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Überholen und dabei vom Gas gehen...

Themenstarteram 16. Februar 2006 um 15:23

tach leute,

war heute beim BUND (stendal) und musste demzufolge die B198 von MD aus hoch fahren und wieder runter ;)

auffem hinweg war ich immer allein, also keine kolonne, beim überholen... voll aufs gas, kurz uach mal 140 anliegen gehabt während des überholens...

auffem rückweg dann nen par spassvögel vor mir gehabt beim überholen (318i und Modeo TDCi) die beim überholen von 3lkws am stück bei strich 100 aufgehört haben zu beschleunigen...

war das ned eigentlich so das man beim überholen die zulässige vmax um einen gewissen prozentsatz überschreiten darf?

letztendendes hat es doch geklappt... ging schließlich 3km schnurgerade

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28 Antworten

Nein, Höchstgeschwindigkeit ist immer zu beachten. Keine Ausnahmen (für "normale" Fahrer, also lediglich für Einsatzwagen der Polizei etc.)

Mit 140 hättest Du also schon 75 Euro löhnen dürfen, dazu Gebühren von ca. 25 Euro und 3 Punkte in Flensburg.

ab 41 km/h zu schnell müsstest Du dein Auto schon mal 1 Monat stehen lassen und 100 Euro Bußgeld zahlen..

Themenstarteram 16. Februar 2006 um 15:38

Zitat:

Original geschrieben von fundive

Nein, Höchstgeschwindigkeit ist immer zu beachten. Keine Ausnahmen (für "normale" Fahrer, also lediglich für Einsatzwagen der Polizei etc.)

Mit 140 hättest Du also schon 75 Euro löhnen dürfen, dazu Gebühren von ca. 25 Euro und 3 Punkte in Flensburg.

ab 41 km/h zu schnell müsstest Du dein Auto schon mal 1 Monat stehen lassen und 100 Euro Bußgeld zahlen..

dennoch wäre es nicht im sinne der sicherheit einen mit 80-90km/h schnellen lkw nur mit 100 zu überholen?

und wenn noch 2-3 mitziehen, dann sollte man erst recht man aussem knick kommen, so meine auffassung

Nun, das mag Deine Auffassung sein, die Rechtslage ist eine andere und lässt keine Interpretationen an dieser Stelle zu.

Der Gesetzgeber würde Dir in einem solchen Fall raten: nicht überholen! ;)

Zitat:

Original geschrieben von fundive

Nun, das mag Deine Auffassung sein, die Rechtslage ist eine andere und lässt keine Interpretationen an dieser Stelle zu.

Der Gesetzgeber würde Dir in einem solchen Fall raten: nicht überholen! ;)

Hallo,

ich kann den Threadersteller durchaus verstehen....Recht und Gesetz hin oder her.....es ist einfach unhöflich bzw. wenig mitgedacht dem anderen das überholen zu vermasseln indem man nicht richtig Gas gibt....bzw. den Überholvorgang in die Länge zieht.Es muss ja nicht gleich 140km/h sein....aber nur 100 nach Tacho lässt doch noch ein wenig mehr zu..:D

lieber zügig vorbei statt gefährlich lange auf der Gegenfahrbahn sein.Mal eben Tacho 120 (abzüglich Toleranz sinds meist sowieso nur 110-115km/h wäre durchaus praxisnäher gewesen.

Das man damit eine Vorschrift etwas ''großzügiger'' auslegt,nehme ich für mich in Kauf,solange es nicht Punkterelevant ist geht für mich Sicherheit vor....:D

es lebe der Alltag....;)

Grüße Andy

BTW: ähnliches hatte ich mal hier aufgeschrieben....http://www.motor-talk.de/t935266/f14/s/thread.html

Ja, die Gesetzgebung bzgl. Höchstgeschwindigkeit ist halt eindeutig, da gibts nix zu deuteln.

Man könnte ja sogar den Bußgeldkatalog zu rate ziehen als Argumentationshilfe, da gibts nämlich den Punkt:

"Mit nicht wesentlich höherer Geschwindigkeit als der zu Überholende überholt"

was mit 40 Euro und 1 Punkt zuschlägt. Das hilft aber alles nicht, wenn dadurch die Höchstgeschwindigkeit überschritten wird. Die Rennleitung ist dann verpflichtet einzuschreiten.

Natürlich habt ihr Recht, wenn ihr sagt, ein "schnelleres" überholen sei sicherer. Das spielt aber wie gesagt rechtlich keine Rolle. Da würde das Argument dann eher lauten: wenn einer schon 90 fährt, kannst Du ihn halt nicht mehr überholen. Vermutlich würde das ja dann oben zitierte Vorschrift unterlaufen und ebenfalls von der Rennleitung beanstandet werden ...

 

Übrigens war die Angabe der Punkte etc. für Führerscheininhaber ohne Probezeit. Wenn man eine solche hat, sollte man sich drauf einstellen, dass die Probezeit um weitere 2 Jahre verlängert wird und ein "Aufbauseminar" ansteht ;)

Zitat:

Original geschrieben von fundive

Ja, die Gesetzgebung bzgl. Höchstgeschwindigkeit ist halt eindeutig, da gibts nix zu deuteln.

Man könnte ja sogar den Bußgeldkatalog zu rate ziehen als Argumentationshilfe, da gibts nämlich den Punkt:

"Mit nicht wesentlich höherer Geschwindigkeit als der zu Überholende überholt"

was mit 40 Euro und 1 Punkt zuschlägt. Das hilft aber alles nicht, wenn dadurch die Höchstgeschwindigkeit überschritten wird. Die Rennleitung ist dann verpflichtet einzuschreiten.

Natürlich habt ihr Recht, wenn ihr sagt, ein "schnelleres" überholen sei sicherer. Das spielt aber wie gesagt rechtlich keine Rolle. Da würde das Argument dann eher lauten: wenn einer schon 90 fährt, kannst Du ihn halt nicht mehr überholen. Vermutlich würde das ja dann oben zitierte Vorschrift unterlaufen und ebenfalls von der Rennleitung beanstandet werden ...

Hi,

das ist mir in einem solchen Fall egal,ich sehe dann auch nicht unbedingt auf den Tacho sondern überhole so das weder ich noch jemand anderes gefährdet wird...;)

Ob das nun in jedem Einzelfall rechtlich in Ordnung geht spielt dabei für mich eine untergeordnete Rolle....ich hatte es auch schon das jemand mit seinem Bock auf einmal wo ich ihn überholte sich darauf besann dass er doch schneller kann und nach Kräften beschleunigte....und unversehens zeigte dann im 3.Gang mein Tacho 160km/h und 7200RPM an...:D

seitdem wird nur noch mit kurz Vollgas überholt um da gar nicht erst in Verlegenheit zu kommen...;)

wie hätte es rechtlich in einem solchen Fall ausgesehen??

Grüße Andy

Frag mich nicht nach §§§ aber es ist verboten zu Beschleunigen wenn man überholt wird.

Das Vergehen des Überholten mildert aber nicht die Strafe für deine Geschwindigkeit.

Die Rennleitung wird beide zur Kasse bitten.

Zitat:

Original geschrieben von andyrx

wie hätte es rechtlich in einem solchen Fall ausgesehen??

Grüße Andy

Beide ham sich gleich fehlverhalten, du hättest den Überholvorgang abbrechen müssen, er hätte nicht beschleunigen dürfen. Und beide sind zu schnell gefahren.

Bei 160 km/h außerhalb geschl. Ortschaften und einer angenommenen Höchstgeschwindigkeit von 100km/h: 150 Euro

hinzu kommen Gebühren von voraussichtlich 25,60 Euro.

Außerdem 4 Punkte in Flensburg und 1 Monat Fahrverbot.

Zusätzlich natürlich noch das Vergehen wegen dem beschleunigen und noch Aufschläge, wenn die Rennleitung der Meinung ist jemand sei gefährdet worden ...

ab 61km/h zu schnell ist übrigens 2 Monate Pause angesagt ;)

Zitat:

Original geschrieben von fundive

Bei 160 km/h außerhalb geschl. Ortschaften und einer angenommenen Höchstgeschwindigkeit von 100km/h: 150 Euro

hinzu kommen Gebühren von voraussichtlich 25,60 Euro.

Außerdem 4 Punkte in Flensburg und 1 Monat Fahrverbot.

Zusätzlich natürlich noch das Vergehen wegen dem beschleunigen und noch Aufschläge, wenn die Rennleitung der Meinung ist jemand sei gefährdet worden ...

ab 61km/h zu schnell ist übrigens 2 Monate Pause angesagt ;)

weiss ich doch....:D

in der Nordfriesischen Einöde wo dieses mal stattgefunden hat,drohte keine Gefahr und ich zog es halt durch....es war ein 530er BMW Diesel der halt auch recht flott anzog als ich schon mit meiner Stosstange in Höhe seines Hinterrades aufschloss und eine große Russwolke andeutete das jetzt doch Gasgegeben wird....naja ist ja auch schon ein wenig her.

es war eher riskant für den Führerschein klar,aber indem Moment besann man sich auf die Leistung des Fahrzeugs und dreht den Gang aus bis zum Piepser (deutet beim Wankel den Gangwechsel an) und ist vorbei...nunja sowas ist nicht Alltag und kommt so gut wie nie vor,ich behalte es aber als nette Anekdote im Gedächtnis...:) da es nicht gefährlich wurde.

aber jetzt bin ich völlig off topic den es ging ja hier gerade um das Gegenteil....:D sorry

Grüße Andy

BTW: ziehe mal rund 10km/h Tachovoreilung ab,denn die Japaner aus den 90ern eilten beim Tacho durchaus etwas kräftiger vor....hätte aber immer noch gereicht..;)

Zitat:

Original geschrieben von andyrx

wie hätte es rechtlich in einem solchen Fall ausgesehen??

Der Überholte wäre drangewesen, weil er während des Überholens beschleunigt hat, du wärst dran gewesen, weil du 60km/h über erlaubter Höchstgeschwindigkeit warst. Ganz eindeutig - auch beim Überholen gilt die Höchstgeschwindigkeit. Gibt es sogar eine Frage im Fahrschulfragebogen zu - mit der möglichen Antwort von 10% drüber ist erlaubt. IST ABER FALSCH!

Der Gesetzgeber wird sagen - und IMHO hat er damit Recht - dass du dann den 90-Fahrer eben nicht überholen kannst. Denn gerade auf Landstraßen kann dann ein Tier aus dem Wald hüpfen, Dreck vom Feld rüberfliegen oder noch vom Trecker daliegen etc. deswegen macht die höhere Geschwindigkeit den Sicherheitsgewinn durch schnelleres Überholen IMHO wieder zunichte.

Und sorry, nur weil mein Hintermann auch Überholen möchte, überhole ich auch nicht schneller als normal. Der kann in seinen Überholvorgang _nicht_ einkalkulieren, dass ich mich nicht an Verkehrsregeln halte. Das hat die Qualität wie auf der Autobahn, 100 erlaubt, ich überhole mit 120 eine LKW-Kolonne ohne Lücke, und mein Hintermann meint, mein Kofferraum sei zu dunkel.

MfG, HeRo

Zitat:

Original geschrieben von HeRo11k3

Und sorry, nur weil mein Hintermann auch Überholen möchte, überhole ich auch nicht schneller als normal.

Eben. Es gibt auch keinen Passus in der StVO, der dies vorschreibt.

Ihr vergesst die LKW´s, die haben auch massiv gegen die StVO verstossen, für die gilt 60km/h auf Landstrassen ;)

Bei 100 bzw. Tacho 110 hör ich auch auf zu beschleunigen und kalkulier meinen Überholvorgang so dass das passt oder lass es ganz sein.

Gruß Meik

Hallo,

irgendwie sind hier nur Heilige unterwegs....alle halten sich getreulich an die STVO und würden niemals auch nur ansatzweise dagegen verstossen....bin ich jetzt bekloppt??

Der Alltag/die Praxis sagt mir was anderes.....:D naja das müssen dann andere sein.....die hier nie zu finden sind.

naja zumindest ich gebe ja zu es dann doch manchmal nicht ganz so eng zu sehen....:D...;)

Bin ich hier denn ganz alleine??

Grüße Andy

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