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Überführungsfahrt
Hallo ein Bekannter und ich sollen am Mittwoch einen Lkw aus Magdeburg holen und wollte fragen ob er dazu auch eine Tachoscheibe braucht. Er ist kein Berufskraftfahrer und es wird wohl seine einzige Lkw fahrt im Jahr sein.
Das eigentliche Problem ist dass wir nicht wissen was für Scheiben wir mitnehmen sollen da es ja auch unterschiedliche gibt und wir nicht wissen was für ein Tachograph verbaut ist.
Es handelt sich um ein MB 1117 Koffer Bj 1998. Da ich davon ausgehe dass wir eine brauchen kann mir vielleicht jemand sagen wo ich welche bekomme damit wir dann gleich oben welche kaufen können.
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17 Antworten
Re: Überführungsfahrt
wenn keine anderungen vorgenommen wurden die normale 125km/h Scheibe. Ruf doch einfach in Magdeburg an.
Rudiger
QUOTE]Original geschrieben von m3ver
Hallo ein Bekannter und ich sollen am Mittwoch einen Lkw aus Magdeburg holen und wollte fragen ob er dazu auch eine Tachoscheibe braucht. Er bin keine Berufskraftfahrer und es wird wohl seine einzige Lkw fahrt im Jahr sein.
Das eigentliche Problem ist dass wir nicht wissen was für Scheiben wir mitnehmen sollen da es ja auch unterschiedliche gibt und wir nicht wissen was für ein Tachograph verbaut ist.
Es handelt sich um ein MB 1117 Koffer Bj 1998. Da ich davon ausgehe dass ich eine brauche kann mir vielleicht jemand sagen wo ich welche bekomme damit wir dann gleich oben welche kaufen können.
Ja, du hast Recht er braucht eine 125.er
Hallo,
zu einer Probe- oder Überführungfahrt wird keine Fahrtenschreiberscheibe in D benötigt.
Anders ist es, wenn du einen beladenen LKW überführst.
Gruß Ronald
in so einem benz sollte der siemensvdo 13.18.27 drin sein.
der brauch die 125ger scheiben.
aber ob du überhaupt welche brauchst weis ich nicht.
aber auch wenn du keine brauchst, schaden kann es nicht eine rein zu machen.
Zitat:
Original geschrieben von duke 2 fahrer
in so einem benz sollte der siemensvdo 13.18.27 drin sein.
der brauch die 125ger scheiben.
Willst du damit sagen, dass der 1318-27er immer 125er Scheiben braucht?
Das kann man so pauschal nicht sagen.
Denn es gibt auch 1318-27er mit anderen Geschwindigkeitsbereich.
Aber in dem Fall denke ich auch dass 125er reingehören.
Ich würde auf jeden Fall ne Scheibe rein legen um unnötige Diskussionen mit der Polizei oder dem BAG zu vermeiden. Schaden is es auf jedenfall keiner wenn du mit Scheibe fährst.
Zitat:
Original geschrieben von meramdo
Hallo,
zu einer Probe- oder Überführungfahrt wird keine Fahrtenschreiberscheibe in D benötigt.
Anders ist es, wenn du einen beladenen LKW überführst.
Gruß Ronald
Das will ich mal bezweifeln. Da kann ja jeder bei ner überführungsfahrt 10 h oder so am stück fahren.
Und bei den scheiben geht es auch nicht nur das 125Km/h drauf steht. Da stehen auch noch andere nummern drauf die übereinstimmen müssen. Wie ne E nummer und noch ne andere 2 oder 4 stellige zahl.
Dann sag mir mal einer, wie das mit einem digitalen Fahrtenschreiber geht.
Wenn eine Scheibe rein muss, muss hier die Karte rein.
Karte rein geht nur, wenn der Tacho angemeldet ist auf das Unternehmen.
Nicht jeder Überstellungsfahrer hat eine Unternehmerkarte mit (gibt ja nur eine pro Unternehmen)
Abgesehen davon ist der Digitacho auf den Unternehmer angemeldet der das Fahrzeug nutzt. Nicht den, der es überführt. Ich kann den Digitacho ja auch nicht auf das Überstellkennzeichen anmelden.
Und wenn ich den Tacho nicht anmelde, kann ich ihn auch nicht auslesen. Abgesehen davon kommt so ein Fahrzeug (wenn ich für andere Unternehmer überstelle) ja nicht in meinen Firmenhof, kann ich auch nicht auslesen.
Also...in so einem Falle würde ich ohne Karte fahren. Da kann mir sicher keiner sagen, wie das richtig gemacht gehört.
Du kannst auch so ohne Karte fahren, must es dann aber nach der Fahrt mit der im Tacho vorhandenen Papierrolle ausdrucken. Wie das aber bei einem Unangemeldeten Tacho ist weis ich nicht, aber normalerweise müste man da auch Audrucken können, steht halt kein Kennzeichen usw. drauf.
Zitat:
Original geschrieben von MAN-Elektriker
Willst du damit sagen, dass der 1318-27er immer 125er Scheiben braucht?
Das kann man so pauschal nicht sagen.
Denn es gibt auch 1318-27er mit anderen Geschwindigkeitsbereich.
Aber in dem Fall denke ich auch dass 125er reingehören.
nee will ich nicht sagen!!!
aber die regel ist bei einem daimler lkw(standart, kein militär, feuerwehr oder anderes ungewöhnliches) dieses bj ein 13.18.27 mit der v-max 125 drin.
nur so nebenbei. der 13.18.27 gibt es mit sicherheit mit 125, 140, 180. denk auch 100 oder so sind denkbar, aber mir nicht bekannt.
prost und peace. ;-)
Zitat:
Original geschrieben von dartom
Dann sag mir mal einer, wie das mit einem digitalen Fahrtenschreiber geht.
Wenn eine Scheibe rein muss, muss hier die Karte rein.
Karte rein geht nur, wenn der Tacho angemeldet ist auf das Unternehmen.
Nicht jeder Überstellungsfahrer hat eine Unternehmerkarte mit (gibt ja nur eine pro Unternehmen)
Abgesehen davon ist der Digitacho auf den Unternehmer angemeldet der das Fahrzeug nutzt. Nicht den, der es überführt. Ich kann den Digitacho ja auch nicht auf das Überstellkennzeichen anmelden.
Und wenn ich den Tacho nicht anmelde, kann ich ihn auch nicht auslesen. Abgesehen davon kommt so ein Fahrzeug (wenn ich für andere Unternehmer überstelle) ja nicht in meinen Firmenhof, kann ich auch nicht auslesen.
Also...in so einem Falle würde ich ohne Karte fahren. Da kann mir sicher keiner sagen, wie das richtig gemacht gehört.
so ist das aber nicht.
karte rein geht immer!!!!!
der tacho wird erst auf die firma angemeldet durch die unternehmerkarte!! und dabei geht es eigendlich nur darum das kein anderer unternehmer den tco auslesen kann.
und was auch nicht ganz richtig ist, du kannst und darfst auch die fahrerkarte direkt auslesen. ist nicht so gern gsehn, aber darf man machen.
und wegen kennzeichen, du kannst auch ohne eintrag im tco fahren. nur steht halt im gesetz der tco muss das kennzeichen enthalten, und zwar spätestens 14 tage nach anmeldung, oder bei einbau/tausch, sofern das fzg angemeldet ist. und das ist auf ewig auf den technischen daten des fahrtenschreibers gespeichert(ausdruck technische daten block drei oder so)
gruss
Zitat:
Original geschrieben von dartom
Nicht jeder Überstellungsfahrer hat eine Unternehmerkarte mit (gibt ja nur eine pro Unternehmen)
Falsch, man kann mehrere Unternehmerkarten für ein Unternehmen beantragen.
Sind glaub ich um die 50-60 Stück die maximal möglich sind.
Wenn du mit Kurzzeitkennzeichen oder Roter Nummer das Fahrzeug holst, brauchst du überhaubt keine Scheibe. Wenn das Fahrzeug Zugelassen ist Dann schon.
Hi!
Also soviel ich weiß brauchst du auf ner überführungsfahrt keine scheibe! und wenn du noch dazu mit roten numnmern unterwegs bist auch nicht!
An deiner stelle würde ich aber nochmal bei den kleinen Grünen männchen anhalten und die mal fragen! Man geht ja davon aus, dass die es am besten wissen sollten!