TÜV trotz illegalem Licht!!!!!!
Hallo ins Forum,
ich habe letzte Woche meinen "neuen gebrauchten" von MB abgeholt.
Nun ist mir aufgefallen das das nachgerüstete Tagfahrlicht (LED von Carlsson) auch nachts leuchtet mit dem Abblendlicht zusammen.
Dies ist aber nach ECE-Regelung verboten.
Duch die HU beim TÜV Süd gab es keine beanstandung.
Was ist da los hat der Tüvprüfer geschlafen, oder kennt er die Gesetze nicht.
Was soll ich nun machen?
Sieht toll aus ist aber illegal.
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15 Antworten
Volle Leuchtkraft oder gedimmt?
Nachrüstung nach R7
Tagfahrleuchten können auch eine R7-Kennzeichnung tragen, dann gibt es einen Unterschied in der Funktion zu normalen Tagfahrleuchten mit einer R87-Kennzeichnung:
Kombinierte Tagfahrleuchten und Umrissleuchten müssen sich bei Aktivierung des Abblendlichtes automatisch in ihrer Leistung dimmen und dürfen nicht zusammen mit dem Abblendlicht oder Fernlicht in voller Leuchtstärke leuchten (Ausnahme: Lichthupe).
Als Umrissleuchten (oder Standleuchten) müssen sie möglichst weit außen am Fahrzeug angebracht werden und auch nicht zu tief.
Es dürfen vorne nicht zu viele Stand- und Umrissleuchten angebracht werden.
Wichtig nach StVZO: Die ECE-Regelung 48, welche auch von Österreich anerkannt wird, legt die Anbringung der Tagfahrleuchten an der Fahrzeugfront in Höhe, Breite, Längsrichtung, geometrischer Sichtbarkeit, Ausrichtung und Schaltung in der gültigen Fassung von 1995 unter Punkt 6.19.4 fest.
Tagfahrleuchten müssen der ECE-Regelung 87 entsprechen und die Kennbuchstaben RL (steht für „Running Light“) tragen, ansonsten zählt dieses bei einer Hauptuntersuchung als erheblicher Mangel und es kann in der Kaskoversicherung zur Kürzung der Entschädigungsleistung kommen, sofern bei einem Unfall ein ursächlicher Zusammenhang nachgewiesen werden kann. Die Zulassung von LED-Leisten als Tagfahrlicht hat die Nachrüstung vereinfacht, da sich passende Einbauöffnungen in vielen Frontverkleidungen finden. Beim teils sehr preiswert angebotenen LED-Tagfahrlicht muss auf die Zulassung nach R87 geachtet werden, da im Handel auch nichtkonforme sogenannte LED-Tagfahrlichte „zu Showzwecken“ erhältlich sind.
Quelle: Wikipedia
Zitat:
Original geschrieben von sssternsssammler
Hallo ins Forum,
ich habe letzte Woche meinen "neuen gebrauchten" von MB abgeholt.
Nun ist mir aufgefallen das das nachgerüstete Tagfahrlicht (LED von Carlsson) auch nachts leuchtet mit dem Abblendlicht zusammen.
Dies ist aber nach ECE-Regelung verboten.
Duch die HU beim TÜV Süd gab es keine beanstandung.
Was ist da los hat der Tüvprüfer geschlafen, oder kennt er die Gesetze nicht.
Was soll ich nun machen?
Sieht toll aus ist aber illegal.
Hi
Ich sehe da mehrere Möglichkeiten.
1. Du baust das Tagfahrlich ab und fertig.
2. Du erstattest Anzeige gegen Verkäufer ,Dich selbst und den Tüv wegen Gesetzesbruch
3. Du erschiesst den Verkäufer wergen arglistiger Täuschung
4. Du erschiesst den Tüv-Mann ,weil er seine Arbeit nicht richtig macht
5. Du erschiesst dich selbst ,wegen der Schande dass du wissentlich ein illegales Fahrzeug fährst und wegen illegalem Waffenbesitz.
Bitte nicht ernst nehmen
PS
Fahr zu MB und zeige das Problem ,die finden bestimmt eine Lösung
Daß TFL je nach Art der erteilten BE abgedimmt mitleuchten dürfen, habe ich dem TE schon in einem anderen thread gesagt. Vermutlich gar nicht z.Kts. genommen. Aber was sagt uns dieses von Carlsson eingestellte Vid?
Also Thema abgehakt und am besten gleich löschen. Sowas ist ein bisschen peinlich
Zitat:
Original geschrieben von Minuszeit
Daß TFL je nach Art der erteilten BE abgedimmt mitleuchten dürfen, habe ich dem TE schon in einem anderen thread gesagt. Vermutlich gar nicht z.Kts. genommen. Aber was sagt uns dieses von Carlsson eingestellte Vid?
Ich habe es z.Kts. genommen und es wird nicht gedimmt.
@vk18rs: was ist peinlich?
Dann würde ich mich mal an Carlsson wenden, den Sachverhalt schildern und fragen, wie die die Dimmung auf so und soviel % realisieren.
Üblicherweise wird das an den TFL Steuergeräten via Poti eingestellt, meistens stufenlos von 0 - 100% Leuchtkraft bei Einschalten des Abblendlichts. Kann also gut sein, daß der Einbauende diese Einstellung einfach nicht vorgenommen hat. Aber wie das bei Carlsson realisiert wird, kann Dir nur Carlsson sagen oder auch jemand, der das System selbst eingebaut hat.
Ok das ist mal eine Option. Danke!
Zitat:
Original geschrieben von sssternsssammler
Zitat:
Original geschrieben von Minuszeit
Daß TFL je nach Art der erteilten BE abgedimmt mitleuchten dürfen, habe ich dem TE schon in einem anderen thread gesagt. Vermutlich gar nicht z.Kts. genommen. Aber was sagt uns dieses von Carlsson eingestellte Vid?
Ich habe es z.Kts. genommen und es wird nicht gedimmt.
@vk18rs: was ist peinlich?
Illegal ist an diesem "System" nichts nur ein Fehler in der Umsetzung.
Ich habe dein Problem nicht ganz verstanden das ist peinlich;-)
Wäre es dir lieber wegen so einem mist nochmal zum TÜV zu gehen?
Schreib bitte was sinnvolles oder lass es.
Was bitte ist daran nicht sinnvoll???
Die Teile erfüllen doch die Gesetzlichen Anforderungen! Nur weil einer zu dumm war diese auch Fachgerecht einzubauen sind sie ja nicht illegal.
Du solltest dein Problem genauer beschreiben bevor du sinnvolle Antworten erwartest!
Zitat:
Original geschrieben von vk18rs
Nur weil einer zu dumm war diese auch Fachgerecht einzubauen sind sie ja nicht illegal.
Doch, sie sind auch in diesem Fall illegal, weil sie nur gemäß den gesetzlichen Bestimmungen geschaltet und betrieben werden dürfen.
Das Teil erfüllt ja alle Anforderungen = legal
nicht fachgerechter einbau = illegal
Funktionsstörung = auch illegal oder wie
das kann man anders formulieren
Den Prüfer doch mal drauf ansprechen, was er dazu sagt. Würde mich interessieren was er dazu sagt...
So, ich war heute bei MB. Die dimmfunktion wurde nun richtig angeschlossen. Das TFL wird jetzt abgedimmt sobald das Abblendlicht an geht. Somit ist jetzt alles "regelgerecht".