- Startseite
- Forum
- Wissen
- Reifen & Felgen
- Tüv-Teilegutachten: Reifen Herstellerunabhänig?
Tüv-Teilegutachten: Reifen Herstellerunabhänig?
Hallo liebe Gemeinde,
ich habe mir letztens neue bzw. gebrauchte Felgen besorgt.
In dem dazugehörigen Teilegutachten, ist angegeben, dass die Felgen nur mit bestimmten Reifentypen, welche aufgelistet sind, gefahren werden dürfen.
So, nun habe ich im Internet schon erfahren, das diese Regelung bereits abgeschaft wurde.
Allerdings ist mir noch nicht klar ob ich dann eine Bescheinigung des Herstellers benötige, dass die Reifen für diese Felgen geeignet sind.
Ist so ein "Wisch" nötig?
Selbst beim Tüv, sind die Herschaften sich uneinig, bei der einen Stelle bekomme ich gesagt, dass es nötig ist, bei der Anderen, dass es nicht nötig ist was denn jetzt...?
Klar ist das die Reifen die selben Eigenschaften und Abmessungen haben müssen: Breite, Speedindex, Tragkraft ect...
Wäre sehr froh über Antworten
L.G.
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von CLKBlack
Erst mal danke fürs Hochladen ... Nach dem Schreiben zu urteilen, müssen sie echt nicht eingetragen werden
Darf man erfahren wo du das Dokument gefunden hast?
Ich lade meins mal hoch, kannst es dir ja mal anschauen, vorausgesetzt es interessiert dich.
Danke für das Teilegutachten, auch wenn es schon betagt ist.
Eine Liste von aktuellen Werksfreigaben gibt es hier.
Ähnliche Themen
15 Antworten
Wenn die Reifenbreite entsprechend der Felgenbreite in der Norm liegt benötigst du keine Reifenfreigabe für diese Felgen(breite).
Dies kann nötig sein wenn du z.B. einen "schmalen" Reifen auf eine extrem breite Felge aufziehen möchtest welcher nicht mehr lt. ETRTO passt, dann kann eine Reifenfreigabe vom Hersteller nützlich sein.
Zitat:
Original geschrieben von Kai70
Wenn die Reifenbreite entsprechend der Felgenbreite in der Norm liegt benötigst du keine Reifenfreigabe für diese Felgen(breite).
Dies kann nötig sein wenn du z.B. einen "schmalen" Reifen auf eine extrem breite Felge aufziehen möchtest welcher nicht mehr lt. ETRTO passt, dann kann eine Reifenfreigabe vom Hersteller nützlich sein.
Ah ok, also wenn das Gutachten für 225er Reifen von Michelin ist und ich Reifen von xy drauf machen möchte, dann geht es, solange es auch 225er sind?
Schreib am besten mal die Felgen- und die Reifengrößen hier rein.
Dann müssen die Experten nicht weiter rumraten.
Geht es um die AMG Styling I für den CLK Typ 208?
Da hätte ich dann auch noch gern die Teilenummern gewusst.
Zitat:
Original geschrieben von Siggi1803
Schreib am besten mal die Felgen- und die Reifengrößen hier rein.
Dann müssen die Experten nicht weiter rumraten.
Also, eigentlich ist es ja mehr eine allgemeine Frage... aber vllt. hilft es ja.
Vorne: 7,5x17 H2 ET 37 -> 225/45 ZR 17 91 (V)
Hinten: 8,5x17 H2 ET 30 -> 245/45 ZR 17 91 (V)
@Alpha Lyrae hey, du hast ja gut aufgepasst , ja genau um die geht es.
Und die Teile Nr. lautet: HWA 170 401 01 02 / HWA 170 401 02 02
Danke für eure Hilfe.
Zitat:
Original geschrieben von CLKBlack
Zitat:
Original geschrieben von Kai70
Wenn die Reifenbreite entsprechend der Felgenbreite in der Norm liegt benötigst du keine Reifenfreigabe für diese Felgen(breite).
Dies kann nötig sein wenn du z.B. einen "schmalen" Reifen auf eine extrem breite Felge aufziehen möchtest welcher nicht mehr lt. ETRTO passt, dann kann eine Reifenfreigabe vom Hersteller nützlich sein.
Ah ok, also wenn das Gutachten für 225er Reifen von Michelin ist und ich Reifen von xy drauf machen möchte, dann geht es, solange es auch 225er sind?
In deinem Fall mit 225/45 Bereifung auf einer 7,5" breiten Felge ist dies problemlos möglich.
Zitat:
Original geschrieben von Kai70
Zitat:
Original geschrieben von CLKBlack
Ah ok, also wenn das Gutachten für 225er Reifen von Michelin ist und ich Reifen von xy drauf machen möchte, dann geht es, solange es auch 225er sind?
In deinem Fall mit 225/45 Bereifung auf einer 7,5" breiten Felge ist dies problemlos möglich.
Also bekomme ich keine Probleme beim Tüv?
Ist es auch möglich, das ich vorne und hinten unterschiedliche Hersteller montiere? - also bekomme ich sie damit ebenfalls eingetragen?
Noch eine kurze Fragen
Müssen die Felgen auf dem Wgen montiert sein bei der Abnahme?
Zitat:
Original geschrieben von CLKBlack
Zitat:
Original geschrieben von Kai70
In deinem Fall mit 225/45 Bereifung auf einer 7,5" breiten Felge ist dies problemlos möglich.
Also bekomme ich keine Probleme beim Tüv?
Ist es auch möglich, das ich vorne und hinten unterschiedliche Hersteller montiere? - also bekomme ich sie damit ebenfalls eingetragen?
Du kannst rein rechtlich auch 4 verschiedene Hersteller montieren, ob dies vom fahrtechnischen Sinn macht sei mal dahingestellt.
Zitat:
Original geschrieben von CLKBlack
Noch eine kurze Fragen
Müssen die Felgen auf dem Wgen montiert sein bei der Abnahme?
Bei einer Abnahme ja, wie soll der Prüfer diese sonst auf Freigängigkeit etc. kontrollieren ?
Ja, klingt logisch... ich wusste nicht, dass da noch so viele Sachen kontrolliert werden, trotz Teilgutachten.
Zitat:
Original geschrieben von CLKBlack
Ja, klingt logisch... ich wusste nicht, dass da noch so viele Sachen kontrolliert werden, trotz Teilgutachten.
Nicht trotz, wegen. Guck mal die Liste von Auflagen im Teilegutachten an, im Grunde macht ein Prüfer nicht viel mehr als die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen. Sprüche von Freigängigkeit, ggf. für Freigängigkeit sorgen, Radabdeckung usw. stehen da i.d.R. immer drin.
Zitat:
… trotz Teilgutachten.
Was zu beachten ist, steht ja unter den Auflagen.
Selbst wenn nichts zu beachten ist: Bei einem Teilegutachten ist immer eine sofortige Abnahme erforderlich.
Ja, da stehen so Sachen wie:
- An Forder- und Hinterachse sind die selben Reifentypen zu verwenden.
- Die Eignung wurde für folgende Reifentypen nachgewiesen:
Dann kommt eine Aufzählung von Reifen
- Werden andre Reifentypen verwendet, sind Eignungsnachweise erforderlich.
- Ein Punkt ist dann noch, dass der Falz nachzuarbeiten ist.
Muss ich jetzt Karosseriearbeiten durchführen, wegen anderer Felgen?
Ich finde für diese Rad/Reifen-Kombinationen kein Teilegutachten, sondern eine MB-Werksfreigabe für den CLK Typ 208, einschließlich der Teilenummern. Das heißt, eine Änderungsabnahme ist nicht nötig.
Unterschiedliche Reifenhersteller und -typen sind in der Freigabe auch nicht verboten. Allerdings würde ich mich im eigenen Interesse mit dem Reifenhersteller in Verbindung setzen und um eine Freigabe bitten, die in diesem Fall vor allem die Eignung der unterschiedlichen Abrollumfänge für ABS, etc. bescheinigt. Dieses Papier kann man dann mit gutem Gefühl in das Handschuhfach legen (falls tatsächlich bei der nächsten HU Fragen dazu kommen sollten). Das setzt natürlich einen einzigen Hersteller voraus, denn wer kann schon etwas über Konkurrenzprodukte bescheinigen.
Zitat:
Original geschrieben von Alpha Lyrae
Ich finde für diese Rad/Reifen-Kombinationen kein Teilegutachten, sondern eine MB-Werksfreigabe für den CLK Typ 208, einschließlich der Teilenummern. Das heißt, eine Änderungsabnahme ist nicht nötig.
Unterschiedliche Reifenhersteller und -typen sind in der Freigabe auch nicht verboten. Allerdings würde ich mich im eigenen Interesse mit dem Reifenhersteller in Verbindung setzen und um eine Freigabe bitten, die in diesem Fall vor allem die Eignung der unterschiedlichen Abrollumfänge für ABS, etc. bescheinigt. Dieses Papier kann man dann mit gutem Gefühl in das Handschuhfach legen (falls tatsächlich bei der nächsten HU Fragen dazu kommen sollten). Das setzt natürlich einen einzigen Hersteller voraus, denn wer kann schon etwas über Konkurrenzprodukte bescheinigen.
Erst mal danke fürs Hochladen ... Nach dem Schreiben zu urteilen, müssen sie echt nicht eingetragen werden
Darf man erfahren wo du das Dokument gefunden hast?
Ich lade meins mal hoch, kannst es dir ja mal anschauen, vorausgesetzt es interessiert dich.
L.G.