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Ueberholen auf dem Standstreifen und die moeglichen Rechtsfolgen?

Themenstarteram 23. Juni 2018 um 8:45

Hallo,

was haette das folgende Szenario fuer Auswirkungen in Bezug auf den Autofahrer?

Zweispurige Schnellstrasse blockiert durch LKW Wettrennen (beide Seiten).

Autofahrer uberholt die LKW rechts auf dem Standstteifen ??!

Hat das Der der ein oder andere scion praktiziert?

Beste Antwort im Thema

. . . daß man überhaupt auf so schräge Ideen kommt . . .

Ungeduldige Deppen haben das bestimmt schon so gemacht.

Wär nur blöd, wenn's dann so ähnlich endet :

https://www.youtube.com/watch?v=CKNQG6pSYig

. . . aber mach nur ---> wär dann natürliche Auslese der Dümmsten . . .

Die Rechtsfolgen wären dann erstmal nebensächlich ;-)

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am 23. Juni 2018 um 8:52

Den Führerschein im Lotto gewonnen oder was?????

. . . daß man überhaupt auf so schräge Ideen kommt . . .

Ungeduldige Deppen haben das bestimmt schon so gemacht.

Wär nur blöd, wenn's dann so ähnlich endet :

https://www.youtube.com/watch?v=CKNQG6pSYig

. . . aber mach nur ---> wär dann natürliche Auslese der Dümmsten . . .

Die Rechtsfolgen wären dann erstmal nebensächlich ;-)

Zitat:

@ceinsler schrieb am 23. Juni 2018 um 10:52:26 Uhr:

Den Führerschein im Lotto gewonnen oder was?????

So viel Glück kann der doch gar nicht haben. Wohl eher beim Discounter gekauft.

Solche Idioten gibt es sehr selten. Deshalb sind mir die Rechstfolgen nicht bekannt. Aber der Führerschein sollte weg sein.

Zitat:

@Tucker1 schrieb am 23. Juni 2018 um 10:45:21 Uhr:

Hallo,

was haette das folgende Szenario fuer Auswirkungen in Bezug auf den Autofahrer?

In 99,9% der Fälle überhaupt keine.

Wenn nicht gerade die Cops hinter dir fahren oder ein Weltverbesserer zur Polente fährt und dich anzeigt, hätte dein beschriebenes Szenario nicht mal den Ansatz einer Auswirkung.

Einzig vielleicht die empörten Reaktionen einzelner Kommentarschreiber hier im Forum, wie du sicherlich schon bemerkt hast.

am 23. Juni 2018 um 9:32

Warte bis zur nächsten Ausfahrt, dann rechts auf dem Verzögerungsstreifen vorbei, und dann fällt dir plötzlich auf, dass du garnicht abfahren wolltest.

Zitat:

@Tucker1 schrieb am 23. Juni 2018 um 10:45:21 Uhr:

Zweispurige Schnellstrasse blockiert durch LKW Wettrennen (beide Seiten).

Autofahrer uberholt die LKW rechts auf dem Standstteifen ??!

Zwischen 75, 90 (bei Gefährdung) und 110,- € (bei Unfall) und einen Punkt gibt’s auch noch dazu. Ist auch ein A-Verstoß.

Zitat:

@Tucker1 schrieb am 23. Juni 2018 um 10:45:21 Uhr:

Hat das Der der ein oder andere scion praktiziert?

Nö, werde ich auch nicht machen, denn ich halte das für eine blöde und gefährliche Idee.

 

Gruß

Uwe

am 23. Juni 2018 um 9:41

Servus,

also da kommen ja ein paar Sachen zusammen.

Es sollten folgende Ordnungswidrigkeiten im Sinne des § 24 StVG vorliegen:

Verstoß gegen:

- § 1 StVO "Grundregeln"

OWi nach § 49 (1) Nr. 1 StVO

gem. lfd. Nr. 1.3 Anl. BKatV ein Bußgeld von 30 €.

- § 5 (1) StVO "Überholen" (rechts überholen)

OWi nach § 49 (1) Nr. 5 StVO

gem. lfd. Nr. 17 Anl. BKatV ein Bußgeld von 100 €

gem. lfd. Nr. 3.2.4 Anl. 13 FeV ein Punkt

- § 41 (1) StVO "Vorschriftzeichen" (Überfahren der Fahrbahnbegrenzung)

OWi nach § 49 (3) Nr. 4 StVO

gem. lfd. Nr. 155.2 Anl. BKatV ein Bußgeld von 30 €

Auf dem Gebiet bin ich nicht so fit, ich gehe davon aus, dass eine findige Behörde wahrscheinlich noch was mehr finden kann. :D

Da es sich um "Tateinheit" handelt, wird nur das größte Vergehen geahndet und somit bleibt es bei 100 € und einem Punkt, demnach ist das rechts überholen ausschlaggebend. Dazu noch Verwaltungsgebühr 25 € und 3,50 € Postversand. ;)

Wie gesagt, nicht mein Spezialgebiet, darf gerne verbessert werden.

Themenstarteram 23. Juni 2018 um 9:41

Einfach die Frage beantworten ist ist wohl zu viel verlangt in der heutigen Zeit?

Kommunikation im Beruf und Freizeit ist noch ausbaufähig Euererseits. Fragen neutral zu beantworten ist nicht mehr in?

Dieses Szenario erst gestern selbst erlebt auf einer Schnellstraße deshalb diese Frage.

Nur deshalb kam die Frage auf nach eventuellen Rechtsfolgen für den Fahrer!

Zitat:

@Tucker1 schrieb am 23. Juni 2018 um 11:41:28 Uhr:

Selten soviel Inkompetenz in einem Forum gelesen innerhalb weniger Minuten :(.

Ja, die Inkompetenz gipfelt in der Frage

Zitat:

@Tucker1 schrieb am 23. Juni 2018 um 10:45:21 Uhr:

Hallo,

was haette das folgende Szenario fuer Auswirkungen in Bezug auf den Autofahrer?

Zweispurige Schnellstrasse blockiert durch LKW Wettrennen (beide Seiten).

Autofahrer uberholt die LKW rechts auf dem Standstteifen ??!

Zitat:

@Tucker1 schrieb am 23. Juni 2018 um 10:45:21 Uhr:

 

Zweispurige Schnellstrasse blockiert durch LKW Wettrennen (beide Seiten).

Autofahrer uberholt die LKW rechts auf dem Standstteifen ??!

Hat das Der der ein oder andere scion praktiziert?

Kein Termin oder auch kein ,,Zeitgewinn,, wäre so wichtig, dass ich sowas hirnverbranntes auch nur ins Kalkül ziehen würde.

am 23. Juni 2018 um 10:17

Na ja, sofern man die Strecke einsehen kann...

Die Polizei scheint solche Elefantenrennen ja zu dulden.

Wobei ich hier nicht von Überholmanövern rede, die in einer Minute abgeschlossen sind, sonder die wirklichen Endlosrennen, die sich über km hinziehe weil mit Vdiff von 2km/h an die Sache ran gegangen wird.

Und auf einer Ausfahrt sollte das Risiko überschaubar sein.

Zitat:

@Ehm89 schrieb am 23. Juni 2018 um 11:41:23 Uhr:

- § 5 (1) StVO "Überholen" (rechts überholen)

OWi nach § 49 (1) Nr. 5 StVO

gem. lfd. Nr. 17 Anl. BKatV ein Bußgeld von 100

Meiner Meinung nach ist anzuwenden:

Sie benutzten den Seitenstreifen zum Zweck des schnelleren Vorwärts kommens.

§ 2 Abs. 1, § 49 StVO; § 24 StVG; 88 BKa

75,- € + 1 Punkt + A-Verstoß

Es schon öfters veröffentlich worden (Medien, Internet usw.), dass das Überholen über den Standstreifen günstiger ist als das Überholen über den rechten Fahrstreifen.

 

Gruß

Uwe

am 23. Juni 2018 um 10:34

Ah ja, das passt tatsächlich besser, danke dafür! Jetzt wo du das erwähnst glaube ich mich auch daran zu erinnern, davon mal gehört zu haben, dass einem der Standstreifen zum rechts überholen quasi "empfohlen" wurde.

PS: habe bei meinem Post oben noch die Punkte nach Anl. 13 FeV ergänzt, die hatte ich vergessen.

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