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TÜV zulässige LED Scheinwerfer und Rückleuchten mit Dynamische Laufblinker

VW Golf 6 (1KA/B/C)

Hallo zusammen, ich habe eine Frage und zwar welche LED Scheinwerfer und Rückleuchten sind in DE erlaubt oder halt TÜV zulässig außer Osram ?

Ich habe bei Amazon welche von der Marke VLAND gesehen und bestellt, heute war ich beim TÜV und habe dem Prüfer gefragt ob ich es einbauen darf, da hat er gesagt, dass VLAND nicht zulässig in DE, da es keine E Zeichen hat.

gibt es eine Webseite wo man nachschauen kann ?

Ich freue mich auf euere Hilfreiche Antworten.

Omar

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21 Antworten

Der Prüfer hat recht. Ohne E-Prüfzeichen sind die Teile nicht zulässig.

 

Alternativ, wie sieht es mit den Philips oder Osram H7 LED Leuchten aus?

Eine günstige Alternative zu den Osram Xenon Scheinwerfern und im Gegensatz zu den VLAND Scheinwerfern legal.

Hallo

Es gibt nur 2 Firmen die legal sind sprich mit E-Nummern und ABE. Das ist OSRAM und Hella. Alles andere was bei Ebay und co vertrieben wird ist China Müll. Wenn die Rennleitung dich damit anhält ist direkt ende im Gelände, vom TÜV brauchen wir gar nicht erst zu Reden

Soweit ich weiß hat VLAND das E-Prüfzeichen.

Grüße

Zitat:

@vwfan3 schrieb am 29. November 2022 um 23:22:11 Uhr:

Soweit ich weiß hat VLAND das E-Prüfzeichen.

Grüße

Das ist auch mein Kenntnisstand. Allerdings vertreibt VLAND auch im europäischen Raum Scheinwerfer für den US Markt (die das EU-Zeichen dann logischerweise nicht haben). Ich habe vor Jahren an meinem Wagen ebenfalls die optischen Nachbauten (eines anderen Herstellers) der dunkelroten Originalen eingebaut. Hatten ein Prüfzeichen (wobei das im Zweifel nichts heißen muss) und waren weder bei wiederholten TÜV Besuchen noch einer Kontrolle der Polizei bisher ein Problem. Letztere hatte ich vor zwei Wochen selbst rufen müssen - ggf waren die dann aber mit anderen Dingen beschäftigt.

 

Dass nur Hella oder Osram zulässig seien, wäre mir neu. Unwissenheit schützt aber bekanntlich vor Strafe nicht.

Zitat:

@mpvb schrieb am 30. November 2022 um 16:00:03 Uhr:

Zitat:

@vwfan3 schrieb am 29. November 2022 um 23:22:11 Uhr:

Soweit ich weiß hat VLAND das E-Prüfzeichen.

Grüße

Das ist auch mein Kenntnisstand. Allerdings vertreibt VLAND auch im europäischen Raum Scheinwerfer für den US Markt (die das EU-Zeichen dann logischerweise nicht haben). Ich habe vor Jahren an meinem Wagen ebenfalls die optischen Nachbauten (eines anderen Herstellers) der dunkelroten Originalen eingebaut. Hatten ein Prüfzeichen (wobei das im Zweifel nichts heißen muss) und waren weder bei wiederholten TÜV Besuchen noch einer Kontrolle der Polizei bisher ein Problem. Letztere hatte ich vor zwei Wochen selbst rufen müssen - ggf waren die dann aber mit anderen Dingen beschäftigt.

Dass nur Hella oder Osram zulässig seien, wäre mir neu. Unwissenheit schützt aber bekanntlich vor Strafe nicht.

Nur weil du Glück gehabt hast, heißt dies nicht automatisch das es erlaubt ist. Ich kann heute Abend auch mit 3.0 Promile Autofahren und komme sicher? Zuhause an, dann heißt das noch lange nicht das es erlaubt. Wenn du aber so klug bist, dann suche mal schön im Netz ob du eine ABE für andere außer OSRAM und Hella und dann kannst du sie ja hier hinein stellen, mit einem Link sind wir alle zufrieden, ich kann zwar nicht aus der Glaskugel lesen, aber ich weiß das von dir NICHTS kommen wird.

Zitat:

@Pluto-0007 schrieb am 30. November 2022 um 16:41:14 Uhr:

Zitat:

@mpvb schrieb am 30. November 2022 um 16:00:03 Uhr:

 

Das ist auch mein Kenntnisstand. Allerdings vertreibt VLAND auch im europäischen Raum Scheinwerfer für den US Markt (die das EU-Zeichen dann logischerweise nicht haben). Ich habe vor Jahren an meinem Wagen ebenfalls die optischen Nachbauten (eines anderen Herstellers) der dunkelroten Originalen eingebaut. Hatten ein Prüfzeichen (wobei das im Zweifel nichts heißen muss) und waren weder bei wiederholten TÜV Besuchen noch einer Kontrolle der Polizei bisher ein Problem. Letztere hatte ich vor zwei Wochen selbst rufen müssen - ggf waren die dann aber mit anderen Dingen beschäftigt.

Dass nur Hella oder Osram zulässig seien, wäre mir neu. Unwissenheit schützt aber bekanntlich vor Strafe nicht.

Nur weil du Glück gehabt hast, heißt dies nicht automatisch das es erlaubt ist. Ich kann heute Abend auch mit 3.0 Promile Autofahren und komme sicher? Zuhause an, dann heißt das noch lange nicht das es erlaubt. Wenn du aber so klug bist, dann suche mal schön im Netz ob du eine ABE für andere außer OSRAM und Hella und dann kannst du sie ja hier hinein stellen, mit einem Link sind wir alle zufrieden, ich kann zwar nicht aus der Glaskugel lesen, aber ich weiß das von dir NICHTS kommen wird.

Nachtrag

Klicke einmal auf den Link mit deinen VLAND

https://www.amazon.de/.../ref=acr_dp_hist_2?...

Zitat:

@Pluto-0007 schrieb am 30. November 2022 um 16:49:19 Uhr:

Zitat:

@Pluto-0007 schrieb am 30. November 2022 um 16:41:14 Uhr:

 

Nur weil du Glück gehabt hast, heißt dies nicht automatisch das es erlaubt ist. Ich kann heute Abend auch mit 3.0 Promile Autofahren und komme sicher? Zuhause an, dann heißt das noch lange nicht das es erlaubt. Wenn du aber so klug bist, dann suche mal schön im Netz ob du eine ABE für andere außer OSRAM und Hella und dann kannst du sie ja hier hinein stellen, mit einem Link sind wir alle zufrieden, ich kann zwar nicht aus der Glaskugel lesen, aber ich weiß das von dir NICHTS kommen wird.

Nachtrag

Klicke einmal auf den Link mit deinen VLAND

https://www.amazon.de/.../ref=acr_dp_hist_2?...

Junge, Junge, wer ist dir denn an den Karren gefahren?

 

Zum Ersten: Ich habe von meinem Kenntnisstand & gemachten Erfahrungen gesprochen - niemals habe ich behauptet, dass es definitive Fakten sind. Ich habe im

Gegensatz zu deiner Aussage selbst gesagt, dass VLAND hier auch Leuchten OHNE E-Zeichen vertreibt.

 

Zum Zweiten: Es sind nicht „meine Leuchten“, ich habe oben angeführt, dass ich Rückleuchten eines anderen Herstellers (wie erwähnt inkl. Prüfzeichen) verbaut habe - lies doch bitte Texte, die du meinst auseinanderzunehmen, einfach richtig. Dann kann man vernünftig diskutieren.

 

Zum Dritten: Ich sagte selbst „Unwissenheit schützt vor Strafe nicht“. Unterstelle mir also nicht irgend ein Pseudo-Schlaumeiertum, wo keines vorkam.

 

Mit jemandem, der mir dermaßen die Worte im Munde umdreht & frech wird (machst du das immer so?), ist es nicht wert weiter zu diskutieren. Ich werde dir daher den Gefallen tun, in die Karten spielen & NICHTS inhaltlich-faktenbasiertes zum Thema bringen :)

 

Schönen Abend noch.

Hallo

Sorry, wenn es falsch rüber kam, aber so ist es meistens, der jenige der etwas schreibt und der es liest etwas anders meinen.

Die Scheinwerfer von Valand wie du richtig schreibst sind zu 90 % für U.S. Cars was uns hier im Golf Forum nicht sehr viel weiter hilft. So bekommt man bei Amazon und Co. Auch für den Golf 7 diese LED-Scheinwerfer jedoch ohne ABE. Ob diese dann zwingend Notwendig ( ABE ) ist, ist fraglich, weil dann nur ein LED gegen einen LED-Scheinwerfer ausgetauscht wird.

Beim Golf 5 und 6 sieht es anders aus da sie ab Werk mit Halos ausgerüstet wurden und da gibt es nur OSRAM und HELLA die eine ABE haben.

Vor 18 Monaten habe ich meiner jüngsten Tochter einen Golf 6 gekauft, nach dem Sie ihren Führerschein bestanden hatte. Der Vorbesitzer hatte die Frontscheinwerfer schon umgerüstet auf LED von OSRAM. Also bin ich auf die suche gegangen, nur wegen der Optik für die passenden Rücklichter. Sicher bei Amazon und Co sehen Sie auf den Bildern Klasse aus und sind auch deutlich günstiger. Es ist und bleibt aber China- Müll und wenn du hier in den einzelnen Foren gehst, wirst du sehen das diese Teile nach ein paar Monate defekt sind. Was den TÜV betrifft, ist so eine Geschichte immer ein Lotteriespiel.

Hier mal ein Beispiel. Ich musste meine KAWASAKI die ich nur zum Hobby fahre dieses Jahr im September zum TÜV bringen. Ich fuhr nach der DEKRA in Düsseldorf und Sie bestand den Abgastest nicht, was ich nicht verstand mit einer Kilometerleistung von 7800. Also fuhr ich 300 Meter weiter nach KÜS und dort ging Sie ohne Mängel durch.

Fazit.

Ich würde das Risiko nicht eingehen und diese China Teile verbauen, aus dem einfachen Grunde, hat man einmal einen Unfall und ist nicht schuldig, und der Sachverständige stellt fest das diese Teile keine ABE haben, dann dürfte es riesige Probleme mit der Versicherung geben.

„Sorry“ angenommen - alles gut.

 

Ich kann deinen Punkt bzw. die Sorge um die Abdeckung durch die Versicherung im Schadensfall nachvollziehen. Jedoch soll das E-Prüfzeichen ja genau das aussagen, was du nicht „anerkennen“ möchtest. Nämlich, dass das Bauteil nach internationalen Standards in der EU zugelassen ist & eben keiner separat ausgestellten (und mitzuführenden) Betriebserlaubnis unterliegt. Siehe dazu §21a der StVZO:

 

https://www.gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/__21a.html

 

Um das Ganze vom Beamtendeutsch etwas verständlicher zu gestalten noch ein Auszug aus Wikipedia (ich weiß, als stichfeste Quelle immer etwas wacklig):

 

„Grundlage für diese Prüfungen sind die so genannten ECE-Regelungen der Wirtschaftskommission für Europa der Vereinten Nationen (Economic Commission for Europe, ECE) in Genf. Das so gekennzeichnete Bauteil darf in Deutschland und Österreich ohne speziellen Eintrag in die Fahrzeugpapiere mitgeführt und betrieben werden – es bedarf also weder eines Teilegutachtens (TGA), noch einer EG-BE/ABE, solange der in der Genehmigung vorgegebene Verwendungsbereich eingehalten wird. In Deutschland ist die Anerkennung der E-Kennzeichnung in § 21a der StVZO geregelt.“

 

Die Rückleuchten die ich verbaut habe, haben meine ich ein Prüfzeichen aus Malta, wenn ich das richtig in Erinnerung habe (kann man natürlich auch von halten, was man möchte).

 

Nun jedoch noch einmal zum TÜV: Dieser ist eine amtlich anerkannte Institution. Wenn die etwas abnehmen, dann sollte man darauf auch vertrauen können. Natürlich wird es im Nachgang schwer nachzuweisen, ob das Bauteil während des Besuchs schon dran war oder nachträglich eingebaut wurde (da mein Mechaniker meinen Wagen immer zum TÜV bringt, wäre ich durch Zeugen allerdings abgesichert).

 

Was mich in deinem Fall jedoch wundert, sind die unterschiedlichen Ergebnisse der AU deines Renners. Das ein Prüfer mal ein Auge zudrückt, kann ich dem Verständnis nach noch nachvollziehen. Aber das bei einer maschinellen Untersuchung unterschiedliche Ergebnisse rauskommen, erschließt sich mir nicht - es sei denn, das prüfende Teil hatte nen Schlag weg.

 

Übrigens, auch Osram & Co. fertigen - leider - in Fernost. Nicht alles, was von dort kommt, ist direkt Müll. Ich verstehe aber grundsätzlich, was du meinst. Meine Scheinwerfer halten nun bisher seit dem Verbau vor über vier Jahren ohne Probleme - und das bleibt hoffentlich auch noch ein paar Jährchen so.

Zitat:

@mpvb schrieb am 1. Dezember 2022 um 12:02:49 Uhr:

„Sorry“ angenommen - alles gut.

Ich kann deinen Punkt bzw. die Sorge um die Abdeckung durch die Versicherung im Schadensfall nachvollziehen. Jedoch soll das E-Prüfzeichen ja genau das aussagen, was du nicht „anerkennen“ möchtest. Nämlich, dass das Bauteil nach internationalen Standards in der EU zugelassen ist & eben keiner separat ausgestellten (und mitzuführenden) Betriebserlaubnis unterliegt. Siehe dazu §21a der StVZO:

https://www.gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/__21a.html

Um das Ganze vom Beamtendeutsch etwas verständlicher zu gestalten noch ein Auszug aus Wikipedia (ich weiß, als stichfeste Quelle immer etwas wacklig):

„Grundlage für diese Prüfungen sind die so genannten ECE-Regelungen der Wirtschaftskommission für Europa der Vereinten Nationen (Economic Commission for Europe, ECE) in Genf. Das so gekennzeichnete Bauteil darf in Deutschland und Österreich ohne speziellen Eintrag in die Fahrzeugpapiere mitgeführt und betrieben werden – es bedarf also weder eines Teilegutachtens (TGA), noch einer EG-BE/ABE, solange der in der Genehmigung vorgegebene Verwendungsbereich eingehalten wird. In Deutschland ist die Anerkennung der E-Kennzeichnung in § 21a der StVZO geregelt.“

Hallo

Du hast nicht ganz unrecht was du da schreibst, aber die Fehler liegen im Detail. Ich glaube mich zu erinnern mit deinen LED-Rücklichter mit der E-Nummer aus Malta. Diese wurden bei Amazon angeboten. Ein User hat sie gekauft und bevor er Sie eingebaut hat ist er damit zum TÜV gefahren. Der Prüfer hat dann eine halbe Stunde gesucht und hat dann die E-Nummer gefunden aus Malta, es handelte sich um eine E-Nummer von einem Trecker.

Die E Nummern sind ein fluch und Segen zu gleich. Nehme wir hier als Beispiel meine Kawa mit einer anderen Auspuff Anlage mit E Nummer. Diese ist für meine Kawa Z750 L/M frei gegeben aber für die Z750 R nicht.

Das meine KAWA bei dem einen TÜV durch kam und beim anderen nicht, hat sich geklärt und wie der Zufall es ist es das gleiche Problem wie der Golf 6 von meiner Tochter. Beide haben vermutlich die gleiche Software nämlich ein Kaltstartprogramm. Wenn man beide Flitzer startet dann läuft der Motor für 2 – 4 Minuten im Kaltstartprogram sprich die Abgase kommen UNGEFILTERT raus. Ich hatte den Fehler gemacht und hatte keinen TÜV-Termin und musste 20 Minuten warten so dass der Prüfer die Werte vom Kaltstartprogramm hatte. Das gleiche ist uns beim Golf meiner Tochter passiert da wurden auch die Abgaswerte beanstandet. Nach dem ich den Flitzer ca. 20 km über die Autobahn gejagt habe im kleinen Gang hat er die Abgaskontrolle bestanden.

Aber kommen wir zurück zu den LED-Scheinwerfer. Wie schon beschrieben waren die Front LED beim kauf schon drin. Vor ca. 8 Monaten kam dann die Fehlermeldung Fernlicht vorne Links überprüfen obwohl alles in Ordnung war. Ich habe mich an Osram gewendet und die haben uns dann ein neues Modul zugeschickt und das Kostenlos obwohl wir keine Rechnung von den Frontscheinwerfer hatten. Ob jetzt andere Hersteller oder Verkäufer bei Amazon und co so kulant sind wage ich zu bezweifeln.

Schaue dir mal das Video an wie ein User mit deinen? Rückleuchten in einer Polizeikontrolle kam ( 3 Minuten vorspulen )

https://www.youtube.com/watch?v=ViUUtg2Uaxg

 

Die Rückleuchten die ich verbaut habe, haben meine ich ein Prüfzeichen aus Malta, wenn ich das richtig in Erinnerung habe (kann man natürlich auch von halten, was man möchte).

Nun jedoch noch einmal zum TÜV: Dieser ist eine amtlich anerkannte Institution. Wenn die etwas abnehmen, dann sollte man darauf auch vertrauen können. Natürlich wird es im Nachgang schwer nachzuweisen, ob das Bauteil während des Besuchs schon dran war oder nachträglich eingebaut wurde (da mein Mechaniker meinen Wagen immer zum TÜV bringt, wäre ich durch Zeugen allerdings abgesichert).

Was mich in deinem Fall jedoch wundert, sind die unterschiedlichen Ergebnisse der AU deines Renners. Das ein Prüfer mal ein Auge zudrückt, kann ich dem Verständnis nach noch nachvollziehen. Aber das bei einer maschinellen Untersuchung unterschiedliche Ergebnisse rauskommen, erschließt sich mir nicht - es sei denn, das prüfende Teil hatte nen Schlag weg.

Übrigens, auch Osram & Co. fertigen - leider - in Fernost. Nicht alles, was von dort kommt, ist direkt Müll. Ich verstehe aber grundsätzlich, was du meinst. Meine Scheinwerfer halten nun bisher seit dem Verbau vor über vier Jahren ohne Probleme - und das bleibt hoffentlich auch noch ein paar Jährchen so.

Gestern ohne Probleme/Mängel TÜV bekommen für meinen F33 mit VLAND Rückleuchten mit E-Prüfzeichen.

 

Liebe Grüße

Zitat:

@f36_grancoupe schrieb am 16. Mai 2023 um 10:37:50 Uhr:

Gestern ohne Probleme/Mängel TÜV bekommen für meinen F33 mit VLAND Rückleuchten mit E-Prüfzeichen.

Liebe Grüße

Toll dass die Dinger für den F33 ein E Zeichen haben….

Zitat:

@Porgi schrieb am 16. Mai 2023 um 22:05:18 Uhr:

Zitat:

@f36_grancoupe schrieb am 16. Mai 2023 um 10:37:50 Uhr:

Gestern ohne Probleme/Mängel TÜV bekommen für meinen F33 mit VLAND Rückleuchten mit E-Prüfzeichen.

Liebe Grüße

Toll dass die Dinger für den F33 ein E Zeichen haben….

Da hast du Glück gehabt das der Prüfer darauf nicht geachtet hat, das du beim nächsten mal genauso viel Glück hast darauf würde ich nicht wetten

Mir wurde beim Kauf der VLAND Rückleuchten versichert die hätten ein E-Prüfzeichen. Stimmt das etwa nicht?

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