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Über ne rote Ampel gefahren, Anzeige

Themenstarteram 24. August 2011 um 13:54

nix mehr

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von rnevik

... Schwuchteln ...

kannst du nichtmal einen post verfassen ohne dabei auf deine umfangreiche schimpfwortsammlung zurückzugreifen? :confused: :rolleyes:

aber wenn du dich auf der straße so verhälst wie hier im forum, kann ich deinen hass auf die polizei durchaus verstehen - würde mich auch ankotzen, wenn die regelmäßig vor der tür stehen...ebenso wie ich die leute verstehen kann, die dich anzeigen... :D

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39 Antworten
am 24. August 2011 um 13:59

Sehr gut gemacht, alles abstreiten und der Zeuge muss dich beschreiben können, was in der Regel für die Tonne ist.

Themenstarteram 24. August 2011 um 14:05

Zitat:

Original geschrieben von Hartz4Fahrer

Sehr gut gemacht, alles abstreiten und der Zeuge muss dich beschreiben können, was in der Regel für die Tonne ist.

Na ja, laut Polizei konnte mich der Fahrer eindeutig identifizieren und es war ja auch erst höchstens ne viertel Stunde her. Ich hab denn auch den polizisten gefragt, wie er mich denn wohl identifizieren will, wenn er hinter mir im Auto sitzt, da hat er auch nur etwas gegrinst.

Aber darum geht es mir auch gar nicht, selbst wenn er mich jetzt eindeutig identifizieren könnte, wie auch immer, wie sieht das denn rechtlich aus, ich meine wo er doch keine weiteren Zeugen hat?

MfG

am 24. August 2011 um 14:08

Zitat:

Ich hab denn auch den polizisten gefragt, wie er mich denn wohl identifizieren will, wenn er hinter mir im Auto sitzt

Würde mich auch interessieren.

am 24. August 2011 um 14:10

Zitat:

Original geschrieben von prikkelpitt

T

 

Zumal ich bei der Ampel niemanden gefährded oder geschädigt habe. Wenn dem so gewesen wäre, hätte ich es selbstverständlich sofort und ohne Umschweife zugegeben, könnt ihr glauben oder auch nicht.  :D;)

.

das wird sich im sande verlaufen.....  er sagt rot, du grün ..... aussage gegen aussage ....

die rechtliche Sache ist ganz einfach: "Im Zweifel für den Angeklagten" ;)

Und eine Identifiezierung anhand des Hinterkopfes ist schier unmöglich, und wenn der Zeuge behauptet, er hätte dich durch deinen Rückspiegel genau erkannt, denke ich auch nicht, das das wirklich glaubwürdig ist...

Ich würde abwarten, denke aber nicht, das da noch was kommt...

LG

Erst mal den Bußgeldbescheid abwarten,wenn überhaupt einer kommt, und dann gegen diesen Bescheid Wiederspruch einlegen. Entweder kommt er dann in die Rundablage P oder vor Gericht und dann kommt es darauf an ob der Richter dem Zeugen glaubt.

 

Dabei dürfte es darauf ankommen was die Polizisten in die Anzeige schreiben,wenn auch die Zweifel an der Identifizierung äussern sollte nichts nachkommen. Aber sie müßen halt jeder Anzeige nachgehen,egal ob sie Sinn macht oder nicht.

 

Also erst mal abwarten ob was kommt.

am 24. August 2011 um 14:12

Rechtliche Auskünfte wirst Du hier keine bekommen. Ist auch nicht gestattet. Du hast doch bestimmt eine Rechtsschutzversicherung. Da steht Dir eine anwaltliche Beratung zu. Die würde ich in Anspruch nehmen. Meist hilft da auch die Rechtsabteilung der Versicherung mit Auskünften.

Zitat:

Original geschrieben von JOE 666

aussage gegen aussage ....

Gibt es vor Gericht nicht. Denn Zeuge muß die Wahrheit sagen und der Beschuldigte darf Lügen das sich die Balken biegen. Wer ist dann erst mal Glaubwürdiger? Aber der Richter hat da volle Freiheit wem er eher glaubt.

 

Aber bevor der Bußgeldbescheid im Briefkasten liegt kann man eh nichts machen und so lange  muß man auch noch keinen Anwalt einschalten.

Themenstarteram 24. August 2011 um 14:17

Na ja, irgendwas wird da schon kommen, der Polizist sagte ja auch, daß er eine Strafanzeige aufgenommen hat und mir dann erst mal ein Anhörungsbogen zugeschickt wird.

Was ich noch fragen wollte, wenn ich es jetzt weiterhin abstreite, wie wird denn dann weiter verfahren? Gibt es da ne Verhandlung? Und was ist, wenn ich in einer solchen doch schuldig gesprochen werde, muß ich dann u.U. das alles bezahlen? Ich meine, ich habe zwar eine Verkehrsrechtschutz, aber greift die denn nicht nur, wenn mir keine Schuld nachgewiesen werden kann?

Weil, dann kann ich es besser zugeben, bevor ich da nachher noch ein paar Tausend Euro Kosten habe...

MfG

Die Verkehrsrechtschutz greift wenn du schuldig bist, um die Unkosten zu decken.

Bei Schuld muss Vater Staat übernehmen, da er in diesem Falle als Kläger zählt.

Ich würde beim abstreiten bleiben, deine Chancen stehen Recht gut.

Ansonsten mit Bußgeldbescheid beim Anwalt beraten lassen...

Ne Beratung ist auch gar nicht mal sooo teuer...

am 24. August 2011 um 14:23

Die Regel sagt, wenn das Rotlicht eine Fahrzeuglänge vor der Linie zu sehen ist, ist es eine Rotlichtfahrt. Das heißt, Du bist bei Gelb gefahren. Der Hintermann sieht das aber anders. Er sieht dich bei Rot auf der Kreuzung.

Noch Fragen;)

am 24. August 2011 um 14:24

Zitat:

Original geschrieben von yanfred

 

Ne Beratung ist auch gar nicht mal sooo teuer...

Eine Beratung ist in der Regel mitversichert.

am 24. August 2011 um 14:27

da wird nichts kommen. Zeuge kann nichts beweisen.

Aber es wundert mich extremst und immer wieder aufs Neue, wie viele Spasten auf Deutschlands Straßen unterwegs sind... jemanden anzeigen UND hinterherfahren.. boah! Und diese Leute sind unter uns..hier im Forum!

Themenstarteram 24. August 2011 um 14:29

Zitat:

Original geschrieben von yanfred

Die Verkehrsrechtschutz greift wenn du schuldig bist, um die Unkosten zu decken.

Bei Schuld muss Vater Staat übernehmen, da er in diesem Falle als Kläger zählt.

Ich würde beim abstreiten bleiben, deine Chancen stehen Recht gut.

Ansonsten mit Bußgeldbescheid beim Anwalt beraten lassen...

Ne Beratung ist auch gar nicht mal sooo teuer...

Das heisst alo, nur damit ich sicher gehen kann. Selbst wenn ich weiterhin alles abstreite und es dann irgendwann vor Gericht geht und man mir die Rotfahrt doch anlasten würde, was weiß ich, weil es doch plötzlich einen weiteren Zeugen gibt, oder mir der Richter schlicht und einfach nicht glaubt, muß ich nicht befürchten, daß ich plötzlich auf meinen Anwaltskosten sitzen bleibe bzw. noch die Verfahrenskosten oben drauf tragen muss?

MfG

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