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TÜV und Fahrgestellnummer - schlechte Erfahrung mit TÜV !!!

Themenstarteram 2. Oktober 2013 um 7:31

Hallo,

ein Freund von mir und ich selber haben in den letzten zwei Monaten sehr schlechte Erfahrungen

mit dem TÜV bzgl. Fahrgestellnummer gemacht, wir haben beide die Plakette für unsere Oldtimer nicht bekommen, mein Kumpel, weil die Nummer nicht in der Karosse eingeschlagen war sondern nur auf einem

Blechschild.

 

Bei meinem Oldtimer fand der Herr im Kittel erst gar nicht die Fahrgestell-Nummer, ein Blick in die

Betriebsanleitung hat ihm dann geholfen.

 

Die eingeschlagene Nummer stimmt mit der Nummer im Schein überein, aber auf dem kleinen angenieteten Schild fehlt komischerweise die letzte Ziffer, das hat der freundliche zum Anlass genommen, mir die Plakette zu verwehren, er meinte, ich würde Schwierigkeiten bei einer Polizeikontrolle bekommen. habe noch nie erlebt, dass die Polizei bei einer Kontrolle die Fahrgestellnummer kontrolliert. Im übrigen habe ich bei demselben Prüfer bereits 2011 und 2009 die Plakette erhalten, da war ihm die Nummer anscheinend egal.

Dann habe ich gefragt, was ich denn machen soll, die Antwort: stellen Sie zunächst anhand des

Pappbriefes fest, ob die letzte Ziffer dort steht oder nicht und kommen Sie dann noch einmal vorbei.

Genau das werde ich aber nicht tun!

 

Nach genau 35 Jahren Fahrzeughalter, meistens von mehreren gleichzeitig, und geschätzen 25

Hauptuntersuchungen ausschliesslich beim TÜV, werde ich in Zukunft zur Dekra oder zum GTÜ gehen.

Beste Antwort im Thema

Moin Moin !

Zitat:

Es gibt auch Fahrzeuge nach 1983, bei denen die Fgst.-Nr- nur ins Schild und nicht ins Blech gestanzt wurde

Können nur Importfzge (meist USA) sein. Entweder wirrd hier die FIN zusätzlich vorne rechts eingeschlagen ,oder sie haben eine entsprechende Ausnahmegen.

Zitat:

wie siehts mit denen aus, wenn die Anspruch aufs H haben?

Das Vorhandensein und die Anbringung der FIN haben nichts mit dem H-KZ zu tun ,die Vorschriften gelten (wie alle anderen auch ) immer. Leider glauben einige Zeitgenossen , dass ein Fzg nur bei einer HU oder anderen Abnahme vorschriftsmässig zu sein hat ,für den restlichen Zeitraum nicht.

Zitat:

Das sieht nach Reiner Willkür aus

Kapier ich jetzt nicht !

 

Zitat:

Das hat doch nichts mehr gesetzlichen Bestimmungen zur Fgst.-Nummer zu tun

Diese findest du im §59 und dem dazu passendem Abschnitt §72 StVZO.

Zitat:

Mal ne Frage, wann wurden denn die Tüv-Vorschriften verschärft ??

In letzter Zeit gar nicht. Die Vorschriften sind die gleichen geblieben.Was seit dem 1.7.2012 geändert wurde ,sind die vereinfacht ausgedrückt,Ausführungsbestimmungen. Grob gesagt ,kann der PI nicht mehr Mängel einstufen , sondern es wird praktisch eine vorgeschriebene Liste von Prüfpunkten abgearbeitet , die Mangeleinstufung wird durch das PC-Programm vorgenommen und ist nicht beeinflussbar, die Programme sind für alle Prüforganisationen identisch. Da die Prüfpunkte und vor allem die Mängeleinstufung von Politikern und deren Helfern und nicht von den Prüforganisationen (und damit zwangsläufig von Fachleuten) "erfunden" wurde , sind natürlich einige Einstufungen "nicht so ganz stimmig" , nur kann der ausführende PI michts daran ändern. Der angebliche "Ermessungsspielraum" , den es eigentlich nie gegeben hat, ist damit komplett ausgeschaltet.

MfG Volker

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Zitat:

Original geschrieben von trollfahrer

...werde ich in Zukunft zur Dekra oder zum GTÜ gehen.

und wenn die dir auch die plakette verweigern? :D

Hi,

bekanntermaßen wurden die Tüv Vorschriften verschärft. Die Prüfer haben jetzt viel exakter Arbeitsvorgaben.

Bisher waren die Tüv Prüfer relativ frei in ihrer Entscheidung und haben sich oft auf das wesentliche konzentriert,aber jetzt wird strenger und genauer Kontrolliert.

Die Überprüfung der Papiere und Fahrgestellnummern gehörte bisher auch zum prüfumfang wurde aber halt oft nur grob gemacht. Hast du also Glück gehabt bisher. Einen Rechtsanspruch das das weiter so läuft hast du deswegen aber nicht :D

Wenn die Papiere nicht zum Fahrzeug passen (und das tun sie bei dir offensichtlich nicht) ist die Plakette zu verweigern.

Du kannst sicher zu Dekra und Co. fahren,wenn die aber ordentlich arbeiten müssen sie dir die Plakette auch verweigern.

Gruß tobias

nr+papiere passen doch zusammen

nur auf dem typenschild passt es nicht

erstens,immer die genfrage stellen" wo steht das denn zum nachlesen"

wenn behauptet wird das das nicht geht

zweite möglichkeit

den leiter der prüfstation aufsuchen und um erklärung bitten

dritte möglichkeit

in erfahrung bringen ob man überhaupt ein typ schild braucht

vierte möglichkeit

gegf "nachschlagen" und woanders hinfahren

Moin Moin !

 

Zitat:

ein Freund von mir und ich selber haben in den letzten zwei Monaten sehr schlechte Erfahrungen

mit dem TÜV bzgl. Fahrgestellnummer gemacht, wir haben beide die Plakette für unsere Oldtimer nicht bekommen, mein Kumpel, weil die Nummer nicht in der Karosse eingeschlagen war sondern nur auf einem

Blechschild.

Ich würde es anders sagen ,ihr habt bislang schlechte Erfahrungen gemacht ,jetzt (das erste Mal ?? ) eine gute ! Entweder wurde bisher nicht richtig nachgesehen ,oder es war bislang als "geringer Mangel" vermerkt. Dumm ,wenn man diesen nicht abstellt.......

Erstmal zu deinem Kumpel : Sofern das Fzg vor dem 1.10.1969 zugelassen worden ist ,gilt für ihn bzw. das Fzg §59 StVZO in der damaligen Form ,nachzulesen im § 72. Knapp gesagt ,dann darf die FIN auch auf ein im vorderen rechten Teil des Fzges angenietetem/geschweisstem Schild sein.

Zu deinem Fzg : Schlag die fehlende Zahl nach und gut ists ! Typschilder müssen bestimmte Mindestangaben enthalten ,aber man kann sie durchaus selber herstellen und anbringen. Sie dürfen auch geklebt oder geschraubt sein.

MfG Volker

am 3. Oktober 2013 um 0:06

Es gibt auch Fahrzeuge nach 1983, bei denen die Fgst.-Nr- nur ins Schild und nicht ins Blech gestanzt wurde, wie siehts mit denen aus, wenn die Anspruch aufs H haben?

Das sieht nach Reiner Willkür aus.

Das hat doch nichts mehr gesetzlichen Bestimmungen zur Fgst.-Nummer zu tun..

Mal ne Frage, wann wurden denn die Tüv-Vorschriften verschärft ??

Moin Moin !

Zitat:

Es gibt auch Fahrzeuge nach 1983, bei denen die Fgst.-Nr- nur ins Schild und nicht ins Blech gestanzt wurde

Können nur Importfzge (meist USA) sein. Entweder wirrd hier die FIN zusätzlich vorne rechts eingeschlagen ,oder sie haben eine entsprechende Ausnahmegen.

Zitat:

wie siehts mit denen aus, wenn die Anspruch aufs H haben?

Das Vorhandensein und die Anbringung der FIN haben nichts mit dem H-KZ zu tun ,die Vorschriften gelten (wie alle anderen auch ) immer. Leider glauben einige Zeitgenossen , dass ein Fzg nur bei einer HU oder anderen Abnahme vorschriftsmässig zu sein hat ,für den restlichen Zeitraum nicht.

Zitat:

Das sieht nach Reiner Willkür aus

Kapier ich jetzt nicht !

 

Zitat:

Das hat doch nichts mehr gesetzlichen Bestimmungen zur Fgst.-Nummer zu tun

Diese findest du im §59 und dem dazu passendem Abschnitt §72 StVZO.

Zitat:

Mal ne Frage, wann wurden denn die Tüv-Vorschriften verschärft ??

In letzter Zeit gar nicht. Die Vorschriften sind die gleichen geblieben.Was seit dem 1.7.2012 geändert wurde ,sind die vereinfacht ausgedrückt,Ausführungsbestimmungen. Grob gesagt ,kann der PI nicht mehr Mängel einstufen , sondern es wird praktisch eine vorgeschriebene Liste von Prüfpunkten abgearbeitet , die Mangeleinstufung wird durch das PC-Programm vorgenommen und ist nicht beeinflussbar, die Programme sind für alle Prüforganisationen identisch. Da die Prüfpunkte und vor allem die Mängeleinstufung von Politikern und deren Helfern und nicht von den Prüforganisationen (und damit zwangsläufig von Fachleuten) "erfunden" wurde , sind natürlich einige Einstufungen "nicht so ganz stimmig" , nur kann der ausführende PI michts daran ändern. Der angebliche "Ermessungsspielraum" , den es eigentlich nie gegeben hat, ist damit komplett ausgeschaltet.

MfG Volker

am 3. Oktober 2013 um 10:08

Zitat:

Können nur Importfzge (meist USA) sein. Entweder wirrd hier die FIN zusätzlich vorne rechts eingeschlagen ,oder sie haben eine entsprechende Ausnahmegen.

Es ist ein deutsches Fahrzeug und die Fahrgestellnummer steht hier, siehe Anhang:

In 7 Jahren weiss ich mehr, wenn ich das H beantragen kann, um etwas mehr Steuern zu zahlen, aber dafür wieder in die grünen Punktzonen fahren zu dürfen.

wenn auf dem Schild eine Ziffer fehlt, dann macht man sich eben ein neues Schild mit der fehlenden Ziffer :).

Moin Moin !

Zitat:

Es ist ein deutsches Fahrzeug und die Fahrgestellnummer steht hier, siehe Anhang

Sehr witzig ! Das ist das Typenschild ,und wenn bei deinem Transvestit die FIN nicht im rechten Einstieg eingeschlagen ist ,hast du spätestens bei der nächsten HU ein Problem.

MfG Volker

am 5. Oktober 2013 um 9:36

Warum sollte ich ein Problem haben oder bekommen?

Das Auto bestand über 11 mal die HU ging damit einmal über eine Einzelabnahme..

Demnächst gibts ein neues Typenschild, mit alter Nummer und höherem FG.

Das ändert aber nichts daran, das allein damit die HU zu bestehen ist.

 

Moin Moin !

Wenn du dir den § 95 und den dazu passenden 72 durchgelesen hättest ,wüsstest du ,was dein "angebliches" Problem ist. Anführungszeichen deswegen ,weil im Gegensatz zu dir der Prüfer weiss ,wo die eingeschlagene Nr. steht.

MfG Volker

am 6. Oktober 2013 um 21:39

Im Einstieg rechts ist keine Nummer eingeschlagen, weder unter dem Typenschild kurz über der Stufe, noch unter der Abdeckung im Einstieg..

Muss auch nicht sein, da sich bisher nie einer dran gestört hat..

 

und wenn sich einer daran stoert, ist dort dann eine Nummer eingeschlagen :). So einfach ist das ;).

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