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Über unvorhersehbare, rote Ampel gefahren
Guten Tag,
Ich hatte heute Mittag folgendes Problem:
Ich fuhr über die Rothgerberbach/Perlengraben in Köln Richtung Brücke. Auf dieser Strecke fuhr ich auf der rechten Spur, wo ich dann bei der Höhe Waisenhausgasse die einzelne Ampel rechts hinter einen Gebäude auf der rechten Seite bemerkte. Ich konnte diese erst so spät sehen, das ich selbst mit Bremsen drüber gekommen bin. Vorherige Schilder gab es nicht, welche darauf hingewiesen hätten.
Da ich nach dem Anhalten nicht mehr die Ampel sehen konnte, wusste ich nicht wie Sie zu dem Zeitpunkt stand. Da an dieser Stelle weitere Autos um diese Kurve hätten kommen können, wollte ich nun auch nicht Rückwarts fahren und so einen Unfall provozieren.Darum habe ich einen Moment dort gewartet, da mir auch nicht klar war, wie lange die Ampel überhaupt rot war. Danach bin ich vorsichtig weitergefahren, da ich mir in keinster Weise sicher sein konnte, wie diese Ampel nun geschalten hat.
Ich habe Niemanden gesehen, dem ich deswegen die Vorfahrt genommen habe oder gefährdet habe.
Wie sieht nun der Straffall aus?
Gibt es bezüglich Ampeln nicht Richtlinien, aus welchem Abstand man diese als solche erkennen muss?
Und sind diese dann auch richtig, wenn man sie "versteckt" platziert? (Da ein Gebäude genau an dieser Stelle steht, wo man keinen freien Blick auf die Ampel hat, bis man dann auf höhe der Ampel steht)
Beste Antwort im Thema
Alleine der Titel des Freds verdient einen Preis.....
Unvorhersehbare Ampel....
Als nächstes springen die hinter irgendwelchen Büschen völlig hinterhältig hervor.
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15 Antworten
Es ist offenbar nichts passiert. Bist du denn geblitzt worden? Wenn nicht, gibt es doch erstmal kein Problem, es sei denn, es besteht dort tatsächlich eine permanente Gefahrensituation, auf die man die zuständige Behörde hinweisen möchte.
Wie viele Unfälle gibt es dort am Tag, wenn man diese Ampel nicht sehen kann? Du musst auf überschaubarer Strecke anhalten können, bei schmalen Straßen auf halber Strecke. Anscheinend bist du mit nicht angepasster Geschwindigkeit gefahren.
https://www.google.de/.../...MnIf6SWfrjF4rWZJwBWoWw!2e0!7i13312!8i6656
Also ich habe mit Google Maps nur diese Ampel gefunden. Gib bitte deinen Führerschein ab, diese Ampel ist weder unsichtbar noch hinter einer Kurve. Fürr Ortsunkundigee vielleicht nicht ideal, aber die Begründung "konnte ich nicht sehen" trifft absolut nicht zu ...
Die Ampel ist viel zu klein aus der Entfernung.
https://www.google.de/.../...VmHSJKFEws4nkwkBi4LVqg!2e0!7i13312!8i6656
jetzt groß genug?
Die obere und die linke Ampel hat der TE wohl übersehen...........
Die Werbetafeln verdecken die Ampel > Geschäft verklagen
Sie ist aber nicht hinter einer Kurve, links steht auch noch eine einzelne Anzeige und die Mitte hat auch eine Anzeige über einen Ausleger am Ampelmast rechts. Und natürlich Haltelinien.
Innerorts sind dort wahrscheinlich 50 km/h erlaubt? Die Ampel kann man vielleicht übersehen, aber doch nicht mit dieser Begründung (hinter einer Kurve, da kann man garnicht bremsen etc). Dort mit 50 ungebremst um die Kurve zu brettern, die überdies noch mit einem Schleudergefahrschild ausgestattet ist, ist doch bisschen sportlich.
Alleine der Titel des Freds verdient einen Preis.....
Unvorhersehbare Ampel....
Als nächstes springen die hinter irgendwelchen Büschen völlig hinterhältig hervor.
also diese Ampel kann man echt schnell übersehen
mehr schreib ich jetzt dazu nicht, sonst heißt es wieder ich würde hier die Leute von oben herab Volltexten.
sollte es sich aber tatsächlich um diese Ampel handeln, an der der te diese Probleme hat, würde ich ihm als erstes am Montag einen Besuch beim Augenarzt empfehlen und bis dahin nur ÖPNV oder Taxi fahren
Über die mögliche Sichtbarkeit kann dann weiter geredet werden wenn der TE die Örtlichkeit bestätigt hat.
Hinweise über die Tauglichkeit zur Teilname am Strassenverkehr haben wir dann auch genug.
Weiteres dazu ist überflüssig.
Moorteufelchen
MT-Moderator
Zitat:
@Cokefreak schrieb am 24. August 2019 um 21:02:01 Uhr:
https://www.google.de/.../...VmHSJKFEws4nkwkBi4LVqg!2e0!7i13312!8i6656
jetzt groß genug?
Die obere und die linke Ampel hat der TE wohl übersehen...........
Die Werbetafeln verdecken die Ampel > Geschäft verklagen
Naja, wenn man die Ansicht nach rechts dreht, steht da ein Postauto, das zumindest die Sicht auf diew mittlere/obere und rechte Ampel verdecken könnte. Ob man dann die Linke registriert, wenn man nicht weiß, das es dort ne Ampel gibt? Eventuell möglich.
Zitat:
@Moorteufelchen schrieb am 25. August 2019 um 08:45:25 Uhr:
Über die mögliche Sichtbarkeit kann dann weiter geredet werden wenn der TE die Örtlichkeit bestätigt hat.
Hinweise über die Tauglichkeit zur Teilname am Strassenverkehr haben wir dann auch genug.
Weiteres dazu ist überflüssig.
Moorteufelchen
MT-Moderator
Welche Ampel sollte es sonst an der Ecke Waisenhausgasse/Rothgerberbach/Perlengraben denn noch geben? Das ist die einzige Ampel an dieser Kreuzung sofern man Richtung Severinbrücke auf der B55 fährt ... und zufällig auch halt die einzige, die in einer Kurve steht.
Zwar wurde vielleicht das ganz rechte Lichtzeichen verdeckt, aber wenn man schon zu spät bremst und drüberfährt, so sollte man doch erkennen das die nur einen Fußgängerüberweg sichert. Die Einfahrt aus der Waisenhausgasse ist nicht durch eine Ampel geregelt. Wer kommt da auf die Idee ernsthaft zurück um eine Kurve Rückwärts zu fahren?
Ganz einfache Antwort. Die Durchschnittsgeschwindigkeit beträgt dort ungefähr 60 km/h. Die Ampel ist nicht übersehbar.