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TÜV trotz....

Audi TT 8N
Themenstarteram 24. August 2013 um 21:16

Hallo Leute,

Ich habe ja meinen wunderschönen TT heute für den TÜV fertig gemacht, technisch nun wirklich allererste Sahne:)

Nun, ich habe ja eine edel01 ab Turbo mit der vor Ort vorgenommenen Einzelabnahme, allerdings habe ich das bisher nicht in die Papiere eintragen lassen. Das Gutachten der Abnahme bei den edel-Jungs habe ich immer im Auto, nur eben nicht in die Fahrzeugpapiere übernommen sozusagen. Gleiches gilt für meine Felgen, die Felgen sind montiert und in der offiziellen Bescheinigung meiner SMC Felgen steht mein TT mit der bestehenden 225/45 R18 Bereifung drin. Daher wohl auch legal.

Aber, auch die stehen nicht in meinen jungfräulichen Fahrzeugpapieren.

Frage:

Meint ihr, ich komme damit nun durch den TÜV. Also HU und AU oder nicht?

Hatte mal gelesen das der Prüfer sich nur dafür interessiert das alle Teile legal sind, nicht aber ob alles eingetragen ist. Wie gesagt, die Dokumente hab ich alle!!

Grüße

Fabian

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135 Antworten

Solange Du die Papiere hast, ist es völlig Rille ob es eingetragen ist oder nicht. Wichtig ist, dass die Gutachten alle dabei sind. Die Eintragung erleichtert letzendlich nur die Kontrolle.

Du hast Post.;):p:D

Themenstarteram 24. August 2013 um 21:40

@BMW:

Danke dir, das beruhigt mich und mein Portemonnaie sehr, musste ja leider viel investieren in letzter Zeit:(

@Reom:

Danke für die Mail, werde sie morgen ausführlich beantworten:)

Themenstarteram 24. August 2013 um 21:44

PS:

Ich habe 225/40 R18. War wohl etwas voreilig:D

Übrigens hat mir ein Freund heute 2*15mm dicke Spurplatten (für einen Golf4, Lochkreis passt also) gegeben, was meint ihr, drauf machen (natürlich hinten) oder nicht?

PPS:

Natürlich nach dem TÜV:D

Immer drauf damit. Hab auch 20 ger drauf. Aber mit TÜV.:D

@ fabi:

Es kommt immer darauf an was in den Papieren steht - ich hatte schon "Änderungsnachweise nach § 19(3) StVO" wo eine Berichtigung der Fahrzeugpapiere "unverzüglich" gefordert wurde.

Bei Eintragungen am Fahrwerk (Reifen, Scheiben, Tieferlegung) wird meist "in Verbindung mit" eingetragen - da nützt ein Mitführen einzelner Abnahmen nichts - da müssen die Papiere geändert werden.

Die Berichtigung der Papiere (also neue Bescheinigung Teil 1+2) kostet in Bayern 24,70 € (setzt sich zusammen aus Änderung Fzg-Papiere 10,90 €, Ersatzbrief 10,20 € und KBA Gebühr 3,60 €)

Gruß Peter

Die Notwendigkeit - sofort, bei nächster Befassung oder gar nicht -

zur Berichtigung der Zulassungsbescheinigung I ( Fahrzeugschein) ist in:

a) der TÜV-Einzelabnahmebescheinigung

b) dem Räder-Gutachten + ABE

entsprechend beschrieben ;)

Nachtrag:

Räder mit Teile-Gutachten müssen grundsätzlich einer Prüforganisation (TÜV usw.)

zur Änderungsabnahme vorgeführt werden.

In der Änderungsabnahmebescheinigung wird dann wiederum

die evtl. Notwendigkeit zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere notiert !

Themenstarteram 25. August 2013 um 9:30

Ich sehe schon, ich flitze gleich mal schnell ins Auto und gucke auf die Papiere.

Auf meinem Auspuff Zettel steht was von "lassen sie umgehend ihre Fahrzeugpapiere berichtigen" drauf.

Auf dem Felgen Wisch, steht es wäre ein Teilegutachten. Wie gesagt, der TT mit entsprechender Bereifung. Welche ich auch legalerweise fahre!

Also Papiere sind alle da, nur nix im die Fahrzeugpapiere eingetragen.

Kriege ich so meine HU und AU oder muss das zwingend mit eingetragen werden?

Beste Grüße

Fabian

Kommt auf deinen Prüfer an - kulante Typen geben dir die Plakette und schicken dich zur Zulassungsstelle.

Wenn du einen "Tüpferlschei.." erwischt, dann sagt er dass du erst deine Papiere in Ordnng bringen lassen sollst, bevor er das Fahrzeug anschaut.

Ich würde mal zeitlich so zum TÜV fahren, dass du auch noch in die Zulassungsstelle kommen würdest - dann sollte es egal wie der Prüfer drauf ist, kein Problem sein.

Gruß Peter

Zitat:

Original geschrieben von fabi.91

.......steht es wäre ein Teilegutachten..........

Wenn da Teilegutachten steht, musst du die erst vom TÜV, Dekra, GTÜ, KÜS oder wie sie alle heißen abnehmen lassen, dann bekommst du so einen Wisch wie beim Auspuff und dann lässt du es bei der Zulassungsstelle in die Papiere übernehmen.

Wenn du nur das Teilegutachten hast, wirst du die HU nicht bestehen, vorausgesetzt der Prüfer bemerkt die Felgen.

Nochmal zum Teilegutachten und TÜV, Dekra, GTÜ, KÜS oder wie sie alle heißen.......

TÜV, Dekra, GTÜ, KÜS oder wie sie alle heißen nur wenn es eine §19.3 Abnahme ist, wenn §21 dann nur TÜV (in den alten Bundesländern) oder Dekra (in den neuen Bundesländern).

Und wenn da auf dem Auspuffwisch steht "lassen sie umgehend ihre Fahrzeugpapiere berichtigen", dann würde ich das auch mehr oder weniger umgehend machen, manchmal stellen die sich bei der Zulassungsstelle sonst nämlich an. Unendlich gültig sind die nämlich auch nicht.

Wenn du eine Räder ABE anschaust, dann steht da meist irgendwo " .. bei ansonst serienmässigen Fahrzeug ..." (vom Sinn her).

Sollte nun das Fahrzeug tiefergelegt sein und/oder verbreitert, dann müssen die Räder auch "..in Verbindung mit ..." eingetragen werden - da nützt dir deine ABE strenggenommen nicht viel, da das Fahrzeug fahrwerkstechnisch ja nicht mehr der Serie entspricht!

Gruß Peter

Themenstarteram 25. August 2013 um 12:04

Tiefer gelegt ist mein TT ja nicht und die Spur Platten sind auch noch nicht drauf.

Aber ich verstehe schon, wegen den Felgen zum TÜV, etwa 40-60Euro bezahlen, dann bekomme ich so einen Abnahme-Zettel und fahre damit und dem Auspuffzettel zum Straßenverkehrsamt und lege dort die Zettel vor. Dort zahle ich etwa 20 Euro und habe Felgen und Auspuff in meinen Fahrzeugpapieren stehen und bin absolut legal unterwegs.

Erst dann kann ich zum TÜV wegen der HU und AU.

War das jetzt soweit korrekt:D?

Das wäre der richtige Weg.

Frag einfach mal bei deiner Prüfstelle und zeig deine Unterlagen - möglich dass die außer der Eintragung dein HU auch gleich mit machen - dann sparst du dir die Rennerei - danach einfach zur Zulassung und alles ist ok.

Gruß Peter

Themenstarteram 25. August 2013 um 12:20

Mäp, Nachtrag!!

Habe noch etwas recherchiert und gesehen das ich mit den Felgen doch nicht zur Abnahme muss weil ich die Reifengröße, welche im Felgenzettel steht verwende. Außerdem ist kein Sportfahrwerk verbaut und noch keine Spurplatten!

Könnte also doch kostengünstiger für mich ausfallen?

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