Tüv....
Moin !
Mein Cab ist diesen Monat Tüv fällig.
Diesen Monat möchte ich den Wagen auch abmelden und den Wagen bis April 2009 in die Garage stellen.
Wenn ich diesen September keinen Tüv mache und ihn im Frühjahr 2009 zum Tüv bringe, welche Tüv Plakette werde ich dann bekommen ?
Tüv bis April 2011 oder zurück datiert auf September 2009 ???
Danke :-)
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18 Antworten
Hallo,
genau dasselbe hab ich letztes jahr mit meinem cab auch gemacht. März 07 war Tüv abgelaufen, es musste viel gemacht werden also hab ich ihn abgemeldet. Alles neu gemacht was fürn Tüv wichtig war und noch andere sachen. Im August 07 wollt ich mein Cab dann wieder anmelden also zum Tüv. Tüv und AU bis März 09. Kurz und bündig die datieren zurück.
Bis dann
Der Ruhrpottbengel
jup....wird auf jeden fall zurückdatiert.
Danke... Dann werde ich mal diesen Monat noch hin :-(
Das die zurückdatieren habe ich auch schon erfahren müssen, was Ich mich aber frage, wo setzen sie die Grenzen...
Was passiert denn wenn ich den Wagen z.B. für 1 Jahr und 11 Monate abgemeldet habe? Kriege ich dann für nur einen Monat TÜV?
Muss ich nach 2 Jahren Überzug dann doppelTÜV machen?
Denke mal,nach einer gewissen zeit,muss man zur Vollabnahme!
bei 1 jahr und 11 monaten bekommste noch für genau 1monat tüv...klingt komisch, ist aber so.
soweit ich weiss, ist nach 18 Monaten Abmeldung für eine Wiederzulassung eine Vollabnahme nötig
Zitat:
Original geschrieben von E36 323i Coupe
soweit ich weiss, ist nach 18 Monaten Abmeldung für eine Wiederzulassung eine Vollabnahme nötig
Das ist seit 01.01.2007 nicht mehr der Fall. Selbst wenn ein Wagen 10 Jahre stillgelegt war muss man nur HU/AU machen.
Vorher war da die Spielerei mit der Vollabnahme, das stimmt.
Vollabnahme wird nur noch bei Fahrzeugen mit ausländischen Papieren, die eine deutsche Zulassung bekommen sollen, gemacht.
Zitat:
Original geschrieben von MadMax1313
Zitat:
Original geschrieben von E36 323i Coupe
soweit ich weiss, ist nach 18 Monaten Abmeldung für eine Wiederzulassung eine Vollabnahme nötig
Das ist seit 01.01.2007 nicht mehr der Fall. Selbst wenn ein Wagen 10 Jahre stillgelegt war muss man nur HU/AU machen.
Vorher war da die Spielerei mit der Vollabnahme, das stimmt.
Vollabnahme wird nur noch bei Fahrzeugen mit ausländischen Papieren, die eine deutsche Zulassung bekommen sollen, gemacht.
wieder was dazu gelernt.Was passiert denn dann wenn der Wagen abgemeldet ist und die HU vor 2 Jahren abgelaufen ist. Kriegt man dann trotzdem volle 2 J. TÜV?
Da hab ich absolut keinen blassen Schimmer.
Aber logischerweise müßte es dann so sein.
nein, dann musst du idiotischer weise 2x den TÜV machen.
(zwar nur 1x machen, aber 2x zahlen)
Servus! Komme zwar aus der VW Ecke, hab das aber grag zufällig gelesen, bei mir war das anders, ich hab mein Cabrio letztes jahr im November abgemeldet, da war der TÜV schon abgelaufen. Hab dann im märz diesen Jahres den TÜV neu gemacht und hab die Plakette bis März 2010, also volle zwei Jahre frisch TÜV, bekommen
Gruß 1erCabrio
Zitat:
Original geschrieben von 1ercabrio86
Hab dann im märz diesen Jahres den TÜV neu gemacht und hab die Plakette bis März 2010, also volle zwei Jahre frisch TÜV, bekommen
das darf eigentlich nicht sein.
hast du das fahrzeug in MR zugelassen?
soweit mir bekannt, gabs einzig im Saarland eine ausnahmeregelung, da hast du offensichtlich großes glück gehabt.
Denke mal, dass da auch der Prüfer etwas Spielraum hat!?