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Übereifrige Polizeikontrolle am Bahnübergang?

Themenstarteram 2. November 2021 um 21:54

Guten Abend!

Ich hatte ich eine skurille Situation am Bahnübergang mit der Polizei. Ich stand vor der verschlossenen Schranke in der langen Schlange und als die Schranken wieder auf gingen fuhren alle langsam und mit genügend Abstand zum Vordermann über die Schranken (am Bahnübergang war es sehr voll mit Fußgängern direkt an der Straße, alle Autos fuhren max. 20 Km/h auch weil der Bahnübergang sehr holprig ist und direkt dahinter eine weitere Querstraße kommt, wo es schon mal zum Rückstau wegen Linksabbiegern kommt)

Als ich die 1. Schiene gekreuzt hatte (es sind 2 Schienen im Abstand von ca. 10m) ging das rote Licht am Andreaskreuz wieder an und der Gong ertönte (bei der 2. Schiene gibt es nochmal ein Andreaskreuz mit einer extra Schranke für Fußgänger). Im selben Augenblick (!) winkten mich hektisch zwei Polizisten raus mit der Bitte zum anhalten in der nächsten Querstraße. Ich hielt dann auch an der gezeigten Stelle an aber die beiden Polizisten winkten auch den PKW hinter mir raus, dieser hielt jedoch nicht an und fuhr geradeaus weiter. Die Polizisten rannten in ihren Streifenwagen und nahmen die Verfolgung des anderen PKWs auf.

Leicht geschockt beobachtete ich die Szene im Rückspiegel, wartete noch kurz an der gezeigten Stelle aber es kam kein Polizist mehr. Ich fuhr weiter und ca. 1km später sah ich den Streifenwagen wie Sie den anderen Wagen nun rausgefischt hatten zur Kontrolle.

Mich hatten sie nicht weiter beachtet und so fuhr ich weiter.

Einerseits bin ich sehr froh das sie sich von mir abgewandt haben aber andererseits bin ich mir absolut keiner Schuld bewusst. Ich vermute sie wollten mir einen Rotlichtverstoß am Bahnübergang reindrücken, welcher aber gar keiner war! Ich fuhr ja schließlich nicht unter rotem Signal in den Bahnübergang ein, das Signal kam ja erst am Ende des Bahnübergangs bei der zweiten Schiene...

Jetzt frage ich mich: Wie hätte ich mich gegen eventuelle Vorwürfe alla "Sie sind bei rot in den Bahnübergang eingefahren" wehren können? Mit mir im Auto saß ja nur mein 6 jähriger Sohn, der zählt sicher nicht als Zeuge.

Einspruch einlegen und nicht zahlen? Sollte man da den Verkehrssrechtsschutz einschalten? Ich habe sogar einen.

Hat das jemand Erfahrungen bezüglich direkten Einspruch während der Polizeikontrolle?

Grüße!

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71 Antworten

Man darf einen Bahnübergang nur überqueren, wenn man sicher sein kann, dass man ihn auch komplett überqueren kann. Das ist wie bei einer Kreuzung auch, man darf nicht einfach drauf fahren, in der Hoffnung, dass sie frei wird. Man muss solange warten, bis frei ist, und dann kann man in einem Rutsch drüberfahren.

Zum Nachlesen:

https://www.bussgeldkatalog.org/bahnuebergang/

§19 (3) StVO

3) Kann der Bahnübergang wegen des Straßenverkehrs nicht zügig und ohne Aufenthalt überquert werden, ist vor dem Andreaskreuz zu warten.

https://dejure.org/gesetze/StVO/19.html

Sobald du auf einen Bahnübergang fährst und dort vor der 2. Schranke irgendwie warten musst, machst du was falsch. Völlig egal, ob schon rotes Licht war oder noch nicht. Mit rotem Licht wird es nur "noch falscher".

Ja, und das wird "am falschesten", wenn der Zug kommt und du noch halb auf dem Übergang stehst... der kann nicht einfach so halten.

Aber etwas sehr dienstbeflissen finde ich so eine Verfolgung dann doch auch.

Zitat:

@LancerEVO schrieb am 2. November 2021 um 22:54:56 Uhr:

 

.....

Jetzt frage ich mich: Wie hätte ich mich gegen eventuelle Vorwürfe alla "Sie sind bei rot in den Bahnübergang eingefahren" wehren können? Mit mir im Auto saß ja nur mein 6 jähriger Sohn, der zählt sicher nicht als Zeuge.

Einspruch einlegen und nicht zahlen? Sollte man da den Verkehrssrechtsschutz einschalten? Ich habe sogar einen.

Hat das jemand Erfahrungen bezüglich direkten Einspruch während der Polizeikontrolle?

Grüße!

Im Fall der Fälle hättest du Glück, dass dich der Bußgeldbescheid lebend erreicht und das JA nichts davon erfährt. Hättest du Pech, könnten deine Erben Einspruch einlegen und wegen eines Verfahrenshindernisses (Tod des Betroffenen) die Einstellung des Verfahrens erwirken. In jedem Fall wäre nicht die Polizei das Problem.

Abgesehen von bereits Genanntem, möchte ich aus §19 (1) StVO etwas zitieren, das nach der Fahrschulausbildung gerne vergessen wird:

Zitat:

[...]Wer ein Fahrzeug führt, darf an Bahnübergängen vom Zeichen 151, 156 an bis einschließlich des Kreuzungsbereichs von Schiene und Straße Kraftfahrzeuge nicht überholen.

Bei VZ 151 handelt es sich um das Zeichen "Bahnübergang", VZ 156 steht für die "dreistreifige Bake", die bekanntermaßen einen Bahnübergang in 240 m Entfernung anzeigt.

 

Im Klartext: innerhalb einer Wegstrecke von 240 Metern bis zum Bahnübergang gilt ein Überholverbot gegenüber KFZ; - selbstverständlich auch gegenüber einem mit Tempo 25 dahinrollenden Kleinkraftrad (Mofa) oder einer landwirtschaftl. Maschine.

Vllt. "durften" die "übereifrigen" Polizisten schon einmal an einer Szene teilhaben, wie sie sich vorgestern hier in der Umgebung darstellte.

Ein Appell an Deinen Überlebenswillen erscheint mir durchaus berechtigt. Einen ähnlichen Bahnübergang muss ich täglich kreuzen. Was sich da teilweise abspielt, erinnert einen an Dreharbeiten zu einer neuen SAW-Episode

Unfall

In Grainau.

Hat der Fahrer wenigstens überlebt?

BußgeldBescheid an den TE kann trotzdem noch kommen, wenn die Polizisten das Kennzeichen notiert haben.

Die Verfolgung des anderen werden die Rennleiter deshalb aufgenommen haben, weil der zusätzlich noch der Aufforderung zum anhalten nicht nachgekommen ist.

Und da reagieren die jungs und Mädels immer sehr gereizt.

Interessant, wo ist das?

Zumindest hierzulande gibt es solche Bahnschranken nur noch auf kleinen Nebenstrecken, wo ein paar Mal am Tag ein Triebwagen durchfährt. Und auch dann nur außerorts, wo einzelne Fahrzeuge fahren.

Aber nie innerorts, mit dichtem Autoverkehr, mit Rückstaus, mit regem Fußgängerverkehr etc.

am 3. November 2021 um 6:34

Zitat:

@Blubber-AWD schrieb am 3. November 2021 um 01:27:13 Uhr:

Aber etwas sehr dienstbeflissen finde ich so eine Verfolgung dann doch auch.

Im von dir überarbeiteten Leitfaden der Polizei wird dann stehen, dass ein VT, der sich dem Haltegebot der Polizei entzieht, schon einen guten Grund dafür haben wird. Also fahren lassen.

Themenstarteram 3. November 2021 um 7:44

Guten Morgen,

ich habe vor dem überfahren des Bahnübergangs genügend Abstand zum Vordermann gelassen (bis zur 2. Schiene) und bin dann ganz normal angefahren und mit ca. 20 KmH über den Bahnhof gerollt, ich habe also weder gestoppt noch habe ich Tempo verlangsamt. Der Gong ertönte erst auf ca. der Hälfte der Strecke, definitiv nach Überquerung der Schiene! Die ganze Überquerung des Bahnübergangs dauerte vielleicht 4 Sekunden.

Jetzt erkläre mir bitte mal jemand wie man so eine Situation STVO konform lösen soll? Es kann ja keiner Wissen wann das Signal ertönt und wie gesagt, ertönte dieses definitiv erst nach dem überfahren der ersten Schiene.

Die aufgezeigten Paragraphen kenne ich natürlich eben aus diesem Grund habe ich den Abstand zum Vordermann gelassen bevor ich am Andreaskreug vorbei gefahren bin. Das mache ich natürlich immer.

Ich verstehe in keinster Weise, was meine geschilderte Situation mit dem geposteten Unfall zu tun hat, bzw. wo mir als Vater (mit Sohn an Board) ein fehlender Überlebenswille besagt wird?!

Du hast es noch nicht verstanden, wie 99% der Verkehrsteilnehmer. Von daher werfe ich dir das nicht vor :)

 

Theoretisch muß jeder Bahnübergang einzeln von jedem Fahrzeug befahren werden. Das heißt. Erst losfahren wenn auf der anderen Seite des Übergangs dein KFZ ausreichend Platz hat.

 

Stockt der Verkehr, darst du erst gar nicht am Andreaskreuz vorbei fahren.

 

Wird natürlich in Wirklichkeit kaum so gemacht.

 

So ähnlich wie der grüne Pfeil... Wenn man sich Regelkonform verhält und erst mal Anhält bei Rot, wird hinter einem gehupt...

 

Grüße

Steini

Es gilt das Gleiche wie bei Kreuzungen und dergleichen.

Hatte der Vordermann den "Gefahrenberich" schon verlassen bevor Du in diesen eingefahren bist oder nicht? Die Beamten haben es wohl so wahrgenommen, vielleicht wollten sie aber auch nach dem Kindersitz schauen o.ä.

Themenstarteram 3. November 2021 um 8:40

Zitat:

Theoretisch muß jeder Bahnübergang einzeln von jedem Fahrzeug befahren werden. Das heißt. Erst losfahren wenn auf der anderen Seite des Übergangs dein KFZ ausreichend Platz hat.

Hallo Steini,

ok, der Vordermann war noch auf der 2. Schiene als ich angefahren bin. Aber selbst wenn ich gewartet hätte bis er den Bahnübergang komplett verlassen hat, bleibt hier immer noch die Frage:

Wie überquere ich einen Bahnübergang STVO konform (wofür ich ca. 4 Sekunden benötige, beamen geht ja nicht) wenn nach 2 Sekunden das Signal angeht? ;-)

Ist nur rhetorisch, ich will das Thema jetzt nicht zerfleischen hier. Wie du schon schreibst, macht das wohl keiner. Das bedeutet ja, dass immer nur 1 Fahrzeug pro Richtung den Bahnübergang befahren darf. Da zieht man sich doch sehr viel Zorn auf sich, gerade auch wenn der Bahnübergang dafür bekannt ist sehr oft und lange zu zu sein. Es stauen sich dort auch immer mind. 30 Autos je Richtung zu Stoßzeiten.

Bei uns blickt das Signal übrigens mind. 5x bevor sich die Schranke überhaupt bewegt. Es ist eben noch ein alter Regionalbahnübergang mit alten Schranken.

Ich hoffe jetzt einfach mal, dass ich nicht doch noch Post von der Polizei bekomme. Falls ja, werde ich definitiv Widerspruch einlegen. Es wären dann vermutlich 80€ und 1 Punkt wenn ich richtig informiert bin. Das kann ich nicht auf mir sitzen lassen (mit meiner weißen Weste).

Zitat:

@LancerEVO schrieb am 2. November 2021 um 22:54:56 Uhr:

Als ich die 1. Schiene gekreuzt hatte (es sind 2 Schienen im Abstand von ca. 10m) ging das rote Licht am Andreaskreuz wieder an und der Gong ertönte (bei der 2. Schiene gibt es nochmal ein Andreaskreuz mit einer extra Schranke für Fußgänger).

Zwei Andreaskreuze an einem Bahnübergang ?

Magst du mal ein von Google Maps ein Bild oder die Koordinaten einstellen, ich kann mir das nur schwer vorstellen.

Einen Bahnüberghang, wo sehr kurz danach links abgebogen werden kann - was dann regelmäßig zum Rückstau auf die Gleise führt - hab ich hier nämlich auch. Und natürlich fährt kaum einer erst ein, wenn sicher ist dass er auch drüber kommt.

Kleine Kreuze für den räumlich abgesetzten Rad-/Fußweg sind hier bei uns aber auch üblich. Mit eigener Schranke sogar.

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