Öl zu tun oder ginge es etwas präziser?   Am besten: Beim nächsten Mal den Prüfer ablehnen - ist sowieso erst im Jahre 2015.

Was hat diese Frage im "Sagt's uns" zu suchen :confused:

Gehört am ehesten wohl aktuell hier hinein:

 

http://www.motor-talk.de/.../...utt-machen-und-du-zahlst-t4421219.html

 

Vielleicht sollte es im V & S mal einen Sammel-Thread mit dem Titel "Fragen und Probleme bei der HU / AU" o.ä. geben.

Sommeröl? Sowas gab es vor 50 Jahren mal, hoffe das lag bei der Vertragswerkstatt nicht so lange im Keller :D

Und was hat der Prüfer gesagt, fahr mal nach xy und lass das eben machen, oder? Da wird er sicher einen feuchten Händedruck vom Meister für bekommen. ;)

Wenn du dann wo anders hinfährst ist es auch egal, da wird wohl kaum auf dem Prüfbericht stehen "nur Reparatur bei Firma XY zulässig".

Zitat:

Original geschrieben von picaluxig

 

Hatten mir im September Sommeröl eingefüllt.

Hatte das Öl den falschen Lichtschutzfaktor?

Zitat:

Original geschrieben von picaluxig

Grüsse an alle,

pflegen TÜV-Prüfer Kontakte mit Vertragswerkstätten???

ja die gehen schonmal n bierchen trinken nach dienstschluss....

Zitat:

Im Klartext:

Wieviel bekommen sie für den zugesandten Kunden????

nein, warum auch?

Zitat:

Ich wurde wegen einer Lapalie vom Tüv dorthin geschickt.

du meinst also "passen sie mal auf. sie fallen jetzt durch und müssen nochmals kommen und nochmals gebühren bezahlen. wen sie drüben mal bei auto müller ihre funzeln tauschen lassen und gleich wieder kommen dann brauchen sie keine nachprüfung zu bezahlen und bekommen ihre plakette" das es bestechlichkeit und veternwirtschaft ist?

Zitat:

Darf der Prüfer ja auch nicht - auch klar - wird aber so gehandhabt.

siehe oben. vielleicht ein kleine tip der dir geld erspart?

Zitat:

Hatten mir im September Sommeröl eingefüllt.

es gibt kein sommeröl. und ausserdem juckt den tüv nicht wen du zu wenig öl drin hast.

Zitat:

Wie gegen den Prüfer weiter vorgehen?????

klarer fall: anzeige wegen betrugs, rechtsanwalt, bild zeitung und akte 2013 anrufen und am besten noch die gsg9 verständigen. währe ja gelacht.

Zitat:

Kassiert ja weiter so ab. Ihm reicht wohl sein Gehalt nicht!!!!

und deshalb trittst du als rächer der enterbten in aktion?

am 1. März 2013 um 19:07

Möchte mal hier speziell ne Lanze für die Prüfer der Dekra brechen.

Immer korrekt.

Die Entlohnung nach der Prüfung nach §29 besteht im Werkstattbereich aus der amtlichen Prüfgebühr plus dem amtlichen Werkstattzuschlag(Aussendienst) vo einem einstelligem Eurobetrag.

Das man sich natürlich nach erfolgten Prüfungen zur Abrechnung zusammen setzt und da auch mal nen gemeinsamen Kaffe raucht ist normal und legitim.

In 10 Jahren ist mir noch nie ein unmoralisches Anbebot gemacht worden.

Zitat:

Original geschrieben von onkel-howdy

Zitat:

Hatten mir im September Sommeröl eingefüllt.

es gibt kein sommeröl. und ausserdem juckt den tüv nicht wen du zu wenig öl drin hast.

Jein. Wenn Sie bei einem älteren Diesel die AU machen müssen muß der Ölstand stimmen, sonst könnte ja der Motor hochgehen wenn er mal wieder die Abregeldrehzahl kennenlernt.

bei einem tiger? ;)

Zitat:

Original geschrieben von Bopp19

Die Entlohnung nach der Prüfung nach §29 besteht im Werkstattbereich aus der amtlichen Prüfgebühr plus dem amtlichen Werkstattzuschlag(Aussendienst) vo einem einstelligem Eurobetrag

Den Werkstattzuschlag - amtlich Nutzungsvergütung - behält aber die Werkstatt, das ist die Gebühr für die Nutzung des Werkstattinventars (Hebebühne, Bremsenprüfstand, ...) Die behält natürlich nicht der Prüfer ;)

Noch nie ein unmoralisches Angebot? Arme Sau :D D :D

am 1. März 2013 um 20:42

Ich bin weder arm noch ne Sau.

Und den Aussendienstzuschlag erhält die Prüfstelle.

Zitat:

Original geschrieben von Bopp19

Und den Aussendienstzuschlag erhält die Prüfstelle.

Ein Außendienstaufschlag ist rechtlich nicht zulässig. Der Preis für die HU ist fix und darf auch nicht mit Zuschlägen erhöht werden. Die Nutzungsvergütung bleibt daher grundsätzlich beim Autohaus und darf nicht beim Prüfer verbleiben.

Themenstarteram 1. März 2013 um 20:51

Zitat:

Original geschrieben von freddi2010

Was ist Sommeröl? Sonnenblumen oder Rapsöl?:D Hatte die Lappalie mit dem Öl zu tun oder ginge es etwas präziser?   Am besten: Beim nächsten Mal den Prüfer ablehnen - ist sowieso erst im Jahre 2015.

Natürlich Olivenöl , extra vergin!!!

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