- Startseite
- Forum
- Wissen
- Verkehr & Sicherheit
- TÜV trotz Durchrostung bei Fahrzeugkauf
TÜV trotz Durchrostung bei Fahrzeugkauf
Hallo, ich habe vor kurzem ein Fiat Camper gekauft. Von Privat mit TÜV neu (2Wochen). Nachdem ich den Camper dann in meiner Werkstatt vorgeführt habe, stellte sich eine Durchrostung der Schweller raus. Diese waren überspachtelt und mit frischem Unterbodenschutz übermalt. Nun die Frage, hätte so TÜV gegeben werden dürfen ?
Bei einer Stelle kann ich mit dem Daumen bereits durch den Schweller durch drücken. ICh bin da wirklich als Laie hin und hab mich auf den TÜV und zumindest Verkehrssicherheit verlassen.
Die Eigenschaft "TÜV Neu" ist ja eine Eigenschaft des Fahrzeuges die eine Verkehrssicherheit voraussetzt.
(es gibt noch viele weitere Verschwiegene Mängel, die dazu führen dass ich vom Kauf zurück treten möchte) .
Bin mir im klaren, dass das Naiv war, allerdings kann ich nicht nachvollziehen wie hier TÜV erteilt werden konnte.
Ähnliche Themen
70 Antworten
Nein, natürlich hätte der keine positive HU bekommen dürfen.
Sieht doch jeder Leihe, dass der durch ist.
Wenn das so schon von außen aussieht, muss der Prüfer zwangsläufig eine vertiefte Prüfung durchführen....
Hat die Kiste eventuell einen Leiterrahmen? Dann wären die Schwelle keine tragenden Teile und nur ein optischer Mangel.
„Frisch TÜV“ ist keine Sicherheit für Käufer, daher vorher in eine Werkstatt oder mindestens Garage mit Grube.
Hier leider die einzigen Fotos die ich gemacht habe . Die Werkstatt hat dann mehr gemacht von unten
Naja Normalerweise ist man bei solchen Fahrzeugen für 1200€ froh das die 2 Jahre TÜV und dann entsorgt man die Kiste halt nach 2 Jahren plus 3 Monate überziehen
Ich befürchte aber du hast für einen Camper deutlich mehr gezahlt als 1200€.
Entweder war der Prüfer blind oder er hat das Fahrzeug gar nicht gesehen, gibt es heute leider immer noch.
Du kannst doch bei der Prüforganisation ( TÜV, Gtü, dekra) beschweren. Wird dir persönlich wahrscheinlich gar nix bringen aber wenn dir mehrfach Meldungen zu einem Prüfer bekommen werden die dann wengesten gegen den aktiv, hoffentlich.
Ein alter Camper auf Ducato-Basis ist nur echt mit Rost. Sonst ist es ein gefälschtes Fahrzeug. Schließ eine Teilkasko wegen der Deckung von Brandschäden ab und lass es danach instandsetzen. Verkaufen kannst du ihn instandgesetzt sicherlich auch zu einem bessseren Preis.
hi, ja ... ein wenig mehr ;-) Ehrlich gesagt würde ich damit zum Anwalt. Nach Rücksprache mit nem Anwalt, muss der Verkäufer , auch wenn privat, für Verkehrssicherheit , haften. wenn eben TÜV neu angegeben wurde . Ist dies nicht der Fall, ist ein sofortiger Rücktritt vom Kaufvertrag, auch bei Mangelausschluss , möglich. .
nach Recherche ist eben raus gekommen, dass Werkstatt und Verkäufer befreundet sind und hier eher von einem gefälligkeitsgutachten auszugehen ist.
ist immer schwer nachzuweisen, gibt auch mehr Mängel, für mich waren die Durchrostungen natürlich jetzt die offensichtlichsten .
Na dann lass deinen Anwalt mal machen und berichte uns vom Ergebnis. Das ein Laie haften muss dafür lt. deinem Anwalt, wirst ihm ja dann sicher die passenden Beweise liefern können um das Gericht davon zu überzeugen, schmunzel.
Ach ja, deinen Nick finde ich echt Klasse.
Zitat:
@schrottie123 schrieb am 20. Dezember 2023 um 14:53:15 Uhr:
hi, ja ... ein wenig mehr ;-) Ehrlich gesagt würde ich damit zum Anwalt. Nach Rücksprache mit nem Anwalt, muss der Verkäufer , auch wenn privat, für Verkehrssicherheit , haften. wenn eben TÜV neu angegeben wurde . Ist dies nicht der Fall, ist ein sofortiger Rücktritt vom Kaufvertrag, auch bei Mangelausschluss , möglich. .
nach Recherche ist eben raus gekommen, dass Werkstatt und Verkäufer befreundet sind und hier eher von einem gefälligkeitsgutachten auszugehen ist.
ist immer schwer nachzuweisen, gibt auch mehr Mängel, für mich waren die Durchrostungen natürlich jetzt die offensichtlichsten .
Die Werkstatt macht HU? Wohl eher nicht.
Und der Verkäufer als Laie hat sich genauso auf die HU verlassen, wie Du. Wofür soll er also haften. Du hast den Hobel besichtigt und für gut befunden.
Alles andere musst Du ihm beweisen.
Solche Kisten kauft man nur mit einem Wissenden im Schlepptau, denn wie hier schon erwähnt wurde, ist allgemein bekannt, dass die Ducatos nicht nur ein wenig,sondern massiv mit Rost zu kämpfen haben.
Mit RSV kannst versuchen,den KV anzufechten. Zumindest wird der Anwalt was von haben.
Zitat:
@windelexpress schrieb am 20. Dezember 2023 um 16:20:56 Uhr:
Du hast den Hobel besichtigt und für gut befunden.
Alles andere musst Du ihm beweisen.
Das Gewährleistungsrecht sagt da etwas anderes. Es sei denn, die eindeutig schon beim Verkauf vorhandenen Mängel wurden im Kaufvertrag klar benannt und vom Käufer akzeptiert.
Zitat:
@Hannes1971 schrieb am 20. Dezember 2023 um 16:24:39 Uhr:
Zitat:
@windelexpress schrieb am 20. Dezember 2023 um 16:20:56 Uhr:
Du hast den Hobel besichtigt und für gut befunden.
Alles andere musst Du ihm beweisen.
Das Gewährleistungsrecht sagt da etwas anderes. Es sei denn, die eindeutig schon beim Verkauf vorhandenen Mängel wurden im Kaufvertrag klar benannt und vom Käufer akzeptiert.
§ 278 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) die Verantwortung für die Erfüllung vertraglicher Verbindlichkeiten stets beim Schuldner, selbst wenn dieser Aufgaben an Dritte delegiert.
Und TÜV neu sichert nunmal verkehrstauglichkeit zu. gibts auch ne Rechtssprechung zu
Wie sieht denn der Preis aus? Wegen dem "bisschen" Rost fällt der Ducato nicht gleich auseinander, haupttragend ist beim Transporter der Rahmen. Freilegen, zwei Bleche drauf und bei gutem Preis den Rechtsstreit sparen. Rost an Schwellern ist auch unter Prüfern Gegenstand regelmäßiger Diskussionen wo "Schwächung der tragenden Struktur" anfängt.
Letztlich kannst du dem Verkäufer versuchen Betrug nachzuweisen indem er den vorhanden Mangel vor dir und vor dem Prüfer vertuscht hat.
Ich würde das Fahrzeug erstmal woanders durchchecken lassen und nicht von einer Werkstatt die Geld verdienen will. Anderer Prüfer, andere Prüforganisation, ADAC, ... Danach dann überlegen ob man behält und schweissen lässt weil der ansonsten gut ist oder ob der eine zu teuer gekaufte Ranzkarre ist wo man sich auf einen Rechtsstreit einlässt.
Zitat:
@schrottie123 schrieb am 20. Dezember 2023 um 16:37:35 Uhr:
Und TÜV neu sichert nunmal verkehrstauglichkeit zu. gibts auch ne Rechtssprechung zu
Das kann Dir aber egal sein, da Du mit dem TÜV keinen Vertrag geschlossen hast. Du hast einen Vertrag mit dem Verkäufer geschlossen, an den (also an den Verkäufer) musst Du Dich halten. Und wenn das Fahrzeug Sachmängel hat, die beim Verkauf schon vorhanden waren und die im Kaufvertrag nicht genannt wurden, muss der Verkäufer diese beheben oder den Vertrag rückabwickeln.
Wenn der Vertrag dann rückabgewickelt wird, der Verkäufer den Vertrag aber im Vertrauen auf den TÜV-Bereicht geschlossen hat, kann der sich an den TÜV wenden.
Edit:
Zitat eingefügt, da in der Zwischenzeit ein Beitrag dazwischengerutscht ist.
Zitat:
@schrottie123 schrieb am 20. Dezember 2023 um 16:37:35 Uhr:
Zitat:
@Hannes1971 schrieb am 20. Dezember 2023 um 16:24:39 Uhr:
Das Gewährleistungsrecht sagt da etwas anderes. Es sei denn, die eindeutig schon beim Verkauf vorhandenen Mängel wurden im Kaufvertrag klar benannt und vom Käufer akzeptiert.
§ 278 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) die Verantwortung für die Erfüllung vertraglicher Verbindlichkeiten stets beim Schuldner, selbst wenn dieser Aufgaben an Dritte delegiert.
Und TÜV neu sichert nunmal verkehrstauglichkeit zu. gibts auch ne Rechtssprechung zu
Na mit dem Zitat stell ihm die Karre auf den Hof, der Rest ist ein Selbstläufer.