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Überführungskennzeichen Neuwagen

Themenstarteram 3. September 2017 um 19:43

Hallo zusammen,

 

habe eine kurze Frage:

 

Ich kann ab nächster Woche mein Neuwagen im Werk abholen.

Ich würde Ihn gerne schon morgen oder Dienstag abholen, da ich noch Urlaub habe.

Wenn der Händler mir erst den Fahrzeugbrief per Post zukommen lassen musst, passt das nicht so in meinen Urlaubsplan.

 

Gibt es nun die Möglichkeit ein Kurzkennzeichen oder ein Überführungskennzeichen ohne den Fahrzeugbrief machen zu lassen?

 

Vielen Dank schonmal im Voraus.

Grüße Juler

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22 Antworten

Ich kenne das zwar nicht aus eigener Erfahrung, soweit ich weiß, regelt das Werk das aber für den Kunden.

Also mit dem Händler und / oder dem Werk telefonieren.

Themenstarteram 3. September 2017 um 20:04

Außer Brief zusenden hat er mir nichts angeboten. Würde mich trd intressieren ob es sowas gibt oder ob sowas geht wie in meiner Frage oben beschrieben.

Ohne Brief kein Kennzeichen.

Ich glaube, ohne es aus eigener Erfahrung zu wissen, dass der Brief nicht beim Händler, sondern im Werk ist.

Du solltest morgen telefonieren, dann erfährst du was Sache ist.

Bei VW läuft das so, dass du mit Kennzeichen, Schein, Abholschein usw. anreisen mußt:

https://www.autostadt.de/fahrzeug-abholen/checkliste

Wie weit ist der Händler von dir entfernt?

Themenstarteram 3. September 2017 um 20:30

Knapp 300Km.

Oder kann der Händler mir ein Kurzkennzeichen beantragen? Er hat ja den Brief. Ist ein Ford Händler

Klar kann der das, aber wie kommst du dann dran?

Zitat:

@Oetteken schrieb am 3. September 2017 um 22:23:33 Uhr:

Bei VW läuft das so, dass du mit Kennzeichen, Schein, Abholschein usw. anreisen mußt:

https://www.autostadt.de/fahrzeug-abholen/checkliste

Bei VW kann mir Kurzzeitkennzeichen abgeholt werden

Mit Überführungskennzeichen nicht möglich

Ich habe meine Termin für die Abholung 6 Wochen vor Abholung festgelegt

Die Zulassungsbescheinigung kommt ca 10 Tage vor Abholung

Ich kann mir nicht vorstellen das du so kurzfristig abholen kannst

Themenstarteram 3. September 2017 um 20:35

Ja ich muss den Wagen ja bei Ihm abholen. Im schlimmsten Fall muss ich halt auf die Post mit dem Brief warten

Ich kenne es aus nur aus der Autostadt: Kurzzeitkennzeichen und Überführungskennzeichen („Rote Nummern“) sind üblicherweise nicht möglich. Da sich das Angebot der Autostadt an Endkunden richtet, sind normalerweise reguläre Kennzeichen notwendig.

Es gilt aber auch hier: Keine Regel ohne Ausnahme. Ich habe im Abholbereich der Autostadt auch schon Fahrzeuge mit Kurzzeit- und Überführungskennzeichen gesehen. Müßte also doch möglich sein, muss man halt vorher abklären.

Nichtsdestotrotz bekommst Du ohne die Fahrzeugpapiere keine Kennzeichen.

Edith meint, ich sei zu langsam. :D

Zitat:

@juler94 schrieb am 3. September 2017 um 22:35:04 Uhr:

Ja ich muss den Wagen ja bei Ihm abholen. Im schlimmsten Fall muss ich halt auf die Post mit dem Brief warten

Wie denn jetzt, Werksabholung oder beim Händler abholen?

Themenstarteram 3. September 2017 um 20:44

Der Wagen steht schon beim Händler. Hab es oben leider falsch formuliert.

Dann soll der Händler ein Kurzzeitkennzeichen besorgen oder du besorgst das dort.

Dazu benötigst du einige Dinge, die du i.d.R. auf der Homepage der Zulassungsstelle erfährst.

Bei uns z. B. folgene Dinge:

https://www.kreis-kleve.de/.../

Vorsichtshalber bei der Zulassungsstelle anrufen und den Fall schildern.

Ich würde einen Neuwagen nicht mit KZK überführen, dafür gibt es i.d.R. keine Kasko, wäre mir bei 300 KM zu riskant.

Dann lieber auf die Papiere warten und regulär anmelden.

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