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Überladung vom WOWA
Hallo da,
habe nochmal eine Frage.
Ich habe einen ca. 22 Jahre alten Hobby Prestige Wohnwagen gekauft.
Dieser hat ein Zulässiges GG von 1000 KG.
Dies ist im Fahrzeugschein und auf dem Typenschild vermerkt.
Nun war ich den Wohnagen mal bei TÜV wiegen.
Dieser wiegt im leeren Zustand, bereits 1130 Kg.
Daraufhin habe ich die Fa. Hobby mal angeschrieben, wie das denn aussieht, da ich keien leergewichtangaben habe, wie das dann mit dem GG aussieht.
Die Antwort von Hobby lautete nur, das war früher so, da gab es kein
leergewicht, und auf das GG wurde auch nicht so geachtet.
Ich fragte auch, ob man eine Auflastung machen kann, dies nehnten Sie aber ab und meinten
ich sollte eine neue Achse einbauen.
Dann kann ich aber gleich einen neuen WOWA kaufen.
Hat jemand mit solch einem Problem Erfahrung ?
Was kann ich da machen ?
Bei kontronnel, versteht das die Polizei ??
Wie sieht das im Ausland denn aus ??
Was kann ich da machen ??
Ach so im WOWA wurde nichts umgebaut oder verändert, ist meiner Meinung nach
alles Original
Freue mich auf Eure Antworten.
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26 Antworten
Hi, meine Antwort wird Dich wohl eher nicht erfreuen.
Hoffentlich hast Du nicht viel bezahlt. Wenn Du bei einem Händler gekauft hast, kannst Du wandeln; ansonsten hast Du in die Sch....e gepackt und könntest bei Privatkauf eventuell versuchen, wegen arglistiger Täuschung zu klagen;allein, wie willst Du das beweisen?
Ach ja, die Polizei dürfte leider nirgendwo Verständnis für Deine Überladung aufbringen.
ist wohl ein wagen für einen dauerstellplatz...
zumindest würde ich nicht mehr damit machen...
Hier irgendjemanden arglistige Täuschung zu unterstellen ist doch völlig fehl am Platze. Denn das setzt ja vorraus, das der Verkäufer davon wusste. Und selbst wenn, wenn alles original ist, hat er sich nichts vorzuwerfen, zumal er ja ncihtmal ein leergewciht angegeben hat.
Die möglichkeit die dir jetzt bleiben sind überschaubar.
-Du könntest jetzt eine andere Ache einbauen, dazu kannst du einfach mal eine Werkstatt anfragen, wie viel das denn komplett kosten würde. Am besten direkt mit Tüv gutachten, damit du nicht nacher Probleme has wenns nicht passt, denn soweit ich weiß muss auch die Zugdeichsel dafür geeignet sein. Am besten direkt eine 1300 oder 1400Kg Achse.
-Du könntest versuchen den Wohnwagen versuchen leichter zu bekommen. Ich weiß ja nicht was alles drin ist, aber dadurch verzichtest du dann ja warscheinlich schon stark auf komfort.
-Du könntest deine Wiegung ignorieren und vergessen, und einfach damit fahren, was allerdings nciht zu empfehlen ist. Zum einen wegen der Strafe, und wenn mal was passiert. Und es ist ja dann immerhin vorsatz...
-Du könntest den wohnwagen verkaufen und dir einen anderen Wohnwagen kaufen, und beim nächsten kauf bist du ja schlauer, und fragst nach dem leergewicht, und bestehst auf eine Kontrolle. Entweder fährst du dann zu einer örtlichen wiegestelle, oder kaufst dir für etwa 100€ eine Mobile caravan waage.
Alles in allem würde ich sagen das es ziemlich scheiße für dich gelaufen ist. Je nachdem wie der finanzielle Preis/nutzen für den Umbau ist, würde ich das bevorzugen, ansonsten verkauf ihn, und kauf dir nen neuen.
hallo,
also meistens sind die achsen ein weinig mehr belastbar!!!
bei meinem hobby 520 prestige (bj 91) mit einem gg von 1300kg gibt es auf der achse (welche von der firma peitz ist) noch ein typenschild, welches eine maximale gesamtbelastung der achse von 1350kg vorgibt. schau einfach mal unter deinen ww. vielleicht hast du ja glück und hobby hat das selbe fahrgestell verbaut, dann wäre eine auflastung kein problem!
mfg
karsten
Zitat:
Original geschrieben von Lemmy-BW
Dieser hat ein Zulässiges GG von 1000 KG.
Dies ist im Fahrzeugschein und auf dem Typenschild vermerkt.
Nun war ich den Wohnagen mal bei TÜV wiegen.
Dieser wiegt im leeren Zustand, bereits 1130 Kg.
Hier stellt sich mir aber auch die Frage, wie es angehen kann, das Hobby einen WoWa mit zulässigem GG von 1000KG auf den Markt bringt, der dann schon 1130KG wiegt. ????
Ich denke das an diesem WoWa neuere und somit schwerere Teile verbaut wurden (neuer Kühlschrank, neuer Tisch, irgendwo ein paar Verstärkerungsplatten etc....)
Ich würde versuchem vom Kauf zurückzutreten.....denn an dem WoWa ist bestimmt etwas verbastelt worden.
Hi,
Wichtig wäre doch erstmal zu Wissen bis wie viel kg die Achse
selber ausgelegt ist. Bei manchen alten WoWa´s ist das zGG mit
Absicht niedriger gehalten damit auch kleinere PKW die Dinger ziehen durften.
Heißt also runter krabbeln und auf das Typenschild der Achse schauen
wie stark diese belastbar ist.
sollte da mehr als deine erwähnten 1000 kg stehen kannst du den
Wowa meist mit geringem Aufwand (Reifentraglast und passende Auflaufbremse vorausgesetzt) auflasten.
Ciao Uwe
Zitat:
Original geschrieben von ubieb
Hi,
Wichtig wäre doch erstmal zu Wissen bis wie viel kg die Achse
selber ausgelegt ist. Bei manchen alten WoWa´s ist das zGG mit
Absicht niedriger gehalten damit auch kleinere PKW die Dinger ziehen durften.
Das macht so keinen Sinn. Die Angabe der Anhängelast des PKW bezieht sich immer auf die reale Masse ("Gewicht"

und nicht auf das zGG.
Beispiel:
Mit einer Anhängelast von 1300 kg am PKW darf man einen leeren Wowa mit zGG von 1500 kg aber einer realen Masse von 1250 kg leer noch ziehen.
So Teuer sind Achsen gar nicht!
Krabbel erstmal drunter wie von den anderen auch schon beschrieben.
Wenn nichts geht mit Auflassung dann erkundige dich was eine Achse kostet und mach die drunter.
Bei meinem alten Bootstrailer war eine neue Achse fällig die hat ca. 300 Euro gekostet, neu mit allem Anbauteilen wie Lager, Bremsbacken, Bremstrommeln, Bremsseilen und Radschrauben.
Der Einbau war 2 Std arbeit.
Zunächst mal Tag zusammen,
habe mich (Burkhard) letztens mal hier angemeldet und lese schon ne Zeitlang mit. Vlt erkennt der eine oder andere mich aus anderen Foren wieder. Wir sind eine vierköpfige Familie und unterwegs mit einem Touran 1,9 tdi, der oft von einem Eifelland 560 TK verfolgt wird. Heimisch sind wir im schönen Münsterland.
Doch zum Hobby: Ich würde die Problematik mal anders betrachten: Wo kommen die ganzen Kilos her? Kann es vlt sein, dass der 22 Jahre alte Wagen schon ziemlich nass ist? Selbst Styropor vermag Wasser zu speichern. Und wieviel Wasser das Holz ziehen kann, wird auch oft unterschätzt. Sollte der Wagen wirklich schon ein Feuchtigkeitsproblem haben, sind meines Erachtens alle Überlegungen bzgl neuer Achse hinfällig! Dann taugt er allenfalls noch zur Baubude.
Dass Hobby selbst vor 22 Jahren einen Wagen wohlwissend zu schwer verkauft hat, wage ich mal zu bezweifeln, irgendwie müssen da im Laufe der 22 Jahre mind 200 kg zugekommen sein.
Gruß
Burkhard
Also der Wowa ist kpl. trocken, kein mordiger geruch oder sonst was.
Auch laut Aussage von Hobby war das damals anscheinend auch nur ein richtwert mit dem Gewicht.
Das hat damals keinen Menschen Interessier was das Ding wiegt, oder was man Zuladen darf.
Baulich wurde auf jeden Fall auch nichts veränder, außer ein par klenichkeiten wie eine feste
Matratze oder so.
Aber nicht, was so ein Gewicht ausmachen könnte.
Zu den obigen Lösungswegen noch eine Variante:
Sprich mit dem TÜV, ob
1. die 50 kg zusätzlich, die die Achse lt. Typschild verträgt eingetragen werden
und
2. lass die Stützlast (meist 70 - 100 kg) als zweite Achse eintragen. (Details mit Muster KFZ Schein hier )
Wären dann 120 - 150 kg mehr Zuladung und ein klein wenig mehr "Luft"
Das setzt aber wiederum voraus, das das Fahrgestell des Wohnwagens für ein Gesamtgewicht von 1150Kg, oder so ausgelegt ist. Denn nicht nur die Achse begrenzt das Gesamtgewicht, sondern auch die Deichsel. Und wenn es hierzu keine eindeutigen unterlagen hat, wo drin steht, das das Fahrgestell für dieses Gewicht geeignet ist, hat man halt Pech gehabt, oder der Prüfer drückt 2 Augen zu.
Die Variante, das man die Stützlast addiert, wird oftmals gemacht, wenn der Wohnwagen ein höheres Gesamtgewicht hat, als der PKW ziehen darf. Umgekehrt ist dies aber nciht so ohne weitere möglich.
Zitat:
Original geschrieben von Lemmy-BW
Hallo da,
habe nochmal eine Frage.
Ich habe einen ca. 22 Jahre alten Hobby Prestige Wohnwagen gekauft.
Dieser hat ein Zulässiges GG von 1000 KG.
Dies ist im Fahrzeugschein und auf dem Typenschild vermerkt.
Nun war ich den Wohnagen mal bei TÜV wiegen.
Dieser wiegt im leeren Zustand, bereits 1130 Kg.
Daraufhin habe ich die Fa. Hobby mal angeschrieben, wie das denn aussieht, da ich keien leergewichtangaben habe, wie das dann mit dem GG aussieht.
Die Antwort von Hobby lautete nur, das war früher so, da gab es kein
leergewicht, und auf das GG wurde auch nicht so geachtet.
Ich fragte auch, ob man eine Auflastung machen kann, dies nehnten Sie aber ab und meinten
ich sollte eine neue Achse einbauen.
Dann kann ich aber gleich einen neuen WOWA kaufen.
Hat jemand mit solch einem Problem Erfahrung ?
Was kann ich da machen ?
Bei kontronnel, versteht das die Polizei ??
Wie sieht das im Ausland denn aus ??
Was kann ich da machen ??
Ach so im WOWA wurde nichts umgebaut oder verändert, ist meiner Meinung nach
alles Original
Freue mich auf Eure Antworten.
Hier zeigt sich wieder einmal die Unfähigkeit unserer Gesetzgeber. Die nachträgliche Besteuerung der Wohnmobile läßt den Besitzern keine Möglichkeit der Zahlung der "Mehrsteuer" für zwei Jahre durch Verkauf des Fahrzeuges aus dem Wege zu gehen. Das Fahrzeug kann ja nicht zwei Jahre rückwirkend verkauft werden.
Hobby sagt, das war vor 20 Jahren so und jetzt schau wie du da rauskommst. Und unsere "Auserwählten" in Berlin lassen einen auch im "Regen" stehen.
Wofür haben wir die eigentlich? (Nur zum ausnehmen!)
Zitat:
Original geschrieben von DanielvanAalst
...
Die Variante, das man die Stützlast addiert, wird oftmals gemacht, wenn der Wohnwagen ein höheres Gesamtgewicht hat, als der PKW ziehen darf. Umgekehrt ist dies aber nicht so ohne weitere möglich.
...
Bei uns im Club ist das schon beinahe zum Standard geworden - aber wie schon im anderen Fred geschrieben, sollte man bei Kombi der verschiedenen Maßnahmen vorher mit dem TÜV reden (Dekra macht sowas bei uns gar nicht) - noch besser, davor beim Wohnwagenhersteller anklingeln, ob es es nochwas zu beachten gibt. Zumindest bei der Stützlasteintragung füpr sich gibt es wohl keine Probleme (Ausschlaggebend ist wohl die Auslegung Deichsel / Auflaufeinrichtung)