ForumVerkehr & Sicherheit
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. Überholen Ordungswidrikeit oder Straftat?

Überholen Ordungswidrikeit oder Straftat?

Themenstarteram 10. April 2009 um 8:51

Ich hätte mal eine Frage zum Überholen.

Wenn ich auf einer übersichtlichen Straße fahre und in etwa 500Meter kommt mir ein LKW entgegen und ein hinter ihm Fahrender PKW will überholen übersieht aber das ich auch noch entgegen kommme.

Der überholende PKW ist schon fast vorbei als er mich bemerkt ich muss eine "Notbremsung" einleiten bis zum Stillstand um einen Frontalcrash zu vermeiden. Der andere PKW muss ebenfalls in die Eisen steigen bis er wieder hinter dem LKW reinziehen kann.

Am Ende ist zwar alles gut gegangen aber mir ist schon aufgefallen das auf der Strecke immer mehr Leute noch versuchen zu überholen koste es was es wolle... Da es im weiteren Streckenverlauf nicht mehr möglich ist.

Wäre den so was eine Straftat bzw. eine Ordungswiedrigkeit?

Beste Antwort im Thema
am 10. April 2009 um 10:20

Wenn eine Notbremsung des Gegenverkehrs irgendwann mal nicht mehr reicht ist es eh egal, obes nun eine Ordnungswidrigkeit oder eine Straftat war.

Dann zählt nur noch, wie schnell der Rettungsdienst da ist ....

Denk nicht drüber nach, wie die bestraft würden. Mach lieber sobald die Deppen da rausziehen mit Lichthupe sofort auf dich aufmerksam und verringer dein Tempo.

Und auch unabhängig von der Art des Vergehens, wenn es zu oft passiert, bitte die zuständige Polizei sich das mal an zu gucken. Das hat auch nix mit Rechhaberrei zu tun, sondern ist nur ein Tip für die, deren Job ist es ja, dass du sicher ankommst.

20 weitere Antworten
Ähnliche Themen
20 Antworten

hier findest du deine Antwort!

am 10. April 2009 um 10:20

Wenn eine Notbremsung des Gegenverkehrs irgendwann mal nicht mehr reicht ist es eh egal, obes nun eine Ordnungswidrigkeit oder eine Straftat war.

Dann zählt nur noch, wie schnell der Rettungsdienst da ist ....

Denk nicht drüber nach, wie die bestraft würden. Mach lieber sobald die Deppen da rausziehen mit Lichthupe sofort auf dich aufmerksam und verringer dein Tempo.

Und auch unabhängig von der Art des Vergehens, wenn es zu oft passiert, bitte die zuständige Polizei sich das mal an zu gucken. Das hat auch nix mit Rechhaberrei zu tun, sondern ist nur ein Tip für die, deren Job ist es ja, dass du sicher ankommst.

Die Abgrenzung zwischen einer Straftat und einer reinen Ordnungswidrigkeit ist hier sehr schwierig.

Was es mindestens ist: Ordnungswidrigkeit - 120€ plus 3 Punkte

Was es je nach Sachlage auch sein kann: § 315c I Nr. 2b) StGB

Wie gesagt sehr schwierig abzugrenzen, wobei die Straftat wohl eher bei notorischen Verkehrssündern in betracht kommt, bei denen man schon eine gewisse Rücksichtslosigkeit unterstellen kann.

am 10. April 2009 um 11:17

Moin...

Ich kann dich sehr gut Verstehen, ich fahre jeden Tag auch sehr viele km. im Aussendienst, aber...

ich kann Gruni da nur beipflichten...

...vielleicht hat der dich ja übersehen :rolleyes:

oder die Geschwindigkeiten falsch eingeschätzt!? :(

Und wenn du ihm das Überholen erleichterst, oder eine Gefahrensituation verhindern könntest in dem du deine Geschwindikeit kusrz herrab setzt... zB, durch Gas wegnehmen, was spräche da gegen!?

Als Unfallbeteiligter wird man auch "Immer" gefragt, "ob man den Unfall auch nicht hätte verhindern können"

Und wenn man ständig, andere Anzeigt, wo soll das dann hin führen? Wieviel Zeit bin ich bereit aufzugeben, um sie auf der Wache oder im Gericht zu verbringen, hast du Zeugen, oder stünde es Aussage gegen Aussage...

Man sollte bei solchen Überlegungen auch immer sich selbst hinterfragen... welche Fehler oder Dummheiten begehe ich so!?

Und wie oft hat man selbst Glück gehabt, wenn man etwas falsch eingeschätzt hat... und wenn man dann sofort jedesmal von jemandes Angezeigt würde... :rolleyes:

Themenstarteram 10. April 2009 um 12:49

Ich will ja niemand anzeigen, mir ist es nur schon öfters aufgefallen das genau an dem Streckenstück oft ziemlich knapp überholt wird.

An und für sich ist die Strecke übersichtlich, gut klar auch ich habe schon andere übersehen und daraus wurden dann auch ziemlich kritsche Situationen.

Ich wollte halt mal wissen ob es verfolgt werden kann wenn einer ziemlich knapp überholt.

Und das man z.b gleich 3 Punkte und 120€ Zahlen muss wenn man in so eine Situation kommt find ich eigentlich auch scheiße. Wenn es einfach nur grob Fahrlässig war ist das Ok aber wenn man den Gegenverkehr einfach mal übersehen hat (was ja jedem passieren kann) finde ich das schon etwas krass.

Und wie schon gesagt ich für mein Teil habe ja bis zum Standrunterbremsen müssen da es sonst gekracht hätte. Und der andere Fahrer sah auch etwas überrascht aus, deswegen glaube ich auch nicht das es Absicht war noch mal eben kurtz vorbei zu ziehen.

Also ich persönlich denke, dass diese Situationen zunehmen.

100 auf der Landstraße, das will keiner fahren, Tacho 110 ist schon das mindeste, alles was langsamer fährt, wird überholt, wobei dem Überholen ein kilometerlanges Auffahren vorangeht...

Ein Grund dafür sind steigende Leistung, Sicherheit und Komfort.

 

Manche Leute haben wohl auch eine Art Überholsucht, die sie sich selbst antrainieren. Natürlich darf man nicht zu spät kommen, aber früher losfahren und eigene Zeit opfern... das geht ja garnicht.

 

Interessant ist die allgemeine Einstellung zum Licht:

Morgens schaltet jeder das Licht ein, da bin ich oft der einzige, der ohne fährt, weil es definitiv hell genug ist. Ebenso bei Hochnebel, 500 m beste Sicht, aber der Himmel ist etwas grau... also macht jeder das Licht an. Dafür hat bei Regen und am Abend in der Dämmerung wieder fast keiner das Licht an.

Ich könnte schwören, dass diese Leute selbst bei strahlendem Sonnenschein das Licht einschalten würden, aber es oft genug vergessen... wie angurten oder das Handyverbot... sowas vergisst man schnell.

 

Zurück zum Thema:

Das Licht hat sehr wohl etwas mit dem Überholen zu tun und mit dem Übersehen. Viele schauen nur, ob sie irgendwo einen Frontscheinwerfer sehen und wenn nicht, dann ziehen sie nach links. Das hat mit Aufmerksamkeit garnichts mehr zu tun und wird sich mit dem zunehmenden TFL verschlimmern, da die Leute unaufmerksamer werden und Fahrzeuge ohne Licht erst recht übersehen.

Im Nachhinein wird dann noch argumentiert werden, von wegen... "Hat doch selbst schuld, wenn er ohne Licht fährt, den muss man ja übesehen."

 

@r3d3:

Hattest du Licht an ? Nein ? Siehst du, da muss man dich ja übersehen...

Dass der andere da etwas überrascht schaut, ist logisch, aber in Schutz nehmen musst du den nicht. Dass einem selbst auch sowas mal passiert, macht die Sache nicht besser, sollte einem zu denken geben, sollte in Zukunft nichtmehr passieren.

Heftig finde ich die Strafe übrigens nicht... eher abschreckend. Eigentlich ist das ja auch der Sinn solcher Strafen, verhindern, dass Leute erst in solche Situationen kommen und dann muss man nämlich auch nicht mit dieser Strafe rechnen.

Wenn du einmal nicht aufpasst, dann liegst du im Straßengraben, fährst einem hinten ins Auto... Das geht schneller als man denkt, kostet mehr als 120 € und geht vorallem auch unabsichtlich. Überholen hingegen ist immer mit einer Absicht verbunden, also entweder man ist sich sicher oder man lässt es bleiben.

am 10. April 2009 um 13:46

Ich hatte vor Jahren mal den Fall, das mich einer genötigt hat, kam gerade aus dem Urlaubkurz vor zuhause, war lange hinterm Steuer und fuhr auf der Landstrasse gut 100-110... da wurde ich bedrängelt, Lichthupe... ging ihm nicht schnell genug, war damal nen junger Mann, Anfang 20 mit nem älteren 3er BMW,er traute sich aber wohl nicht zu überhole, da es eine Doppelte durchgezogene Linie an dem Abschnitt gibt... ich habe mich garnicht daran gestörrt... kurz vorm Ortseingang, ca. 2km, ist die Strasse besser ausgebaut, mit Standstreifen, aber immer noch d.d.Mittelstreifen...

Er macht kurze fünfe und überholt rechts, bremst mich kurz aus und ich muß voll in die Eisen... er wech... klar... und Überholt den anderen vor mir auch noch rechts... :mad:

Anstatt nach Hause zu fahren, direkt zur Polizei, war zum Glück war ich nicht alleine... denke ich...

Anzeige gemacht, alles klar...

Nach einpaar Wochen, Verfahren eingestellt!!! Häää???

Er alleine im Wagen, ich mit Zeugen... :mad:

Tja er hatte auf einmal nen Anwalt und Zeugen die bestätigten das er zu der Zeit garnicht da war... :mad:

Ich zur Wache... sauer... da beruhigte mich der Beamte, mit den Worten...

" Ich kann sie verstehen,

Aber früher oder später bekommen wir sie alle... "schwacher Trost"...

...und das würde öfters so gemacht, dann haben "Die auf einmal auch Zeugen" Verfahren

wegen Aussage gegen Aussage eingestellt...

Aber der Beschuldigte wäre schon bekannt und sie wären an ihm dran... aber in diesem Fall

war der Anwalt einfach besser... :mad::(

Tja... ausser Ärger nichts passiert...

Wenn mir so etwas wieder passiert, Blinker rechts, langsamer werden, Idioten überholen lassen und locker weiter fahren... ist viel entspannter...

Wie gesagt, ich kann dich gut verstehen... aber manchmal kämpft man gegen Windmühlen... ;)

am 10. April 2009 um 14:02

Zitat:

Original geschrieben von LSirion

...

Interessant ist die allgemeine Einstellung zum Licht:

Morgens schaltet jeder das Licht ein, da bin ich oft der einzige, der ohne fährt, weil es definitiv hell genug ist.

...

@r3d3:

Hattest du Licht an ? Nein ? Siehst du, da muss man dich ja übersehen

...

Überholen hingegen ist immer mit einer Absicht verbunden, also entweder man ist sich sicher oder man lässt es bleiben.

Richtig, du bist der EINZIGE am Morgen der genug sieht, die anderen schlafen bestimmt noch! Ach hör doch auf!

Woher willst du wissen das der TE ohne Licht gefahren ist?

UND Überholen geschieht wirklich mit Absicht, ABER das Übersehen eines Autos im Gegenverkehr ist fahrlässig und hat viele mögliche Gründe!

@r3d3:

Ab wann hast du den den Überholer im Gegenverkehr gesehen?

Der Ansatz von gruni1984 mit dem abbremsen und Lichthupe geben ist doch richtig gut!

Denn für mich gehören in der von dir geschilderten Situation ZWEI dazu. Er übersieht dich und du bleibst scheinbar erstmal trotzdem auf dem Gas!?

Ich will damit den Typen im Gegenverkehr nicht in Schutz nehmen, aber m.E. reichen doch 500m aus wenn beide mitdenken!

(Er erkennt deine Lichthupe und bricht das Überholen ab oder du bremst ab und er schafft das Überholen ohen die Auge-in-Auge-Situation)

am 10. April 2009 um 14:03

Hi LSirion...

Kann dir nicht wiedersprechen...

An meinem Smart gehts Licht automatisch an, beim Firmenwagen aber nicht, wenn ich ausserhalb zu tun habe und Landstrasse oder BAB fahre, mache ich das Licht immer an, um Besser gesehen zu werden, aber es stimmt schon, selbst wenn du auf einer gut ausgebauten Landstrasse 100-120 fährst,laut Tacho, dann wird man noch überholt, das das Auto wackelt... ich schätze manchmal mit gut 140-160 kmh... Respekt

Aber ob ich Licht an habe oder nicht, oder ob ich gesehen werde oder nicht, interessiert nicht immer alle... trotz Licht...

Da wird Überholt und nur ganz langsam wieder rüber gezogen, das ich als entgegenkommender ganz rechts rüber muß, wenn ich mich dann mit Lichthupe beschwerer... bekomme ich meist nur den"Effe-Finger" :(

Dann denke Ich an den Beamten auf der Wache... "Wir bekommen sie alle, früher oder später"

und versuche mich nicht zu ärgern, fällt nicht immer leicht... :rolleyes:

Zitat:

Original geschrieben von Hugaar

Zitat:

Original geschrieben von LSirion

...

Interessant ist die allgemeine Einstellung zum Licht:

Morgens schaltet jeder das Licht ein, da bin ich oft der einzige, der ohne fährt, weil es definitiv hell genug ist.

...

@r3d3:

Hattest du Licht an ? Nein ? Siehst du, da muss man dich ja übersehen

...

Überholen hingegen ist immer mit einer Absicht verbunden, also entweder man ist sich sicher oder man lässt es bleiben.

Richtig, du bist der EINZIGE am Morgen der genug sieht, die anderen schlafen bestimmt noch! Ach hör doch auf!

Woher willst du wissen das der TE ohne Licht gefahren ist?

UND Überholen geschieht wirklich mit Absicht, ABER das Übersehen eines Autos im Gegenverkehr ist fahrlässig und hat viele mögliche Gründe!

Ich nutze das Licht so wie ich es für sinnvoll erachte und mit Verstand. Jetzt kannst du mir vorwerfen was du willst, aber wenn man Licht braucht, weil es für das "Gesehenwerden" benötigt wird, dann fahre ich auch mit Licht.

Ich fahre eben nicht mit Licht, weil das am Morgen nach dem Einsteigen der erste Handgriff ist, sondern wäge die Situation ab. Vielleicht ist das ein Fehler, mich hat noch niemand darauf hingewiesen.

 

Außerdem könnte man eine gewisse Ironie auch erkennen, wenn man sie nicht vor die Füße geworfen bekommt. Ich habe r3d3 keinen Vorwurf gemacht, sondern wollte es nur hinterfragen. Fuhr er ohne Licht und wurde er womöglich "deshalb" übersehen ?

 

Dass das Übersehen Absicht wäre, habe ich nicht geschrieben, aber wenn man sich in einen Bereich begibt, der normalerweise für den Gegenverkehr bestimmt ist und Geschwindigkeitsdifferenzen von 160 bis 200 km/h vorliegen, dann hat man genau zu schauen.

 

PS:

Auch ich bin nicht unfehlbar...

Zitat:

Original geschrieben von r3d3

Und das man z.b gleich 3 Punkte und 120€ Zahlen muss wenn man in so eine Situation kommt find ich eigentlich auch scheiße. Wenn es einfach nur grob Fahrlässig war ist das Ok aber wenn man den Gegenverkehr einfach mal übersehen hat (was ja jedem passieren kann) finde ich das schon etwas krass.

Wenn man den Gegenverkehr übersieht, dann IST das fahrlässig. Schließlich darfst du nicht überholen, wenn du nicht die komplette Strecke überblicken kannst und eben um solche verdammt gefährlichen Situationen zu verhindern, muss man sich 100%ig sicher sein bevor man rauszieht. Daher dann auch die heftigen Strafen, wenn man mal nicht aufgepasst hat. So ein Frontalzusammenstoß mit dem Gegenverkehr ist nicht grad lustig.

Wäre es eine vorsätzliche Tat, könnten die Sätze aus dem Bußgeldkatalog gar nicht mehr angewandt werden.

am 10. April 2009 um 16:12

Zitat:

Original geschrieben von LSirion

...

Ich fahre eben nicht mit Licht, weil das am Morgen nach dem Einsteigen der erste Handgriff ist, sondern wäge die Situation ab. Vielleicht ist das ein Fehler, mich hat noch niemand darauf hingewiesen.

...

PS:

Auch ich bin nicht unfehlbar...

Also ich hab mal in der Fahrschule gelernt das man Licht anschalten sollte, wenn ein GROßTEIL der anderen Verkehrsteilnehmer mit Licht fährt! War dann wohl bei dir anders?!:confused:

Es gilt noch immer der Grundsatz: Sehen und GESEHEN WERDEN!

Was meinst du wie gut bis du für andere in der Masse von Lichtern erkennbar?

Also mal wieder das alte Thema: ERST überlegen DANN schreiben!

Und zu deinem PS:

von mir mal außer der Reihe und gegen meine Gewohnheit 100% Zustimmung!!!:D

Zitat:

Original geschrieben von r3d3

Ich hätte mal eine Frage zum Überholen.

Wenn ich auf einer übersichtlichen Straße fahre und in etwa 500Meter kommt mir ein LKW entgegen und ein hinter ihm Fahrender PKW will überholen übersieht aber das ich auch noch entgegen kommme.

Der überholende PKW ist schon fast vorbei als er mich bemerkt ich muss eine "Notbremsung" einleiten bis zum Stillstand um einen Frontalcrash zu vermeiden. Der andere PKW muss ebenfalls in die Eisen steigen bis er wieder hinter dem LKW reinziehen kann.

Hallo,

da hast du aber nicht gerade gut reagiert!.

Du beobachtest seit einiger Zeit, das der entgegenkommende einen LKW überholt u. dich offensichtlich übersehen o. falsch eingeschätzt hat.

Du fährst so lange weiter bis nur eine Notbremsung bis zum Stillstand den Unfall verhindern kann u. das auch nur weil der Überholer im letzten Augenblick die Situation "begreift" u. voll bremst.

Wenn du die Situation frühzeitig erkannt u. richtig beurteilt hast (das reicht nicht..) u. trotzdem bis zur "letzten" Sekunde weiter gefahren bist als wenn nicht wäre, dann bist du nicht minder leichtsinnig wie der andere auch.

MfG Günter

 

am 10. April 2009 um 22:49

Zitat:

Original geschrieben von TheRealRaffnix

Die Abgrenzung zwischen einer Straftat und einer reinen Ordnungswidrigkeit ist hier sehr schwierig.

Was es mindestens ist: Ordnungswidrigkeit - 120€ plus 3 Punkte

Was es je nach Sachlage auch sein kann: § 315c I Nr. 2b) StGB

Wie gesagt sehr schwierig abzugrenzen, wobei die Straftat wohl eher bei notorischen Verkehrssündern in betracht kommt, bei denen man schon eine gewisse Rücksichtslosigkeit unterstellen kann.

Selbst bei sonst unauffälligen Personen, wo es noch weit von "haarscharf" entfernt ist, kann es bei einer Anzeige schnell zum Vorwurf nach 315c StGB kommen.

Da kann ich leider aus Erfahrung sprechen.

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. Überholen Ordungswidrikeit oder Straftat?