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Übernahme der Kosten für den Kostenvoranschlag

Themenstarteram 22. Dezember 2009 um 9:13

Hallo,

mir ist jemand in mein Auto gefahren.

Die Werkstatt möchte für das Erstellen des Kostenvoranschlages 10% der Reparaturkosten haben.

Die Reparaturkosten betragen ca. 1.500,- € welche ich fiktiv abrechnen möchte.

Laut Versicherung des Gegners genügen Bilder und der KV.

Wird die Rechnung über den Kostenvoranschlag i. H. von ca. 150,- € auch übernommen?

Steht mir folgendes zu?

-Reparaturkosten netto

-Nutzungsausfall?

-Unkostenpauschale

In den FAQ fand ich leider keine Antwort.

Danke.

Beste Antwort im Thema

So Kinder,

genug geraten. Die Maus erklärt Euch jetzt wie´s läuft.

 

Wenn ich in eine Werkstatt gehe und möchte mein Fahrzeug dort reparieren lassen, dann ist das ein Werkvertrag.

 

Der Werkvertrag ist im BGB geregelt. Und zwar ab § 631.

 

Und wenn ich vor Auftragserteilung einen Kostenvoranschlag haben möchte, dann richtet sich das auch nach Werkvertragsrecht.

 

Jetzt kommt der alte Juristentrick: Immer einen Paragraf weiter lesen als man denkt.

 

Dann kommt man nämlich zu § 632 BGB

 

Und da steht am Ende, dass ein Kostenanschlag (das BGB ist schon ziemlich alt, da hat man noch so gesprochen) im Zweifel nicht zu vergüten ist.

 

Jetzt fragt ihr Euch: "OK, der KVA ist umsonst. Aber was heißt denn im Zweifel"

 

Ganz einfach. Im Zweifel heißt: Wenn nichts anderes vereinbart ist.

 

Also: Wenn die Werkstatt nix sagt, kostet der KVA auch nix.

 

Wenn der Meister sagt, der KVA kostet XXX EUR, dann kostet er XXX EUR. Fertig.

Der Kunde hat dann zwei Möglichkeiten:

 

Einen Vertrag schließen, der die Erstellung eines KVA zum Inhalt hat und XXX EUR zahlen oder den Hof verlassen und eine andere Werkstatt anfahren.

 

Das war Spanisch.

 

Gruß von

Hafi, der Maus (oder besser dem Elefant... Schwamm drüber).

 

 

 

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Moin,

das wichtigste zuerst.

Such Dir nen unabhängigen Gutachter, der wird Dir schon sagen ob ein KVA ausreicht oder ein Gutachten angebracht ist. Da würde ich mich nicht auf die Aussage eines Call Center Mitarbeiters bei einer Versicherung verlassen.

Üblicherweise werden die Kosten für den KVA bei einer Auftragserteilung mit angerechnet (verrechnet), Du bist besser bedient wenn Du einen Gutachter beauftragst.

Und dann solltest Du die FAQ noch mal genauer lesen... da stehen nämlich die ANtworten auf Deine Fragen garantiert drin.

Gruss

Marcus

Hallo MazdiMazdi,

unter der Vorraussetzung einer Haftungsquote von 100% des Unfallgegners, bekommst bei der fiktiven Abrechung die Netto-Reparaturkosten laut Kostenvoranschlag und die Kosten zur Erstellung des KV ersetzt.

Die Unkostenpauschale wird oft ohne weitere Aufforderung übernommen und beträgt in etwa 20 Euro.

Nutzungsausfallentschädigung wird erst dann erstattet, wenn du einen Ausfall nachweisen kannst. In deinem Fall wäre ein Reparaturnachweis notwendig. Falls du keine Reparatur durchführst bzw. durchühren lässt, gibt es auch keine Entschädigung.

Grüße!

Zitat:

Original geschrieben von MazdiMazdi

Die Werkstatt möchte für das Erstellen des Kostenvoranschlages 10% der Reparaturkosten haben.

Die Reparaturkosten betragen ca. 1.500,- €

fällt das nicht schon unter "Wucher"? :eek:

mal eben 150€ für "ein stück papier", welches innerhalb weniger minuten erstellt ist, dürfte vermutlich selbst die stundenpreise bei Ferrari sprengen, oder?

Und ich fande es schon unverschähmt, dass BMW 30€ dafür verlangt.

Zitat:

Original geschrieben von MartinSHL

Zitat:

Original geschrieben von MazdiMazdi

Die Werkstatt möchte für das Erstellen des Kostenvoranschlages 10% der Reparaturkosten haben.

Die Reparaturkosten betragen ca. 1.500,- €

fällt das nicht schon unter "Wucher"? :eek:

mal eben 150€ für "ein stück papier", welches innerhalb weniger minuten erstellt ist, dürfte vermutlich selbst die stundenpreise bei Ferrari sprengen, oder?

Und ich fande es schon unverschähmt, dass BMW 30€ dafür verlangt.

10% sind aber üblich für einen KVA. Bei der Summe würde ich mich aber evtl. an einen unabhängigen Gutachter wenden.

Zitat:

Original geschrieben von MartinSHL

 

fällt das nicht schon unter "Wucher"? :eek:

mal eben 150€ für "ein stück papier", welches innerhalb weniger minuten erstellt ist, dürfte vermutlich selbst die stundenpreise bei Ferrari sprengen, oder?

Ein Gutachten ist noch etwas teurer.Dafür aber auch umfangreicher. Aber mal im Ernst. Die WS stellt einen Mitarbeiter , die Werkstatt selbst und einen PC zur Verfügung. Und das alles für jemanden, der gar nicht vor hat den Wagen dort instandsetzen zu lassen.

Zitat:

Original geschrieben von MartinSHL

Und ich fande es schon unverschähmt, dass BMW 30€ dafür verlangt.

Jeder kalkuliert halt seine Preise anders und jeder definiert Unverschämt anders.

Für mich ist Unverschämt eine Leistung für lau zu verlangen und dann auf nimmerwiedersehen zu verschwinden.

Zitat:

Original geschrieben von joschi67

Für mich ist Unverschämt eine Leistung für lau zu verlangen und dann auf nimmerwiedersehen zu verschwinden.

das ist ja korrekt und für lau wollte ich es ja auch nicht haben.

Aber im obigen Bspl. halte ich 150€ für "ein stück papier" schon für arg grenzwertig.

und da ist der schaden mit 1500€ ja noch klein.

Was, wenn der 10.000€ betragen würde? Da würde die WS "mal eben so" nen 1000er für das Papier kassieren. :eek:

Zitat:

Original geschrieben von MartinSHL

 

Was, wenn der 10.000€ betragen würde? Da würde die WS "mal eben so" nen 1000er für das Papier kassieren. :eek:

Ein Kunde der bei einem Schaden dieser Größenordnung nur einen KVA und kein Gutachten in Auftrag gibt, dem ist eh nicht zu helfen.

Und die Gebühren für den KVA sind in 99% der Fälle nur dazu da um mit der Rep. verechnet zu werden.

Quasi als Auftragspfand zu sehen :D

Zitat:

Original geschrieben von MartinSHL

Zitat:

Original geschrieben von joschi67

Für mich ist Unverschämt eine Leistung für lau zu verlangen und dann auf nimmerwiedersehen zu verschwinden.

das ist ja korrekt und für lau wollte ich es ja auch nicht haben.

Aber im obigen Bspl. halte ich 150€ für "ein stück papier" schon für arg grenzwertig.

und da ist der schaden mit 1500€ ja noch klein.

@Martin:

Gehe mal von folgendem aus:

Du bist der Inhaber einer Werkstatt.

Jetzt kommt einer daher, der einen Kostenvoranschlag haben will.

Der Werkstattmeister muss das Fahrzeug inspizieren, auf die Hebebühne fahren, wenn er den Schaden richtig aufnehmen und beurteilen will.

 

Da ist der gut und gern mal eine halbe Stunde beschäftigt, bis er den Schaden nur aufgenommen hat.

Sodann muss er an den PC sitzen und die Kalkulation für den Schaden erstellen, nochmal 20 Minuten.

Dann den Kostenvoranschlag aushändigen und erläutern - im guten Falle weitere 10 Minuten.

 

Dein Meister ist also mit diesem "Nichtkunden", der nur einen Kostenvoranschlag für die fiktive Abrechnung benötigt eine gute Stunde beschäftigt.

 

Was kostet dich der Meister in der Stunde als Inhaber der Werkstatt?

Wie wird die Werkstattausstattung (Hebebühne, Werkzeug, Computeranlage) finanziert (einschliesslich der laufend erforderlichen Wartungen)?

 

Da sind selbst 150 EUR noch ein Drauflegegeschäft, wenn der danach auf Nimmerwiedersehen verschwindet.

 

Auch die Werkstätten wissen, dass deren Kostenvoranschläge häufig nur dazu benötigt werden, um bei Unfallschäden fiktiv mit der Versicherung abzurechnen.

Von nichts kann aber niemand leben - deshalb diese Art "Schutzgebühr" oder "Pfand" für den Kostenvoranschlag, der dann bei Auftragserteilung verrechnet wird.

 

Ein Kostenvoranschlag für eine technische Reparatur ist meistens billiger, da die Werkstatt mit einer sehr viel höheren Wahrscheinlichkeit davon ausgehen kann, dass der Kunde danach auch zur Reparatur erscheint.

 

@TE:

Lasse ein Gutachten erstellen, je nachdem, wie alt dein Fahrzeug ist, könnte hier evtl. auch noch eine Wertminderung im Raume stehen.

 

 

Hallo,

 

Zitat:

Original geschrieben von MazdiMazdi

(...)Steht mir folgendes zu?

-Reparaturkosten netto

-Nutzungsausfall?

-Unkostenpauschale

In den FAQ fand ich leider keine Antwort.

Danke.

tatsächlich? FAQ Punkt 1.3. "Ich hatte einen Unfall und bin Geschädigter - was steht mir zu?" war nicht wenigstens ein bisschen treffend?....

Also bitte - demnächst mal genauer schauen - die Sache mit den KVA-Kosten ist was anderes und wird immer mal wieder thematisiert - aber die obige Aussage kann man ja wohl so nicht stehen lassen.

Grüße

Schreddi

also ich seh das etwas anders.

das erstellen von kostenvoranschlägen zwecks reparatur ist ein ganz normaler vorgang bei handwerksbetrieben.

gehört gewissermaßen zur aquise von aufträgen.

wenn zu mir ein elektriker oder fliesenleger kommt und für einen kostenvoranschlag 150,- eur will,

dann hat er sicher genug zu tun u. ist auf meinen auftrag nicht angewiesen.

genauso siehts mit einem kv für einen unfallschaden aus.

es soll ja auch schäden am kfz geben- die keine versicherung zahlt..

also mal ball flach halten, 10 % pauschal sollen die verlangen, die es nicht nötig haben...

ich würde es nicht zahlen, solange es andere betriebe gibt, die - wenn überhaupt 20,- bis 40,- eur verlangen.

am 22. Dezember 2009 um 17:00

Und da wir ja im Versicherungsforum sind noch die Versicherungsvariante. :D

Angebote (Kostenvoranschläge :D), die ja jetzt Produktinformationsblatt heißen :rolleyes:, sind kostenlos.

Da käme auch keiner drauf dafür Geld zu verlangen. Und da ist es egal wie lange die Erstellung dauert.

Gruß

Frank, der diesen Beitrag kostenlos erstellt hat. ;)

.... und der freundliche herr kaiser von der h-m versicherung sagt jetzt erst sein kommen zu,

zwecks beratung für eine berufsunfähigkeitsversicherung, wenn der anrufer vorher pauschal

100,- eur abdrückt...

weil das dauert ja nur 1-2 std.+ fahrzeit.

 

twelf, dieser ätzende Versicherungslastige User, der immer nur darauf bedacht ist den Versicherungen einen Vorteil zu verschaffen (Genau wie die anderen bösen Stammuser hier) hat das hier leider mal wieder praxisorientiert und völlig richtig ausgeführt und war schneller wie ich..........:(:)

 

Es ist etwas völlig anderes ob ein Handwerksbetrieb eine KVA erstellt, in der Hoffnung er bekommt einen Auftrag oder aber in Wissen dessen, er macht das nur, damit jemand hieraus eine Versicherungsleistung bekommt.

 

Natürlich kann jeder einen Schadenfall fiktiv abrechnen, dass ist sein gutes Recht. Aber, wenn hierfür eine Dienstleistung von einem dritten erbracht wird, dann ist auch bitte schön zu vergüten.

 

@gato311

 

Da du hier ja auch sicher wieder mitliest, nur mal für dich zur perönlichen Information.

 

Setze dich mal schnell mit deinem Vorbild in Verbindung und spendiert dem twelferider mal ein oder zwei Packungen Fischstäbchen zu Weihnachten, aber aus dem frischen Fang bitte....:D

 

Und bevor du mir jetzt antwortest, überlege ganz genau was du scheibst. Bitte, bitte ganz genau.

 

Weil, schreibst du hier wieder flache und polemische Stammtischparolen ohne fachliche Substanz in diesen Fred -wie bisher regelmäßig- bekommst den passenden Text von mir.

 

Das verspreche ich dir.

 

Dafür würde ich sogar eine Verwarnung in Kauf nehmen.........:mad:

 

Und nun drücke meintewegen auf die Klingel, übermorgen ist ja Weihnachten

Zitat:

Original geschrieben von hnsptr

.... und der freundliche herr kaiser von der h-m versicherung sagt jetzt erst sein kommen zu,

zwecks beratung für eine berufsunfähigkeitsversicherung, wenn der anrufer vorher pauschal

100,- eur abdrückt...

weil das dauert ja nur 1-2 std.+ fahrzeit.

@ hnsptr + Frank:

Ihr habt beide nur einen klitzekleinen Denkfehler in euren Postings;)

Der freundliche Herr König von der Humbug-M......eimer-Versicherung ist ausschliesslich dafür da und angestellt, um die Kunden zu beraten.

Hierfür wird er bezahlt und wenn er einen Abschluss tätigt, bekommt er hierfür Provision für die Vermittlung des Vertrages.

Er lebt von der Beratung der Kunden (und vom Verkauf natürlich).

 

Eine Werkstatt hingegen lebt davon, Fahrzeuge zu reparieren.

Es wird sich auch kaum eine Werkstatt leisten können, einen Meister teuer zu bezahlen, nur dass der den ganzen Tag kostenlose Kostenvoranschläge erstellt - damit diese dann bei den Versicherungen zur fiktiven Abrechnung eingereicht werden.

Delle hat das auch richtig ausgeführt - man kann das auch nicht mit dem Zimmermann oder Maler vorort vergleichen.

 

DER macht das ja tatsächlich als eine Art Kundenaquise - eben in der Hoffnung den Auftrag zu erhalten und nicht dafür, dass sein Kostenvoranschlag nur zur fiktiven Abrechnung bei der Versicherung gebraucht wird.

 

Also man sollte hier nicht Äpfel mit Birnen vergleichen.

 

Gruss vom Lobbyisten:D

 

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