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TV Freischaltmodul für RNS510 ?

VW Passat B6/3C
Themenstarteram 5. November 2008 um 22:15

guten abend an alle Passat fahrer,

hätte eine Frage über RNS510 TV Freischaltmodul. Ich habe zwar noch mein RNS510 nicht bekommen (warte schon seit 3 wochen), aber wollte mir schon voraus den TV Freischaltmodul dafür kaufen von KUFATEC. Ich wollte sie heute bestellen aber da habe ich gesehen das da zwei verschiedene Module gibt.

Es wird ein mal als "Plug & Play" verkauft kostet 169,00 €

http://www.kufatec.de/.../...-MFD2---RNS2---RNS-510--Plug---Play-.html

und es wird dann noch mal das selbe als "Universal" verkauft kostet 149,00 €

http://www.kufatec.de/.../...VW-MFD2---RNS2---RNS-510--universal-.html

Welche muss ich den jetzt für RNS510 bestellen ???? Und ist der einbau leicht ?????

Bitte um antworten,

Mfg. VW_Passat

Beste Antwort im Thema
am 6. November 2008 um 17:47

Bleibt doch mal sachlich. Jeder, der innerhalb geschlossener Ortschaften nachweislich schneller als 50 km/h unterwegs ist und eine Unfall verschuldet, droht auch Ungemach - vor allem bei Personenschäden.

Trotzdem halten wir nicht immer konsequent die gesetzliche vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit ein.

Glaubt doch einfach mal an das Gute im Autofahrer. Er will's nur für die Beifahrerin oder für den Stau - und gut ist. Helft ihm oder lasst es. Jedoch denke ich, dass die moralischen Bedenken ausreichend an den Mann gebracht wurden.

PS: Selbst VW-Obere haben sich in ihren sPhaeton das "Schauen während der Fahrt" freischalten lassen. Damals ging das sogar ohne irgendwelche Module.

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20 Antworten

Die Plug and Play Variante dürfte wesentlich einfacher zu montieren sein als die Universal-Variante (Vermutlich offene Kabelenden)

Antworten für Einbauten die in "D" nicht erlaubt sind ??

Zitat:

Original geschrieben von Puhbert

Antworten für Einbauten die in "D" nicht erlaubt sind ??

Hi,

bitte liefere Belege bzw. Quellenangaben für Deine Behauptung, dass das in D nicht erlaubt ist!

Diese Aussage findet man immer wieder, eine Quelle habe ich jedoch noch nirgends gefunden.

Zitat:

Original geschrieben von ledewo

Zitat:

Original geschrieben von Puhbert

Antworten für Einbauten die in "D" nicht erlaubt sind ??

Hi,

 

bitte liefere Belege bzw. Quellenangaben für Deine Behauptung, dass das in D nicht erlaubt ist!

 

Diese Aussage findet man immer wieder, eine Quelle habe ich jedoch noch nirgends gefunden.

Ich denke da braucht man nix belegen. TV beim Autofahren ? Ich leg mich weg.  Ein wenig gesunder Menschenverstand reicht aus. Überigens ist es nicht verboten den Nagel in die Steckdose zu stecken :D Machst Du das auch ?

 

 

Tess

am 6. November 2008 um 6:47

Aber die Kartendarstellung bei Navis mit Display darf man betrachten?

Übrigens werden in Reisebussen auch Audio-Video-Anlagen verbaut. Die Mitfahrenden dürfen nämlich schauen. Nur weil der Fahrer fährt, müssen die Mitfahrenden in die dunkte Röhe gucken? Kenn' ich anders.

Es bleibt dabei, wenn es nicht ausdrücklich verboten ist, ist es erlaubt.

Auch in Autos gibt es Beifahrer, obwohl nichts davon in der Wikipaedia steht. ;-)

Naja solange nix passiert darfst Du alles machen. (Aber bitte nicht jammern, wenn es dann teuer wird)

 

Ich persönlich würde einem Autofahrer, der währden der Fahrt (wir reden nicht von den Unterhaltungssystemen auf der Rückbank für die Kinder) TV / DVD schaut, die Eignung zur führen eines Fahrzeuges aberkennen. (Aber ich hab es zum Glück nicht zu entscheiden :D)

 

Tess

Hallo,

aufgrund dessen, dass ich in meinem ehem. Alhambra 3 TFT, drin hatte, einen davon vorne auf dem Armaturenbrett, war ich diesbezüglich etwas aufmerksamer, was erlaubt ist und was nicht. Irgendwo habe ich dann mal gelesen, dass es für den Fahrer nicht möglich sein darf, auf den Bildschirm schauen zu können, um Filme oder TV zu sehen. Aus diesem Grund funktioniert TV in den Autos auch nur im Stand.

Dass ein Fahrer dauerhaft auf die Karte des Navi schaut, ist wohl eher unwahrscheinlich, darum gibt es hier auch keine Einschränkung.

Was die Busse angeht: Hier schauen ja nur die Mitfahrer, nicht der Fahrer. Und der kann auch nicht auf die Bildschirme sehen.

Gruß Axel

am 6. November 2008 um 7:42

Es für Bei- und Mitfahrer erlaubt.

Insofern steht auch die eingangs gestellte Frage nicht im Widerspruch zur gegenwärtigen Gesetzeslage.

Ich denke auch, dass das Schauen vom Fahrer beim Fahren unterbleiben sollte. (Weinende oder streitende Kinder aber auch - nur gibt es dagegen noch keine zuverlässige Lösung. ;-) )

am 6. November 2008 um 9:03

Hallo VW_Passat,

mich interessiert diese Geschichte auch da ich bei langen Fahrten auch mal Pausen mache und da gerne etwas LIve Unterhaltung hätte. DVD anschauen geht aber ich hätte gerne echtes Fernsehen. Was braucht man noch außer der Freischaltung für TV noch um digitales Fernsehen empfangen zu können? Dieses Teil von Kufatec hat ja keine Antenne oder wie geht das?

dazu benötigst du zusätzlich noch einen DVB-T Reciever

Zitat:

Original geschrieben von ledewo

Zitat:

Original geschrieben von Puhbert

Antworten für Einbauten die in "D" nicht erlaubt sind ??

Hi,

bitte liefere Belege bzw. Quellenangaben für Deine Behauptung, dass das in D nicht erlaubt ist!

Diese Aussage findet man immer wieder, eine Quelle habe ich jedoch noch nirgends gefunden.

ALSO..........:rolleyes:Selbst beim Kauf solcher Module bekommst du doch schon Hinweise ( Solltest vielleicht mal weiter lesen und nicht schon beim Preis damit aufhören);)

Hinweise:

Das Ansehen bewegter Bilder bzw. die Nutzung dieser Funktion ist jedoch in den meisten Ländern bzw. Staaten seitens der Straßenverkehrordnung und/oder Versicherung nicht erlaubt. Die Nutzung erfolgt ausschließlich auf eigene Gefahr! Die Freischaltung soll vorrangig dem Beifahrer und den Mitfahrern die Nutzung der TV Funktion während der Fahrt ermöglichen. Der Fahrer sollte davon nicht abgelenkt werden und auf den Verkehr achten ? In Ihrem eigenen Interesse! Es wird weder für Personen noch Sachschaden gehaftet !

StVO

§ 23 Sonstige Pflichten des Fahrzeugführers

(1) Der Fahrzeugführer ist dafür verantwortlich, daß seine Sicht und das Gehör

nicht durch die Besetzung, Tiere, die Ladung, Geräte oder den Zustand des Fahrzeugs

beeinträchtigt werden. Er muß dafür sorgen, daß das Fahrzeug, der Zug, das Gespann

sowie die Ladung und die Besetzung vorschriftsmäßig sind und daß die Verkehrssicherheit

des Fahrzeugs durch die Ladung oder die Besetzung nicht leidet. Er muß auch dafür

sorgen, daß die vorgeschriebenen Kennzeichen stets gut lesbar sind. Vorgeschriebene

Beleuchtungseinrichtungen müssen an Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern sowie an

Fahrrädern auch am Tag vorhanden und betriebsbereit sein, sonst jedoch nur, falls zu

erwarten ist, daß sich das Fahrzeug noch im Verkehr befinden wird, wenn Beleuchtung

nötig ist (§ 17 Abs. 1).

 

Zitat:

Original geschrieben von Puhbert

Zitat:

Original geschrieben von ledewo

 

Hi,

bitte liefere Belege bzw. Quellenangaben für Deine Behauptung, dass das in D nicht erlaubt ist!

Diese Aussage findet man immer wieder, eine Quelle habe ich jedoch noch nirgends gefunden.

ALSO..........:rolleyes:Selbst beim Kauf solcher Module bekommst du doch schon Hinweise ( Solltest vielleicht mal weiter lesen und nicht schon beim Preis damit aufhören);)

Hinweise:

Das Ansehen bewegter Bilder bzw. die Nutzung dieser Funktion ist jedoch in den meisten Ländern bzw. Staaten seitens der Straßenverkehrordnung und/oder Versicherung nicht erlaubt. Die Nutzung erfolgt ausschließlich auf eigene Gefahr! Die Freischaltung soll vorrangig dem Beifahrer und den Mitfahrern die Nutzung der TV Funktion während der Fahrt ermöglichen. Der Fahrer sollte davon nicht abgelenkt werden und auf den Verkehr achten ? In Ihrem eigenen Interesse! Es wird weder für Personen noch Sachschaden gehaftet !

StVO

§ 23 Sonstige Pflichten des Fahrzeugführers

(1) Der Fahrzeugführer ist dafür verantwortlich, daß seine Sicht und das Gehör

nicht durch die Besetzung, Tiere, die Ladung, Geräte oder den Zustand des Fahrzeugs

beeinträchtigt werden. Er muß dafür sorgen, daß das Fahrzeug, der Zug, das Gespann

sowie die Ladung und die Besetzung vorschriftsmäßig sind und daß die Verkehrssicherheit

des Fahrzeugs durch die Ladung oder die Besetzung nicht leidet. Er muß auch dafür

sorgen, daß die vorgeschriebenen Kennzeichen stets gut lesbar sind. Vorgeschriebene

Beleuchtungseinrichtungen müssen an Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern sowie an

Fahrrädern auch am Tag vorhanden und betriebsbereit sein, sonst jedoch nur, falls zu

erwarten ist, daß sich das Fahrzeug noch im Verkehr befinden wird, wenn Beleuchtung

nötig ist (§ 17 Abs. 1).

Hi,

ich habe nicht beim Preis aufgehört zu lesen ;) Und ich habe ja darauf hingewiesen, dass dieser Text häufig zu lesen ist...

Nur nutze ich gerne meinen eigenen Kopf und habe etwas gegen vorauseilenden Gehorsam (nach dem Motto: alles was nicht erlaubt ist, ist verboten.)

Und der von Dir zitierte § 23 StVO verbietet dieses Freischaltmodul IMHO nicht, ich -als Fahrer- darf halt nur nicht während der Fahrt gucken. Aber dies gilt ja nun nicht für den Beifahrer und die auf der Rückbank Sitzenden.

 

Themenstarteram 6. November 2008 um 17:04

diesen freischalt Modul kaufe ich dass meine Freundin während ich Auto fahre (lange strecken) DVD`s gucken kann oder umgekehrt das während sie Auto fährt ich TV oder DVD gucken kann. Aber oh gottes willen so dumm bin ich auch nett das ich Während der "Fahrt" auch mit gucke, ist ja auch absolut gefährlich. Aber wenn die geräte so gefährlich verboten usw... sind warum wird es dann verkauft ??? Wenn ich nach Urlaub fahre muss ich hin 2.700km fahren und rückweg nochmal 2.700km, und da muss man halt als beifahrer sich irgendwie beschäftigen ;). Außerdem wenn man noch Kinder hat die wollen ja sicherlich mal in DVD Kinderfilm gucken. Ich wollte zu erst für TV Freischaltung kaufen wegen DVD während des Fahrts zu gucken und später hole ich mir den DVB-T Receiver.

@michaelpht braucht man für DVD´s das man während des fahrts gucken kann keinen TV Freischalt modul ????

Mfg. VW_Passat, der noch keine richtigen antwort für seine frage bekommen hat.

Mein Hifi-Fritze teilte mir beim Einbau auch mit, dass es hier im Falle eines Falles heftigste Probleme geben kann. Bei mir ist der Monitor in der Kopfstütze (für den Kurzen auf besagten Urlaubsstrecken) freigeschaltet, das Navidisplay sperrt ab 5 (?) km/h.

Alle Oberschlauen sollen sich das ruhig freischalten lassen. Wenn es dann rumst sehe ich jetzt schon den Thread "Meine Versicherung zahlt nicht - dabei hat doch nur meine Freundin bei 100 km/h geschaut :D ...".

Etwas mitdenken - auch ohne Paragraphenreiterei - hat noch nicht geschadet.

Wer das Risiko dennoch eingehen will soll es halt tun, und das meine ich ohne Ironie. Mir wäre es zu heiß ;).

Gruß, Thilo

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