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Überhol Unfall...
Hallo,
Gestern abend ist folgendes passiert!
Also, mein Papa => am Steuer (inkl. meiner Mama und Ich) sind in einem Citroen C5 unterwegs zu meinem Bruder gewesen, da es schon 18 uhr, und damit ziemlich dunkel war, konnte mein Vater die einfahrten zu dem haus von meinem Bruder schlecht erkennen (sind 2 Häuser mit der eig selben einfahrt...)
Das Haus (meines Bruders) ist das zweite, da nun mein Papa in die erste Einfahrt abbiegen wollte (noch KEIN Blinker gesetzt) hab ich ihm sofort gesagt er solle weiter fahren. Wir waren ca. 30km/h schnell, als wir nun bei der richtigen Einfahrt abbiegen wollten (HABEN SICHER GEBLINKT) überholt uns in dem Moment ein kleiner Smart Roadster und kracht voll vorne rein... (Kotflügel, Stoßstange, Lenkstange hinüber! > Vorne Links)
Den Smart hat es dann 2m weiter auf einen Stein hoch-geschmissen, also ca. 300kg schweren Stein von senkrecht, auf waagrecht gestellt und selber oben drauf sitzen geblieben... (Schätze mal die Geschwindigkeit auf 60km/h)
Der Smart-fahrer bestreitet nun das er schuld war...!
Polizei war Vorort... Beide Autos mussten abgeschleppt werden!
Nun mal so eine Frage; wie würdet ihr diese Situation beurteilen?
Falls ich was vergessen haben sollte zu erwähnen, bitte bescheid sagen..
mfg
+ vielen Dank im Voraus...
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Ich denke mal, zu dieser Erkenntnis wird der TE inzwischen nach mehr als 3 Jahren auch selbst gekommen sein...
Der Tread is ja so alt mittlerweile sind Glühbirnen von der EU verboten worden
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69 Antworten
es gibt da vergleichbare urteile. google mal ein bissel. vor gericht wird es so enden das dein vater halt nicht oft bzw genau genug in den spiegel geschaut hat. und auch keinen schulterblick gemacht hat. er muss damit rechnen das er ueberholt werden kønnte zumal er auch noch so langsam ist. meist kommt es zur teilung der schuld 50/50
gruss
Ja, aber die Polizei hatte noch gesagt, aus ihrer Sicht ist er schuld!
... Habe grad mitbekommen, das mein Papa nun beweisen soll, das er geschaut hatte!
Wie soll das bitte funktionieren! ???
Dann soll bitte der Unfallgegner auch beweisen das wir nicht geblinkt haben !!!!
mfg
Zitat:
Original geschrieben von 88igergolf
Ja, aber die Polizei hatte noch gesagt, aus ihrer Sicht ist er schuld!
... Habe grad mitbekommen, das mein Papa nun beweisen soll, das er geschaut hatte!
Wie soll das bitte funktionieren! ???
Dann soll bitte der Unfallgegner auch beweisen das wir nicht geblinkt haben !!!!
mfg
genau aus dem grund wird meist 50/50 entschieden. die polizei macht eigendlich keine schuldzuweisung. die nehmen nur den unfall fuer eine verhandlung auf und schreiben ein bussgeld
gruss
Tja, n haufen ärger mit sonem dummen Unfall!
Er Unfallgegner hatte aber eig zum schluss auch gesagt: "Ja, des müsste ja alles nicht sein (also von dem her dass er schuld war)"
Aber der war sichtlich zu schnell... es war zu dem nicht mal sein Auto...
Kann das auch damit was zu tun haben?
Zitat:
Original geschrieben von 88igergolf
Dann soll bitte der Unfallgegner auch beweisen das wir nicht geblinkt haben !!!!
mfg
Und dann soll dein Papa bitte beweisen das er schon geblinkt hat bevor der Smart auf die Gegenspur zog, etc, usw......
Dein Papa nimmt nen guten Anwalt, der Gegner auch und es wird ne never ending Story.
Mit §1 bekommen erst mal beide einen Schuldvorwurf.
Dein Papa muß damit rechnen, das ihm nicht genug Umsicht beim Spurwechsel vorgeworfen wird. Blinker an ist nicht alles.
Und das Schadensbild an eurem Auto ( Kotflügel, Stoßstange) könnte man auch so auslegen, dass der andere schon länger auf der Spur war.Sonst hätte er ja Fahrertür oder hintere Tür getroffen.
Egal wie es ausgeht, das wird ein Fall für RA´s mit Fachgebiet Verkehrsrecht.Und von aller Schuld freigesprochen wird wohl keiner.
Gruß,
Joschi
... Aber warte mal, das heißt auch so viel der war so schnell, das mein Papa den garnicht sehen konnte, und wir waren noch net mal auf halber Spur das der uns reingekracht ist...
n Bild... ist mal von unserm auto auch anbei
Zitat:
Original geschrieben von 88igergolf
... Aber warte mal, das heißt auch so viel der war so schnell, das mein Papa den garnicht sehen konnte, und wir waren noch net mal auf halber Spur das der uns reingekracht ist...
n Bild... ist mal von unserm auto auch anbei
Anhand des Bildes würde ich meinen das dein Vater schuld ist. Wahrscheinlich dank des toten Winkels nicht gesehen und abgelenkt(fahren, auf den Verkehr achten und zusätzlich noch eine Einfahrt suchen bzw. auf die Kommentare vom Sohn hören?) gewesen und schon hat es gekracht.
Zitat:
Original geschrieben von 88igergolf
... Aber warte mal, das heißt auch so viel der war so schnell, das mein Papa den garnicht sehen konnte, und wir waren noch net mal auf halber Spur das der uns reingekracht ist...
Klar war der "schnell". Du schreibst selber ihr hattet 30 auf dem Tacho. Gehen wir davon aus ihr seid einen Tacken langsamer geworden zum abbiege. Der Gegner beschleunigt auf etwas über 50 zum Überholen. Dann war er ca. doppelt so schnell wie Ihr.
Und nach dem Foto würde ich sagen der Smart war schon neben euch als der Abbiegevorgang eingeleitet wurde.
Soory, aber ich sehe da die größere Chance bei eurem Gegner.
Gruß,
Joschi
Zitat:
Original geschrieben von IAN@BTCC
Anhand des Bildes würde ich meinen das dein Vater schuld ist. Wahrscheinlich dank des toten Winkels nicht gesehen und abgelenkt(fahren, auf den Verkehr achten und zusätzlich noch eine Einfahrt suchen bzw. auf die Kommentare vom Sohn hören?) gewesen und schon hat es gekracht.
Ist alles eher Spekulation... aber der Unfallgegner hatte bis jetzt nichts der Versicherung gemeldet... Und mal schauen mein Papa hat mal morgen einen Termin beim Anwalt...
Auf den Gegenverkehr musste man ja sicher nicht achten, sonst hätte er ja nicht überholen können...
...Was ich weiß das mein Papa ein sehr guter Auto fahren ist und ich seinen 25 Jahren Auto fahren noch keinen Unfall verursacht hatte!!!
Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
I. Allgemeine Verkehrsregeln
§9 Abbiegen, Wenden und Rückwärtsfahren
(1) Wer abbiegen will, muß dies rechtzeitig und deutlich ankündigen; dabei sind die Fahrtrichtungsanzeiger zu benutzen. Wer nach rechts abbiegen will, hat sein Fahrzeug möglichst weit rechts, wer nach links abbiegen will, bis zur Mitte, auf Fahrbahnen für eine Richtung möglichst weit links einzuordnen, und zwar rechtzeitig. Wer nach links abbiegen will, darf sich auf längs verlegten Schienen nur einordnen, wenn er kein Schienenfahrzeug behindert. Vor dem Einordnen und nochmals vor dem Abbiegen ist auf den nachfolgenden Verkehr zu achten; vor dem Abbiegen ist es dann nicht nötig, wenn eine Gefährdung des nachfolgenden Verkehrs ausgeschlossen ist.
(5) Beim Abbiegen in ein Grundstück, beim Wenden und beim Rückwärtsfahren muß sich der Fahrzeugführer darüber hinaus so verhalten, daß eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist; erforderlichenfalls hat er sich einweisen zu lassen.
Er hat ja in den Spiegel geschaut, weiter hinten ein Auto gesehen... Langsamer zum Abbiegen geworden, abgebogen.... *krach*
Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
I. Allgemeine Verkehrsregeln
§9 Abbiegen, Wenden und Rückwärtsfahren
(1) Wer abbiegen will, muß dies rechtzeitig und deutlich ankündigen; dabei sind die Fahrtrichtungsanzeiger zu benutzen. (Wurde gemacht!) {...} vor dem Abbiegen ist es dann nicht nötig, wenn eine Gefährdung des nachfolgenden Verkehrs ausgeschlossen ist.
Wer von euch ALLEN! hätte gedacht, das wenn ich bzw. Sie mal langsamer fahren, sofort überholt werden !
mfg
Zitat:
Original geschrieben von Pepperduster
Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
I. Allgemeine Verkehrsregeln
§9 Abbiegen, Wenden und Rückwärtsfahren
(1) Wer abbiegen will, muß dies rechtzeitig und deutlich ankündigen; dabei sind die Fahrtrichtungsanzeiger zu benutzen. Wer nach rechts abbiegen will, hat sein Fahrzeug möglichst weit rechts, wer nach links abbiegen will, bis zur Mitte, auf Fahrbahnen für eine Richtung möglichst weit links einzuordnen, und zwar rechtzeitig. Wer nach links abbiegen will, darf sich auf längs verlegten Schienen nur einordnen, wenn er kein Schienenfahrzeug behindert. Vor dem Einordnen und nochmals vor dem Abbiegen ist auf den nachfolgenden Verkehr zu achten; vor dem Abbiegen ist es dann nicht nötig, wenn eine Gefährdung des nachfolgenden Verkehrs ausgeschlossen ist.
(5) Beim Abbiegen in ein Grundstück, beim Wenden und beim Rückwärtsfahren muß sich der Fahrzeugführer darüber hinaus so verhalten, daß eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist; erforderlichenfalls hat er sich einweisen zu lassen.
Ich weiss nicht, wie die rechtslage hier aussieht, aber welcher depp überholt in einem wohngebiet, wenn jemand links blinkt, was wohl bedeutet, dass er in eine einfahrt reinfahren will.
Sorry, mE war der Smart fahrer ungeduldig und hat durch ein riskantes Überholmanöwer den Unfall verursacht.
Außerdem muss der Unfallgegner beweisen, dass der Vater des TE's nicht geblinkt hat und nicht umgekehrt.
@ toniX20SE
Also die Polizei hatte die gleiche Aussage wie du gemacht...
Wird auch bestimmt darauf hinauslaufen...
mfg
werde euch auf dem laufenden halten...
Trotzdem hätte sein Vater ihn sehen müssen -> 50/50 der eine war ungeduldig und der andere hat gepennt.