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Überholverbot nur für Motorräder
Hallo zusammen,
als ich letztens mein Zweirädriges Baby mal wieder durch das Sauerland spazieren führte. Fuhr ich an einem Verkehrzeichen vorbei, welches wie folgt aufgebaut war.
Oben das allgemein bekannte Überholverbot:
- zusammengefasst Fahrzeugen aller Art ist das überholen mehrspuriger Fahrzeuge (inklusive Motorräder mit Beiwagen) verboten
Und darunter das Zusatzschild für Motorräder.
Sehe ich das richtig dass das genannte Überholverbot auf Motorräder beschränkt ist? Also das auschließlich Motorräder nicht überholen dürfen?
Wenn dem so ist frag ich mich wer sich das denn ausgedacht hat?
Soll das bewirken das Motorräder an diesen Stellen zurückhaltender fahren, vermutlich der "sogenannten" Sicherheit wegen?
Ist es also im Umkehrschluss sicherer wenn ein PKW! einen PKW auf einer engen, kurvigen, hügligen Überholt als umgekehrt?
Oder interpretiere ich das falsch? ABer was bedeutet es dann?
Ein bekannter von mir meinte die Bedeutung wäre das nur Motorräder überholt werden dürfen; was keinen Sinn macht daMotorräder nach Gesetzestext des Überholverbotes eh überholt werden dürfen.
Wie seht ihr das?
Beste Antwort im Thema
Ja aber was macht das denn für einen Sinn?
Motorräder sind doch im Überholverbot mit inbegriffen?
Also nur Verschwendung von Steuergeldern!
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18 Antworten
das ist das ganz normale überholverbot mit dem ZUSATZ, das motorräder ebenfalls nicht überholen dürfen
mfg
Ja aber was macht das denn für einen Sinn?
Motorräder sind doch im Überholverbot mit inbegriffen?
Also nur Verschwendung von Steuergeldern!
motorräder dürfen soweit ich weiß im überholverbot überholen wenn sie die mittellinie nicht überfahren...
das wiederspricht natürlich meinem ersten beitrag! aber vlt gab es ja an der stelle viele unfälle...
oh man es gibt nirgends so viele schilder wie bei uns und iwann kommt doch keiner mehr klar!
Falsch
Mit der Mittellienie hat das überhaupt nichts zu tun.
Das Zusatzschild sagt lediglich aus, das das Überholverbot nur für Motorradfahrer gilt und nicht für PKW-fahrer.
Motorradfahrer dürfen natürlich weiterhin andere Motorräder überholen, nur enen keine mehrspurigen Kraftfahrzeuge.
Und meines Wissens nach darf bei dem Schild Überholverbot niemand ein Mehrspuriges Fahrzeug überholen.
Kein PKW oder LKW darf einen OKW oder LKW überholen. Kein Motorrad darf einen LKW oder PKW überholen.
Wohl aber dürfen Motorräder überholt werden, da die - ohne Beiwagen - nur einspurig sind.
Für mich macht das Schild die Kombination auch keinen Sinn.
Zitat:
Original geschrieben von popeye174
Motorradfahrer dürfen natürlich weiterhin andere Motorräder überholen, nur enen keine mehrspurigen Kraftfahrzeuge.
Dafür brauchts den Zusatz aber nicht.
Eben noch gefunden:
Zitat:
Original geschrieben von Mattovic
Motorräder sind doch im Überholverbot mit inbegriffen?
Nein, Zeichen 276 (Überholverbot) verbieten Führern von Kraftfahrzeugen aller Art mehrspurige Kraftfahrzeuge und Krafträder mit Beiwagen zu überholen.
Erst durch dieses Zusatzzeichen dürfen auch einspurige Krafträder, Kleinkrafträder und Mofas nicht überholt werden.
Zitat:
Original geschrieben von tf1988
motorräder dürfen soweit ich weiß im überholverbot überholen wenn sie die mittellinie nicht überfahren...
Nein, dürfen die nicht.
Überholverbot durch Zeichen 276 gilt für Führer aller Kraftfahrzeuge, darunter fallen auch Krafträder, Kleinkrafträder und Mofas.
Einspurige Kraftfahrzeuge dürfen von einem Motorrad aber bei diesem Zeichen überholt werden, von einem PKW aber auch
Zitat:
Original geschrieben von Kai70
Erst durch dieses Zusatzzeichen dürfen auch einspurige Krafträder, Kleinkrafträder und Mofas nicht überholt werden.
Das ist aber jetzt nur eine sehr freie Interpretation?
Zusatzschilder unter Zeichen 276 ("Überholverbot") bezeichnen die Fahrzeuge, für die das Überholverbot gilt. Bei einem Zusatzschild mit einer Gewichtsangabe von zB. "7,5 t" gilt das Überholverbot nur für Fahrzeuge mit einem zGG über 7,5 Tonnen und nicht, dass auch derartige Fahrzeuge nicht überholt werden dürfen.
Somit gilt bei der hier vorhandenen Aufstellung ein Überholverbot nur für Motorradfahrer ("einspurige Kraftfahrzeuge") - Motorräder dürfen nicht überholen, PKW schon.
Keine Ahnung, welchen "Sinn" das haben soll, mal bei der dort zuständigen Straßenverkehrsbehörde nachfragen.
Zitat:
Original geschrieben von Kai70
Zitat:
Original geschrieben von Mattovic
Motorräder sind doch im Überholverbot mit inbegriffen?
Nein, Zeichen 276 (Überholverbot) verbieten Führern von Kraftfahrzeugen aller Art mehrspurige Kraftfahrzeuge und Krafträder mit Beiwagen zu überholen.
Erst durch dieses Zusatzzeichen dürfen auch einspurige Krafträder, Kleinkrafträder und Mofas nicht überholt werden.
Nur der Richtigkeit halber, ich meinte auch inbegriffen im "dürfen nicht überholen" :-)
Sonst würde ich meinem eigenem Zitat widersprechen.
Zitat:
Original geschrieben von patti106
Und meines Wissens nach darf bei dem Schild Überholverbot niemand ein Mehrspuriges Fahrzeug überholen.
Kein PKW oder LKW darf einen OKW oder LKW überholen. Kein Motorrad darf einen LKW oder PKW überholen.
Wohl aber dürfen Motorräder überholt werden, da die - ohne Beiwagen - nur einspurig sind.
Für mich macht
das Schilddie Kombination auch keinen Sinn.
Zitat:
Original geschrieben von patti106
Zitat:
Original geschrieben von popeye174
Motorradfahrer dürfen natürlich weiterhin andere Motorräder überholen, nur enen keine mehrspurigen Kraftfahrzeuge.
Dafür brauchts den Zusatz aber nicht.
Eben noch gefunden:
Ichhabe auch nicht gesagt das dafür das Zusatzschild nötig ist, sondern das Überholverbot gilt NUR für Motorräder !
Zitat:
Original geschrieben von patti106
Wohl aber dürfen Motorräder überholt werden, da die - ohne Beiwagen - nur einspurig sind.
Genau das wird ger Grund sein, für dieses Ergänzungs-/Zusatzschild.
Da im Normalfall sogenannte "Einspurige Fahrzeuge" Überholt werden dürfen wird hier zum Ausdruck gebracht, das es an dieser unübersichtlichen Stelle, entgegen der standartdefinition des Überholverbotes, auch das überholen einspuriger Fahrzeuge verboten ist.
Das hätte dann zumindest einen Zusammenhang. Und somit zusammenfassend:
Keiner darf hier irgendetwas überholen, ob einspurig oder zweispurig ist in dieser Kombination egal.
Nur blöd wenn man auf eine Mofa im bergauf bereich aufläuft...:-)
Zitat:
Original geschrieben von Mattovic
...
Quatsch, keine Interpretationen machen, weil eine aufgestellte Schilderkombination irgendwie einen Sinn ergeben muss. Hier sollte irgendwas auch immer ausgedrückt werden, was aber völlig in die Hose gegangen ist.
Eine derartige Kombination hat aufgrund der zweifelsfreien gesetzlichen Vorgaben und Definitionen aus StVO und der VwV zur StVO nur eine einzige tatsächliche Bedeutung:
Überholverbot für Motorräder, und nur für Motorräder.
Solcher Schilderblödsinn ist leider nichts seltenes, weil anordnende Sachbearbeiter keine nicht selten nur begrenzte Ahnung haben und der Meinung sind, dass eine gewollte "Funktion" mit irgendwas ausgedrückt wird - was dann aber ganz mächtig daneben geht.
Bei diesem Zusatzschild kann man auch ein gedankliches " Gilt nur für " davor setzen
Zitat:
Original geschrieben von Roadwin
Solcher Schilderblödsinn ist leider nichts seltenes, weil anordnende Sachbearbeiter keine nicht selten nur begrenzte Ahnung haben und der Meinung sind, dass eine gewollte "Funktion" mit irgendwas ausgedrückt wird - was dann aber ganz mächtig daneben geht.
Vielleicht wollte er/sie damit ausdrücken: Vernünftige überholen hier nicht, allen Anderen ist es verboten.
Ich seh das auch so, dass das Überholverbot nur für Motorräder gilt.
Dient an einem Unfallschwerpunkt mit häufigen Überholunfällen dazu, die Heizer abzufangen, bevor sie wieder an unübersichtlichen Stellen überholen und sich in der Mitte "treffen".
Obs was hilft...