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TÜV verweigert HU-Abnahme wegen Kilometer Diskrepanz
Hallo,
ich weiß nicht weiter.
Im Frühjahr 2020 habe ich ein Auto gekauft, welches noch TÜV bis Oktober 2021 hatte, also
1 1/2 Jahre.
Jetzt im Dezember 2021 bin ich mit dem selben Auto zum TÜV gefahren, um eine neue HU machen zu lassen, und der TÜV hatte die HU-Abnahme verweigert, weil die Kilometer-Laufleistung nicht stimmen würde.
Im Oktober 2019 wurde wohl laut Aussage des TÜV-Prüfers damals eine neue HU bei der DEKRA gemacht mit einem Kilometerstand von weit über 300.000 km, und heute im Dezember 2021 zeigt der Tacho eine Laufleistung von 114.000 km an.
Ich selbst hatte das Auto aber mit 101.000 km auf der Uhr gekauft, und dann im Frühjahr 2020 angemeldet, und fahre seitdem.
Das Auto ist so noch gut in Schuß, und wurde auch von einer Werkstatt vorher angeschaut, und die meinten, dass ich ohne Probleme neuen TÜV bekommen würde.
Und jetzt so etwas.
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281 Antworten
Schlecht für Dich.
Ein paar Angaben mehr wären nicht schlecht um was dazu sagen zu können. Wieviel Kilometer hatte er laut letztem TÜV Bericht und wieviel Kilometer hat er jetzt drauf?
Bzw. wie kommt der Prüfer auf die Idee, das der Kilometerstand nicht stimmt?
Was sagt der Verkäufer?
Was für ein Wagen (Fabrikat, Modell, Motor)?
Zitat:
@Bytemaster schrieb am 28. Dezember 2021 um 14:56:29 Uhr:
Schlecht für Dich.
Ein paar Angaben mehr wären nicht schlecht um was dazu sagen zu können. Wieviel Kilometer hatte er laut letztem TÜV Bericht und wieviel Kilometer hat er jetzt drauf?
Bzw. wie kommt der Prüfer auf die Idee, das der Kilometerstand nicht stimmt?
Den DEKRA Bericht vom Oktober 2019 habe ich nie gesehen, bzw. wurde mir dieser nie ausgehängt.
Ich hatte das Auto mit dem Fahrzeugschein von Oktober 2019 gekauft, und dort wurde die HU bis Oktober 2021 vermerkt.
Das hatte meiner KFZ Zulassungsstelle gereicht, und ich konnte das Auto im Frühjahr 2020 anmelden.
Der Prüfer kommt auf die Idee, weil er wohl in irgendeine Datenbank geschaut hatte, und sagte, er könne in dieser bundesweiten Datenbank alle alten HU Berichte (egal ob von TÜV, DEKRA, KÜS, GTÜ usw.) einsehen.
Laut seiner Auskunft dürfe er keine HU machen, bis die Sache mit den Kilometern geklärt sei.
Aber wie soll ich das klären?
Zitat:
@Knergy schrieb am 28. Dezember 2021 um 14:57:12 Uhr:
Was sagt der Verkäufer?
Was für ein Wagen (Fabrikat, Modell, Motor)?
Den Verkäufer erreiche ich nicht mehr.
Seine TEL Nr. geht nicht mehr.
VW Passat 3C
Zitat:
@Bytemaster schrieb am 28. Dezember 2021 um 14:56:29 Uhr:
Schlecht für Dich.
Ein paar Angaben mehr wären nicht schlecht um was dazu sagen zu können. Wieviel Kilometer hatte er laut letztem TÜV Bericht und wieviel Kilometer hat er jetzt drauf?
Bzw. wie kommt der Prüfer auf die Idee, das der Kilometerstand nicht stimmt?
Wer lesen kann ist klar im Vorteil.
TÜV wurde 2019 mit über 300.000 Km gemacht. Das Fahrzeug hat jetzt zum TÜV-Termin 114.000 Km auf der Uhr.
@TUEVling hat das Fahrzeug mit 101.000 Km gekauft.
Das da was nicht stimmt sollte offensichtlich sein
Dann eben zu einer anderen Prüforganisation fahren. Die interessiert bestimmt nicht der alte HU-Bericht einer anderen Organisation.
Zitat:
@new-rio-ub schrieb am 28. Dezember 2021 um 15:03:36 Uhr:
Dann eben zu einer anderen Prüforganisation fahren. Die interessiert bestimmt nicht der alte HU-Bericht einer anderen Organisation.
Da war ich schon, nämlich auch bei der DEKRA und auch beim KÜS.
Überall das gleiche.
Außerdem meinte ein Prüfer sogar, dass ab Januar 2022 alle HU-Prüfer egal welcher Organisation die auch angehören (TÜV, DEKRA, KÜS, GTÜ usw.) sowieso gesetzlich verpflichtet sind, in der Datenbank die alten HU-Berichte aufzurufen um die Kilometer abzugleichen.
Der TÜV-Prüfer meinte, ich solle das abklären:
1.) Entweder Bescheinigung von einer Werkstatt das ein Ersatztacho mit anderer Kilometerlaufleistung verbaut wurde.
2.) Mich an den Vorbesitzer wenden mit der Frage, ob er den alten Tacho noch hat, und mir diesen aushändigen lassen, damit er wieder verbaut werden kann.
3.) in einer Werkstatt die tatsächlichen Kilometer in den Tacho überschreiben lassen.
also die Kilometer "hochdrehen"
Dann bleibt dir nur , zu einem Tachojustierer zu gehen und den Taschostand auf 3xxxxxkm anheben zu lassen und dann wieder hin zu fahren.
Zitat:
@HighspeedRS schrieb am 28. Dezember 2021 um 15:13:08 Uhr:
Dann bleibt dir nur , zu einem Tachojustierer zu gehen und den Taschostand auf 3xxxxxkm anheben zu lassen und dann wieder hin zu fahren.
keine andere Möglichkeit??
Ich denke, Tachojustierung ist verboten
Aber darf der TÜV das überhaupt., eine HU zu verweigern, wenn das Auto technisch TIP-TOP ist
Darf er - wenn er nicht Technische Prüfstelle in dem jeweiligen Bundesland ist. (d.h. die Organisation, die auch die Fahrerlaubnisprüfungen machen).
Die Alternative ist, er macht die HU, du bezahlst Geld, und es gibt 'nen erheblichen Mangel dafür. Dann musste ebenfalls sehen, wie du das Problem beseitigst.
In welchem Bundesland bzw. welcher Region (Großstadt) spielt sich das Ganze denn ab...?!
..... sowieso gesetzlich verpflichtet sind, in der Datenbank die alten HU-Berichte aufzurufen um die Kilometer abzugleichen.
Das ist doch gut so um Tachomanipulationen aufzudecken. Aber deshalb die HU verweigern erschließt sich mir nicht.
Zitat:
Den Verkäufer erreiche ich nicht mehr.
Seine TEL Nr. geht nicht mehr.
War das ein privater Verkäufer oder ein Händler?
Wenn er dir schon den letzten HU-Bericht nicht mitgegeben hat, gibt es dann andere Nachweise für den Tachostand während der letzten Jahre, z.B. von einer Werkstatt?
Oder wurden dir solche Dokumente auch vorenthalten?
Zitat:
@TUEVling schrieb am 28. Dezember 2021 um 15:01:51 Uhr:
Der Prüfer kommt auf die Idee, weil er wohl in irgendeine Datenbank geschaut hatte, und sagte, er könne in dieser bundesweiten Datenbank alle alten HU Berichte (egal ob von TÜV, DEKRA, KÜS, GTÜ usw.) einsehen.
Das ist richtig, die Kilometerstände der letzten HU sind im zentralen Fahrzeugregister des KBA gespeichert und stehen den Prüfern aller Organisationen in ihrem jeweiligen Prüfsystem zur Verfügung.
Zitat:
Laut seiner Auskunft dürfe er keine HU machen, bis die Sache mit den Kilometern geklärt sei.
Das allerdings wundert mich.
Nach meinem Wissensstand spielt das im Moment noch keine Rolle bzw. wäre bestenfalls als Hinweis aufzuführen. Da läuft noch eine Übergangsfrist; wann die endet und wie so eine Differenz danach einzustufen ist kann ich auswendig nicht sagen.
So ist es. Die Diskrepanz kann man dem Halter mitteilen oder als Hinweis auf dem Prüfbericht vermerken, aber ich sehe keine Handhabe, die HU zu "verweigern".
Im übrigen kommt das gar nicht sooo selten vor, ich hatte es schon mehrmals. Der Grund kann ein schlichter Tippfehler sein, denn nicht bei allen Autos wird der km-Stand automatisiert ausgelesen (bei den ganz alten ohne OBD -Dose sowieso nicht)
Wäre ja noch schöner, wenn aufgrund eines Zahlendrehers etc. man einen neuen Tacho bräuchte oder man den km-Stand sogar hochdrehen (!) müßte. Daran ist ja der Fzg.-Wert gekoppelt.