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TÜV Prüfung mit Gutachten aber ohne Eintragung ?

Themenstarteram 21. Oktober 2014 um 18:42

Hallo, liebe Community.

Ich hoffe ich bin hier richtig. Geht eigentlich eher um Recht & Gesetz, als um Sicherheit.

Folgendes Problem:

Vor ca. 2-3 Monaten habe ich an meinem VW Scirocco das Fahrwerk gewechselt. Von Serie auf ein Bilstein B12 Pro Kit. Also Federn und Dämpfer neu.

Das ganze habe ich dann beim TÜV Süd "abnehmen" lassen, wobei das ja heutzutage nur bedeutet, dass ein "Unbedenklichkeitsgutachten" erstellt wird. Da mein Auto nun aber nicht in meinem Wohnort Stuttgart, sondern in meinem Heimatort Celle (über meine Mutter) angemeldet ist, konnte ich mit dem ausgestellten Gutachten nicht zur Zulassungsstelle, da eine Eintragung laut TÜV Prüfer nur die zuständige Zulassungsstelle vornimmt. Sprich: Ich müsste zu der ZS in Celle. Da ich nicht extra dafür eine Gesamtstrecke von 1100km auf mich nehmen wollte, habe ich meinen Fahrzeugschein und das entsprechende Gutachten meinen Eltern zugeschickt und mit Ihnen besprochen, dass sie die Eintragung in meinem Namen vornehmen lassen sollen.

Da das Auto noch restfinanziert wird, liegt der Fahrzeugbrief, der zusätzlich erforderlich ist, bei der VW Bank. Den hat meine Mutter dann auch angefordert.

Der Brief ging dann aber direkt an die ZS und meine Mutter hat nur einen Brief bekommen, den sie für Werbung hielt. Darin ein Hinweis, dass der Brief nach 3 Wochen wieder zurück gefordert wird. Diese 3 Wochen sind also verstrichen und der Fahrzeugbrief ging unverändert an die besch**** VW Bank zurück. Die ganze Aktion wurde mir dann von Volkswagen auch noch freundlicherweise mit 15€ Portogebühren berechnet. FRECHHEIT!

Jedenfalls ist meine HU nun fällig und der Umbau immer noch nicht eingetragen. Kann ich nun überhaupt beim TÜV Prüfer vorstellig werden (mit Fahrzeugschein + Gutachten), oder wird der mich direkt abweisen? Ich kann mein Auto wegen dieser Komplikation ja nicht einfach stilllegen. Ich brauche es für den Arbeitsweg jeden Tag.

Was mit ihr??

Beste Antwort im Thema

Was kann denn bitte die Bank dafür, wenn du zu bequem bist und deine Mutter zu oberflächlich ihre Post kontrolliert??? Mach dich doch nicht lächerlich :rolleyes: Und mal bei der Zulassungsstelle anzurufen, da kann man auch nicht drauf kommen?

Zur HU brauchst du gar nicht hin, ohne Eintragung keine Plakette. Und ganz nebenbei hat dein Fahrzeug im Moment keine BE, da die unverzügliche Eintragung, so wie es garantiert im Gutachten steht, auch nicht erfolgt ist...

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Was kann denn bitte die Bank dafür, wenn du zu bequem bist und deine Mutter zu oberflächlich ihre Post kontrolliert??? Mach dich doch nicht lächerlich :rolleyes: Und mal bei der Zulassungsstelle anzurufen, da kann man auch nicht drauf kommen?

Zur HU brauchst du gar nicht hin, ohne Eintragung keine Plakette. Und ganz nebenbei hat dein Fahrzeug im Moment keine BE, da die unverzügliche Eintragung, so wie es garantiert im Gutachten steht, auch nicht erfolgt ist...

Zitat:

@Tecci6N schrieb am 21. Oktober 2014 um 21:45:32 Uhr:

Was kann denn bitte die Bank dafür, wenn du zu bequem bist und deine Mutter zu oberflächlich ihre Post kontrolliert??? Mach dich doch nicht lächerlich :rolleyes: Und mal bei der Zulassungsstelle anzurufen, da kann man auch nicht drauf kommen?

Zur HU brauchst du gar nicht hin, ohne Eintragung keine Plakette. Und ganz nebenbei hat dein Fahrzeug im Moment keine BE, da die unverzügliche Eintragung, so wie es garantiert im Gutachten steht, auch nicht erfolgt ist...

Richtig.

Dummheit gehört nun mal bestraft. :D

Zitat:

@Tecci6N schrieb am 21. Oktober 2014 um 21:45:32 Uhr:

Was kann denn bitte die Bank dafür, wenn du zu bequem bist und deine Mutter zu oberflächlich ihre Post kontrolliert??? Mach dich doch nicht lächerlich :rolleyes: Und mal bei der Zulassungsstelle anzurufen, da kann man auch nicht drauf kommen?

Zur HU brauchst du gar nicht hin, ohne Eintragung keine Plakette. Und ganz nebenbei hat dein Fahrzeug im Moment keine BE, da die unverzügliche Eintragung, so wie es garantiert im Gutachten steht, auch nicht erfolgt ist...

Jaaaaa, vom Prinzip hast Du natürlich Recht. Gleichwohl erlaube ich mir im Hinblick auf die durchzuführende HU einen dezenten Hinweis. Zumindest bei den hiesigen Zulassungsstellen ist es so, daß die 21er Gutachten zur Wiedererlangung einer BE trotz des Hinweises auf die unverzügliche Eintragungspflicht trotzdem 18 Monate gültig sind. Dieses mag im Ermessen der Zulassungsstelle liegen, das weiß ich natürlich nicht. Bei der HU handhabe ich das zumindest so, daß ich die vorliegende 21er Abnahme bei der HU anerkenne, weil es hat ja ein aaS bescheinigt, daß das Fahrzeug trotz der Änderungen vorschriftsmäßig im Sinne der StVZO ist. Ich mache in dem Fall auf jeden Fall ein Hinweis im HU-Bericht, daß die Berichtigung der Fahrzeugpapiere aussteht.

So long, Gardiner.

Zitat:

@12die4 schrieb am 21. Oktober 2014 um 20:42:57 Uhr:

Ich kann mein Auto wegen dieser Komplikation ja nicht einfach stilllegen. Ich brauche es für den Arbeitsweg jeden Tag.

Keine Sorge, das macht der Tüv schon.

Zitat:

wobei das ja heutzutage nur bedeutet, dass ein "Unbedenklichkeitsgutachten" erstellt wird.

Dann schmeiss mal einen Blick auf das "Unbedenklichkeitsgutachten" und erzähl mal was du da überhaupt bekommen hast. §21, §19, was steht drauf, unverzügliche Eintragung, bei nächster Gelegenheit, ...

Mit der HU handhabe ich es so dass es bei vorliegender "Unbedenklichkeitsbescheinigung" einen Bericht mit "HU bestanden, Plakette nicht zugeteilt" gibt. So zwingt man den Kunden zum umgehenden Besuch beim Straßenverkehrsamt, dort bekommt er nach erfolgter Eintragung - sofern zwingend erforderlich - auch seine Plakette.

Als ich mir meine Felgen - Reifenkombination "eingetragen" habe, hab ich von dem Prüfer ein Schreiben mitbekommen, wo die Eintragungen vermerkt wurden. Unten auf dem Schreiben steht bei mir, dass diese Eintragung bei nächster Gelegenheit erfolgen soll. Solange bescheinigt mir dieses Schreiben die Eintragung und die BE meines Autos bleibt erhalten. Ich muss dieses Schreiben nur ständig mitführen, quasi wie eine ABE.

Mag ja sein, aber bei einem Fahrwerk wird das meistens nicht so sein, da hat die Eintragung "unverzüglich" zu erfolgen. Und zwischen "bei nächster Befassung mit den Papieren" und "unverzüglich" besteht halt eben ein erheblicher Unterschied.

Zitat:

@Tecci6N schrieb am 22. Oktober 2014 um 08:25:24 Uhr:

Mag ja sein, aber bei einem Fahrwerk wird das meistens nicht so sein, da hat die Eintragung "unverzüglich" zu erfolgen.

Das hat aber im Gutachten zu stehen, weiss ja bisher noch keiner ob es per Einzelabnahme oder "einfachem" §19(3) eingetragen wurde.

Bei einer Fahrwerksänderung per §19(3) ist eine unverzügliche Änderung der Papiere i.d.R. nicht gefordert, bei Einzelabnahme dagegen immer.

Zitat:

@12die4 schrieb am 21. Oktober 2014 um 20:42:57 Uhr:

Da das Auto noch restfinanziert wird, liegt der Fahrzeugbrief, der zusätzlich erforderlich ist, bei der VW Bank. Den hat meine Mutter dann auch angefordert.

Der Brief ging dann aber direkt an die ZS und meine Mutter hat nur einen Brief bekommen, den sie für Werbung hielt. Darin ein Hinweis, dass der Brief nach 3 Wochen wieder zurück gefordert wird. Diese 3 Wochen sind also verstrichen und der Fahrzeugbrief ging unverändert an die besch**** VW Bank zurück. Die ganze Aktion wurde mir dann von Volkswagen auch noch freundlicherweise mit 15€ Portogebühren berechnet. FRECHHEIT!

Was mit ihr??

Das ist tatsächlich eine Frechheit, ich habe da vollstes Verständnis für. Da schmeißt einfach deine Mutter einen wichtigen brief weg, anstatt ihn sich mal durch zu lesen. Nun darfst du für ihre dummheit blechen. An deiner Stelle würde ich mal mit ihr ein klärendes Gespräch suchen ob sie die Kosten übernimmt. Einen Anwalt würde ich aber nicht einschalten, immerhin gehört ihr der Wagen und bei einem Streit kann sie ihn zurück fordern.

Zitat:

@Tecci6N schrieb am 22. Oktober 2014 um 08:25:24 Uhr:

Mag ja sein, aber bei einem Fahrwerk wird das nicht so sein, da hat die Eintragung "unverzüglich" zu erfolgen. Und zwischen "bei nächster Befassung mit den Papieren" und "unverzüglich" besteht halt eben ein erheblicher Unterschied.

Echt? Als ich mit meinem neun Fahrwerk vor 3 Jahren beim TÜV vorstellig wurde hab ich so 'nen Wisch bekommen, den man auch für Zubehörfelgen bekommt. Von Eintragung in die Papiere war keine Rede und zwei Jahre später beim TÜV wollte er lediglich den Zettel sehen.

Was das genau ist muß ich nochmal nachschauen.

Gruß Metalhead

bei einer Einzelabnahme (darum geht es hier vermutlich) müssen aber die Eintragungen in die Papiere übernommen werden.

@metalhead: kann natürlich sein, dass bei dir der Wisch langt. Daher hatte ich auch vorher von "meistens" gesprochen. Ich habe bisher bei Komplettfahrwerken aber nie was anderes gesehen. Bei Federn wiederum kenne ich das auch, dass da keine Eintragung erfolgt ist (so wie bei meinem alten Fahrzeug). Aber bei einem Bilstein B12 bin ich mir zu 99,99% sicher, dass dem nicht so ist.

@moers: wie gesagt, daher "meistens", nicht ausschließlich ;)

Hallo TE,

ohne genau zu wissen, was in dem Abnahmebericht des Prüfers steht, behaupte ich einmal ganz frech, dass die Vorlage der ZUB II zur Eintragung des geänderten Fahrwerkes nicht erforderlich ist.

Rechtsgrundlage für meine Behauptung § 13 Abs. 1 FZV letzter Halbsatz.

Also war die Anforderung der ZUB II von der Bank m.E. sowieso unnötig. :D

Aufgrund der fehlenden Eintragung wirst Du keine neue HU erhalten. Eine besondere Stilllegung muss der Prüfer nicht veranlassen, aber er wird das ggf. als einen erheblichen Mangel einstufen.

Wenn Du dann mal ganz sorgsam die Rückseite des Abnahmeberichtest liest, wirst Du feststellen, dass Du das Fahrzeug keinesfalls mehr im öffentlichen Straßenverkehr bewegen darfst.

Mein Vorschlag:

Sende Deiner Mutter - die für Deine Schusseligkeit nicht verantwortlich ist - die ZUB I mit dem Abnahmebericht zu und lasse es durch sie eintragen.

Deiner Mutter empfehle ich, dass Fahrzeug umgehend auf Deinen Namen umzumelden.

Zitat:

@Tecci6N schrieb am 22. Oktober 2014 um 09:58:20 Uhr:

Ich habe bisher bei Komplettfahrwerken aber nie was anderes gesehen. Bei Federn wiederum kenne ich das auch, dass da keine Eintragung erfolgt ist (so wie bei meinem alten Fahrzeug).

OK, da könnter der Unterschied sein, ich habe nur Tieferlegungsfedern (H&R) verbaut und ansonsten einfach verstärkte Gadruckdämpfer von Sachs.

Gruß Metalhead

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